Reisebuchungen und Mehrwertsteuersenkung ab 1.7.2020

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mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
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Guten Morgen,

seit 1.7.2020 gilt bekanntlich die temporär gesenkte MwSt (ganz korrekt eigentlich USt).

Klar sein dürfte, dass in der Regel für die Bestimmung des korrekten Steuersatzes nicht der Zeitpunkt des Vertragsschlusses, sondern der Zeitpunkt der Leistungserbringung maßgeblich ist.

Das wirft die Frage auf, wie es aussieht bei Verträgen, die vor dem 1.7. geschlossen aber danach erst erfüllt werden, bspw Hotelbuchung am 30.6. für den 1.7.

Der neue Steuersatz ist anzuwenden, der alte steht aber wohl noch in dem Buchungsunterlagen.

Wer die gesenktem MwSt einbehalten darf, richtet sich danach, welche Art von Preisabrede getroffen wurde. Im B2B Geschäft werden i.d.R. Angebote über den Nettobetrag geschrieben, am Ende steht dann eine Klausel "zzgl. MwSt". Im B2C Geschäft hingegen hängen Preisschilder aus "Preise inkl. MwSt".

Im ersten Fall würde der Kunde profitieren, im anderen der Händler.

Jetzt habe ich Mal verschiedene Hotelbuchungen und Flugbuchungen der nächsten Wochen angesehen und eindeutig ist es jedenfalls nicht. Klar, auf den Buchungsportalen sind wegen der PAngV natürlich stets Bruttopreise aufgeführt. Die Buchungsübersichten auf der Seite im Checkout, auf welcher der Vertrag zustande kommt, weisen hingegen Nettopreise auf und separat die genau berechnete MwSt.

Steuerberater vor FA für Steuerrecht vor ... Wie seht ihr das?
 

kroeni

Aktives Mitglied
02.09.2013
178
45
Ich habe im Juni für August bei verschiedenen Hotels gebucht. Wenn ich jetzt für denselben Termine Angebote bei den Hotels suche, erscheint derselbe Preis. Die scheinen die MWSt-Senkung nicht weiter zu geben.
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.973
6
Wien
Ist ein Vertrag zustande gekommen und wenn ja worüber?
Hotelübernachtung um 107€ welche 7€ UST enthält. Aufgrund geänderter Gesetzeslage muss der Vertrag gar nicht sonderlich angepasst werden. Das Hotel bekommt weiterhin für seine unveränderte Gegenleistung das vereinbarte Entgelt.
Das Hotel sammelt lediglich für den Fiskus die UST ein und leitet diese weiter.
Bereicherungsrechtlich kommt dem Hotel kein erhöhtes Entgelt zugute.


Anders Argumentieren könnte man noch mit Preisgleitklauseln bei veränderten Abgaben wie Kurtaxe oder Flughafengebühren. Der Kunde muss eine Preiserhöhung ebenso bezahlen wie er von einer Preissenkung profitiert.

Freilich darf ein Hotel für künftige Vertragsabschlüsse verlangen was es möchte, ebenso zufällig 2% mehr.

So meine Rechtsauffassung als Laie
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.442
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FRA/QKL
Übernachtungen im Hotel in Deutschland werden seit 2010 regelmäßig mit dem ermäßigten Steuersatz besteuert. Also eigentlich 7% und im 2.HJ 2020 nun 5%.

Ob und wie die Steuersenkung an Kunden weitergegeben wird kann jedes Hotel selbst entscheiden. Für die Steuerberechnung ist einzig der Leistungszeitraum entscheidend. Ob und wann ein Vertrag (vorab) geschlossen wurde spielt keine Rolle.

Der Aufwand für diese 6 monatige Umstellung steht in keinem Verhältnis zum Ertrag. :rolleyes:
 

mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
Ich habe im Juni für August bei verschiedenen Hotels gebucht. Wenn ich jetzt für denselben Termine Angebote bei den Hotels suche, erscheint derselbe Preis. Die scheinen die MWSt-Senkung nicht weiter zu geben.

Das ist ja auch kein Problem und legitim. Für neue Buchungen ab 01.07.2020 könnten Preise in beliebiger Höhe verlangt werden, also z.B. um die MwSt. gesenkt, oder brutto gleich hoch wie vor der Senkung, oder 10% höher oder ... Meine Frage bezog sich auf Buchungen vor dem 01.07. für Zeiträume nach dem 01.07.2020.

