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Meine Erfahrungen mit dem „Boomerang Club“ und das was ich in diesem Form so lese, erweckt bei mir den Eindruck, dass es sich beim „Boomerang Club“ von Eurowings nicht um ein „smartes Bonusprogramm“ sondern um ein klug eingefädeltes Betrugsprogramm handelt, das man mal auf den juristischen Prüfstand stellen sollte.
Sowohl Eurowings als auch viele „Kunden“ sind der Meinung, bei den Freiflügen handele es sich um Geschenke, die Eurowings großzügig unter den Teilnehmern verteilt. Dem ist keineswegs so.
Sammelt man Meilen über bezahlte Flüge, braucht man schon mal ca. 10 Flüge um überhaupt einen Freiflug zu erwerben. Wenn jemand ausschließlich auf diesem Wege Meilen sammelt und so einen Freiflug erwirbt, könnte man diesen als Geschenk ansehen, vielmehr ist es aber eine Art Treuerabatt.
(Nachträgliche Anmerkung: Natürlich sammelt man Meilen nicht über Freiflüge sondern über bezahlte Flüge. Sorry für den Fehler. Ich habe das ursprüngliche Wort "Freiflüge" nachträglich durch "bezahlte Flüge" ersetzt.)
Einen eher kleineren Teil der Meilen sammelt man aber auch über Partner. Und da sieht die Sache schon etwas anders aus, denn hier kassiert die „Eurowings Aviation GmbH“ von den jeweiligen Partnern, was man als Kunde dieser Partner über den Preis mitfinanziert.
Noch krasser ist die Sache, wer seine Meilen über die Eurowings Kreditkarten sammelt. Für die Meilen-Sammel-Möglichkeit zahlt der Kunde schon mal in jedem Fall eine Jahresgebühr in Höhe von 59,- Euro. Die „Barclay-Card Gold“ ohne Meilen-Sammel-Möglichkeit wäre kostenlos, wenn man damit im Vorjahr einen Mindestumsatz von 3.000€ gemacht hat. Weiterhin dürfte die Barclays Bank für jeden Euro Umsatz mit der Kreditkarte zusätzlich einen Obolus an die „Eurowings Aviation GmbH“ abdrücken.
Subsumierend ist also festzustellen, dass die „Eurowings Aviation GmbH“ für die gesammelten Meilen zumindest indirekt vom Teilnehmer entlohnt wird, es sich bei den Freiflügen also keineswegs um „großzügige Geschenke“ handelt.
Im Zusammenhang mit dem AirBerlin-Konkurs hat eine Berliner Anwaltskanzlei ein Rechtsguthaben über den Wert von Prämienmeilen für die Konkursmasse erstellt. Dieses Gutachten kommt auf Seite 7 zu dem Ergebnis, dass eine Prämienmeile einen Wert von 0,0041€ (0,41 ct) hat, wenn die Meilen für einen Prämienflug exklusive Steuern und Gebühren verwendet wird. Eine anderweitige Verwendung ist bei Eurowings ohnehin nicht möglich. Das Gutachten kann hier angesehen und/oder heruntergeladen werden, wenn man im Gläubigerbereich von AirBerlin angemeldet ist.
Sicherlich kann man die topbonus-Meilen als Konkursmasse nicht mit den Boomerang-Meilen vergleichen, gibt dieses Gutachten aber doch einen eindeutigen Hinweis darauf, dass gesammelte Flugmeilen durchaus auch einen monetären Wert haben.
