U2: Problem mit U2

ANZEIGE

johnfisher

Erfahrenes Mitglied
08.01.2010
392
4
FRA, LHR
ANZEIGE
Hallo.
Ich habe ein Problem mit U2: Mein Flug SXF-MXP am vergangenen Mittwoch ist 4 Stunden verspaetet gestartet (und gelandet), sodass ich meinen Anschlussflug verpasst habe. Das ist natuerlich nicht U2s Schuld, aber ich musste einen neuen Weiterflug kaufen und hatte gehofft, von Easyjet 250 Euro Entschaedigung zu erhalten, mit denen ich den neuen Flug teilweise haette refinanzieren koennen. Also schrieb ich eine nette E-Mail an U2 mit der Bitte mir die 250 Euro im Rahmen der EU Verordnung als Entschaedigung zu bezahlen. Ich bekam folgende (Standard-)Antwort:

Sehr geehrter Herr Fisher,

Es tut mir Leid, dass Sie eine enttäuschende Erfahrung mit easyJet gemacht haben. Eines unserer Hauptziele ist es, unseren Passagieren einen pünktlichen und effizienten Service zu gewähren. Vor allem bei Verspätungen sollten die Bedürfnisse unserer Passagiere oberste Priorität haben. Ich kann gut nachvollziehen, dass die Situation, die Sie beschreiben, unangenehm für Sie gewesen sein muss. Es ist vielleicht ein schwacher Trost, jedoch kann ich Ihnen versichern, dass immer versucht wird, Verspätungen auf ein Minimum zu reduzieren. Denn unser Hauptziel ist es immer, unsere Passagiere pünktlich an Ihren Zielort zu bringen.

Wenn ein Flug mehr als eine Stunde verspätet ist und Sie diesen daraufhin nicht antreten, haben Sie gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen folgende Möglichkeiten: Sie können eine kostenlose Umbuchung auf den nächsten verfügbaren Flug vornehmen oder Sie erhalten eine Rückerstattung per Gutschrift für den betroffenen Flug (bzw. Hin- und Rückflug), welche Sie innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung gegen einen Flug mit easyJet einlösen können.

In einigen Fällen sind Passagiere gemäß der Richtlinie 261/2004 der Europäischen Union zu einer Entschädigungszahlung berechtigt. In dieser Richtlinie ist klar geregelt in welchen Fällen eine Entschädigung gezahlt werden kann. Wenn ein Flug annulliert wird oder einem Passagier das Einsteigen verweigert wird, so kann dies ein Grund sein, dass Passagiere berechtigt sind, eine Entschädigung zu bekommen. Die Richtlinie sieht keine Entschädigung vor, wenn der Flug verspätet war. Aus unseren Aufzeichnungen geht hervor, dass dieser Flug nicht storniert wurde, sondern lediglich verspätet war.

Ungeachtet dessen war der Grund für die Verspätung technischer Natur. Ein solches Ereignis stellt im Rahmen der EU-Bestimmungen einen „außergewöhnlichen Umstand“ dar, welcher außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegt.

Aufgrund der oben genannten Erklärungen muss ich Ihnen mitteilen, dass wir Ihnen die geforderte Entschädigung nicht zahlen können.

Ich bedanke mich im Voraus für Ihr Verständnis und stehe Ihnen für etwaige Nachfragen gerne weiterhin zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

*******
easyJet Kundenbetreuung



Ich finde das ehrlich gesagt ziemlich verwunderlich, die zwei kritischsten Stellen habe ich mal fett markiert. Sie sind beide meines Erachtens schlichtweg falsch, oder? In den Rechten steht eindeutig dass es ab 2h Verspaetung bei Fluegen unter 1500km 250 Euro Entschaedigung gibt. Daher habe ich ja die 250 Euro ueberhaupt erst. Dies bestaetigte mir auch die Globeground Mitarbeiterin. Sie sagte: "die 250 Euro kriegen sie jetzt ja in jedem Fall"!
Und stimmt es wirklich dass ein Defekt eine "aussergewoehnliche Ereignis" ist? Ich dachte da handele es sich um Wetterereignisse (Aschewolke) etc., das hier ist doch definitiv U2s Schuld, zumal SXF ja auch eine grosse Base ist, und Ersatz nicht sonderlich schwierig zu beschaffen sein sollte... Ich frage mich bei welchen Ereignissen die Regelung EasyJet zufolge dann greifen soll???

Was ist eure Einschaetzung des Falls, und wie soll ich eurer Meinung nach weiter verfahren?
Vielen Dank im Voraus,
mfG, John.
 
