FR: FR: Ansprüche auf Fluggastrechte nach EU261 abtretbar - Gericht kassiert AGBs von FR

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ek046

Erfahrenes Mitglied
29.05.2013
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Wieder eine Grauzonen-Lücke mehr bei FR geschlossen...

In Zukunft kann man nun auch seine Fluggastrechte bei FR an die entsprechenden Verdächtigen abtreten, wenn man nicht gewillt ist, seine Ansprüche selbst (ggf. mühsam?) durchzusetzen.

FR hatte dies in der Vergangenheit in seinen AGBs untersagt. Das wurde gerichtlich kassiert und die Berufung hat FR zurückgezogen, nachdem man keine Aussicht auf Erfolg im weiteren Rechtsweg sah.

Quelle: https://www.aero.de/news-30058/Ryanair-darf-Abtretung-nicht-ausschliessen.html
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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3.099
Wieder eine Grauzonen-Lücke mehr bei FR geschlossen...

In Zukunft kann man nun auch seine Fluggastrechte bei FR an die entsprechenden Verdächtigen abtreten, wenn man nicht gewillt ist, seine Ansprüche selbst (ggf. mühsam?) durchzusetzen.

FR hatte dies in der Vergangenheit in seinen AGBs untersagt. Das wurde gerichtlich kassiert und die Berufung hat FR zurückgezogen, nachdem man keine Aussicht auf Erfolg im weiteren Rechtsweg sah.

Quelle: https://www.aero.de/news-30058/Ryanair-darf-Abtretung-nicht-ausschliessen.html

Das konnte man auch vorher schon und das hat auch schon vor einem Jahr ein Gericht gesagt. Für mich eine Nichtnachricht, weil es so klar gegen die AGB Gesetzgebung verstößt. Insofern wurde keine "Grauzonenlücke" geschlossen. Glaubt doch nicht immer das AGB sowas wie ein Gesetz sind. die "üblichen Verdächtigen" haben auch vorher schon Ansprüche gegen FR durchgesetzt.
 

ek046

Erfahrenes Mitglied
29.05.2013
3.225
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Wie auch immer, rechtskräftig ist es erst jetzt. Und nicht jeder ist ein fliegender Anwalt und kennt sich im Detail mit der Materie aus. Von da aus finde ich es persönlich eine positive Nachricht, die durchaus ihre Daseinsberechtigung hat.