Nun müssen wir uns auch mal die andere Seite anschauen. Unter 2.4.1 der AGB heißt es u.a. „Voraussetzung ist eine Verfügbarkeit der Prämienflüge gemäß Ziffer 2.4.3“. Und unter 2.4.3 finden wir „Die Verfügbarkeit der Prämienflüge kann grundsätzlich nach Datum, Saison und Zielort variieren. Prämienflüge sind gegebenenfalls zu bestimmten Zeiten nicht verfügbar. Ein Anspruch auf die Buchung eines Prämienfluges auf einem bestimmten Flug zu einem bestimmten Datum besteht nicht.“
Diese Passus der AGB schränken die Buchung von Prämienflügen aus nachvollziehbaren Gründen ein. Dass es eine Beschränkung geben kann ist verständlich. Aber die exzessive Anwendung dieser AGB-Artikel durch Eurowings könnte sittenwidrig sein. Der Sommerflugplan 2019 wurde vor wenigen Tagen freigeschaltet. Ich habe versucht, Flüge von HAJ (Hannover) nach SKG (Thessaloniki) bzw. umgekehrt zu buchen. Ich habe es in allen Monaten (April – Oktober 2019) versucht und erhielt überall „Nicht verfügbar“. Kurze Zeit nach Veröffentlichung des Sommerflugplans 2018 habe ich auf den selben Strecken zumindest noch immer „3 freie“ Plätze pro Direktflug gefunden. Wobei auch die Anzahl „3“ höchst lächerlich ist.
In mehreren eMails an Eurowings habe ich wegen der Buchung von Prämienflügen im Sommer 2019 nachgefragt. Sie blieben alle ohne Antwort.
Ich beabsichtige, Eurowings wegen dieses Geschäftsgebarens mal zu verklagen um diese AGB juristisch überprüfen zu lassen. Ob als Einzelklage oder im Rahmen einer ab 01.11.2018 möglichen Musterfeststellungsklage muss ich noch sehen. Vielleicht kann man ja eine Verbraucherschutzorganisation für diese Klage gewinnen. Es wären nicht die ersten AGB eines Unternehmens die zumindest in Teilen höchstrichterlich „kassiert“ würden „weil sie den Kunden in unangemessener Weise benachteiligen“.
In jedem Fall bitte ich um Eure Mithilfe. In einem weiteren Thema zum Boomerang Club bitte ich um Angaben, wann Eure konkreten Buchungswünsche „Nicht verfügbar“ waren. Dieses Thema findet Ihr hier . Wenn Ihr Eure verbale Meinung und Erfahrungen zu dem Thema kundtun wollt, dann bitte in diesem Thema. Vielen Dank.
Sowohl Eurowings als auch viele „Kunden“ sind der Meinung, bei den Freiflügen handele es sich um Geschenke, die Eurowings großzügig unter den Teilnehmern verteilt. Dem ist keineswegs so.
Sammelt man Meilen über bezahlte Flüge, braucht man schon mal ca. 10 Flüge um überhaupt einen Freiflug zu erwerben. Wenn jemand ausschließlich auf diesem Wege Meilen sammelt und so einen Freiflug erwirbt, könnte man diesen als Geschenk ansehen, vielmehr ist es aber eine Art Treuerabatt.
(Nachträgliche Anmerkung: Natürlich sammelt man Meilen nicht über Freiflüge sondern über bezahlte Flüge. Sorry für den Fehler. Ich habe das ursprüngliche Wort "Freiflüge" nachträglich durch "bezahlte Flüge" ersetzt.)
Einen eher kleineren Teil der Meilen sammelt man aber auch über Partner. Und da sieht die Sache schon etwas anders aus, denn hier kassiert die „Eurowings Aviation GmbH“ von den jeweiligen Partnern, was man als Kunde dieser Partner über den Preis mitfinanziert.
Noch krasser ist die Sache, wer seine Meilen über die Eurowings Kreditkarten sammelt. Für die Meilen-Sammel-Möglichkeit zahlt der Kunde schon mal in jedem Fall eine Jahresgebühr in Höhe von 59,- Euro. Die „Barclay-Card Gold“ ohne Meilen-Sammel-Möglichkeit wäre kostenlos, wenn man damit im Vorjahr einen Mindestumsatz von 3.000€ gemacht hat. Weiterhin dürfte die Barclays Bank für jeden Euro Umsatz mit der Kreditkarte zusätzlich einen Obolus an die „Eurowings Aviation GmbH“ abdrücken.
