ZSPEC Tarif (UA): Flug stornieren

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NCC1701DATA

WM-Tippgott 2010
07.03.2009
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5
Duisburg
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Bekannte von mir haben zu dritt einen Flug D - USA auf UA C (Tarif ZSPEC) gebucht. Aufgrund "anderer Lebensumstände" fliegt man aber jetzt nur noch zu zweit, also soll ein Flug storniert werden. ZSPEC hat soweit ich weiß (und das weiß ich nur aus dem Netz, denn ich selber habe noch nie so eine Buchung komplett stornieren müssen) eine Stornierungsgebühr von € 300. Flug ist im Sommer '09. Bin angesprochen worden, ob ich noch eine günstigere Möglichkeit kenne, den Flug loszuwerden. Gebe die Frage dann mal an den Internet-Joker weiter: Irgendwelche Ideen?

P.S.: Es gibt wohl eine RRK-Versicherung über die gebuchte Kreditkarte, aber a) kenne ich nicht die SB und b) sind die betreffenden Personen eigentlich ziemlich ehrlich. Zumindest wohl zu ehrlich, krank zu werden...
;)


NACHTRAG:
So schnell kann's gehen: Bekomme gerade einen Anruf, dass nun doch drei Personen fliegen, allerdings müsste ein Name getauscht werden. Das ist doch wohl kein Problem, oder (kostet das auch Geld)?
P.P.S.: An der ursprünglichen Frage bin ich natürlich - nur für alle zukünftigen Fälle - weiterhin interessiert!
 
Zuletzt bearbeitet:

rcs

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06.03.2009
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München
So schnell kann's gehen: Bekomme gerade einen Anruf, dass nun doch drei Personen fliegen, allerdings müsste ein Name getauscht werden. Das ist doch wohl kein Problem, oder (kostet das auch Geld)?

Namensänderung = Storno + Neukauf zu aktuellen Konditionen.

Kaum eine Linienfluggesellschaft erlaubt Namensänderungen - Tickets sind nicht übertragbar. Nur bei Charterfluggesellschaften ist dies in der Regel möglich.

Um die 300 Euro Stornogebühr für das bestehende Ticket kommt man nicht herum.
 

Owflyer

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08.03.2009
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DUS/MNL
rcs;4798Um die 300 Euro Stornogebühr für das bestehende Ticket kommt man nicht herum.[/QUOTE meinte:
Zumindest nicht ohne Anwalt. Sollte der Flieger nachher 100 % ausgebucht sein, könnte man versuchen sich das Geld wieder zu holen mit der Begründung, der Fluggesellschaft sei ja kein Schaden entstanden und als reine Bearbeitungsgebühr seien die 300 EUR unangemessen. Erfolgsaussichten durchaus mittelprächtig aber unverhältnismäßiger Aufwand.

Also: Bleiben lassen und löhnen :p
 

flysurfer

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06.03.2009
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www.vielfliegertreff.de
Zumindest nicht ohne Anwalt. Sollte der Flieger nachher 100 % ausgebucht sein, könnte man versuchen sich das Geld wieder zu holen mit der Begründung, der Fluggesellschaft sei ja kein Schaden entstanden und als reine Bearbeitungsgebühr seien die 300 EUR unangemessen. Erfolgsaussichten durchaus mittelprächtig aber unverhältnismäßiger Aufwand.

Die Argumentation erscheint mir unlogisch, mit der gleichen Argumentation könnte man dann ja bereits im Vorfeld per Gericht die Zulassung einer Namensänderung (gegen Bearbeitungsgebühr) erzwingen.

Zumal 100% Auslastung nichts damit zu tun hat, ob der Airline durch die Stornierung ein Schaden entstanden ist. Die 100% können ja daher rühren, dass die Airline viele Billigsttickets verkauft und die vorderen Kabinen dann per Op-ups aufgefüllt hat. Der "Schaden" zwischen einem nicht wahrgenommenen Z-Tarif für 2500 EUR plus Tax und einem dafür mehr verkauften Eco-Auffülltarif für 100 EUR plus Tax beträgt immerhin 2400 EUR, bei gleichbleibender Auslastung. Zumal TATL-Flieger ihre 100% Auslastung oft auch durch die Mitnahme von PADs und Standby-Paxen erzielen, die man bei genügend zahlenden Paxen einfach zurücklassen und auf weniger ausgelastete Flüge umbuchen würde.

Die Erfolgsaussichten sind aus meiner Sicht somit nicht "mittelprächtig", sondern eher "insignifikant".
 
Zuletzt bearbeitet:

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.133
3.101
Agreed. Außerdem ist das kein Schadenersatz. die Stornierungsgebühr ist aus meiner Sicht Gegenstand der Preisgestaltung: Du kaufst billiger ein und musst halt dann einen gewissen "Selbstbehalt" akzeptieren. Das gibt es anderswo auch und keiner käme auf den Gedanken, dass man da herum käme....
 
