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Bin mit meiner +1 am 11.04.2019 TXL-VIE-DBV geflogen und in Wien gestrandet. Umsteigezeit waren relativ knappe 45 Minuten, aber ich habe in Wien bis dato eigentlich nur gute Erfahrungen gemacht. Aus nicht ersichtlichen Gründen war nach Landung in Wien kein Finger verfügbar. Letztendlich waren wir 5 Minute zu spät am Abfluggate (zusammen mit ca. 10 anderen Reisenden aus TXL). Die geplante Ankunft in Dubrovnik sollte 14:10 Uhr sein, tatsächlich mit Zwischenstopp in Zagreb dann um 21:30 Uhr. Es fehlte außerdem ein Koffer, der am nächsten Tag geliefert wurde.
Meine Forderung nach Entschädigung wurde von LH (dort Ticketkauf) an Austrian weitergeleitet und so beantwortet:
…Gemäß EU-Verordnung 261/04, Absatz 14 & 15, können wir für entstandene Flugunregelmäßigkeit leider keine Ausgleichsleistung anbieten, da der Grund der Verspätung den Restriktionen am Flughafen geschuldet war und alle zumutbaren Maßnahmen in Betracht gezogen wurden um die Verspätung eventuell noch zu verhindern. Die Gegebenheiten liegen außerhalb des Einflussbereichs der Fluglinie und schließen die Verpflichtungen der Airline aus...
Nachdem ich meine Verwunderung geäußert habe, dann
…Es ist nachweislich, dass die Rotation aufgrund von Startverzögerung wegen der Luftraumkontrolle verspätet werden musste - diesbezüglich unterliegen wir der Kontrolle vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie sowie der OZB Oberste Zivilluftfahrtbehörde. Selbstverständlich streicht oder verspätet kein Flugunternehmen Flüge vorsätzlich bzw. gerne. Ich darf Ihnen versichern, dass wir einen Verspätungsgrund nicht erfinden oder ausdenken...
Hat Austrian irgendwie damit recht oder sollte man das einfach einer der üblichen Rechts-Plattformen übergeben?
Meine Forderung nach Entschädigung wurde von LH (dort Ticketkauf) an Austrian weitergeleitet und so beantwortet:
…Gemäß EU-Verordnung 261/04, Absatz 14 & 15, können wir für entstandene Flugunregelmäßigkeit leider keine Ausgleichsleistung anbieten, da der Grund der Verspätung den Restriktionen am Flughafen geschuldet war und alle zumutbaren Maßnahmen in Betracht gezogen wurden um die Verspätung eventuell noch zu verhindern. Die Gegebenheiten liegen außerhalb des Einflussbereichs der Fluglinie und schließen die Verpflichtungen der Airline aus...
Nachdem ich meine Verwunderung geäußert habe, dann
…Es ist nachweislich, dass die Rotation aufgrund von Startverzögerung wegen der Luftraumkontrolle verspätet werden musste - diesbezüglich unterliegen wir der Kontrolle vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie sowie der OZB Oberste Zivilluftfahrtbehörde. Selbstverständlich streicht oder verspätet kein Flugunternehmen Flüge vorsätzlich bzw. gerne. Ich darf Ihnen versichern, dass wir einen Verspätungsgrund nicht erfinden oder ausdenken...
Hat Austrian irgendwie damit recht oder sollte man das einfach einer der üblichen Rechts-Plattformen übergeben?