Subsumierend ist also festzustellen, dass die „Eurowings Aviation GmbH“ für die gesammelten Meilen zumindest indirekt vom Teilnehmer entlohnt wird, es sich bei den Freiflügen also keineswegs um „großzügige Geschenke“ handelt.
Im Zusammenhang mit dem AirBerlin-Konkurs hat eine Berliner Anwaltskanzlei ein Rechtsguthaben über den Wert von Prämienmeilen für die Konkursmasse erstellt. Dieses Gutachten kommt auf Seite 7 zu dem Ergebnis, dass eine Prämienmeile einen Wert von 0,0041€ (0,41 ct) hat, wenn die Meilen für einen Prämienflug exklusive Steuern und Gebühren verwendet wird. Eine anderweitige Verwendung ist bei Eurowings ohnehin nicht möglich. Das Gutachten kann hier angesehen und/oder heruntergeladen werden, wenn man im Gläubigerbereich von AirBerlin angemeldet ist.
Sicherlich kann man die topbonus-Meilen als Konkursmasse nicht mit den Boomerang-Meilen vergleichen, gibt dieses Gutachten aber doch einen eindeutigen Hinweis darauf, dass gesammelte Flugmeilen durchaus auch einen monetären Wert haben.
Nun müssen wir uns auch mal die andere Seite anschauen. Unter 2.4.1 der AGB heißt es u.a. „Voraussetzung ist eine Verfügbarkeit der Prämienflüge gemäß Ziffer 2.4.3“. Und unter 2.4.3 finden wir „Die Verfügbarkeit der Prämienflüge kann grundsätzlich nach Datum, Saison und Zielort variieren. Prämienflüge sind gegebenenfalls zu bestimmten Zeiten nicht verfügbar. Ein Anspruch auf die Buchung eines Prämienfluges auf einem bestimmten Flug zu einem bestimmten Datum besteht nicht.“
Diese Passus der AGB schränken die Buchung von Prämienflügen aus nachvollziehbaren Gründen ein. Dass es eine Beschränkung geben kann ist verständlich. Aber die exzessive Anwendung dieser AGB-Artikel durch Eurowings könnte sittenwidrig sein. Der Sommerflugplan 2019 wurde vor wenigen Tagen freigeschaltet. Ich habe versucht, Flüge von HAJ (Hannover) nach SKG (Thessaloniki) bzw. umgekehrt zu buchen. Ich habe es in allen Monaten (April – Oktober 2019) versucht und erhielt überall „Nicht verfügbar“. Kurze Zeit nach Veröffentlichung des Sommerflugplans 2018 habe ich auf den selben Strecken zumindest noch immer „3 freie“ Plätze pro Direktflug gefunden. Wobei auch die Anzahl „3“ höchst lächerlich ist.
In mehreren eMails an Eurowings habe ich wegen der Buchung von Prämienflügen im Sommer 2019 nachgefragt. Sie blieben alle ohne Antwort.
Ich beabsichtige, Eurowings wegen dieses Geschäftsgebarens mal zu verklagen um diese AGB juristisch überprüfen zu lassen. Ob als Einzelklage oder im Rahmen einer ab 01.11.2018 möglichen Musterfeststellungsklage muss ich noch sehen. Vielleicht kann man ja eine Verbraucherschutzorganisation für diese Klage gewinnen. Es wären nicht die ersten AGB eines Unternehmens die zumindest in Teilen höchstrichterlich „kassiert“ würden „weil sie den Kunden in unangemessener Weise benachteiligen“.
In jedem Fall bitte ich um Eure Mithilfe. In einem weiteren Thema zum Boomerang Club bitte ich um Angaben, wann Eure konkreten Buchungswünsche „Nicht verfügbar“ waren. Dieses Thema findet Ihr hier . Wenn Ihr Eure verbale Meinung und Erfahrungen zu dem Thema kundtun wollt, dann bitte in diesem Thema. Vielen Dank.
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