M

Mr. Burns

Guest
Frage war aber doch, ob eine Namensänderung auch bei einem sogenannten Linienflugticket (den Unterschied zu einem Charterflugticket konnte mir bisher niemand befriedigend erklären) möglich ist.

Unterstellen wir mal, es gibt plötzlich keine Tickets mehr in Buchungsklasse Z zu 2.500 Euro, sondern nur noch Tickets in Buchungsklasse J oder C für 4.500 Euro.

Der in Z gebuchte Passagier A bringt nun den in etwa gleich großen Passagier B zur Airline und bittet um eine Namensänderung bei seinem Ticket gegen Zahlung von 300 Euro, weil eine Stornierung gegen Gebühr aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich ist. Trifft in einem solchen Fasll die Airline nicht eine Schadensminderungspflicht?
 

flysurfer

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06.03.2009
26.000
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www.vielfliegertreff.de
Trifft in einem solchen Fasll die Airline nicht eine Schadensminderungspflicht?

Diese Frage müsstest du als selbsterklärter Experte auf diesem Rechtsgebiet eigentlich besser beantworten können als jeder andere hier.

In den Bedingungen des Linienfliegers steht jedenfalls ausdrücklich, dass eine Namensänderung nicht möglich ist. Dass sowas auf Kulanz dennoch mal passiert, ist sicherlich im Einzelfall denkbar. Und natürlich kann man klagen und die Bedingung für "unwirksam" erklären, vielleicht sieht das ein freundlicher Richter ja genauso. Entsprechende Verfahren und Urteile sind mir jedenfalls nicht bekannt, was aber überhaupt nichts heißt.
 
M

Mr. Burns

Guest
Dass sich die Airline stur stellen wird, ist ja klar, da sie ja diese Klausel regelmäßig in ihre AGBs reinschreibt.

Beim Reisevertrag, also sogenannter Charterflug plus Hotel, sieht es ja wohl anders aus. Da kann der Kunde A noch kurz vor knapp einen Kunden B dem Reiseveranstalter vorbeibringen, der statt seiner die Reise macht. Es wird dann eine "geringe" Umbuchungspauschale fällig. Interessant beispielsweise bei sehr teuren Luxusreisen.
 

runabout

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
503
4
Outer Space
Namensänderung bei Linienflugtickets:

Da das Ticket sowohl als Vertragsdokument als auch als Versicherungsdokument fungiert muss die Airline hier garnichts ändern.

Der Vertrag wurde zwischen der Airline und dem Passagier geschlossen, für diesen gilt auch der Vertrag und auch die Versicherung. Ein Rücktritt vom Vertrag ist zu den genannten Bedingungen (in diesem Fall Storno 300€) möglich. Allerdings besteht keine Verpflichtung der Airline denselben Vertrag einem anderen (demjenigen der dann eigentlich fliegen soll) auch zu den selben Konditionen zu bieten. Nach Rücktritt aus dem Vertrag hat der Zurückgetretene keinen Anspruch mehr an die Airline. Die Airline kann dann also entscheiden ob dieser Platz in C oder J oder sogar I freigegeben wid, "Up to THEM", "NOT up to you".

Der neue Passagier muss dann halt den ihm angebotenen Vertrag akzeptieren oder eben nicht.
 

flysurfer

Gründungsmitglied
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06.03.2009
26.000
36
www.vielfliegertreff.de
Da das Ticket sowohl als Vertragsdokument als auch als Versicherungsdokument fungiert muss die Airline hier garnichts ändern.

Klingt einleuchtend. Meine Lebens-, Kasko- oder Rechtsschutzversicherung kann ich ja auch nicht einfach an jemand anderen übertragen, wenn mir während der Laufzeit einfällt, dass ich sie nicht mehr haben möchte.

Lustigerweise können aber Banken deine Schulden weiterverkaufen und somit übertragen, was in jüngster Zeit zu Problemen geführt hat, als Schuldner mit ihrer Hausbank Kredite nachverhandeln wollten, nur um zu erfahren, dass ihre Schulden sich längst im Besitz eines anonymen Offshore-Hedgefunds befanden, der keinerlei Interesse an individuellen Verhandlungen hatte.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Lustigerweise können aber Banken deine Schulden weiterverkaufen und somit übertragen, was in jüngster Zeit zu Problemen geführt hat, als Schuldner mit ihrer Hausbank Kredite nachverhandeln wollten, nur um zu erfahren, dass ihre Schulden sich längst im Besitz eines anonymen Offshore-Hedgefunds befanden, der keinerlei Interesse an individuellen Verhandlungen hatte.


DAS finde ich auch shice aber wahrscheinlich stehs irgendwo und man ist ausdrücklich mit 2. oder 3. Unterschrift einverstanden ohne daß man explizit darüber aufgeklärt wurde. Da das aber von einigen Gerichten schon für wirksam erklärt wurde... :(

Wenn sich nun so ein Absatz auch mal zu Gunsten des Kunden in den Tix-Bedingungen finden würde...
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.133
3.101
DAS finde ich auch shice aber wahrscheinlich stehs irgendwo und man ist ausdrücklich mit 2. oder 3. Unterschrift einverstanden ohne daß man explizit darüber aufgeklärt wurde. Da das aber von einigen Gerichten schon für wirksam erklärt wurde... :(

Wenn sich nun so ein Absatz auch mal zu Gunsten des Kunden in den Tix-Bedingungen finden würde...

Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Die Airline kann sich zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten selbstredend eines sub-carrierers bedienen ohne dass du als Kunde was dagegen machen kann. Wenn ich anstelle von LH Mainline auf einmal ei der daus einen Cityline Kuscheljet da finde muss ich damit einverstanden sein, wenn ich aber nicht selbst komme, sondern meine kuschelige Freundin schicke, braucht die Airline es nicht zu akzeptieren....

Ist zwar nicht fair, aber ist so.
 

skywalkerLAX

Erfahrenes Mitglied
Lustigerweise können aber Banken deine Schulden weiterverkaufen und somit übertragen, was in jüngster Zeit zu Problemen geführt hat, als Schuldner mit ihrer Hausbank Kredite nachverhandeln wollten, nur um zu erfahren, dass ihre Schulden sich längst im Besitz eines anonymen Offshore-Hedgefunds befanden, der keinerlei Interesse an individuellen Verhandlungen hatte.

In dem Fall hilft es vielleicht einfach (einige Zeit oder generell) keine Raten mehr zu bezahlen.

Ist zwar nicht immer zielfuehrend wird aber gerade hier in den USA gerne gemacht.
 

runabout

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
503
4
Outer Space
Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Die Airline kann sich zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten selbstredend eines sub-carrierers bedienen ohne dass du als Kunde was dagegen machen kann. Wenn ich anstelle von LH Mainline auf einmal ei der daus einen Cityline Kuscheljet da finde muss ich damit einverstanden sein, wenn ich aber nicht selbst komme, sondern meine kuschelige Freundin schicke, braucht die Airline es nicht zu akzeptieren....

Ist zwar nicht fair, aber ist so.

Sowohl beim online buchen als auch im Callcenter wirst Du darauf hingewiesen wer durchführender Carrier ist. Beim online buchen kannst du auf der LH Seite die entsprechenden Links anklicken beim Callcenter sagt Dir das der Mitarbeiter. Dann kannst Du danach entscheiden ob Du das Angebot annehmen kannst / willst oder nicht.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Sowohl beim online buchen als auch im Callcenter wirst Du darauf hingewiesen wer durchführender Carrier ist. Beim online buchen kannst du auf der LH Seite die entsprechenden Links anklicken beim Callcenter sagt Dir das der Mitarbeiter. Dann kannst Du danach entscheiden ob Du das Angebot annehmen kannst / willst oder nicht.

Jein.

Was Du schreibst ist selbstverständlich korrekt.

Wenn man aber bereits gebucht hat (am Besten noch Buchungsklasse E oder so) und es dann einen aircraft change und damit auch operating carrier change gibt, dann sieht man das im Normalfall nur auf der Bordkarte. Und die verständnislosen Gesichter möchte ich mal sehen, wenn man sich in FRA hinstellt und sagt "ich habe LH Mainline gebucht - ich bestehe darauf und fliege nicht mit EW".
 

flysurfer

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
26.000
36
www.vielfliegertreff.de
Und die verständnislosen Gesichter möchte ich mal sehen, wenn man sich in FRA hinstellt und sagt "ich habe LH Mainline gebucht - ich bestehe darauf und fliege nicht mit EW".

Ich habe im Vorfeld schon mal ein ZSPEC mit 60-Tage adv booking / 300 EUR rebooking fee von MUC-LAX auf MUC-SFO-LAX umbuchen lassen, und zwar kostenlos und 3 Tage vor Abflug. Da habe ich nämlich gemerkt, dass LH den MUC-LAX an diesem Tag mit einem Airbus ohne Internet und mit alter C fliegen möchte.

Bei fehlendem Internet an Bord verstehe ich nunmal keinen Spaß. ;)
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.133
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Das ist halbrichtig. Wenn ich Mainline buche behält es LH sich immer vor, mir auch irgendeinen anderen Carrier zu schicken. Das geht so weit, dass man mir bei einem gebuchten LH TATL Flug ein AB Flugzeug schickte. Ich möchte nichts anderes: Wenn ich gebucht bin, will ich auch meine Freundin schicken können :D:D Ich weiss dass das nicht real ist, aber es wäre gleiches Recht für alle.