Illegale (unerwartete) Buchungsgebühr bei LTUR?

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Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.590
17
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
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Bei ltur ist mir gerade beim Versuch eine Bahn+Hotel-Leistung zu buchen, aufgefallen, dass es unerwartet im 2. Buchungsschritt zu einem 20€ Aufschlag auf die gewünschte Leistung kommt, die man auch nicht durch die Auswahl einer anderen Zahlungsweise umgehen kann. Ob dies auch bei Flug- oder Pauschalbuchungen auftritt, habe ich aber bisher nicht geprüft:

Zunächst sieht alles noch gut aus: Bahn + Hostel für 97€, explizit inklusive anfallendem Transaktionsentgelt:
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Dann hat man die Auswahl aus zwei Zahlungsweisen (bei beiden das gleiche Verhalten):
attachment.php


Nämlich dass es ein nicht zu umgehendes Zahlungstransaktionsentgelt auftaucht (obwohl vorher noch schwarz auf weiß stand, dass dies bereits inklusive sei):
attachment.php


Leider macht dies LTUR für mich zu einem unseriösen Unternehmen, zumal es genug Urteile gibt, dass ein beworbener Preis auch zumindest mit einer gängigen Zahlungsweise ohne Aufschlag buchbar sein muss.

ltur1.jpg
ltur2.jpg
ltur3.jpg
 

maex

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
3.786
20
Ich kann problemlos Lastschrift auswählen. Dann wird der Reisepreis um die 10 Euro Transaktionsgebühr reduziert und man effektiv eine Zahlungsgebühr von genau 0 Euro.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.590
17
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Hmm, bei mir werden definitiv 20€ Gebühr angegeben, auch wenn ich die Zahlungsweise wechsele.
Vielleicht wird kein Lastschrift angeboten, weil die Fahrt morgen erfolgen soll. Aber auch dann muss es doch eine kostenlose Zahlweise geben.
 

maex

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
3.786
20
Hm. Und 20 Euro sollte es ja eigentlich auch nur bei Paypal geben und nicht bei Auswahl von Kreditkarte...
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.590
17
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Hm. Und 20 Euro sollte es ja eigentlich auch nur bei Paypal geben und nicht bei Auswahl von Kreditkarte...
Richtig...
Jetzt habe ich LTUR einem Bekannten empfohlen und gesagt, dass die keine unerlaubten Zahlaufschläge haben wie so viele andere Seiten und jetzt seh ich als sein "Experte" natürlich ganz dumm aus.
Naja, man lernt daraus, dass man immer aktuell prüfen sollte, bevor man etwas sagt...
 

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
Lastschrift bieten alle mir bekannten OTAs/Fluggesellschaften nicht an, wenn die Reiseleistung innerhalb der nächsten X Tage stattfinden soll. Damit möchte man sich angeblich absichern gegen Betrug, wobei das ja auch nur wenig hilft - wenn ich fremde Kontodaten nutze, dann kann der Kontoinhaber auch noch viel später die Lastschrift rückgängig machen.
 
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xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
3.811
1.050
KUL (bye bye HAM)
Richtig, aber das eine ist eine eindeutige Straftat, welche auch durch die Behörden verfolgt und in der Regel durch Versicherungen der Zahlungsabwickler versichert ist. Während der Zahlungsausfall des Kunden selber (Konto nicht gedeckt) ungleich höheren Aufwand und Kosten darstellt.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.590
17
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Lastschrift bieten alle mir bekannten OTAs/Fluggesellschaften nicht an, wenn die Reiseleistung innerhalb der nächsten X Tage stattfinden soll. Damit möchte man sich angeblich absichern gegen Betrug, wobei das ja auch nur wenig hilft - wenn ich fremde Kontodaten nutze, dann kann der Kontoinhaber auch noch viel später die Lastschrift rückgängig machen.
Grundsätzlich kann ich das Verhalten ja verstehen, aber das nimmt nicht die Pflicht weg, einen kostenfreien Zahlungsweg anzubieten. Ich kann mir kaum vorstellen, dass LTUR das einfach übersehen hat.
 

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
Grundsätzlich kann ich das Verhalten ja verstehen, aber das nimmt nicht die Pflicht weg, einen kostenfreien Zahlungsweg anzubieten. Ich kann mir kaum vorstellen, dass LTUR das einfach übersehen hat.
Übersehen haben die das sicherlich nicht, allerdings wo kein Kläger, da kein Richter...
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Du könntest im Prinzip auch einfach bezahlen und nach der Reise das Zahlungsmittelentgelt zurückverlangen. Wenn dir die nicht freiwillig das zurückerstatten, dann mit einem Chargeback drohen.


Interessant ist hier auch: § 312a BGB

(4) Eine Vereinbarung, durch die ein Verbraucher verpflichtet wird, ein Entgelt dafür zu zahlen, dass er für die Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten ein bestimmtes Zahlungsmittel nutzt, ist unwirksam, wenn
1.für den Verbraucher keine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit besteht oder
2.das vereinbarte Entgelt über die Kosten hinausgeht, die dem Unternehmer durch die Nutzung des Zahlungsmittels entstehen.

Die Gebühr von Ltur ist damit sogar doppelt-illegal, denn ein Aufschlag von 10-20% geht weit über die realen Kosten hinaus.
 
