DE: Gerichtsvollzieher will Condor Flugzeug beschlagnahmen

ANZEIGE

Muck

Erfahrenes Mitglied
18.02.2011
1.092
0
FRA
In der Vergangenheit gab es doch einen änhlichen Fall oder?
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
51rBo5RVNOL._SY300_QL70_.jpg
Kleines Andenken für diejenigen welche Verspätung durch "an die Kette legen des Fliegers" erlitten haben
 
  • Like
Reaktionen: aidsch90

Friemens

Erfahrenes Mitglied
23.01.2012
1.164
0
MUC
Der Witz ist, eine Sprecherin von DE sagte: "Der Kunde hatte ohne Zweifel diesen Anspruch", sagte ein Condor-Sprecher der "Welt". "Als wir davon erfahren haben, haben wir sofort gezahlt. Wir entschuldigen uns, das ist nicht gut gelaufen." Davor gab es ein jahreslanges Mahnverfahren, also wusste man schon sehr lange Bescheid.

Die Wahrheit ist, dass Verschleppen solcher Fälle ist bei DE System. Di Kalkulation: Wenn über die Zeit nur 50 % der "Kunden" zermürbt werden und aufgeben, sparen wir eine Menge Geld. Im Grunde genommen brauchte sich DE dieses Geschätsmodell nur von der Versaicherungswirtschaft abzuschauen....
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Der Witz ist, eine Sprecherin von DE sagte: "Der Kunde hatte ohne Zweifel diesen Anspruch", sagte ein Condor-Sprecher der "Welt". "Als wir davon erfahren haben, haben wir sofort gezahlt. Wir entschuldigen uns, das ist nicht gut gelaufen." Davor gab es ein jahreslanges Mahnverfahren, also wusste man schon sehr lange Bescheid.

Die Wahrheit ist, dass Verschleppen solcher Fälle ist bei DE System. Di Kalkulation: Wenn über die Zeit nur 50 % der "Kunden" zermürbt werden und aufgeben, sparen wir eine Menge Geld. Im Grunde genommen brauchte sich DE dieses Geschätsmodell nur von der Versaicherungswirtschaft abzuschauen....


Einspruch, euer Ehren!

Wenn vollstreckt wird, liegt ja offenbar ein Titel vor.

Man kann von Condor halten, was man will. Aber wenn sich das Unternehmen erst mal zur Zahlung verpflichtet hat oder von einem Gericht rechtskräftig verpflichtet wurde, zahlt das Unternehmen schneller als du "Mahnung" schreiben kannst.

Ich selbst kann mich nur an einen einzigen Condor-Fall erinnern, in denen wir mal für einen Mandanten den Gerichtsvollzieher beauftragen mussten. Das war keine böse Absicht oder irgendwie Strategie. Da hat schlicht irgendein Mitarbeiter geschlafen. Das kann immer mal passieren.

Im Übrigen verstehe ich auch nicht, warum man bei einem Unternehmen wie Condor auf die Idee kommt, eine Maschine an die Kette zu legen. Geht doch viel einfacher und risikoloser.

Aber (wie schon im Parallelfred geschrieben): Hut ab vor der Flightright-Presseabteilung!!
 
  • Like
Reaktionen: Hoteltraum

shortfinal

Erfahrener Maximierer
28.05.2010
3.678
396
STR
Im Übrigen verstehe ich auch nicht, warum man bei einem Unternehmen wie Condor auf die Idee kommt, eine Maschine an die Kette zu legen. Geht doch viel einfacher und risikoloser.

Aber (wie schon im Parallelfred geschrieben): Hut ab vor der Flightright-Presseabteilung!!

Geht es wirklich um Condor? Sowohl der zur Forderung führende Flug als auch der gepfändete Flug wurden von Thomas Cook UK (für Condor) ausgeführt.
 

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
3.816
1.066
KUL (bye bye HAM)
Profis arrestieren die Bankkonten. Die Argumentation das die Bedienbarkeit der Forderung gefährdet ist lässt sich bei Airlines recht einfach argumentieren. Ein beschlagnahmtes Flugzeug ist natürlich deutlich schicker in der Presse.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Profis arrestieren die Bankkonten. Die Argumentation das die Bedienbarkeit der Forderung gefährdet ist lässt sich bei Airlines recht einfach argumentieren. Ein beschlagnahmtes Flugzeug ist natürlich deutlich schicker in der Presse.

Ich würde mal ernsthaft fragen ob hier nicht das Schikaneverbot des § 226 BGB Schikaneverbot anzuwenden ist, wenn jemand statt des Bankkontos aus Gründen einer PR-Maßnahme für seine eigene Agentur ein für den Betrieb notwendiges Flugzeug in Anspruch nimmt.
 

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
3.816
1.066
KUL (bye bye HAM)
Wie alles im Recht, Ermessenssache. Aber wäre ich Jurist und würde mir die Entscheidung vorgelegt werden, dann würde ich deinen Ausführungen zur Begründung zuhören :cool:
Es sind deutsche Konten bei Condor vorhanden, und Bankverbindungen sind bekannt. Zudem könnte man jede Menge Ansprüche bei Dritten (Reiseveranstaltern) pfänden. Wäre ich entsprechend böse, und als Gläubiger Mitglied der Credit Reform, dann würde ich den Zahlungsausfall entsprechend melden. Die Reaktion könnte noch zügiger ausfallen als wenn man einen der Touri-Bomber an die Kette legt.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Dürfte sich aber um einen österreichischen Titel gehandelt haben. Vermutlich wollte man schlicht die internationale Zwangsvollstreckung umgehen. Mehraufwand und so.

Ich hätte da dennoch Bedenken. Schon wegen der Kosten, die womöglich drohen, falls sich die Festsetzung der Maschine im Nachhinein als rechtswidrig erweist. Keine Ahnung, wie das in Österreich geregelt ist.
 
  • Like
Reaktionen: rotanes

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.590
17
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Der Artikel auf aero.de ist wohl auch schon geändert worden, nur der Titel nicht:
aero.de - Luftfahrt-Nachrichten und -Community
Titel:
Gerichtsvollzieher wollte Condor-Maschine pfänden
Im Text:
Ein Gerichtsvollzieher hat am Salzburger Flughafen gedroht, ein Flugzeug des Condor-Schwesterunternehmens Thomas Cook Airlines UK zu pfänden.
Dann aber wieder:
Dies bestätigte ein Condor-Sprecher am Dienstag auf Anfrage.
Wundert mich, dass ein Condor-Sprecher sich zu einem Sachverhalt bei Thomas Cook UK äußert, oder die Passage ist auch noch nicht aktualisiert worden...
 
A

Anonym38428

Guest
Im Übrigen verstehe ich auch nicht, warum man bei einem Unternehmen wie Condor auf die Idee kommt, eine Maschine an die Kette zu legen. Geht doch viel einfacher und risikoloser.

Also bitte ... der Unterschied zwischen Marketing- und Operating Carrier sollte dir ja geläufig sein.
 

TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
3.658
2.106
ZRH
Profis arrestieren die Bankkonten. Die Argumentation das die Bedienbarkeit der Forderung gefährdet ist lässt sich bei Airlines recht einfach argumentieren. Ein beschlagnahmtes Flugzeug ist natürlich deutlich schicker in der Presse.

Ich würde mal ernsthaft fragen ob hier nicht das Schikaneverbot des § 226 BGB Schikaneverbot anzuwenden ist, wenn jemand statt des Bankkontos aus Gründen einer PR-Maßnahme für seine eigene Agentur ein für den Betrieb notwendiges Flugzeug in Anspruch nimmt.

In Zeiten von cash pooling und zba agreements (zero balance eob) bist du mit dem sachwert nicht unbedingt schlechter dran. Als aussenstehender siehst du das mögliche substrat auf dem kto ja nicht.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.143
3.122
Also, hier war es wohl ein österreichischer Titel gegen einen englischen Schuldner, der die Zwangsvollstreckung in England erfordert hätte. Da dürfte es bei weitem einfacher sein, ein sich zufällig in Österreich befindliches Wirtschaftsgut dieses englischen Schuldners zu pfaenden.

Risikolos ist das alles nicht.

Im Zweifel dürfte man aber nicht erwarten, dass es die Fluggesellschaft auf die Pfändung ankommen lässt. Ich selbst habe einmal angedroht, ein iranisches Flugzeug in Düsseldorf an die Kette legen zu lassen. Dieses hätte im Zweifel noch nicht einmal der Fluggesellschaft, sondern einer irischen Leasinggesellschaft gehört. Die Pfaendung wäre damit auf die Erinnerung des Eigentümers aufgehoben worden. Allein die Drohung und die Präsenz des Gerichtsvollziehers hat jedoch ausgereicht, dass der Titel (der etwas erheblicher war) sofort in Zusammenarbeit zwischen der Flughafenstation und Teheran beglichen wurde. Das dürfte hier vorliegend wohl auch die Intention gewesen sein.
 
  • Like
Reaktionen: plagiator