FR: Ryanair Einzugsermächtigung

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Bilbo

Erfahrenes Mitglied
28.10.2009
3.333
68
PAD/HAJ/KSF
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Hallo ich habe folgende Situation.

Habe im November 2008 einen Flug nach BRE nach MAN r/t mit Ryanair gebucht und benutzt.
Als Zahlungsart hatte ich Einzugsermächtigung gewählt.
Ryanair hat aber nie abgebucht.
Nun fast 2 1/2 Jahre(Buchungszeitpunkt 09/2008) später haben sie den Flugpreis abgebucht.
Habe ja kein Problem für eine Leistung zu bezahlen die ich in Anspruch genommen habe. Nur stört mich der Zeitpunkt.
Ist das rechtlich einwandfrei? Für mein Rechtsempfinden nicht.

Hatte das schon mal jemand?
 
T

tosc

Guest
iirc ist die Verjährungsfrist zwei Jahre nach Ablauf des entsprechenden Jahres - d.h. Anfang Januar wäre die Forderung verjährt gewesen. IANAL und ggf. europäisches Recht aussen vor ...
 

LFCorsten

HON Circle Lifetime Elite
08.03.2009
2.913
1
DXB/ATH/SIN/LAX
Hallo ich habe folgende Situation.

Habe im November 2008 einen Flug nach BRE nach MAN r/t mit Ryanair gebucht und benutzt.
Als Zahlungsart hatte ich Einzugsermächtigung gewählt.
Ryanair hat aber nie abgebucht.
Nun fast 2 1/2 Jahre(Buchungszeitpunkt 09/2008) später haben sie den Flugpreis abgebucht.
Habe ja kein Problem für eine Leistung zu bezahlen die ich in Anspruch genommen habe. Nur stört mich der Zeitpunkt.
Ist das rechtlich einwandfrei? Für mein Rechtsempfinden nicht.

Hatte das schon mal jemand?

Welche Summe hast du denn FR geschuldet? Dann siehst Du mal wieviel Rabatt Du bekommen hast durch den Zinsvorteil.