U2: Klage gegen Easyjet erfolgreich - Was mit Titel machen?

ANZEIGE

cwolf1234

Neues Mitglied
22.09.2018
1
0
ANZEIGE
Klage gegen Easyjet erfolgreich - Was mit Titel machen?



Hallo Leute!


Ich hatte zum zweiten mal bereits Ärger mit Easyjet - zweimal mir einen Anwalt genommen, welcher für mich vor dem Amtsgericht in Königs Wusterhausen Klage eingereicht hatte.


In beiden Fällen erging zu meinen Gunsten Urteil aufgrund Flugverspätung, Ausfall.....


Nachdem das Amtsgericht in Königs Wusterhausen das Gerichtsurteil verkündet hatte passiert bei Easyjet allerdings trotzdem nix. Diese weigern sich immer noch die Entschädigung zu zahlen.


Leider weiß ich auch nicht so recht was man mit einem Titel macht und mein Anwalt sieht die Sache insofern als beendet an nach dem Prozess.


Da Easyjet seine Adresse ja in England hat könnte es vielleicht helfen das Urteil dort nochmal mit nem Dreizeiler auf Englisch hinzuschicken??


Oder an wen wende ich mich mit dem Urteil? Kann ich da einfach so bei einem Gerichtsvollzieher in Deutschland anfragen der den Betrag dann in England für mich eintreibt?


Toll das ich Recht bekommen habe nur leider bringt mir der Titel recht wenig. Da Easyjet von alleine garnix macht.....


Finde das ganze sehr kompliziert mit dieser Fluggastrechteverordnung und Easyjet ist wohl ein extrem harter Brocken.
 

H.Bothur

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
878
282
HAM - PRM
1) Such dir einen anderen Anwalt wenn dieser das nicht zu Ende erledigt - am besten einen der Anwälte hier aus dem Forum
2) Mach Dir selber keinen Stress - für genau solche Dinge sind Anwälte da
3) Alle Anwaltskosten muss EasyJet auch noch bezahlen
4) So nen Flieger zu pfänden ist nicht gerade die dümmste Idee .... wenn nichts anderes von EasyJet in Reichweite ist
5) Berichte hier weiter was passiert ist

Viel Spaß
Hans
 

emhazett

Erfahrenes Mitglied
02.01.2011
585
15
Leider weiß ich auch nicht so recht was man mit einem Titel macht und mein Anwalt sieht die Sache insofern als beendet an nach dem Prozess.

Wenn das wirklich so ist, ist es eine Zumutung.

Die Gebühren, die man in der Zwangsvollstreckung bekommt, sind zwar wirklich nicht lukrativ, aber das ganze Mandat ist in der Regel schon nicht lukrativ. Wenn man sowas annimmt, hat man auch die Vollstreckung mit zu erledigen.

Ggf. Beschwerde zur Anwaltskammer. Bringt zwar erstmal nichts, aber falls es sich häuft, klopft dem Anwalt vllt. mal jemand auf die Finger!
 

hfngee

Reguläres Mitglied
01.05.2018
75
0
HEL
Erster Beitrag und gleich eine Horrorstory...

… sowie eine Erfolgsmeldung dass man bei Klagen gegen Fluggesellschaften Erfolg haben kann, viele informieren sich ja hier, auch als unregistrierte Mitleser, genau über sowas, weil sie zuerst glauben "gegen Firmenanwälte habe ich als Ottonormalverbraucher eh keine Chance".
Glückwunsch an cwolf 1234, und da ein solcher Titel 30 Jahre lang gültig ist brennt auch erstmal nichts an.
 
  • Like
Reaktionen: Nitus und bivinco

mallonimaroni

Neues Mitglied
26.09.2018
4
0
Wow also ich hatte bislang keine Probleme mit Easyjet. Und dann noch verklagen? Was ist denn wildes passiert?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Streng genommen ist das ja ein neuer Auftrag. Immerhin entsteht für die Vollstreckung eine weitere Gebühr, die im Zweifel der Auftraggeber, also der Mandant, bezahlen muss.

Aber einfach so zu sagen: Hier ist das Urteil. Und tschüs. Das ist in der Tat seltsam.

Normalerweise zahlt easyjet aber recht flott, wenn die verurteilt wurden. Allerdings werden die im Zweifel auf das Anwalts-Konto zahlen. Evtl. mal beim Anwalt nachfragen, und ihn "bitten", das doch bitte zum Abschluss zu bringen...?
 
  • Like
Reaktionen: meilenfreund