U2: Verspätungen Easyjet - wie Entschädigung bekommen

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Ein Mal mehr ist heute Easyjet ab Basel nach Nizza mehr als 3 Stunden verspätet, weil die Maschine aus Neapel, welche pünktlich dort gelandet, erst 4 Stunden später wieder gestartet ist !

Meine Partnerin sitzt nun dort und wartet auf den Abflug, der nun anstatt um 15h45 um 18h45 stattfindet (hoffentlich) !

Ich kenne mich im EU recht nicht so gut aus, aber bei einer solchen Verspätung ist Easy jet doch entschädigungs pflichtig , oder ?

Welcher profi hilft und sagt mir, wie wir zu unserem Recht kommen?
 

digitalfan

Erfahrenes Mitglied
27.08.2009
4.300
1.540
MUC
Ich würde dir auch zu euclaim raten. Die verlangen zwar etwas von der dir zustehenden Entschädigung, dafür ist aber dein Arbeitsaufwand damit beendet, den BP hochzuladen und die Flugdaten einzutippen...
 
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TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
Wenn ich mir die Verordnung so ansehe, dann ist da nicht viel mehr als ein bisschen Betreuungsleistung (Telefonate, Verzehr etc.) drin.

Uiiiih, der Beitrag hat mich veranlasst, mich anzumelden und einen klärenden Hinweis zu geben:

Dem nackten Verordnungswortlaut nach stimmt die Feststellung von donaldml. Der EuGH hat jedoch mit Urteil vom 19.11.2009 (Rechtssachen C-402/07 [Sturgeon ./. Condor] und C-432/07 [Böck u.a. ./. Air France]) aus einer Zusammenschau von Fluggastinteresse, Regelungszweck und Verordnungsbegründung geschlossen, dass Fluggäste verspäteter Flüge den Fluggästen annullierter Flüge gleichgestellt werden können und somit den Ausgleichsanspruch aus Art. 7 der VO geltend machen können, wenn die Ankunftsverspätung mindestens 3 Stunden beträgt.

EuGH-Urteil

Edit
Drollig ist das vom EuGH festgestellte Gezappele von Condor: "Nachdem Condor die Verspätung [von YYZ nach FRA] vorgerichtlich mit dem Durchzug eines Hurrikans über dem Karibischen Meer erklärt hatte, gab sie im Prozess technische Defekte am Flugzeug und eine Erkrankung der Besatzung als Ursachen an."
 
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Rambuster

Guru
09.03.2009
19.548
237
Point Place, Wisconsin
Uiiiih, der Beitrag hat mich veranlasst, mich anzumelden und einen klärenden Hinweis zu geben:

Dem nackten Verordnungswortlaut nach stimmt die Feststellung von donaldml. Der EuGH hat jedoch mit Urteil vom 19.11.2009 (Rechtssachen C-402/07 [Sturgeon ./. Condor] und C-432/07 [Böck u.a. ./. Air France]) aus einer Zusammenschau von Fluggastinteresse, Regelungszweck und Verordnungsbegründung geschlossen, dass Fluggäste verspäteter Flüge den Fluggästen annullierter Flüge gleichgestellt werden können und somit den Ausgleichsanspruch aus Art. 7 der VO geltend machen können, wenn die Ankunftsverspätung mindestens 3 Stunden beträgt.

EuGH-Urteil

Willkommen im VFT, TXLover ! (y)
 

Jet

Aktives Mitglied
25.04.2010
243
8
Uiiiih, der Beitrag hat mich veranlasst, mich anzumelden und einen klärenden Hinweis zu geben:

Dem nackten Verordnungswortlaut nach stimmt die Feststellung von donaldml. Der EuGH hat jedoch mit Urteil vom 19.11.2009 (Rechtssachen C-402/07 [Sturgeon ./. Condor] und C-432/07 [Böck u.a. ./. Air France]) aus einer Zusammenschau von Fluggastinteresse, Regelungszweck und Verordnungsbegründung geschlossen, dass Fluggäste verspäteter Flüge den Fluggästen annullierter Flüge gleichgestellt werden können und somit den Ausgleichsanspruch aus Art. 7 der VO geltend machen können, wenn die Ankunftsverspätung mindestens 3 Stunden beträgt.

