EW: Gezahlte Kompensation wird nun zurückgefordert

ANZEIGE

planesandstuff

Erfahrenes Mitglied
08.01.2018
1.107
54
HAM
ANZEIGE
Hallo zusammen,

folgender Fall ist zwei Freunden vor einigen Monaten auf einem Flug von LIS via CGN nach HAM (alles mit EW geflogen und gebucht) passiert:

Der Zubringer LIS CGN war (schon bei Ankunft in LIS) verspätet, sodass der Anschlussflug in CGN verpasst wurde. Es wurde auf einen deutlich späteren Flug nach HAM umgebucht (ein versuchter Go Show für einen noch etwas früheren Flug der noch zu erreichen gewesen wäre blieb erfolglos). Ankunft in HAM war dadurch ca. 300 Minuten später als geplant und somit deutlich über den drei Stunden.

Im Anschluss haben sie also die EU-Kompensation von EW gefordert, diese Forderung wurde zunächst abgelehnt mit Verweis darauf dass die Verspätung am Zielort nur 170 Minuten betrug. Über die Schlichtungsstelle wurde das dann eskaliert und klargestellt dass die Verspätung deutlich größer war, woraufhin EW der Forderung stattgegeben hat:

[...]

Wir bedauern, dass es uns nicht gelungen ist, Ihren Flug EW603 wie geplant durchzuführen.

Gemäß Verordnung (EG) Nr. 261/2004 werden wir eine pauschale Ausgleichsleistung in Höhe von 400,00 € (pro Person) erbringen und bitten zu diesem Zweck um Übersendung Ihrer IBAN.

Sollten Ihnen während der Wartezeit Kosten im Rahmen der Betreuungsleistungen (Verpflegung, Transfer, etc.) entstanden sein, so können Sie uns entsprechende Belege sehr gerne zwecks Prüfung übermitteln.

Wir versprechen Ihnen [das Blaue vom Himmel].

Uns liegt viel daran [dass Sie uns in Zukunft weiterhin Ihr Geld zukommen lassen].

Die 800 Euro wurden daraufhin überwiesen.


Nun schickt EW allerdings folgende E-Mail:

[...]

[W]ir bedanken uns für Ihre Nachricht und entschuldigen uns für die damit verbundenen Umstände.

Es ist uns nicht gelungen, Ihren Flug wie geplant durchzuführen und Ihnen unseren gewohnten Service zu bieten. Dieser Umstand tut uns sehr leid und wir können Ihre Enttäuschung gut nachvollziehen.

Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihnen aktuell keine Zahlung anbieten können.

Im konkreten Fall wurde die nicht planmäßige Durchführung des Fluges EW 603 vom [X].[X].2018 durch eine geänderte Startvorgabe beziehungsweise geänderte Flugroute hervorgerufen. Diese Vorgaben können wir leider nicht beeinflussen.

Daher sind wir zur Zahlung einer Ausgleichleistung nach Regularien der EU-Verordnung 261/04 nicht verpflichtet. Wir bitten Sie daher die die irrtümlich gezahlten 800 € unter Angabe des Verwendungszwecks Rückzahlung [...], auf folgende Kontoverbindung binnen von zwei Wochen, spätestens jedoch bis zum 01.03.2019.

[Kontodetails von EW]

Wir bitten Sie die fehlerhafte Bearbeitung nochmals zu entschuldigen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

[...]

Ist jemandem hier schon einmal ähnliches passiert? Ist es vielleicht sogar eine Masche von EW? Gibt es dazu eine rechtliche Einschätzung; ist hier das Einschalten eines Anwaltes sinnvoll, oder ist der Fall vielleicht sogar so klar, dass einem nichts anderes übrig bleibt den Betrag zurückzuerstatten?

Nach meinem Rechtsempfinden steht hier eine Kompensation zu; trotz der fadenscheinigen Begründung der letzten Mail (Flieger hatte ja schon bei Ankunft in LIS Verspätung). Insbesondere auch deshalb weil EW ja in der zweiten, bzw. hier ersten Mail eingestanden hat, dass die Kompensation nach EU-Verordnung zusteht.


Mein Vorschlag erstmal 6 Wochen zu warten und dann EW mit einem Textbaustein der nichts mit dem Thema zu tun hat zu antworten und dann weitere 4 Wochen später so etwas wie: "Gerne erstatten wir den von Ihnen zu viel überwiesenen Betrag. Bitte beachten Sie dass hierfür eine Bearbeitungsgebühr von 50%, mindestens jedoch 200 Euro erhoben werden muss. Um den Betrag erstatten zu können benötigen wir von Ihnen noch das Datum, die Transaktionsnummer und den Verwendungszweck Ihrer ursprünglich getätigten Zahlung." zu antworten ist wahrscheinlich nicht so wirklich zielführend...
 
Zuletzt bearbeitet:

worldflyer

Erfahrenes Mitglied
03.04.2012
4.021
141
Du kannst entweder die Rechtslage klären und adäquat verhalten oder dich mit peinlichem Kindergarten á la

Bitte beachten Sie dass hierfür eine Bearbeitungsgebühr von 50%, mindestens jedoch 200 Euro erhoben werden muss. Um den Betrag erstatten zu können benötigen wir von Ihnen noch das Datum, die Transaktionsnummer blah blah blah

komplett zum Affen machen.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.091
632
Ist jemandem hier schon einmal ähnliches passiert? Ist es vielleicht sogar eine Masche von EW? Gibt es dazu eine rechtliche Einschätzung; ist hier das Einschalten eines Anwaltes sinnvoll, oder ist der Fall vielleicht sogar so klar, dass einem nichts anderes übrig bleibt den Betrag zurückzuerstatten?

Ne Masche wird das kaum sein, ist ja peinlich für EW und nachdem sie schon bezahlt haben, sind sie jetzt per se in ner miesen Position. Und das Einschalten eines Anwaltes nur auf eine abstruse Email hin macht erst mal keinen Sinn.

Die zwei Möglichkeiten sind:
1. Ignorieren, wenn die ernsthaft was wollen wird das sicher noch postalisch und weniger lapidar begründet kommen.
2. Forderung zurückweisen. Begründung z.B. das Schlichtungsverfahren sei abgeschlossen und die Forderung von EW bereits rechtsverbindlich akzeptiert. Außerdem sei die nun nachgeschobene Begründung nicht belegt und nicht nachvollziehbar.

Scherze mit unpassenden Textbausteinen mögen zwar verlockend sein angesichts der Tatsache, daß Fluggesellschaften so was selber gut können und ihre Kunden damit zur Weißglut bringen, aber auf dieses Niveau würde ich mich nicht einlassen.

Ich täte wohl zu erst 1., dann 2. als Backup neigen, falls die konkreter werden.
 

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.487
15
Farewell City
Ich wuerde folgendes tun / nicht tun:


Eingang per Email? -> Ignorieren, keine Reaktion zeigen


Zugang per Post? -> Per eingeschriebenem Brief sinngemaess antworten:


"Sehr geehrte Damen und Herren,

ihr Schreiben vom XX.XX.XX ist zugegangen. Die vorgebrachte Argumentation machen wir uns nicht zu eigen.

Die Forderung lehnen wir ab.

Mit freundlichen Gruessen,

Unterschrift / Datum"

...und dann abwarten ...und dann zum Anwalt wenn der Mahnbescheid eintrifft.
 

planesandstuff

Erfahrenes Mitglied
08.01.2018
1.107
54
HAM
Zunächst einmal vielen Dank an die zahlreichen Antworten! Es scheint wohl das beste zu sein erstmal abzuwarten bis etwas handfesteres kommt. Möglicherweise kommt da ja auch gar nichts mehr.

Ich muss es fragen: Ist das echt?

Ich möchte keinesfalls unterstellen, dass Du dir das ausgedacht hast, aber ich hoffe wirklich, dass das nicht deren Ernst ist oO

DAS habe ich im ersten Moment auch gedacht - wäre ein sehr cleverer Scam… (wo auch immer die Scammer die Daten herhaben sollten, das mal ganz außenvor)

Ich muss zugeben, dass ich beim ersten lesen auch erst nicht so richtig geglaubt habe was die da schreiben, kann aber nur versichern, dass sich das tatsächlich so zugetragen hat.

Ich habe eigentlich keine Zweifel an der zweiten E-Mail, welche von buchungsinfo@eurowings.com stammt. Zur Prüfung meiner Authentizität und der des E-Mail-Absenders hier auch gerne einmal das Konto auf das die Rückzahlung erfolgen soll:

Eurowings GmbH
DEUTDEDK
DE47 3707 0060 0335 5559 00

Die BIC gehört zur Deutschen Bank in Köln, vielleicht weiß ja jemand ob diese IBAN zur EW gehört. Den Namen des Sachbearbeiters der diese Mail verfasst hat, möchte ich hier nicht veröffentlichen (und es wäre sicherlich auch gegen irgendwelche Forenregeln). Auch die E-Mail-Signatur scheint authentisch und aktuell (sowohl die Links zur Website und Social Media dort, als auch die Firmeninfos und der Schriftzug der "Eurowings Group").

Auch die Tatsache, dass die E-Mail einige Fehler aufweist lässt mich nicht wirklich daran zweifeln. Die in der Mail in unterschiedlichen Typos formatierten Textbausteine sind ja für solche Antworten nicht untypisch und sagen wohl eher etwas über die Outlook-Kompetenz aus. In dem individuellen Satz mit der Rückforderung in der zweiten Mail fehlt ein "zurück zu überweisen". Weiterer Fehler ist, dass die Mail zwei Wochen zur Zahlung einräumt, diese aber bis "spätestens 01.03.2019" erfolgen soll, ergibt logisch keinen Sinn, da die Mail erst gestern versendet wurde. Das alles finde ich aber dennoch durchaus authentisch. Wobei irgendwelches schlechtes Deutsch auf diesem Level des Scams wohl auch nicht mehr zu erwarten wäre. Der Scammer müsste dann allerdings Zugriff auf diese EW-Mail-Adresse haben...


Selbst wenn die Informationen und Forderungen in der zweiten Mail so haltbar wären, finde ich es auch erstaunlich dass man sich die Blöße gibt so eine Mail mit Rückforderung zu verschicken. Vermittelt auf jeden Fall ein gewisses Bild vom Kundenservice. Insbesondere auch vor dem Hintergrund dass die Forderung anfänglich auf Basis völlig falscher und unhaltbarer Informationen abgelehnt wurde.
 

planesandstuff

Erfahrenes Mitglied
08.01.2018
1.107
54
HAM
Okay, ich lese gerade dass es wohl auch möglich ist den Header inkl. der Absenderadresse zu manipulieren und E-Mails so echt erscheinen zu lassen?! War mir nicht bewusst.

Ein Datenleck könnte ja sowohl bei EW als auch bei der Schlichtungsstellen bestehen...
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.916
619
CGN
Okay, ich lese gerade dass es wohl auch möglich ist den Header inkl. der Absenderadresse zu manipulieren und E-Mails so echt erscheinen zu lassen?! War mir nicht bewusst.

Ein Datenleck könnte ja sowohl bei EW als auch bei der Schlichtungsstellen bestehen...
Wenn du ernsthafte Zweifel an der Echtheit der Mail hast, melde dich gerne per PN bei mir. Mailheader verstehen ist mein Job :)

Ich befürchte aber, die ist echt. Vermutlich liegt der Sachbearbeiter für den Bereich Forderungsabwehr außerhalb seines Budgets und hat versucht, rückwirkend noch was zu reißen...
 
  • Like
Reaktionen: planesandstuff

mpm

Erfahrenes Mitglied
02.07.2011
1.355
291
Reihe 42a
Entschuldigt wenn ich inhaltlich nicht viel beitrage. Ich bin einfach sprachlos!
 
  • Like
Reaktionen: KvR

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.281
733
Von dem erstaunlichen Vorgang als solchen mal abgesehen:

durch eine geänderte Startvorgabe beziehungsweise geänderte Flugroute hervorgerufen. Diese Vorgaben können wir leider nicht beeinflussen.

Entlastet das tatsächlich oder ist das nicht Betriebsrisiko der Airline?
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
8.082
5.972
Von dem erstaunlichen Vorgang als solchen mal abgesehen:



Entlastet das tatsächlich oder ist das nicht Betriebsrisiko der Airline?

Soweit ich das in einem anderen Thread verstanden hatte könnte hier versucht werden mit einer wetterbedingten Reduzierung der Verkehrsdichte und daraus resultierend geänderten Slots zu argumentieren. Das wäre dann je nach Sachlage möglicherweise nicht von der Airline zu vertreten. Diesen Nachweis vor Gericht zweifelsfrei zu führen dürfte aber auch für die Airline eher schwierig sein.
 

linuxguru

Erfahrenes Mitglied
01.09.2009
3.241
2
ZRH
Nicht nur du. Dank SEPA wird der Empfängername bei Überweisungen völlig ignoriert. Daher könnte man durchaus eine sonstige Bankverbindung nutzen.
Und zum Thema Datenschutz bei Airlines und ihren Dienstleistern, verweise ich mal auf die Condor Gutscheine.

Sorry für OT, aber das stimmt so nicht.
In den SEPA-Richtlinien steht nichts von den Adressprüfungspflichten der Beneficial Bank.
SEPA (=Single Euro Payments Area) regelt weitestgehend nur das Interbank-Clearing und die dafür notwendigen Kunden“Schnittstellen“.
Ich kenne Zahlungsverkehrssysteme, die SEPA nutzen und durchaus (in sehr unterschiedlichem Umfang) Adress- bzw. Namens- und/oder Plausibilitätsprüfungen durchführen.