DE: DE: Freigepäck Businessflug

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NicRi

Reguläres Mitglied
24.07.2016
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Düsseldorf
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Hallo Forengemeinde!
Ich fliege demnächst FRA-SJU-STT und wieder zurück mit der Condor in C und aktuell ist völlig unklar, wie viel Gepäck mit darf.

Offiziell gem. Condor Homepage sind es 2x32kg.
Im Buchungsvorgang stand mal was von 30kg. In der Buchungsbestätigung steht gar nichts.

Die Dame an der Hotline hat gesagt, dass die Flüge FRA-SJU-STT und auch SJU-FRA tatsächlich mit 2x32kg gehen.
Nur der Flug STT-SJU ist irgendwie nicht klar (durchgeführt von Seaborne Airlines)

Ich denke mir, wenn ich den kompletten Flug bei Condor in C buche dann stehen mir doch auch für den kompletten Flug die 2x32kg zu oder nicht?
Kann es wirklich sein, dass wir dann auf dem einen Flug (STT-SJU) nur 30 oder gar 23kg haben??
Die Hotline der Seaborne Airline ist ihre Antwort noch schuldig, aber mich würde generell interessieren, wie hier die Regelung ist. Ich habe mal etwas von "führender Airline" gehört, die in diesem Fall Condor ist und 2x32kg bestätigt. Oder gilt aus irgendwelchen Gründen, dass "die erste Airline entscheidet"? Schließlich können wir ja angeblich auf dem Flug SJU-STT auch unsere 2x32kg mitnehmen.

Nicht, dass man auf einer Karibikinsel 2x32kg Gepäck braucht, aber es wäre trotzdem gut zu wissen, vor allem für den Rückflug :)


Vielen Dank schonmal für eure Antworten!
 

DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
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EDLE 07
Normalerweise gelten die Bedingungen des "most significant carrierers", also DE.
ABER: Da Seaborne Airlines mit kleinen, drolligen Wasserflugzeugen fliegt, gibt es besondere Bedingungen hinsichtlich W&B zu beachten.
Insofern nützen Dir die DE Freimengen IMHO nix.
 

NicRi

Reguläres Mitglied
24.07.2016
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Düsseldorf
Vielen Dank für den schnellen Input!
Auf der Seaborne HP steht, dass es Beschränkungen gibt, aber wie erklärt es sich dann, dass wir (angeblich, lt Aussage von DE) auf dem Hinflug bis STT 2x32kg könnten und es nur auf dem Rückflug nicht gehen soll.
Macht für mich keinen Sinn.
Wir warten jetzt die Antwort von Seaborn ab, die werden wohl hoffentlich wissen, wie viel wir mitnehmen können :)
 

Fensterplatz

Erfahrenes Mitglied
24.07.2015
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Die 2x32kg gelten nur bei Flügen nach USA/Kanada. Offensichtlich gilt bei DE für Puerto Rico nicht die USA-Regelung. Sowohl für Flüge nur nach SJU also auch bei denen mit Anschluss nach STT wird auf der Website folgende Angabe für die Business Class gemacht:

Gepäck & Verpflegung
1 x 30 kg Freigepäck
1 x 12 kg Handgepäck
1 x Gourmet Menü & erlesene Weine und Spirituosen

Das gilt also unabhängig davon ob noch ein Weiterflug mit Seaborne erfolgt. Bin selbst zuletzt letztes Jahr mit DE geflogen (allerdings Eco), aber in der PDF-Anlage zur Buchungsbestätigung war das Freigepäck auch mit Gewicht erwähnt.
 

NicRi

Reguläres Mitglied
24.07.2016
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Düsseldorf
Hier mal der aktuelle Stand:
In der Buchungsbestätigung stand tatsächlich, dass wir 2x32kg haben (hab nicht selbst gebucht und mir die Bestätigung mal schicken lassen und selbst gelesen).
Condor hat allerdings gerade im Chat gesagt, dass wir hin tatsächlich 2x32kg haben, aber zurück nur 20kg!! Es ist wohl gesetzlich in den USA so geregelt, dass die erste fliegende Airline entscheidet (wobei wir ja in Deutschland bei einer deutschen Airline gebucht haben??!!)

Auf meine Anmerkung, dass das nicht in der Buchungsbestätigung steht (nichtmal ein Vermerk auf evtl. anders lautende Bedingungen), wurde ich darauf hingewiesen, dass es ja in den AGB stehe und diese bei der Buchung ja akzeptiert wurden.

Jetzt bin ich keine Expertin, aber das kann doch nicht deren Ernst sein oder?
Kommen die damit im Zweifel durch?
Gilt nicht die Buchungsbestätigung vorrangig? Allgemeine Bedingungen sind doch nur "allgemein"?!