Farscape meinte:
Freilich darf ein Hotel für künftige Vertragsabschlüsse verlangen was es möchte, ebenso zufällig 3% mehr.
So meine Rechtsauffassung als Laie

Genau.

SleepOverGreenland meinte:
Ob und wie die Steuersenkung an Kunden weitergegeben wird kann jedes Hotel selbst entscheiden. Für die Steuerberechnung ist einzig der Leistungszeitraum entscheidend. Ob und wann ein Vertrag (vorab) geschlossen wurde spielt keine Rolle.

Doch, natürlich spielt der Zeitraum eine Rolle, nämlich dann, wenn man sich vor der Gesetzesänderung geeinigt hatte, aber nach der Einigung der Steuersatz sinkt und die Leistung zu erbringen und zu besteuern ist - es stellt sich dann die Frage, wer die Ersparnis zu beanspruchen hat.

Das Hotel bekommt weiterhin für seine unveränderte Gegenleistung das vereinbarte Entgelt.

Da übergehst du ja gerade das Problem. Ja, Vertrag liegt vor, aber was genau war vereinbart? Ist der Nettopreis oder der Bruttopreis fixiert? Wie ist der Vertrag auszulegen? Ist eine von dir genannte "Gleitklausel" getroffen worden oder nicht? Meint der Vertrag:

a) Gast hat 1000 zu bezahlen, zzgl. der jeweils geltenden MwSt. -> Das wäre eine Nettopreisklausel, der Kunde bezahlt 1050€ und der Händler behält davon 1000€. Der Kunde spart 20€.
b) Gast hat 1070€ zu bezahlen, inkl. der jeweils geltenden MwSt. -> Das wäre eine Bruttopreisklausel, der Händler zahlt 51€ an das Finanzamt und behält 1019€ für sich. Der Händler freut sich über 19€.

Nochmal, weder a) noch b) war exakt so ausformuliert. Auf den Buchungsseiten heißt es beim Vertragsschluss immer nur:

10 Nächte = 1000€
7% MwSt = 70€
Gesamt = 1070€

Meint das jetzt a) oder b) ?
 
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Reverend_O

Erfahrenes Mitglied
15.07.2010
415
19
Meint das jetzt a) oder b) ?

Meine (laienhafte) Rechtsauffassung wäre, dass Du gemäß der Preisangabe deines Beispiel 1.050 EUR zu bezahlen hättest. Als Verbraucher/Privatperson ist dir vom Unternehmen gemäß Preisangabenverordnung der Gesamtpreis zu nennen. Wenn nun im Vertrag z.B. "1.070 EUR inkl. MwSt." stehen würde, wäre das der zu bezahlende Betrag (und das Hotel könnte sich die 1,87% mehr an Marge einstreichen.
Bei ausgewiesener MwSt. würde ich davon ausgehen, dass der Betrag nach unten zu korrigieren wäre. Schließlich ist die Leistung mit 1.000 EUR bepreist und die zum Zeitpunkt des Vertragsschluss geltende MwSt. separat ausgewiesen. Damit ist das Unternehmen den gesetzlichen Verpflichtungen nachgekommen. Um aber 1.070 EUR zu verlangen, müssten sie entsprechend eine neue Rechnung über 1.019,05 EUR plus 50,95 EUR MwSt. ausstellen. Das wäre dann aus meiner Sicht eine (unzulässige) einseitige Vertragsänderung.

Interessant wäre dann noch der Fall von Prepayment - also Buchung und Zahlung im Juni, Übernachtung (=Leistungserbringung) im Juli. Analog würde ich aber von einer Rückerstattung ausgehen.

Nota bene: Bin weder Rechtsanwalt noch Steuerberater o.ä.
 
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27.11.2012
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Ich wundere mich seit Jahren, warum alle meine Reisebuchungen ohne (ausgewiesene/berechnete) Mehrwertsteuer sind.

Gebucht über Reisebüro in Deutschland für Deutschland in 2020.