EuGH-Urteil

Edit
Drollig ist das vom EuGH festgestellte Gezappele von Condor: "Nachdem Condor die Verspätung [von YYZ nach FRA] vorgerichtlich mit dem Durchzug eines Hurrikans über dem Karibischen Meer erklärt hatte, gab sie im Prozess technische Defekte am Flugzeug und eine Erkrankung der Besatzung als Ursachen an."

Gilt das auch für Flüge ex Basel (=Schweiz)?
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.590
17
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Auch ich habe im Februar zu tun gehabt mit einem gecancelten Flug "aus technischen Gründen". Easyjet hat mein Beschwerde nur abgewimmelt. Also habe ich eine Beschwerde beim LBA eingereicht. Vor einer Woche hab ich letztlich auch noch meine Forderung an EUClaim überreicht. EUClaim scheint aber gut ausgelastet zu sein, da ich eine Mail erhalten habe, dass die Überprüfung meiner Forderung 6-8 Wochen in Anspruch nehmen wird. Aber ich werde euch auf dem Laufenden halten.
 

Christian

Erfahrenes Mitglied
24.03.2010
542
0
ZRH/FRA
Ein Mal mehr ist heute Easyjet ab Basel nach Nizza mehr als 3 Stunden verspätet, weil die Maschine aus Neapel, welche pünktlich dort gelandet, erst 4 Stunden später wieder gestartet ist !

Meine Partnerin sitzt nun dort und wartet auf den Abflug, der nun anstatt um 15h45 um 18h45 stattfindet (hoffentlich) !

Ich kenne mich im EU recht nicht so gut aus, aber bei einer solchen Verspätung ist Easy jet doch entschädigungs pflichtig , oder ?

Welcher profi hilft und sagt mir, wie wir zu unserem Recht kommen?


Ich habe einen befreundeten Anwalt der sich auf Reiserecht spezialisiert hat.Den beauftrage ich immer mit solchen Angelegenheiten, finde ich persönlich angenehmer als EUclaim.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.590
17
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Wie versprochen ein erstes Update: EU-Claim hat die Übernahme meiner Forderung akzeptiert. Dazu haben sie mir eine Mail geschickt mit Vollmachten. Diese haben meine Reisebegleiter und ich jeweils, sowohl für EU-Claim als für eine Anwaltskanzlei mit der EU-Claim zusammenarbeitet, unterschrieben und an EU-Claim geschickt.
 
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AnwaltOnline

Neues Mitglied
04.03.2011
1
0
Hallo Gulliver,

wie ist die Sache denn ausgegangen? Bei uns wurden gerade zwei aktuelle Urteile (Az. 9 C 552/10 vom 14.01.2011, Az. 9 C 560/10 vom 15.02.2011) in der Sache erstritten, die in der Sache dazu führen, dass ein pauschaler Anspruch i.H.v. 250 EUR eingeklagt bzw. eingefordert werden kann. Wer sich ganz viel Arbeit sparen kann kann eine versandfertige Forderung an die Airline schicken und bei Bedarf auch (die ebenfalls im Paket erhältliche) Musterklage zur Forderung nutzen. Mehr Informationen gibt es unter AnwaltOnline Reiserecht >> Tipps von A-Z >> Schwierigkeiten nach Reisebeginn >> Billigfliegern droht Schadenersatzwelle wegen versp

Hinweis: Dies soll keine reine Eigenwerbung sein sondern primär eurer Information hinsichtlich der aktuellen Entscheidung dienen. Sofern dies nicht akzeptable sein sollte, bitte ich um Entschuldigung. Der Beitrag kann dann gelöscht werden.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.590
17
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Hallo Gulliver,

wie ist die Sache denn ausgegangen?

Oh, ich lese den Beitrag jetzt erst. EU-Claim hat die Sache nach einem eigenen Brief deren Vertragsanwälte übergeben. Diese haben aber erst vor 4 Wochen das erste Mal einen Brief an Easyjet geschickt (nachdem ich zum 2. mal bei EU-Claim nachgehakt habe, welcher Schritt denn als nächster erfolgt - ich hatte den Eindruck, dass EU-Claim oder deren Anwälte wohl ziemlich viel zu tun haben im Moment), sodass die ganze geschichte noch läuft. Bisher ist es jedoch noch nicht zur Klage gekommen.