Sonstige: V7: Flug storniert, Alternativbeförderung

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Hene

Erfahrenes Mitglied
27.03.2013
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BER
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Moin zusammen,

heute wurde mein Flug auf der Strecke TFS-TLS am 18.11. storniert (aus betrieblichen Gründen). Ein Blick auf die Volotea-Homepage zeigt, dass alle Flüge auf der Strecke vom 11.11.-Weihnachten gecancelt wurden, offenbar wegen geringer Auslastung. Die Tickets waren in den letzten Wochen zu Niedrigstpreisen verkauft worden.

Meine Frage nun: Wie komme ich weg aus TFS/TFN?

Ich habe bereits den Kundenservice mit Bitte um Ersatzbeförderung (auf Iberia via MAD) angeschrieben, worauf binnen zwei Minuten die Standardantwort kam, dass dies nicht möglich sei. Lediglich Ersatzbeförderung auf V7 bis zu 7 Tage vor und nach dem Flugdatum (keine für mich vernünftigen Alternative, am 11.11. bin ich noch gar nicht in Teneriffa, nach dem 18. gibt es ja keine Flüge mehr) oder Erstattung des Flugpreises. Ich habe nochmal eine bekräftigende Nachricht hinterhergeschrieben, aber die Antwort kenn ich schon.

Was also tun? Selbst Ersatz buchen und dann Erstattung fordern? Die nächstgünstige Alternativverbindung ist mit Royal Air Maroc mit Übernachtung in CMN. Die vorgeschlagene IB Verbindung via MAD liegt beim 50fachen des ursprünglichen Flugpreises. Als Umbuchung auf andere V7-Destination käme nur BOD infrage, da gibt es einen Flug am 18 November. Muss dann halt per Zug nach TLS.
 

Hene

Erfahrenes Mitglied
27.03.2013
4.020
2.494
BER
Danke für den Tipp.

EU/2004/261 ist mir bekannt, dem Wortlaut entsprechend sollte ich Anspruch auf Ersatzbeförderung oder Refund haben, aber keinen auf Ausgleichszahlungen (da die Annullierung mehr als zwei Wochen vor Abflugdatum liegt).

Meine Frage ging aber eher in Richtung, ob es dieszüglich Erfahrungen mit V7 gibt. FR erlaubt ja zumindest eine Umbuchung auf ein anderes FR-Routing im Falle der Annullierung. Dies scheint nach meinem e-mail-Wechsel in den letzten zwei h mit V7 zu Urteilen nicht der Fall zu sein. Ich hatte als Alternativen TLS-BOD oder TLS-NTE vorgeschlagen am selben Tag, wurde allerdings abgelehnt und hierauf verwiesen: "We can offer to you: - a free change within’ 7 days before or after the original flight departure."
 

Hauptmann Fuchs

Erfahrenes Mitglied
06.04.2011
4.964
4.056
GRQ + LID
Wenn ich aber EU/2004/261 lese, und zwar Artikel 5, dann lese ich:

Artikel 5

Annullierung

(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen

a) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 angeboten,

b) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a) und Absatz 2 angeboten und im Fall einer anderweitigen Beförderung, wenn die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende Abflugzeit des neuen Fluges erst am Tag nach der planmäßigen Abflugzeit des annullierten Fluges liegt, Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben b) und c) angeboten und

c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn,

i) sie werden über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet, oder

ii) sie werden über die Annullierung in einem Zeitraum zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen
, oder

iii) sie werden über die Annullierung weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen.

(2) Wenn die Fluggäste über die Annullierung unterrichtet werden, erhalten sie Angaben zu einer möglichen anderweitigen Beförderung.

(3) Ein ausführendes Luftfahrtunternehmen ist nicht verpflichtet, Ausgleichszahlungen gemäß Artikel 7 zu leisten, wenn es nachweisen kann, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären.

(4) Die Beweislast dafür, ob und wann der Fluggast über die Annullierung des Fluges unterrichtet wurde, trägt das ausführende Luftfahrtunternehmen.

Ich denke, die Situation beschrieben unter i) und (2) trifft hier zu. Du wirst mehr als zwei Wochen vor Abflug informiert und eine Angabe zu einer Alternativverbindung wurde dir mitgeteilt.

Die Situation beschrieben unter ii) trifft hier aber nicht zu. Vielleicht sehe ich es aber falsch und/oder gibt es noch Jurisprudenz die eine andere Auslegung ermöglicht, dann mea culpa.
 
