LX: Swiss Erfahrungen Entschädigung

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Petros1973

Neues Mitglied
22.01.2019
2
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Hallo hat jemand Erfahrung mit der Swiss Air bei Flugverspätung und daraus resultierender Entschädigung laut EU Verodnung? Wir hatten eine Pauschalreise gebucht. Flug nach Punta Cana von Wien über Zürich mit der Swiss Air und danach mit der Edelweiss von Zürich nach Punta Cana. Die Maschine (Swiss Air von Wien nach Zürich) hatte ein technisches Gebrechen und somit hatten wir unseren Anschlußflug in Zurüch mit der Edelweiss verpasst. Danach 2 Tage Aufenthalt in Zürich bis es dann über Deutschland nach Punta Cana ging. Der Reiseveranstalter (Pauschalreise) und der Anwalt hatten bis jetzt (6 Monate später) noch keinen Erfolg bei der Swiss Air verzeichnen können. Uns stehen pro Person 600,- Euro zu. Laut Swiss Air kommt die EU Verordnung nicht zu tragen. Wie die auf diese Meinung kommen weiß ich nicht, jedoch haben wir bis dato nur 40,- Euro Gutscheine bekommen. Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit der Swiss Air gemacht? Danke.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.409
1.415
Bei mir hat Swiss bei einem technischen Defekt anstandslos bezahlt. Intressant wäre hier die Begründung wieso die EU/VO nicht zum tragen kommen soll. Und was sagt der Anwalt dazu?
 
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Swisstraveller

Erfahrenes Mitglied
24.05.2016
1.414
1.116
Nähe LSME
Problem ist eigentlich simpel. Die schweiz ist nicht EU Mitglied, wendet das Recht aber an. Bisher hat es bich kein BG Entscheid darüber gegeben ob es angewendet wird.
 
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planesandstuff

Erfahrenes Mitglied
08.01.2018
1.107
54
HAM
Mit LX habe ich schon schlechte und gute Erfahrungen gemacht. Lustigerweise immer auf der gleichen Strecke HAM ZRH NCE, Freitagnachmittags, also Abflug so gegen 1400 und Ankunft gegen 1800 mit 40 Minuten Zeit in ZRH.

Das erste mal gab es wohl Kapazitätsengpässe in HAM (aka gerade keine Busfahrer da), da war eine Intervention mit Anwalt nötig um die 250 Euro zu bekommen, weil LX der Meinung war auf diese "Kapazitätsengpässe" keinen Einfluss zu haben.

Das zweite Mal, wieder gleiche Verbindung, keine Ahnung warum HAM ZRH mal wieder zu spät, habe ich an einem Samstag den Claim online gemacht, am Montagmorgen bekam ich dann eine Mail mit der Entschuldigung für die lange Wartezeit, das Geld war dann Dienstag oder Mittwoch auf meinem Konto. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht natürlich. Ich war recht positiv überrascht. Man muss allerdings auch dazu sagen, dass ich mittlerweile SEN war und eine erneute unbegründete Ablehnung tatsächlich echt lächerlich gewesen wäre und meine "Customer Satisfaction nicht unbedint geraist" hätte, so nach dem Motto "Muss ich schon wieder damit zum Anwalt? Das hatten wir doch alles schon..."
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.099
8.273
BRU
LX beruft sich gerne darauf, dass die Rechtsprechung des EuGH (wie z.B., dass technischer Defekt normalerweise nicht unter außerordentliche Umstände fällt) bei Flügen ab der Schweiz / Non EU für sie nicht gilt.

Sollte aber hier, wo der Flug VIE-ZRH betroffen war, nicht relevant sein, da Abflug ab EU-Land, und somit Zuständigkeit der österreichischen Gerichte und österreichisches Recht.

Wie das bei Pauschalreisen ist, bin ich aber überfragt.
 
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LHSEN

Aktives Mitglied
04.04.2015
184
161
LX beruft sich gerne darauf, dass die Rechtsprechung des EuGH (wie z.B., dass technischer Defekt normalerweise nicht unter außerordentliche Umstände fällt) bei Flügen ab der Schweiz / Non EU für sie nicht gilt.

Sollte aber hier, wo der Flug VIE-ZRH betroffen war, nicht relevant sein, da Abflug ab EU-Land, und somit Zuständigkeit der österreichischen Gerichte und österreichisches Recht.

