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Wieder eine Grauzonen-Lücke mehr bei FR geschlossen...
In Zukunft kann man nun auch seine Fluggastrechte bei FR an die entsprechenden Verdächtigen abtreten, wenn man nicht gewillt ist, seine Ansprüche selbst (ggf. mühsam?) durchzusetzen.
FR hatte dies in der Vergangenheit in seinen AGBs untersagt. Das wurde gerichtlich kassiert und die Berufung hat FR zurückgezogen, nachdem man keine Aussicht auf Erfolg im weiteren Rechtsweg sah.
Quelle: https://www.aero.de/news-30058/Ryanair-darf-Abtretung-nicht-ausschliessen.html
In Zukunft kann man nun auch seine Fluggastrechte bei FR an die entsprechenden Verdächtigen abtreten, wenn man nicht gewillt ist, seine Ansprüche selbst (ggf. mühsam?) durchzusetzen.
FR hatte dies in der Vergangenheit in seinen AGBs untersagt. Das wurde gerichtlich kassiert und die Berufung hat FR zurückgezogen, nachdem man keine Aussicht auf Erfolg im weiteren Rechtsweg sah.
Quelle: https://www.aero.de/news-30058/Ryanair-darf-Abtretung-nicht-ausschliessen.html