DE: DE 7979 LPA-HAM am 21.08.2011

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xtra_81

Aktives Mitglied
05.08.2010
135
0
STR/HAM/AGP
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Der Flug LPA-HAM am 21.08.2011 sollte 11Uhr abfliegen. Erst wurde eine Verspätung von 6-7 Stunden angekündigt, jetzt heißt es bereits ca. 12 Stunden. :confused: Informationen vor Ort gab es nicht. Hat jemand ne Ahnung, wieso die so eine große Verspätung haben?
 

shortfinal

Erfahrener Maximierer
28.05.2010
3.677
394
STR
Denkst du das wäre was besonderes?
DE7812 STR-HER hatte heute gute 13 Stunden Verspätung, DE6679 CHQ-FRA 6 Stunden, hey that's Condor, that's 757 (die 76 sind aber auch gut dabei).


PS: Viel Spaß beim Klagen für die (EU)-Kompensation
 

giulia

Erfahrenes Mitglied
14.09.2010
747
1
DE7363 PMI-FRA wird statt 23.50 und 05.30 morgen früh erwartet.
DE1014 FRA-HRG jetzt schon für 08.00 abflug statt 07.00 erwartet.

Condor fliegen heißt offenbar Zeit mitbringen :p
 

shortfinal

Erfahrener Maximierer
28.05.2010
3.677
394
STR
Und Condor hat keine Ersatzflugzeuge?

Nein, und es kann auch kein Flug ausfallen und es ist auch kaum "Luft" im Flugplan, so verschiebt sich bei einer Störung (sei es technischer Natur oder wasauchimmer) alles weiter nach hinten.
Nur wenn es überhaupt nicht mehr anders geht, wird auf Fremdgerät zurückgegriffen, wie z.B. die N342AX, die seit Wochen FRA-PUJ-FRA fliegt.
 
K

kraven

Guest
Im Sommer hat Condor auch auf Kurzstrecke Wetleases im Einsatz. Letztes Jahr wars ein White 320er, dieses Jahr ein Hamburg Airways 319. Cirrus flug am Anfang der Saison mit ihren E70 auch einige Umläufe.
 

flocair

Erfahrenes Mitglied
06.04.2011
809
0
DUS/CDG
haben wir aber Glück gehabt gestern. PMI-DUS war sowas von pünktlich weg - gab letztlich 35 Minuten Zugabe für Holdings dank Unwetter. Alle anderen DE's in DUS waren ebenfalls on time ;)
 

xtra_81

Aktives Mitglied
05.08.2010
135
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STR/HAM/AGP
Denkst du das wäre was besonderes?
DE7812 STR-HER hatte heute gute 13 Stunden Verspätung, DE6679 CHQ-FRA 6 Stunden, hey that's Condor, that's 757 (die 76 sind aber auch gut dabei).


PS: Viel Spaß beim Klagen für die (EU)-Kompensation

Bisher weigern die sich noch eine Entschädigung zu zahlen. Angeblich triftt sie keine Schuld. Immerhin 13 STUNDEN!!
 

xtra_81

Aktives Mitglied
05.08.2010
135
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STR/HAM/AGP
Laut Condor: "ein außergewöhnlicher Umstand im Sinne des 14. Erwägungsgrundes [...] so dass wir gemäß Art. 5 Abs. 3 der EG-VO 261/04 leistungsfrei werden. Es bestanden keine zumutbaren Möglichkeiten unsererseits, die eingetretene Verspätung zu verhindern [...] Vorsorglich erklären wir die Anrechnung gemäß Art. 12 Abs. 1 der EG-VO 261/04 hinsichtlich etwaiger Minderungs- und Schadensersatzansprüche."
Mehr weiß ich nicht. Das Flugzeug kam aus Hamburg mit 13 Stunden Verspätung. Am Wetter lags nicht.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
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17
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Laut Condor: "ein außergewöhnlicher Umstand im Sinne des 14. Erwägungsgrundes ...