H

HONig

Guest
Oder, ohne EuClaim das Geld in den Rachen zu werfen, erstmal beim LBA Beschwerde einreichen.
 

franzose

Fremdbucher
10.07.2009
5.926
161
MUC
Da das LBA nur informativ agiert (ähnlich der Regulierungsbehörde bei der Telekom), würde ich mir dort nicht groß etwas erwarten...
 

thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.265
427
Hallo.
Ich habe ein Problem mit U2: Mein Flug SXF-MXP am vergangenen Mittwoch ist 4 Stunden verspaetet gestartet (und gelandet), sodass ich meinen Anschlussflug verpasst habe. Das ist natuerlich nicht U2s Schuld, aber ich musste einen neuen Weiterflug kaufen und hatte gehofft, von Easyjet 250 Euro Entschaedigung zu erhalten, mit denen ich den neuen Flug teilweise haette refinanzieren koennen. Also schrieb ich eine nette E-Mail an U2 mit der Bitte mir die 250 Euro im Rahmen der EU Verordnung als Entschaedigung zu bezahlen
...

Was ist eure Einschaetzung des Falls, und wie soll ich eurer Meinung nach weiter verfahren?

Die Antwort auf jeden Fall aufheben. Nach meinem Kenntnisstand ist ein *technical* eben genau *nicht* höhere Gewalt, sondern liegt in der Verantwortung der Fluggesellschaft, d.h. nach den geltenden EU-Richlinien sollte Dir wohl ein Ausgleich zustehen.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.803
2.311
CGN
Ein Technical ist sicher nicht höhere Gewalt. U2 wird trotzdem nicht freiwillig nur einen Cent rüberwachsen lassen. Wir hatten doch irgendwo auch mal ne ladefähige Adresse von Easyjet in Deutschland. Ich würde sofort mal n Mahnbescheid beantragen, dann sollte sich da was bewegen...
 

johnfisher

Erfahrenes Mitglied
08.01.2010
392
4
FRA, LHR
Hallo!
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten!
Das hört sich ja wirklich vielversprechend an! Ich werde mal abchecken welche Optionen ich habe (Rechtschutzversicherung, EUClaim) und dann hier bescheid geben! Ich werde zuallererst glaube ich auch nochmal einen etwas strengeren Brief an Easyjet schreiben und ihnen eine Frist zur Bezahlung setzen.

MfG, John.
 

johnfisher

Erfahrenes Mitglied
08.01.2010
392
4
FRA, LHR
So, da mir die Kommunikation mit easyJet zu schade für meine Zeit wurde, habe ich den Fall nun an flightright übergeben. Die sind ähnlich wie euclaim, allerdings in Deutschland ansässig und mit weniger Provision zufrieden. Werde euch berichten wie es weitergeht!
LG, John
 

FlyingSmurf

Erfahrenes Mitglied
14.09.2009
650
179
DRS/CHS
Klagen!

Verspaetung ist durch EU-VO gedeckt (lt. Urteil EuGH). Gerichtsstand ist uebrigens auch am Abflugort (Leistungsort), so dass Du in Deutschland klagen kannst. Wenn Easyjet keine NL in D hat, kommen als Gerichtskostenvorschuss evtl. noch Uebersetzungskosten fuer den Klaeger hinzu, die die unterlegene Partei am Ende zu tragen hat.

Ich wuerde mich mit denen also nicht lange rumaergern, sondern wie gesagt gleich die Klage razs, da sie ja lt. EMail endgueltig die Leistung verweigert haben.

Habe gegen AirBaltic schon einmal vollumfaenglich gewonnen und mich mit LH einmal auf die Haelfte der EU Entsch. verglichen (war vor der Entsch. d. BGH, dass verpasste Anschlussfluege auch von der EU VO mit erfasst sind).

Sofern ich der Meinung bin, dass ich im Recht bin und die Airline sich fuer mich subjektiv unanstaendig verhalten hat (z. B. bei Technical nicht alles moegliche getan hat, um mich dennoch schnell an mein Ziel zu bringen), schreibe ich denen nur einen Brief und wenn die mir dumm kommen geht gleich die Klage raus. Wenn sie sich allerdings bemuehen und versuchen die Angelegrngeit fuer beide Seiten vernuenftig zu loesen, klage ich natuerlich nicht, auch wenn ich im Recht bin, frei nach dem Motto, wie es in den Wald hineinruft ...
 
  • Like
Reaktionen: HONig