EW: Flugzeitänderung, Ankunftszeit 3 Std. später, welche Anspruch hätte ich?

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lieblingsfeng

Aktives Mitglied
15.06.2011
131
1
MUC
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Vorgeschichte habe ich hier geschrieben:
https://www.vielfliegertreff.de/swi...chen-umbuchung-auf-lufthansa-os-moeglich.html
Danke nochmals für die hilfreiche Antworte!

Heute habe ich selber festgestellt (noch keine Email von EW bekommen), dass EW1100 am 19. Apr. wieder freigeschaltet wurde (vorher aufgelistet aber mit dem Zustand "nicht verfügbar"), aber die Ankunftszeit um 3 Stunden von 17:00 auf 20:00 verschoben.
Originale Buchung SZG - DUS - JFK war so:
08:45 - 10:25, 14:25 - 17:00
Nach mehrmaligen Änderungen von EW schaut meine Flugplan jetzt so:
09:20 - 11:00, 17:15 - 20:00
Ich reise mit meinen Eltern. Früh abreisen und erst um 20:00 in JFK anzukommen ist bestimmt sehr anstrengend für die beide (mich auch).
Welche Anspruch habe ich hier?
EW1112 DUS - EWR an dem Tag gibt es nur einen Platz frei in ECO. BEST gibt es noch Plätze frei, aber ich glaube die Chance EW uns nach EWR umzubuchen ist ziemlich gering.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
9.768
7.141
Bei 3 Stunden keinen.
JFK ist > 3500km, da zählen 4 Stunden als Limit.
Das du auch in DUS (<1500 km) bereits 3 Stunden Verspätung hast ist egal, es zählt "der Flug" per Definition vom Ort des Eincheckens bis zum Endziel.
 

sehammer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2011
7.198
1.719
LOWW / LOWG / LOGI / LOXZ / LOKW
Bei 3 Stunden keinen.
Ähem warum? Von Kompensation redet hier niemand, nur von einem Flug mit vernünftigen Zeiten.

Es handelt sich ja im rechtlichen Sinne um eine Annullierung (der Flug wird nicht wie geplant durchgeführt), somit kommt Artikel 5 der VO zu tragen - und dieser verweist bei Annullierung ohne Einschränkung auf Artikel 8.

Dieser wiederum besagt, dass die Paxe wählen können zwischen:
- Erstattung
- vergleichbarer Transport zum frühestmöglichen Zeitpunkt
- vergleichbarer Transport zu späterem Zeitpunkt, vorbehaltlich verfügbarer Plätze

Somit sehe ich eine Umbuchung auf OS oder LH im Bereich des Möglichen, aber: Recht haben vs. Recht bekommen....und das schreibe ich im Kontext mit EW aus leidlicher Erfahrung.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
9.768
7.141
Es handelt sich ja im rechtlichen Sinne um eine Annullierung (der Flug wird nicht wie geplant durchgeführt)
Er wird so durchgeführt, dass man mit weniger als 4 Stunden Verspätung sein Endziel erreicht.
Ein Flug mit der gebuchten Flugnummer wird durchgeführt.

Die Verordnung sagt zu Flugplanänderungen überhaupt nichts.

Selbst wenn der Flug als annuliert anzusehen wäre, würde gelten:
5 (1) c) ii) sie werden über die Annullierung in einem Zeitraum zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen, oder

Egal wie du es drehtst, entweder es ist annuliert und du bekommst eine Ersatzbeförderung mit weniger als 4 Stunden Verspätung, oder der Flug finded statt und ist um weniger als 4 Stunden verspätet.
Beide male gehst du leer aus.
 
A

Anonym-36803

Guest
Er wird so durchgeführt, dass man mit weniger als 4 Stunden Verspätung sein Endziel erreicht.
Ein Flug mit der gebuchten Flugnummer wird durchgeführt.
Nein. https://www.vielfliegertreff.de/showpost.php?p=1306974 und https://www.vielfliegertreff.de/showpost.php?p=1307907

Selbst wenn der Flug als annuliert anzusehen wäre, würde gelten:
5 (1) c) ii) sie werden über die Annullierung in einem Zeitraum zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen, oder
Du hast mal wieder selektiv zitiert, denn diese Aussage bezieht sich nur auf Artikel 7, nämlich den Ausgleichsanspruch. Um diese geht aber gar nicht, sondern um Umbuchung bzw. Stornierung. Und da verweist 5(1)a) auf Artikel 8, in dem es um Erstattung bzw. Umbuchung geht.
 

lieblingsfeng

Aktives Mitglied
15.06.2011
131
1
MUC
Ich habe ein bisschen in Forum nachgelesen, wahrscheinlich muss ich in den sauern Apfel beißen und die 3 Std. Flulgplanänderung so akzeptieren. Weil EW scheint ziemlich hartnäckig bei sowas zu sein.
Hat jemand schon mal eine Erfolgsgeschichte? Ich habe nur was Negatives gelesen.
 
A

Anonym38428

Guest
Dürfte auch unabhängig vom Thema schwer werden, was positives zu Eurowings zu finden.
 
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Hape1962

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24.01.2011
3.259
1.263
CGN
Vielleicht werden ja auch mehr als 4 Stunden delay draus. Weiss man ja bei EW erst wenn man angekommen ist :D
 
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jetblue

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26.03.2012
5.246
5
ZRH
Hat jemand schon mal eine Erfolgsgeschichte?
Wieso nimmst Du deinen (möglichen) Erfolg nicht selber in die Hand? Ruf EW an, mach denen ein realistisches Angebot auf Flüge XX-YY (LH Group) umgebucht zu werden!