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Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.590
17
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Es wird ja kein Aufschlag gefordert, die Buchungsgebühr wird nur nicht entlassen
Das ist totaler Quatsch, wenn du meinen Text zu den Bildern gelesen hättest. Im ersten Schritt stehen 97€ inkl. anfallendem "Transaktionsentgelt". Im nächsten Schritt kommen dann plötzlich und unerwartet 20€ Entgelt dazu. Also wird sehr wohl ein Aufschlag gefordert.
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Das ist totaler Quatsch, wenn du meinen Text zu den Bildern gelesen hättest. Im ersten Schritt stehen 97€ inkl. anfallendem "Transaktionsentgelt". Im nächsten Schritt kommen dann plötzlich und unerwartet 20€ Entgelt dazu. Also wird sehr wohl ein Aufschlag gefordert.
Das habe ich gesehen, ja. Hatte das bei Pauschalreisen überprüft und da wurde auch bei Abflug morgen Lastschrift angeboten und die Preise sahen richtig aus.

Ein erneuter Check bei Bahn + Hotel scheint deine Aussage aber zu bestätigen.

Ich kann meine Katze auch "Hund" nennen, sie bleibt trotzdem eine Katze.
Tja, rechtlich ist das aber leider nicht so.
 
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Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
8.689
6.183
LEJ
Ob rechtlich ok oder nicht.

Zitat:"Nach Bestätigung Ihrer Buchungsanfrage ziehen wir den vereinbarten Zahlbetrag bei Einmalzahlung sowie ein Zahlungstransaktionsentgelt (10 € pro Buchung bei Pauschalreisen und 4 € pro Buchung bei separaten Hotel- und Flug-Buchungen) spätestens an dem auf den Buchungstag folgenden Kalendertag ein. Gleiches gilt bei Teilzahlung für die geschuldete Anzahlung - der Einzug des Restzahlbetrages erfolgt zu dem in den Buchungsunterlagen benannten Fälligkeitszeitpunkt. Eine kostenfreie Zahlung (z.B. per Lastschrift) ist unter bestimmten Bedingungen möglich."
Quelle:
http://www.ltur.com/de/last-minute/urlaub/zahlungsarten

oder:"Bei Buchung einer Pauschalreise oder einer Kreuzfahrt wird pro Buchungsvorgang einmalig ein Transaktionsentgelt von 10 EUR (Ausnahme Paypal 20 EUR) erhoben, bei Buchungen von Einzelreiseleistungen wie z.B. Nur-Flug pro Buchungsvorgang einmalig ein Transaktionsentgelt von 4 EUR (Ausnahme Paypal 8 EUR). Bei Bezahlung per Lastschrift erfolgt bei Pauschalreisen eine Rabattierung des Reisepreises um 10 EUR, bei Einzelreiseleistungen um 4 EUR."

Wo ist jetzt das Problem? buchen und dann die 20€ zurückfordern. Fertig!
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Rabatte sind ja uneingeschränkt möglich, nur Aufpreise unterliegen gesetzlichen Beschränkungen.

Wenn man z.B. mit einem Preis von 100€ Werbung macht und dann während der Buchung angibt, dass es 20€ Rabatt für ein bestimmtes Zahlungsmittel gibt, dann ist das völlig in Ordnung.

Wenn man hingegen gleich mit einem Preis von 80€ Werbung macht und dann erst während der Buchung eine Gebühr dazurechnet, die man bei einem bestimmten Zahlungsmittel gleich wieder rabattiert wird, dann ist das rechtlich ein Aufpreis, auch wenn du es als Rabatt bezeichnest. Dieser Aufpreis wäre dann illigal, weil er weit über den realen Zahlungsmittelkosten liegt.

Koffer-Direkt macht (soweit ich das gesehen habe) alles richtig, die geben von Anfang an den "richtigen" Preis an und ziehen dann bei Vorkasse 5% ab.

Bestes Beispiel für einen illegalen Aufpreis ist hingegen das Buchungssystem von Eurowings: Wenn du dort einen Preis von 40€ auswählst, wird der Preis während der Buchung plötzlich auf 50€ erhöht und dann wird dir ein "Rabattpreis" von 40€ angezeigt, wenn du Lastschrift wählst. Dass die 10€ "Rabatt" in Wahrheit ein illegaler Aufpreis von 25% sind, würde sogar ein blinder Richter sehen, denn geworben wurde mit 40€ und nicht mit 50€.

Wie man etwas bezeichnet, ist rechtlich irrelevant, wenn die Tatsachen sonst eindeutig sind.
 
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rcs

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Teammitglied
06.03.2009
27.524
4.501
München
Ist Deine Buchung eventuell eher im Kurzfristbereich, so dass hier die Zahlungsart deswegen wegfällt?
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.590
17
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Ist Deine Buchung eventuell eher im Kurzfristbereich, so dass hier die Zahlungsart deswegen wegfällt?
Ja, genau richtig:
Hmm, bei mir werden definitiv 20€ Gebühr angegeben, auch wenn ich die Zahlungsweise wechsele.
Vielleicht wird kein Lastschrift angeboten, weil die Fahrt morgen erfolgen soll. Aber auch dann muss es doch eine kostenlose Zahlweise geben.

P.S. mein Bekannter hatte das Ticket einfach mal gebucht und überlegt jetzt ob er im Nachgang die Zahlungsgebühr zurückfordern möchte.