Letzte zwei Flüge verfallen lassen - Gepäck ?

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BinDabei

Erfahrenes Mitglied
18.01.2010
273
1
GRZ
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Ich möchte gerne einen Flug mit Anhängsel buchen

Hinflug
A - B - C

Rückflug
C - B - A

Anhängsel
Y-X

Beim Rückflug würde ich gerne in B die Reise beenden und das Gepäck bekommen , gibt es da eine Möglichkeit beim Check Inn zu sagen dass man nur nach B will, bzw dort das Gepäck haben möchte ? Seht ihr da Probleme ?

Anhängsel lasse ich komplett verfallen
 

praxe

Erfahrenes Mitglied
01.12.2010
588
0
INN-MUC-VIE
Klar geht das, wenn du nicht gerade 30 Minuten Umsteigezeit hast, machen die das ohne Probleme. Einfach am Check IN Bescheid sagen, dann wird dein Bag Tag nur bis B ausgestellt, und dein Koffer kommt bei B raus. Falls du jedoch doch noch (man weiß ja nie) weiterfliegen willst, dann musst du es aber wieder einchecken.
 

BinDabei

Erfahrenes Mitglied
18.01.2010
273
1
GRZ
Wir hätten in B
2 h 30 Aufenthalt.

Mal abgesehen vom Gepäck -- soll ich beim Rückflug Check Inn schon sagen das ich nur nach B möchte, oder rein nur bitten das ich das Gepäck in B brauche (weil ich mich zB mit jemanden treffe) ?
 

huihui

Erfahrenes Mitglied
03.01.2010
754
11
unsere Reisekostenstelle schrub letztens:

Wir weisen darauf hin, dass es beim Cross Ticketing zu Nachbelastungen durch die Fluggesellschaften kommen kann. Wird zum Beispiel ein Flugticket zum Sonderpreis für den Hin- und Rückflug gebucht, jedoch nur der einfache Flug vom Passagier genutzt, kann die Fluggesellschaft sich das Recht vorbehalten, den Preis des gegebenenfalls teureren Oneway-Fluges zu berechnen und dem Passagier nach zu belasten. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes dürfen Fluggesellschaften nicht mehr die übrigen Flugsegmente bei der Teilnutzung eines Flugtickets streichen, jedoch darf eine Neuberechnung des Flugpreises aufgrund der tatsächlich genutzten Flugstrecken erfolgen. Da die Buchung von fiktiven Flugstrecken im Widerspruch zu den Tarifregeln der meisten Fluggesellschaften stehen, müssen wir eventuell anfallende Kosten enstprechend weiterbelasten.
 

hannes08

Erfahrenes Mitglied
19.08.2011
3.850
275
GRZ
Die LH-Hotline hat zu dem Thema der "Nachbelastung aufgrund von nicht geflogenen Teilstrecken" vor 1 Jahr gesagt, dass man für die nicht geflogenen Strecken keine Gebühren usw. zurückbekommt, sie im Gegenzug aber auf die nachträgliche Änderung auf ein anderes (z.B. One-Way) Ticket und die damit entstehenden höheren Tarife verzichten.
 
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