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flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
11.960
1.966
Das "Problem" bei Volotea ist bekannt - selbst während des Hochsommers sind komplette Streichungen von Strecken oder FTC von 10-12 Stunden bei Volotea ganz normal. Von 7 gebuchten Flügen konnte ich bisher nur 3 antreten... die anderen 4 wurden gestrichen oder haben eine so starke FTC erhalten, dass sie für mich nicht mehr brauchbar waren.

Ich rate mittlerweile stark davon ab, Volotea in irgendwelchen selbstgebastelten Umsteigern einzubauen. In der Regel gibt es im Laufe der Zeit so heftige FTC, dass beide Flüge nicht mehr brauchbar sind - darüberhinaus ist auch die Ops bei Volotea so eng geplant, dass die meisten Flüge (besonders im Hochsommer) sich im Laufe des Tages > 2h Delay einsammeln.

Spannend waren in diesem Sommer die geplanten 25min Turnarounds in Skiathos.... Volotea stand immer mindestens 60min in Skiathos...

Da die meisten Flieger 8 Legs pro Tag schaffen müssen, gibt es auch einige Strecken mit geplanten 1:15 oder 1:20h Blockzeit, die regelmässig aber 1:25-1:30h in der Luft sind - somit sind alle weitere Legs mindestens immer 15-20min verspätet.

Nach meinen Erfahrungen ist eine Umbuchung auf eine andere Strecke durchaus möglich, man muss aber den Ärger über die Airline (in der Art: "Nie wird ein Flug wie gebucht durchgeführt, immer laufen Extrakosten durch zusätzliche Hotelnächte oder durch notwendige Taxifahrten bei Verlegung auf den frühen Morgen oder späten Abend auf) per Facebook kommunuzieren. Dann geht es 2-3x hin und her und plötzlich wird "ausnahmsweise" auf die gewünschte Volotea-Alternativverbindung umgebucht.
 
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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
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Natürlich muss die Airline umbuchen. Macht sie es nicht selbst Ersatz buchen und Einklagen (allerdings in Frankreich oder Spanien, nicht in Deutschland). Wie aussichtsreich das ist kann ich nicht beurteilen.
 

Hene

Erfahrenes Mitglied
27.03.2013
4.020
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BER
Wenn ich aber EU/2004/261 lese, und zwar Artikel 5, dann lese ich:



Ich denke, die Situation beschrieben unter i) und (2) trifft hier zu. Du wirst mehr als zwei Wochen vor Abflug informiert und eine Angabe zu einer Alternativverbindung wurde dir mitgeteilt.

Die Situation beschrieben unter ii) trifft hier aber nicht zu. Vielleicht sehe ich es aber falsch und/oder gibt es noch Jurisprudenz die eine andere Auslegung ermöglicht, dann mea culpa.

In meiner Lesart beziehen sich die Punkte i, ii und iii auf den Absatz c), aber ich kann mich auch irren. Der Punkt ist doch aber, dass die 'Alternativverbindung' aufgrund großflächiger Streichungen faktisch gar nicht existiert.
 

Hene

Erfahrenes Mitglied
27.03.2013
4.020
2.494
BER
Nach meinen Erfahrungen ist eine Umbuchung auf eine andere Strecke durchaus möglich, man muss aber den Ärger über die Airline (in der Art: "Nie wird ein Flug wie gebucht durchgeführt, immer laufen Extrakosten durch zusätzliche Hotelnächte oder durch notwendige Taxifahrten bei Verlegung auf den frühen Morgen oder späten Abend auf) per Facebook kommunuzieren. Dann geht es 2-3x hin und her und plötzlich wird "ausnahmsweise" auf die gewünschte Volotea-Alternativverbindung umgebucht.

Das ist ja gut zu wissen, leider bin ich nicht auf FB. Meine zwei bis drei Anfragen beim Kundendienst haben leider aus Phrasen abspulen nichts ergeben, hab mal alles erklärt und eine freundliche, aber bestimmte Beschwerde gemailt und noch einmal auf die Alternativstrecken hingewiesen.
 

Hene

Erfahrenes Mitglied
27.03.2013
4.020
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BER
Nach ewigem Hin und her hat mich V7 jetzt auf TFS - NTE am selben Tag umgebucht. Schau ich mir dann Nantes an und fliege am Tag drauf nach SXF.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.098
8.273
BRU
Auch wenn der Thread schon älter ist: ich schreibe das mal hier rein...

Diese Airline betrachtet auch Tickets für die Fähre als angemessene Alternativbeförderung. So wohl vor ein paar Tagen auf Mykonos - Athen, wo sie den Paxen mitgeteilt hat, ihr Flug sei storniert, man habe ihnen aber Tickets für die Fähre am nächsten Tag reserviert :doh: