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Hallo zusammen,
folgender Fall ist zwei Freunden vor einigen Monaten auf einem Flug von LIS via CGN nach HAM (alles mit EW geflogen und gebucht) passiert:
Der Zubringer LIS CGN war (schon bei Ankunft in LIS) verspätet, sodass der Anschlussflug in CGN verpasst wurde. Es wurde auf einen deutlich späteren Flug nach HAM umgebucht (ein versuchter Go Show für einen noch etwas früheren Flug der noch zu erreichen gewesen wäre blieb erfolglos). Ankunft in HAM war dadurch ca. 300 Minuten später als geplant und somit deutlich über den drei Stunden.
Im Anschluss haben sie also die EU-Kompensation von EW gefordert, diese Forderung wurde zunächst abgelehnt mit Verweis darauf dass die Verspätung am Zielort nur 170 Minuten betrug. Über die Schlichtungsstelle wurde das dann eskaliert und klargestellt dass die Verspätung deutlich größer war, woraufhin EW der Forderung stattgegeben hat:
Die 800 Euro wurden daraufhin überwiesen.
Nun schickt EW allerdings folgende E-Mail:
Ist jemandem hier schon einmal ähnliches passiert? Ist es vielleicht sogar eine Masche von EW? Gibt es dazu eine rechtliche Einschätzung; ist hier das Einschalten eines Anwaltes sinnvoll, oder ist der Fall vielleicht sogar so klar, dass einem nichts anderes übrig bleibt den Betrag zurückzuerstatten?
Nach meinem Rechtsempfinden steht hier eine Kompensation zu; trotz der fadenscheinigen Begründung der letzten Mail (Flieger hatte ja schon bei Ankunft in LIS Verspätung). Insbesondere auch deshalb weil EW ja in der zweiten, bzw. hier ersten Mail eingestanden hat, dass die Kompensation nach EU-Verordnung zusteht.
Mein Vorschlag erstmal 6 Wochen zu warten und dann EW mit einem Textbaustein der nichts mit dem Thema zu tun hat zu antworten und dann weitere 4 Wochen später so etwas wie: "Gerne erstatten wir den von Ihnen zu viel überwiesenen Betrag. Bitte beachten Sie dass hierfür eine Bearbeitungsgebühr von 50%, mindestens jedoch 200 Euro erhoben werden muss. Um den Betrag erstatten zu können benötigen wir von Ihnen noch das Datum, die Transaktionsnummer und den Verwendungszweck Ihrer ursprünglich getätigten Zahlung." zu antworten ist wahrscheinlich nicht so wirklich zielführend...
folgender Fall ist zwei Freunden vor einigen Monaten auf einem Flug von LIS via CGN nach HAM (alles mit EW geflogen und gebucht) passiert:
Der Zubringer LIS CGN war (schon bei Ankunft in LIS) verspätet, sodass der Anschlussflug in CGN verpasst wurde. Es wurde auf einen deutlich späteren Flug nach HAM umgebucht (ein versuchter Go Show für einen noch etwas früheren Flug der noch zu erreichen gewesen wäre blieb erfolglos). Ankunft in HAM war dadurch ca. 300 Minuten später als geplant und somit deutlich über den drei Stunden.
Im Anschluss haben sie also die EU-Kompensation von EW gefordert, diese Forderung wurde zunächst abgelehnt mit Verweis darauf dass die Verspätung am Zielort nur 170 Minuten betrug. Über die Schlichtungsstelle wurde das dann eskaliert und klargestellt dass die Verspätung deutlich größer war, woraufhin EW der Forderung stattgegeben hat:
[...]
Wir bedauern, dass es uns nicht gelungen ist, Ihren Flug EW603 wie geplant durchzuführen.
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 261/2004 werden wir eine pauschale Ausgleichsleistung in Höhe von 400,00 € (pro Person) erbringen und bitten zu diesem Zweck um Übersendung Ihrer IBAN.
Sollten Ihnen während der Wartezeit Kosten im Rahmen der Betreuungsleistungen (Verpflegung, Transfer, etc.) entstanden sein, so können Sie uns entsprechende Belege sehr gerne zwecks Prüfung übermitteln.
Wir versprechen Ihnen [das Blaue vom Himmel].
Uns liegt viel daran [dass Sie uns in Zukunft weiterhin Ihr Geld zukommen lassen].
Die 800 Euro wurden daraufhin überwiesen.
Nun schickt EW allerdings folgende E-Mail:
[...]
[W]ir bedanken uns für Ihre Nachricht und entschuldigen uns für die damit verbundenen Umstände.
Es ist uns nicht gelungen, Ihren Flug wie geplant durchzuführen und Ihnen unseren gewohnten Service zu bieten. Dieser Umstand tut uns sehr leid und wir können Ihre Enttäuschung gut nachvollziehen.
Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihnen aktuell keine Zahlung anbieten können.
Im konkreten Fall wurde die nicht planmäßige Durchführung des Fluges EW 603 vom [X].[X].2018 durch eine geänderte Startvorgabe beziehungsweise geänderte Flugroute hervorgerufen. Diese Vorgaben können wir leider nicht beeinflussen.
Daher sind wir zur Zahlung einer Ausgleichleistung nach Regularien der EU-Verordnung 261/04 nicht verpflichtet. Wir bitten Sie daher die die irrtümlich gezahlten 800 € unter Angabe des Verwendungszwecks Rückzahlung [...], auf folgende Kontoverbindung binnen von zwei Wochen, spätestens jedoch bis zum 01.03.2019.
[Kontodetails von EW]
Wir bitten Sie die fehlerhafte Bearbeitung nochmals zu entschuldigen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
[...]
Ist jemandem hier schon einmal ähnliches passiert? Ist es vielleicht sogar eine Masche von EW? Gibt es dazu eine rechtliche Einschätzung; ist hier das Einschalten eines Anwaltes sinnvoll, oder ist der Fall vielleicht sogar so klar, dass einem nichts anderes übrig bleibt den Betrag zurückzuerstatten?
Nach meinem Rechtsempfinden steht hier eine Kompensation zu; trotz der fadenscheinigen Begründung der letzten Mail (Flieger hatte ja schon bei Ankunft in LIS Verspätung). Insbesondere auch deshalb weil EW ja in der zweiten, bzw. hier ersten Mail eingestanden hat, dass die Kompensation nach EU-Verordnung zusteht.
Mein Vorschlag erstmal 6 Wochen zu warten und dann EW mit einem Textbaustein der nichts mit dem Thema zu tun hat zu antworten und dann weitere 4 Wochen später so etwas wie: "Gerne erstatten wir den von Ihnen zu viel überwiesenen Betrag. Bitte beachten Sie dass hierfür eine Bearbeitungsgebühr von 50%, mindestens jedoch 200 Euro erhoben werden muss. Um den Betrag erstatten zu können benötigen wir von Ihnen noch das Datum, die Transaktionsnummer und den Verwendungszweck Ihrer ursprünglich getätigten Zahlung." zu antworten ist wahrscheinlich nicht so wirklich zielführend...
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