Error fare direkt über Reisebüro gefunden

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tobi111

Neues Mitglied
04.03.2016
3
0
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Hallo zusammen,

für michh ist das Thema absolut neu und hoffe in diesem Forum könnt Ihr mir ein paar Ratschläge geben. Wir haben direkt im Reisebüro einen Interkontinentalflug für zwei Personen zum Spottpreis entdeckt. Der Mitarbeiter war selbst überrascht und hat sowas noch nie gesehen. Er hat den Flug dann über den Reiseanbieter gebucht und die Bestätigung erhalten. Wir haben auch bereits unterschrieben.

Da ich es nicht recht glauben kann, habe ich nun im Internet etwas recherchiert und bin auf das Thema Error fares gestossen. Anscheinend hat das Flugunternehmen das Recht gegen die Falscheingabe des Preises Einspruch zu erheben. Nun ist meine Frage, gibt es dadurch, dass wir in einem ordentlichen Reisebüro über einen Reiseanbieter gebucht haben, irgendwelche rechtlichen Besonderheiten? Und wie gross ist die Chance das wir mit der Sache durchkommen werden?

Schon einmal vielen Dank für eure Antworten:rolleyes:
 
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tobi111

Neues Mitglied
04.03.2016
3
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Flug in die USA, war Anfang dieser Woche und ist mittlerweile nicht mehr vefügbar.
 

f0zzyNUE

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08.03.2009
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744
Sollte es eine Errorfare gewesen sein, kann es gut sein, dass die Airline das Reisebüro zur Kasse bittet ...
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
8.082
5.972
Sollte es eine Errorfare gewesen sein, kann es gut sein, dass die Airline das Reisebüro zur Kasse bittet ...

Eher unwahrscheinlich. Anfechtung wegen offensichtlichen Irrtums ist vielleicht vorher möglich aber ganz sicher nicht die Differenz vom Vetriebspartner einzufordern...
Das Reisebüro kann dann ggf. auf der selben Grundlage auch den Vertrag mit dem Kunden wieder aufheben.
 

John Galt

Erfahrenes Mitglied
05.03.2010
1.219
33
ISBN 3932564030
Gutes Marketing des Reisebüros.
Einen derzeilt sowieso billigen Flug dem Kunden als Error verkauft und der Kunde ist glücklich und kommt immer wieder. (y)
 

johnny_who

Erfahrenes Mitglied
27.09.2014
2.608
0
MUC
Gutes Marketing des Reisebüros.
Einen derzeilt sowieso billigen Flug dem Kunden als Error verkauft und der Kunde ist glücklich und kommt immer wieder. (y)

In diesem Fall kann man ja nur Vermutungen anstellen, da tobi111 zwar Fragen an uns hat, aber im Gegenzug sehr zurückhaltend mit seinen Informationen ist.
Alles was wir wissen ist, dass es um einen Flug mit LH nach USA geht. Zeitraum, Serviceklasse, Buchungsklasse usw. - alles unbekannt. Wie soll jemand danach beurteilen, ob es sich um eine error fare handelt oder nicht?
 
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Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.857
11.010
Eher unwahrscheinlich. Anfechtung wegen offensichtlichen Irrtums ist vielleicht vorher möglich aber ganz sicher nicht die Differenz vom Vetriebspartner einzufordern...
Das Reisebüro kann dann ggf. auf der selben Grundlage auch den Vertrag mit dem Kunden wieder aufheben.

Wir wissen nicht, was im Vertrag zwischen LH und Reisebuero so alles an Schlechtigkeiten drinsteht. Da kann schnell mal ein ADM kommen.
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
8.082
5.972
Wir wissen nicht, was im Vertrag zwischen LH und Reisebuero so alles an Schlechtigkeiten drinsteht. Da kann schnell mal ein ADM kommen.

Da meine Eltern selbst ein Reisebüro haben und ich nochmal nachgefragt habe kann ich dir versichern, dass das nicht passieren kann. Das Reisebüro hat leidiglich einen Vermittlungsvertrag mit der Airline. Damit sind sie aus etwaigen Nachforderungen raus.

Überhaupt ist eine Error Fare nur dann stornierbar wenn ein Erklärungsirrtum vorliegt. Ein Kalkulationsirrtum berechtigt nicht dazu. Im schlimmsten Fall muss das aber tatsächlich ein Gericht klären...
 

f0zzyNUE

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
8.416
744
Da meine Eltern selbst ein Reisebüro haben und ich nochmal nachgefragt habe kann ich dir versichern, dass das nicht passieren kann. Das Reisebüro hat leidiglich einen Vermittlungsvertrag mit der Airline. Damit sind sie aus etwaigen Nachforderungen raus.

Überhaupt ist eine Error Fare nur dann stornierbar wenn ein Erklärungsirrtum vorliegt. Ein Kalkulationsirrtum berechtigt nicht dazu. Im schlimmsten Fall muss das aber tatsächlich ein Gericht klären...

ah - ein experte aus dem letzten jahrtausend (y) =; (y)
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Da meine Eltern selbst ein Reisebüro haben und ich nochmal nachgefragt habe kann ich dir versichern, dass das nicht passieren kann. Das Reisebüro hat leidiglich einen Vermittlungsvertrag mit der Airline. Damit sind sie aus etwaigen Nachforderungen raus.

Bitte um die Kontaktdaten des elterlichen RBs. Hätte da eine Menge Tickets zu buchen und wäre bei TSC/OPC nicht knauserig.
 
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Anne

Erfahrenes Mitglied
20.06.2010
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In diesem Fall kann man ja nur Vermutungen anstellen, da tobi111 zwar Fragen an uns hat, aber im Gegenzug sehr zurückhaltend mit seinen Informationen ist.
Alles was wir wissen ist, dass es um einen Flug mit LH nach USA geht. Zeitraum, Serviceklasse, Buchungsklasse usw. - alles unbekannt. Wie soll jemand danach beurteilen, ob es sich um eine error fare handelt oder nicht?

Also alles, wie immer. :rolleyes:


Frisch anmelden und von den unglaublichsten Geschehnissen berichten.

Als nächstes wird dann üblicherweise gegen Zweifler gepöbelt.

Dann stirbt der nick still und leise...:)
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
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ich dachte immer, daß Reisebüros offensichtliche Errorfares/Fueldumps nicht ausstellen, weil sie Angst vor den https://de.wikipedia.org/wiki/ADM haben, die angeblich Airlines gegen diese ausstellen?

Das wäre doch aber nur möglich wenn das Reisebüro selbst Inkassoleistungen für die Airline erbringt, oder? Ich kenne es eher so, dass der Kunde KK oder Bankverbindung hinterlegen muss.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
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Das wäre doch aber nur möglich wenn das Reisebüro selbst Inkassoleistungen für die Airline erbringt, oder? Ich kenne es eher so, dass der Kunde KK oder Bankverbindung hinterlegen muss.

Ja stimmt, aber der OP sagt ja, er hätte "unterschrieben", klingt nach Inkasso des Reisebüros also keine Airline-Chargeing?
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
8.082
5.972
Ja stimmt, aber der OP sagt ja, er hätte "unterschrieben", klingt nach Inkasso des Reisebüros also keine Airline-Chargeing?

Dann wäre der Fall evtl. anders gelagert. Dann müsste evtl. tatsächlich das RB in Vorleistung gehen und sich das Geld vom Kunden wiederholen. Ein weiterer Grund warum man das als RB nicht machen will (und praktisch auch so gut wie nie tut).