- Hotelbuchung über TUI

- Wohnmobil Miete

- Flusskreuzfahrt

- Eine Übernachtung auf einen Flussschiff

- Service Gebühr Reisebüro
 

mmtrffc

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15.02.2018
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Vielleicht weil Vertragsabschluss über Steueroase? Z.B. Agoda via Check24 in Singapur.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
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Wenn nun im Vertrag z.B. "1.070 EUR inkl. MwSt." stehen würde, wäre das der zu bezahlende Betrag (und das Hotel könnte sich die 2,52% mehr an Marge einstreichen.
Nur um nochmals darauf hinzuweisen, für Hotelübernachtungen in Deutschland gelten 7% bzw. nun 5% Mehrwertsteuer. Dementsprechend ist die Marge 1,869% und nicht 2,521%.

Die hier in diesem Thread aufgeworfenen Fragen (z.B. auch zur Anzahlung vor dem 01.07.) sind der verwaltungstechnische Gau für die Anbieter, die Mehrkosten immens. Wenn ich bei uns im Unternehmen die ganzen Verwaltungsanweisungen der Steuerkanzlei zur Rechnungseingangsprüfung sehe was wie zu beachten ist... :doh:

Riesenaufwand für nix, da bei uns sowieso alles B2B ist und somit die Märchensteuer ein durchlaufender Posten. Aber wenn wir jetzt Eingangsrechnungen falsch akzeptieren oder Ausgangsrechnungen falsch ausstellen unter Beachtung von Teilzahlungen, Teilzeiträumen und Lizenzzeiträumen sind wir für die möglichen Differenzzahlungen bei einer Umsatzsteuerprüfung in der Pflicht. :sick:
 
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15.07.2010
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Nur um nochmals darauf hinzuweisen, für Hotelübernachtungen in Deutschland gelten 7% bzw. nun 5% Mehrwertsteuer. Dementsprechend ist die Marge 1,869% und nicht 2,521%.

Die hier in diesem Thread aufgeworfenen Fragen (z.B. auch zur Anzahlung vor dem 01.07.) sind der verwaltungstechnische Gau für die Anbieter, die Mehrkosten immens. Wenn ich bei uns im Unternehmen die ganzen Verwaltungsanweisungen der Steuerkanzlei zur Rechnungseingangsprüfung sehe was wie zu beachten ist... :doh:

Riesenaufwand für nix, da bei uns sowieso alles B2B ist und somit die Märchensteuer ein durchlaufender Posten. Aber wenn wir jetzt Eingangsrechnungen falsch akzeptieren oder Ausgangsrechnungen falsch ausstellen unter Beachtung von Teilzahlungen, Teilzeiträumen und Lizenzzeiträumen sind wir für die möglichen Differenzzahlungen bei einer Umsatzsteuerprüfung in der Pflicht. :sick:

Danke für den Hinweis, die Marge für den ermäßigten USt. brauch ich nicht so oft, war quasi automatisch.

Und ja - man lernt mal wieder im Schnellverfahren einiges über Steuerrecht und v.a. die Gegebenheiten in Deutschland. Der politische Wille geht dem Finanzamt mal eben am Allerwertesten vorbei, was bedeutet, dass man als Unternehmer die Entscheidung treffen muss, ob man den Aufwand betreiben will (und kann) oder ob man es wie von dir beschreiben darauf ankommen lassen will und Differenzzahlungen etc. riskiert.
 
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rcs

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Ich wundere mich seit Jahren, warum alle meine Reisebuchungen ohne (ausgewiesene/berechnete) Mehrwertsteuer sind.

Gebucht über Reisebüro in Deutschland für Deutschland in 2020.

- Hotelbuchung über TUI

- Wohnmobil Miete

- Flusskreuzfahrt

- Eine Übernachtung auf einen Flussschiff

- Service Gebühr Reisebüro
Wenn Deine Reisen alle innerhalb Deutschlands stattfinden, wäre die Abrechnung ohne Mehrwertsteuer falsch.

Wenn Deine Reisen aber (wie ich vermute) ins Ausland gehen bzw. die Reiseleistungen im Ausland erbracht werden, dürfte die Abrechnung ohne Mehrwertsteuer mit hoher Wahrscheinlichkeit korrekt sein.