Hier der 14. Erwägungsgrund
Wie nach dem Übereinkommen von Montreal sollten die Verpflichtungen für ausführende Luftfahrtunternehmen in den Fällen beschränkt oder ausgeschlossen sein, in denen ein Vorkommnis auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Solche Umstände können insbesondere bei politischer Instabilität, mit der Durchführung des betreffenden Fluges nicht zu vereinbarenden Wetterbedingungen, Sicherheitsrisiken, unerwarteten Flugsicherheitsmängeln und den Betrieb eines ausführenden Luftfahrtunternehmens beeinträchtigenden Streiks eintreten.

Und Art 12 Abs. 1 der EG-VO 261/04
Diese Verordnung gilt unbeschadet eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs des Fluggastes. Die nach dieser Verordnung gewährte Ausgleichsleistung kann auf einen solchen Schadensersatzanspruch angerechnet werden.

Quelle: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2004:046:0001:0007:de:pDF

Also außergewöhnliche Umstände, die nicht weiter erläutert werden. Aus Erfahrung kann man da sagen, dass die Chancen nicht schlecht stehen, dass hiermit Umstände zu Grunde liegen, die von Gerichten nicht als außergewöhnlich anerkannt werden.
 
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xtra_81

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05.08.2010
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STR/HAM/AGP
Hier der 14. Erwägungsgrund


Und Art 12 Abs. 1 der EG-VO 261/04


Quelle: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2004:046:0001:0007:de:pDF

Also außergewöhnliche Umstände, die nicht weiter erläutert werden. Aus Erfahrung kann man da sagen, dass die Chancen nicht schlecht stehen, dass hiermit Umstände zu Grunde liegen, die von Gerichten nicht als außergewöhnlich anerkannt werden.

Mein Tipp ist ja, dass es Wartungsprobleme gab und die nicht rechtzeitig fertig geworden sind. Habe das ganze erstmal ans Luftfahrtbundesamt geschickt, aber große Hoffnung habe ich nicht.
Und btw: Bei 13 Stunden Verspätung ist Umbuchung keine Möglichkeit? Da gabs an dem Tag ja noch mehrere Flüge nach Spanienfestland und Deutschland!
 

Gulliver

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10.11.2009
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Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Mein Tipp ist ja, dass es Wartungsprobleme gab und die nicht rechtzeitig fertig geworden sind. Habe das ganze erstmal ans Luftfahrtbundesamt geschickt, aber große Hoffnung habe ich nicht.
Und btw: Bei 13 Stunden Verspätung ist Umbuchung keine Möglichkeit? Da gabs an dem Tag ja noch mehrere Flüge nach Spanienfestland und Deutschland!

Beim LBA sind nach eigenen Erfahrungen die Bearbeitungszeiten momentan so um die 1,5 Jahre. Allerdings weiß ich nicht ob eine Erinnerungsmail meinerseits an das LBA ca. 12 Monate nach Einreichen der Beschwerde einen Einfluss gehabt hat. Ich habe das Erfahren, weil Easyjet mir ca. 19 Monate nach der Beschwerde 250€ Entschädigung pro Pax angeboten hat. (Was ich nicht direkt annehmen konnte, weil inzwischen Anwälte eingeschaltet waren). Einen Gesamtbericht über meine Erfahrung werde ich erstellen, sobald die Sache komplett über den Tisch ist.
 
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xtra_81

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05.08.2010
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STR/HAM/AGP
Beim LBA sind nach eigenen Erfahrungen die Bearbeitungszeiten momentan so um die 1,5 Jahre. Allerdings weiß ich nicht ob eine Erinnerungsmail meinerseits an das LBA ca. 12 Monate nach Einreichen der Beschwerde einen Einfluss gehabt hat. Ich habe das Erfahren, weil Easyjet mir ca. 19 Monate nach der Beschwerde 250€ Entschädigung pro Pax angeboten hat. (Was ich nicht direkt annehmen konnte, weil inzwischen Anwälte eingeschaltet waren). Einen Gesamtbericht über meine Erfahrung werde ich erstellen, sobald die Sache komplett über den Tisch ist.

LBA hat inzwischen geantwortet und eine zivilrechtliche Klage empfohlen.