Du kannst hier noch Dutzende Einträge schreiben, ändern tut sich aber damit mir der gegebenen Situation aber überhaupt nichts!
 
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PlatOW

Erfahrenes Mitglied
11.12.2013
2.789
1.274
DUS
Ebenfalls betroffen, vor wenigen Tagen DUS-JFK gebucht, bestätigt mit Ankunft 17:00
Weiterflug ex JFK um 21:00, anderes Ticket.
Das ist nun mit Ankunft 20:00 nicht mehr zu schaffen.
Von EW bisher keine Info.
Also anrufen und höflich fragen, ob man auf LH umbucht.
 
Zuletzt bearbeitet:

lieblingsfeng

Aktives Mitglied
15.06.2011
131
1
MUC
Wieso nimmst Du deinen (möglichen) Erfolg nicht selber in die Hand? Ruf EW an, mach denen ein realistisches Angebot auf Flüge XX-YY (LH Group) umgebucht zu werden!

Du kannst hier noch Dutzende Einträge schreiben, ändern tut sich aber damit mir der gegebenen Situation aber überhaupt nichts!

Will ich auch so machen. Nur EW ist nicht LH, deswegen bräuchte ich schon ein paar gute Tipps und Erfahrungen, um die Erfolgschance zu erhöhen.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
9.768
7.141
Und da verweist 5(1)a) auf Artikel 8, in dem es um Erstattung bzw. Umbuchung geht.
Art. 5 verweist auf Artikel 7 mit den einleitenden Worten : "vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn"
Es geht also um Erstattung, auf die man keinen Anspruch hat, wenn Ersatzbeförderung angeboten wird, bei der man weniger als 4 Stunden verspätet ankommt.

Um diese geht aber gar nicht, sondern um Umbuchung bzw. Stornierung.
In EG 261/2004 geht es weder um Umbuchung noch um Stornierung, sondern ausschließlich um Annulierung oder Verspätung. Ein Anrecht auf Stornierung hast du nur, wenn du "gegen deinen Willen nicht befördert" wirst (Denied Boarding) oder wenn "Flüge sich um eine bestimmte Zeit verspäten". Das Wort wird nur in der Einleitung, nicht in der eigentlichen VO benutzt. Umbuchung heisst in der Vorordnung immer "anderweitige Beförderung", und schließt Umbuchung auf andere Verkehrsmittel mit ein.
Die Verordnung regelt Änderungen im Flugplan nicht.

Darf ich hier kostenlos stornieren?



Ja darfst Du, auch wenn es 5 Minuten wären.
Auf welcher Rechtsgrundlage?

EU 261/2004 sagt
Fluggäste, deren Flüge sich um eine bestimmte Zeit verspäten, sollten angemessen
betreut werden, und es sollte ihnen möglich sein, ihre Flüge unter
Rückerstattung des Flugpreises zu stornieren
oder diese unter zufrieden
stellenden Bedingungen fortzusetzen.
Diese "bestimmte Zeit" ist explizit entfernungsabhängig definiert, und nicht "5 Minuten" sondern
a) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1 500 km oder weniger um zwei
Stunden
oder mehr oder
b) bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr
als 1 500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen
1 500 km und 3 500 km um drei Stunden oder mehr oder
c) bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen um vier Stunden
oder mehr

Unabhängig davon sind in den (nationalen) Vorschriften für Beförderungsverträge oder in den AGB weitere Klauseln zu finden, die regeln was passiert wenn der Anbieter das verkaufte Produkt ändert.
Mit EU 261/2004 hat das nichts zu tun.

Hier übrigens nochmal sehr gut erklärt, von Leuten die ihr Geld damit verdienen, Fluggastrechte durchzusetzen...
(in dem Fall ging es übrigend um 6 Stunden Vorverlegung, also um mehr als die dafür in der VO vorgesehenen 2 Stunden, in hier diskutierten Fall geht es um eine Verschiebung nach hinten, 3 Stunden verspätete Ankunft am Zielort, also um weniger als die dafür in der VO vorgesehenen 4 Stunden)
 
N

niemals_in_new_york

Guest
Was ich nicht verstehe: Warum sucht ihr euch nicht einen alternativen, passenden Flug raus, der in Eco noch verfügbar ist (ggf. auch noch zu einem vertretbaren Preis), ruft bei EW an und fragt, ob sie euch aufgrund der späteren Ankunftszeit umbuchen? Dann habt ihr die Antwort, ob es einfach geht oder nicht. Auf Basis welchen Anspruchs ist doch erst einmal egal, denn die Call Center Agents machen das, was sie dürfen, denen ist doch ohnehin egal, ob ihr den richtigen § aus der EU-Verordnung vorlest...
Falls es nicht klappt, könnt ihr doch immer noch weitersehen, aber die Diskussion hier ist ja gerade ohnehin nicht so richtig zielführend....
 
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Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
9.768
7.141
ich hoffe Du bist kein Jurist :eek:

ausserdem, lern bitte zu zitieren, das ist ja unlesbar was Du da abgibst
Ich werde lernen, in Zitate "....blablubb...."s einzufügen. Bisher dachte ich immer, Zitate müssten wörtlich übernommen sein, aber ich lerne immer gerne von echten Profis.
Natürlich werden Zitate viel lesbarer, wenn man die Kernaussagen durch "...blablubb..." ersetzt. Und nur dann sind es auch echte Zitate, die davon leben, Kernaussagen zu entfernen und auf gar keinerm Fall unverändert zu übernehmen (könnte sonst ja sogar ein Plagiat sein).