DE: Condor - Rückerstattung der Steuern eines nicht angetreten Fluges

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morepp

Aktives Mitglied
13.09.2010
245
138
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Bei der vorletzten "Eintagsfliegenaktion" habe ich zugeschlagen, allerdings konnte einer aus unserer Reisegruppe den Flug nicht antreten, weshalb ich versucht habe die Steuern des Fluges zurückzufordern. Als Antwort habe ich das hier bekommen:

"Sehr geehrter Herr morepp,

vielen Dank für Ihre e-mail.

Wir bedauern, dass Herr xy seine Flüge nach yx und zurück nicht angetreten hat.

Bei Ihrer Buchung liegt ein Aktionstarif (LM) vor. Hier werden keine separaten Steuern und Kerosinzuschläge berechnet. Eine Erstattung ist daher nicht möglich.

Bitte verstehen Sie, dass wir nicht anders entscheiden können. Wir würden uns freuen, wenn wir Sie aber trotzdem weiterhin zu den Kunden unseres Hauses zählen dürften.


Mit freundlichen Grüßen
Condor Kundenbetreuung"

Auf die Frage, ob Condor generell keine Steuern an den Staat bei Aktionstarifen zahlen muss bekam ich diese Antwort:

"
Sehr geehrter Herr morepp,

vielen Dank für Ihre e-mail.

Auch nach nochmaliger Überprüfung Ihres Anliegens ergeben sich keine neuen Gesichtspunkte. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir Ihrer Forderung nicht entsprechen werden und verweisen nochmals auf den gebuchten Tarif."

Hat Condor Recht und ich kann die Rückerstattung vergessen?
 
K

kraven

Guest
Da davon auszugehen ist, dass (bis auf die YQ) die Taxes bei Condor gleich zu einem normalen DE-Linienflug sind, hilft eventuell eine genaue Aufschlüsselung der Steuern.
Diese Taktik bringt zumindest bei AB etwas.
 

flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
11.972
1.986
Taxen von Eintagsfliegen wurden schon vor 2 bzw 3 Jahren nicht erstattet. Habe annähernd die gleichen Antworten bekommen, die auch morepp erhalten hat. :(
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.833
10.949
Saemtliche Steuern und oeffentliche Gebuehren und Abgaben, die die Airline bei Nicht-Antritt nicht an die oeffentliche Hand weiterleiten muss, sind selbstverstaendlich zurueckzuerstatten.

Ist halt die Frage, ob man DE die zivil- (Stichwort "ungerechtfertigte Bereicherung") und strafrechtlichen Aspekte (Stichwort "Betrug") ihrer Policy selber nahebringen kann, oder ob dafuer das AG Ruesselsheim noetig ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
K

kraven

Guest
Ist halt die Frage, ob man DE die zivil- (Stichwort "ungerechtfertigte Bereicherung") und strafrechtlichen Aspekte (Stichwort "Betrug") ihrer Policy selber nahebringen kann, oder ob dafuer das AG Ruesselsheim noetig ist.

Ist alles eine Frage des Aufwandes und ob der OP dafür so viel Zeit dafür investieren möchte. Ex Deutschland fallen ca. 25-40 Euro Taxes (ohne YQ) für einen innereuropäischen Flug bei denen an.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.833
10.949
Klar, alles ist eine Frage des Aufwandes :)

Ich gebe ja nur ganz unschuldig die Information ueber die Rechtslage ab, die unabhaengig von der Anspruchshoehe ist - Berufskrankheit, so beginnt jede juristische Pruefung.

Ob man dann fuer 20 EUR "unterschlagene" (untechnisch gesprochen) Taxes den Gerichtsvollzieher einen Flieger an die Kette legen laesst (y), bleibt jedem selbst ueberlassen, bei der Entscheidung kann auch der Jurist nicht mehr helfen.
 
K

kraven

Guest
Ob man dann fuer 20 EUR "unterschlagene" (untechnisch gesprochen) Taxes den Gerichtsvollzieher einen Flieger an die Kette legen laesst (y), bleibt jedem selbst ueberlassen, bei der Entscheidung kann auch der Jurist nicht mehr helfen.

Jetzt weiß ich, warum Condor im Sommer fast jeden Tag 16 Stunden Verspätung auf einem Umlauf hat: Die Flieger werden immer an die Kette gelegt :D
 

dummytest

Erfahrenes Mitglied
02.06.2009
493
22
Ob man dann fuer 20 EUR "unterschlagene" (untechnisch gesprochen) Taxes den Gerichtsvollzieher einen Flieger an die Kette legen laesst (y), bleibt jedem selbst ueberlassen, bei der Entscheidung kann auch der Jurist nicht mehr helfen.

mit dem richtigen Timing (also kurz vor Beginn des jeweiligen Nachtflugverbotes...) könnte das durchaus erzieherische Wirkung zeigen bei der Airline.... :) :)
 

morepp

Aktives Mitglied
13.09.2010
245
138
Es war ein innereuropäischer Flug; der Aufwand wird sich also nicht lohnen.
 

telefoni

Aktives Mitglied
11.06.2010
111
7
Wettbewerbszentrale melden

Ich habe bereits vor Jahren einen ähnlichen Fall (damals waren es noch 29 Euro-Tickets) bei Condor eskalieren lassen - Ergebnis: Condor weigerte sich beharrlich mir die Taxen und Steuern aufzuschlüssel oder auch nur einen cent zu erstatten.

Ich habe mich dann an die Wettbewerbszentrale gewand und bereits ca. 3 Wochen später hatte Condor neue AGBs veröffentlichen dürfen. Die Wettbewerbszentrale hatte da so einiges zu beanstanden.

Als ich dann nochmals freundlich nachgefragt habe, ob ich jetzt noch selber rechtliche Schritte zur Auskunftserteilung bzw. zur Erstattung der Drittsteuern und Gebühren einleiten müsste, kam dann ganz schnell auch das Geld zurück.

Ich würde da grundsätzlich nicht aufgeben. Mein Weg wäre über eine vergleichbare Buchung die Steuern und Gebühren herauszusuchen und dann einen Mahnbescheid zu senden.

Im Zweifelsfall klagt man auf vollständige Erstattung des Ticketpreises, wenn Condor selber die Höhe der Taxen nicht transparent ausweist (allein das ist doch schon ein Verstoß gegen die Preisangabeverordnung, oder?). Wenn Condor den Erstattungsbetrag niedriger argumentieren möchte, dann soll sie die anfallenden Drittsteuern auch benennen.

Soweit wird es aber i.d.R. nicht kommen, da die Branche ein Urteil fürchtet, wie der Teufel das Weihwasser. Ich würde es drauf ankommen lassen.

Gruß

telefoni