20kg sind nämlich wirklich sehr wenig (2x32kg ist natürlich weit mehr als wir brauchen).
 

sehammer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2011
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1.733
LOWW / LOWG / LOGI / LOXZ / LOKW
Ich gehe einmal davon aus dass für PR auch die US-Regeln gelten, von daher stimmt das so dass der erste Carrier bei Abflug in den USA (oder eben auch PR als Außengebiet) das Freigepäck vorgibt.
 

NicRi

Reguläres Mitglied
24.07.2016
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Ich gehe einmal davon aus dass für PR auch die US-Regeln gelten, von daher stimmt das so dass der erste Carrier bei Abflug in den USA (oder eben auch PR als Außengebiet) das Freigepäck vorgibt.

Der Rückflug startet sogar von STT, was definitiv US-Regeln unterliegt.
Aber hat Condor nicht eine Informationspflicht den Kunden gegenüber? Woher soll der Laie (und Condor ist ein Ferienflieger) solche Regeln kennen? Hätten wir nicht penetrant und mehrfach gefragt, würden wir gar nicht wissen, dass wir solche Einschränkungen haben.
Und sich auf die AGB zu berufen halte ich für nicht ausreichend, wenn in der Buchungsbestätigung zum Gepäck nur steht, dass in der Business Class 2x32kg kostenlos mitgenommen werden dürfen.
 

Fensterplatz

Erfahrenes Mitglied
24.07.2015
651
208
Manchmal kann zu viel Fragen auch hinderlich sein. Sehe es doch mal so, Du hast eine schriftliche Bestätigung in der steht 2x32 kg sind inklusive! Diese würde ich in dem Fall ausgedruckt mitnehmen und darauf verweisen (auch wenn sie in deutscher Sprache erstellt ist). Wenn dann trotzdem eine Nachzahlung erforderlich ist (Kreditkarte), dann würde ich von Condor mit Hinweis auf die Buchungsbestätigung eine Rückerstattung einfordern. Falls es möglich ist, würde ich aber trotzdem versuchen mit einem Stück Aufgabegepäck und erhöhtem Gewicht auszukommen, das minimiert die Gefahr sich überhaupt nachträglich streiten zu müssen.
 

NicRi

Reguläres Mitglied
24.07.2016
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Da hast du absolut recht!
Zwei Koffer wird auch niemand von uns mitnehmen, aber gerade auf dem Rückweg aus den USA hat man ja gerne mal ein bissl mehr dabei als auf dem Hinweg. Zumal man dort steuerfrei einkaufen kann (die vielen Kreuzfahrtschiffe machen es möglich).
Ich finde es halt einfach so frech, wie solche Sachen kommuniziert, bzw. nicht kommuniziert werden.

Ich hoffe mal, dass wenigstens das Businessprodukt stimmt (ich weiß, das ist kein Premiumprodukt, aber ich fliege auch normalerweise Eco) und wir können natürlich auch versuchen, die Kosten, die ggf durch das Übergepäck anfallen zu vertrinken - sofern die genug an Bord haben :D
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
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Auf meine Anmerkung, dass das nicht in der Buchungsbestätigung steht (nichtmal ein Vermerk auf evtl. anders lautende Bedingungen), wurde ich darauf hingewiesen, dass es ja in den AGB stehe und diese bei der Buchung ja akzeptiert wurden.

Jetzt bin ich keine Expertin, aber das kann doch nicht deren Ernst sein oder?
Kommen die damit im Zweifel durch?
Gilt nicht die Buchungsbestätigung vorrangig? Allgemeine Bedingungen sind doch nur "allgemein"?!

Das kann man so ohne genaue Pruefung der Buchungsbestaetigung, des Tickets und der entsprechenden Passus in den AGB nicht sagen.

Generell gelten bei Seaborne folgende Gebuehren:

https://www.seaborneairlines.com/seaborne-baggage-information/#1497640592674-dbf16b46-3688

Also fuer zwei 32-Kilo-Koffer pro Person, insgesamt 530 USD.

Wenn es tatsaechlich nach STT und nicht nach SPB geht, wird zumindest das Flugzeug "normal" (= Saab 340) sein und keine Gepaeckprobleme, ueber das finanzielle hinaus, verursachen.
 
Zuletzt bearbeitet:

NicRi

Reguläres Mitglied
24.07.2016
73
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Düsseldorf
Der Support von Seaborne hat sich gestern Abend dann auch mal gemeldet und nach etwas längerer Prüfung rausgefunden, dass es tatsächlich eine Vereinbarung zwischen denen und Condor gibt, die die Condor Gepäckregelung auch auf Flüge mit Seaborne ausweitet.

Vielleicht hilft die Info zukünftig ja mal jemandem.
 
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