Wie das bei Pauschalreisen ist, bin ich aber überfragt.
War bei mir genauso, technischer Defekt mit 10 Stunden Verspätung von ZRH nach SIN in First. 10.000 Meilen gnädigerweise.

Das Online Rechtsportal cancelled.ch in der Schweiz hat meinen Claim zwar angenommen, aber nach einem Gespräch mit Swiss auf eine gerichtliche Verfolgung verzichtet.

Man wartet dort lieber auf ein Gerichtsurteil, was für Ende 2019 erwartet wird, bzw. auf eine Änderung durch den Gesetzgeber.
 
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cs29

Reguläres Mitglied
27.03.2009
93
32
bei Karlsruhe
Vergangenen April hatte unser Zubringerflug von CDG nach ZRH Verspätung, so dass der Flug ZRH - BKK weg war, Umbuchung via SIN hat zwar perfekt geklappt, aber wir kamen statt vormittags erst abends in BKK an. Entschädigung wurde mit Hinweis auf unvorhergesehenen technischen Defekt abgelehnt.
Daraufhin haben wir die Sache an den Forumskollegen "Umsteiger" übergeben, nach Klageeinreichung hat Swiss bezahlt.
Ich kann also nur empfehlen, diesen Weg zu gehen.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.099
8.273
BRU
Daraufhin haben wir die Sache an den Forumskollegen "Umsteiger" übergeben, nach Klageeinreichung hat Swiss bezahlt.
Ich kann also nur empfehlen, diesen Weg zu gehen.

Wie habt Ihr bei einem Flug von CDG nach BKK einen Gerichtsstand in Deutschland begründet? Oder habt Ihr gegen Swiss an ihrem Sitz in der Schweiz geklagt?
 

cs29

Reguläres Mitglied
27.03.2009
93
32
bei Karlsruhe
Die Klage wurde am Sitz des "Forenreisebüros" eingereicht, wo die Tickets gebucht wurden. Die Zuständigkeit wurde mit dem oben erwähnten LugÜ begründet, ich zitiere mal aus der Klageschrift:
Der Flug wurde über eine Reiseagentur mit Sitz im Zuständigkeitsbereich des Gerichts erworben, die mit der Beklagten im Wege der IATA- Vereinigung verbunden ist und für diese regelmäßig Flugscheine in Deutschland verkauft. Es handelt sich mithin vorliegend um die "Streitigkeit aus einer Zweigniederlassung, Agentur oder sonstigen Niederlassung".
 
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peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.193
1.010
Meines Wissens gilt die EU-Verordnung nicht bei Pauschalreisen.

Das ist falsch, sie gilt sogar für Charterflüge.

"Da die Unterscheidung zwischen Linienflugverkehr und Bedarfsflugverkehr an Deutlichkeit verliert, sollte der Schutz sich nicht auf Fluggäste im Linienflugverkehr beschränken, sondern sich auch auf Fluggäste im Bedarfsflugverkehr, einschließlich Flügen im Rahmen von Pauschalreisen, erstrecken."
 

Scorn_Addiction

Erfahrenes Mitglied
07.09.2017
1.844
87
ZRH
1 mal Flugausfall in FRA gehabt, wurde sofort auf die nächste Maschine nach ZRH umgebucht (ca. 1 Stunde später) und die 250 EUR (haben 270 CHF überwiesen, aber da war der Kurs auch noch anders) kamen rund 2 Wochen später ohne Nachhaken.

Guter Service, würde ich sagen.
Vielleicht hatte ich auch einfach nür Glück.
 

Lohausen

Erfahrenes Mitglied
29.07.2010
992
430
BER
Guter Service, würde ich sagen.

Ich habe bisher in 2 von 2 Fällen SEHR gute Erfahrungen gemacht.

Einmal Ersatz von aus dem Koffer abhandengekommenen Gegenständen (Verlust bei händischer Durchsuchung oder Diebstahl) und eine Kompensationszahlung nach Flugausfall. Sehr schnelle schriftliche und kulante Abwicklung. Antwortzeiten unter 48h, keine Abwimmelei mit sinnlosen Textbausteinen und zügige Überweisung. Vorbildlich.