U2: Easyjet Flugstorbierung während Aufenthalt.

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Ahoi560

Neues Mitglied
10.07.2015
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Hi

Ich hoffe ich bin hier richtig, ich würde einen kurzen Rat brauchen.
Folgende Sachlage, ich bin heute mit easyjet von Wien nach Rom geflogen (10.07 Abflug 14:35) gegen 19:00 bekomme ich eine SMS dass mein Rückflug gecancelt ist. 12.07 19:35.

Angeboten wird mir Erstattung oder umbuchung. Nachdem aber sowohl für den 12 als auch 13.07 keine Flüge auszuwählen sind, habe ich online die Option Erstattung gewählt.

Mein neuer Rückflug kostet jetzt 222€, da das ganze doch kurzfristig ist. Jetzt meine Frage, was kann ich hier bei der Airline als Ersatz abseits der Erstattung geltend machen, oder ist das mit der Erstattung erledigt?

Vielen Dank.

Hier noch die Mail zur Storno:
You may be aware of the fire at Rome Fiumicino airport in the early hours of Thursday 7th May. Fortunately nobody was hurt but the damage is extensive and it is going to take some time for all of the facilities to be fully back up and running.

As a result of the fire, the airport will not be able to handle all of the flights that are scheduled, which is why unfortunately we had to cancel your flight 4883 to VIE on 12-JUL-15

We understand that this must be very upsetting and sincerely apologise for the inconvenience this is causing you.



We will do all we can to help you make quick and suitable alternative arrangements and have detailed the options available to you below.

Please read this email carefully - it contains vital information on the next steps to take.
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.047
468
Mit dem Akzeptieren der Erstattung hast Du die Airline hinsichtlich Umbuchung/Ersatzbefoerderung aus der pflicht entlassen.
 

Ahoi560

Neues Mitglied
10.07.2015
3
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Danke für die Antworten mir geht es jetzt auch eher um die Mehrkosten die durch meinen neuen Flug entstehen. Easy jet konnte mir am Sonntag ja keinen anbieten somit musste ich selbst buchen.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.843
10.967
Ja, aber Du hast das akzeptiert. Und wenn sie damit durchkommen, dass die Streichung wegen des Feuers hoehere Gewalt ist, guckst Du auch bzgl. der 250 EUR in die Roehre.

TINLA.
 

B.Santiago

Erfahrenes Mitglied
18.04.2011
269
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Nachdem aber sowohl für den 12 als auch 13.07 keine Flüge auszuwählen sind, habe ich online die Option Erstattung gewählt.

Easy jet konnte mir am Sonntag ja keinen anbieten somit musste ich selbst buchen.

Also aus Deinen Postings lese ich, dass Du mit Easyjet überhaupt keinen Kontakt hattest, sondern nur online der Erstattung zugestimmt hast. Klar hat Easyjet keinen eigenen Flug am Sonntag, aber einige andere Airlines fliegen am Sonntag FCO-VIE, auf die sie Dich auch umbuchen hätten können.

Durch Deine Zustimmung zur Erstattung hast Du leider alle weiteren Ansprüche zur Unterstützung der Heimreise abgegeben und zahlst die 222€ wohl als Lehrgeld.

Gruß B.Santiago
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
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54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Die Pflicht zur Ausgleichszahlung ist in der Tat zweifelhaft, wenn auch nicht ausgeschlossen.

Aber eine Pflicht zur Erstattung besteht selbstverständlich, weil easyjet ihren Verpflichtungen aus der EU-261/2004 nicht nachgekommen ist. Sie hätte explizit die Möglichkeit der ersatzweisen Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt anbieten müssen. Das hat sie schuldhaft unterlassen. Der Schaden ist Folge dieser Pflichtverletzung und damit erstattungsfähig. Allerdings sind natürlich nur die Mehrkosten zu ersetzen, also der Preis für das Ersatzticket abzüglich der ggf. von easyjet erstatteten Ticketkosten.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Sie hätte explizit die Möglichkeit der ersatzweisen Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt anbieten müssen. Das hat sie schuldhaft unterlassen.

Doch haben sie: "We will do all we can to help you make quick and suitable alternative arrangements " (Zitat aus post #1)