EY: Etihad Flug verpasst - Corona

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Lukas_ndb

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Hallo zusammen,

ich war im März auf den Philippinen im Urlaub und hatte einen Rückflug mit Etihad von MNL-AUH am 15.03.2020 abends gebucht. Die Regierung der Philippinen hat jedoch alle nationalen Transportwege im Land für vorerst vier Wochen ab dem 15. März 2020 gecancelt. Im Zuge dessen wurde mein Flug Z2 8423 von Puerto Princesa nach Manila am 15.03.20 morgens ebenfalls storniert.

Ich saß also am 13.03. (Datum des Beschlusses der Regierung) auf Puerto Princesa fest, da alle innländischen Flüge ab dem 15.03. gecancelt wurden. Der Versuch einen Flug am 13. oder 14. März zu bekommen scheiterte natürlich, da hunderte Touristen das selbe Problem hatten und leider schneller waren mit der Buchung. Da ich also auf der Insel festsaß, verpasste ich meinen Flug 15.03. von Manila.

Mein Erstattungsantrag wurde jetzt, 4 Monate später, abgelehnt. Ist das richtig, dass es keinerlei Möglichkeit auf eine Erstattung gibt? Eine Reiserücktrittsversicherung würde bestehen..

Viele Grüße
Lukas
 

kingair9

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Unter TABUM und in BNJ
Wenn der EY Flug planmäßig flog, dann ist es Dein persönliches Problem, rechtzeitig am Airport zu sein.

Anders wäre es nur, wenn der Zubringer auf dem gleichen Ticket wäre - aber wenn ich Deine Info richtig lese, war das Air Asia Philippines, oder?
 

Lukas_ndb

Neues Mitglied
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Ja, der EY Flug ging leider planmäßig und ja, der Zubringerflug war mit AirAsia :cry:

Dann kann ich wohl oder übel nichts erstatten oder? Evtl wenigstens die Steuern?
 

kingair9

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18.03.2009
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Unter TABUM und in BNJ
Dann kann ich wohl oder übel nichts erstatten oder? Evtl wenigstens die Steuern?

Nach europäischem Recht hättest Du Anrecht auf die Steuern & Gebühren, ggf. abzüglich einer gerechtfertigten Bearbeitungsgebühr.

Problem: Dein Flug aus Manila nach Deutschland fällt nicht unter diese Regelung, da a) Non-EU Carrier UND b) Abflug aus einem Non-EU Land. Du kannst also höchstens mal in den Terms bei Etihad Nachlesen, was da steht...
 

rcs

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Die ungenutzten Steuern und Gebühren erstattet Etihad wie die meisten Airlines weltweit dennoch, Kerosinzuschlag (YQ/YR) ausgenommen. Allerdings wird der Tarif nachberechnet, hier könnte dann eine Aufzahlung auf den anwendbaren One-Way-Tarif erforderlich sein, um die Steuern für den Rückflug erstattet zu bekommen (bzw. ergibt sich dann schlichtweg kein Erstattungswert).

Ob es nun ein paar wenige Euro an Steuern und Gebühren zurückgibt, hängt also davon ab, wie teuer das Return-Ticket war, und ob dies ausreicht, um den One-Way-Preis für die geflogene Strecke abzudecken.

Das muss dann letztlich je nach gewähltem Buchungsweg über die Stelle geklärt werden, bei der das Ticket gekauft wurde.
 

Airsicknessbag

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Nach europäischem Recht hättest Du Anrecht auf die Steuern & Gebühren, ggf. abzüglich einer gerechtfertigten Bearbeitungsgebühr.

Problem: Dein Flug aus Manila nach Deutschland fällt nicht unter diese Regelung, da a) Non-EU Carrier UND b) Abflug aus einem Non-EU Land.

Gemaess Art. 5 Abs. 2 Unterabs. 1 S. 1 Rom-I-VO koennte deutsches Recht anzuwenden sein, wenn der Threadstarter in Deutschland wohnt und nach Deutschland wollte. Und dann waere:

Allerdings wird der Tarif nachberechnet, hier könnte dann eine Aufzahlung auf den anwendbaren One-Way-Tarif erforderlich sein, um die Steuern für den Rückflug erstattet zu bekommen

auch kein Problem mehr, da rechtswidrig.
 

rcs

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06.03.2009
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"Kein Problem" ist relativ, da die Airlines hier bekanntlich eine andere Rechtsauffassung haben.

Für die rund 20 EUR "echten" Steuern und Gebühren des Rückflugs ab MNL dürfte es sich wohl kaum rechnen, das Risiko eines Rechtsstreits in Kauf zu nehmen.