Ich empfehle die Lektüre von
- § 25 UStG
- § 26 Abs. 3 UStG
- § 4 Nr. 5 UStG
zum besseren Verständnis der Besteuerungsgrundlagen.
 
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rcs

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Als in Singapur ansässiges Unternehmen kann und darf Agoda keine deutsche Umsatzsteuer ausweisen. Firma in Singapur stellt Dir ein Hotel in Deutschland in Rechnung.

Wäre der Rechnungsempfänger in Singapur ansässig, müsste Agoda höchstwahrscheinlich aber GST berechnen. An einen Rechnungsempfänger im Ausland jedoch nicht.
 

mmtrffc

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Irgendjemand in der Kette muss aber die Hotelnacht inkl. MwSt einkaufen, richtig?
 

rcs

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Das ist anzunehmen. Und irgendwo in der Kette kann die MwSt nicht als Vorsteuer abgezogen werden, geht in die Kosten und verliert sich dann.
 
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Wenn Deine Reisen alle innerhalb Deutschlands stattfinden, wäre die Abrechnung ohne Mehrwertsteuer falsch.

Wenn Deine Reisen aber (wie ich vermute) ins Ausland gehen bzw. die Reiseleistungen im Ausland erbracht werden, dürfte die Abrechnung ohne Mehrwertsteuer mit hoher Wahrscheinlichkeit korrekt sein.

Ich empfehle die Lektüre von
- § 25 UStG
- § 26 Abs. 3 UStG
- § 4 Nr. 5 UStG
zum besseren Verständnis der Besteuerungsgrundlagen.

Wie funktioniert dann sowas hier?

TUI Rechnung.jpg

Und ist dieses eine Pauschalreise?

Genauso: Wohnmobilmiete, keine Mwst. und Sicherungsschein (Buchung bei Reiseveranstalter=Reisebüro)

Moselfahrt, keine Mwst. und Sicherungsschein (Buchung bei Rederei)
 

rcs

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Ob es eine Pauschalreise ist, müsste in dem gesamten "Papierkram" der TUI auch angegeben sein, insbesondere in den vorvertraglichen Informationen zur Buchung. Der Sicherungsschein deutet aber ganz stark darauf hin.

Die Rechnungen der TUI beinhalten - auch bei Auslandsreisen - soweit mir bekannt ist nicht über den eigentlich üblichen Hinweis über die Besteuerungsgrundlage. Es deutet aber alles auf eine Margenversteuerung nach § 25 UStG hin.
 

SleepOverGreenland

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FRA/QKL
Irgendjemand in der Kette muss aber die Hotelnacht inkl. MwSt einkaufen, richtig?

Das ist im B2B Geschäft nicht grundsätzlich der Fall. Anders als in Deutschland werden viele Leistungen in USA im B2B beispielsweise ohne Umsatzsteuer berechnet. Das hängt jeweils von der Leistung bzw. dem Produkt, dem finalen Einsatzort und den beteiligten Bundesstaaten ab, und ist höchst kompliziert. 90% unserer Rechnungen in USA werden auf jeden Fall ohne VAT ausgestellt.
 

rcs

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06.03.2009
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Das ist im B2B Geschäft nicht grundsätzlich der Fall. Anders als in Deutschland werden viele Leistungen in USA im B2B beispielsweise ohne Umsatzsteuer berechnet. Das hängt jeweils von der Leistung bzw. dem Produkt, dem finalen Einsatzort und den beteiligten Bundesstaaten ab, und ist höchst kompliziert. 90% unserer Rechnungen in USA werden auf jeden Fall ohne VAT ausgestellt.

Wenn sich das Hotel in Deutschland befindet, entscheidet das Grundstück über die Steuerpflicht. Die originäre erste Rechnung für eine Hotelübernachtung wird zwangsläufig mit Mehrwertsteuer ausgestellt werden. Danach kann sich der Mehrwertsteuer-Ausweis allerdings aufgrund nachgelagertet unterschiedlicher Besteuerungsgrundlagen dann verlieren.
 

mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
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Solange sich nur der Ausweis verliert, nicht die Zahlung, bin ich zufrieden .

Habe mich seinerzeit nur gefragt, wie Agoda es dann schafft, trotz Verbuchung der Vorsteuer als Kosten immer noch der günstigste Anbieter gewesen zu sein.