LX: "Dies ist keine Bordkarte" nach Online Check-In

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roman70

Aktives Mitglied
01.06.2016
213
131
Chur, Schweiz
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Nach dem Online Check-in bei Swiss steht bei mir dort, wo sonst der QR-Code der Bordkarte steht, "Dies ist keine Bord...". Die ganze Meldung siehe Anhang. Bei meiner Freundin ist es eine ganz reguläre Online-Bordkarte.

Was hat das zu bedeuten?
 

Anhänge

  • Bestätigung Online-Check-in.jpg
    Bestätigung Online-Check-in.jpg
    26,7 KB · Aufrufe: 563
B

Boeing736

Guest
Oder Abflug aus Indien?
Dort darf kein Web-Checkin angeboten werden bzw. ist das Aufsuchen der Schalter vorgeschrieben.
 

mpm

Erfahrenes Mitglied
02.07.2011
1.354
291
Reihe 42a
Vielleicht auch Ticket auf letzten Drücker gekauft und "das System" möchte die Kreditkarte sehen..
 

roman70

Aktives Mitglied
01.06.2016
213
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Chur, Schweiz
Ja, es geht in die USA. ZRH - JFK. Business-Meilenschnäppchen für morgen. Mein erster Business-Langstreckenflug überhaupt. Das mit SSSS hatte ich auch schon vermutet. USA wäre da ja prädestiniert.

Ticket ist nicht auf letzten Drücker gekauft. Meilenschnäppchen Langstrecke eben. Gebühren auch schon lange bezahlt.

Aber jetzt schon danke für die Inputs. :)
 

roman70

Aktives Mitglied
01.06.2016
213
131
Chur, Schweiz
Schlagen sie Dir Ersatz vor und welchen?
Ja, ist mittlerweile erfolgt und für mich noch absolut akzeptabel. Statt LX16 um 09.50 h haben wir jetzt LX14 um 12.55 h. Und wie vorhin zwei Business-Plätze nebeneinander, vorher war's 8. Reihe, jetzt 14. (letzte Reihe).

Da kommt bei mir einfach der Verdacht, dass beide Maschinen halb leer waren und jetzt zusammengelegt werden.
 
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Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
6.458
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LEJ
Freu dich über 2x600EUR. :) Und mit viel Glück gibt es noch eine Buchungsklasse, die ordentlich Meilen abwirft (BK J, 150%). (y)

Darf man IDB und eine Flugverspätung >3h eigentlich addieren? :censored:
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
6.458
5.478
LEJ
Nachdem der gestrichene Flug ex ZRH geht, wird Swiss sich wohl weigern, die 600€ zu bezahlen.

Für alle Abflüge aus EU-Staaten, der Schweiz, Norwegen und Island gelten – unabhängig von der Fluggesellschaft – die europäischen Fluggastrechte nach Verordnung 261/2004.

(...)

Das BAZL ist die Durchsetzungsstelle für Passagierrechte in der Schweiz (gemäss EU Verordnung 261/2004).
https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/gutzuwissen/fluggastrechte.html

Ist evtl. nicht so leicht zu bekommen wie bei der LH und Abflug aus D, sollte aber machbar sein.
 
A

Anonym-36803

Guest
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officer

Erfahrenes Mitglied
08.07.2017
638
53
Das mit SSSS hatte ich auch schon vermutet. USA wäre da ja prädestiniert.

SSSS gibt es nur bei USA-Flügen. Und ja, bei LX sieht das SSSS genau so aus. Ist/war daher SSSS. Hast Du auf dem neuen Flug auch wieder SSSS? SSSS ist übrigens in ZRH überhaupt kein Problem. Geht 3 Minuten.
 

Herr Bierwurst

Erfahrenes Mitglied
27.03.2011
1.282
22
SSSS gibt es nur bei USA-Flügen. Und ja, bei LX sieht das SSSS genau so aus. Ist/war daher SSSS. Hast Du auf dem neuen Flug auch wieder SSSS? SSSS ist übrigens in ZRH überhaupt kein Problem. Geht 3 Minuten.

also ich hatte bei LX letztens eine normale Bordkate, auf der zusätzlich SSSS aufgedruckt war.
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
6.458
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LEJ
Die Verordnung ja, das bestreite ich auch gar nicht, Swiss weigert sich aber (immer/oft), die nachfolgen getroffenen und idR passagierfreundlichen Urteile des EuGH anzuerkennen, u.a. auch das zu den Technicals.

Dann muss man halt das BAZL einschalten und eben auf Einhaltung der EU-Richtlinie pochen.
 

roman70

Aktives Mitglied
01.06.2016
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Chur, Schweiz
SSSS gibt es nur bei USA-Flügen. Und ja, bei LX sieht das SSSS genau so aus. Ist/war daher SSSS. Hast Du auf dem neuen Flug auch wieder SSSS? SSSS ist übrigens in ZRH überhaupt kein Problem. Geht 3 Minuten.

OK, dann hat die anfängliche Meldung definitiv nichts mit der Stornierung des Flugs zu tun?

Beim neuen Flug habe ich die Meldung nicht.
 
B

Boeing736

Guest
Es macht auch speziell bei Langstrecken keinen Sinn. Die Rückflüge müssten ebenfalls leer genug gewesen sein und es wäre ein Crew unnötig lange in den USA.
 

TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
3.658
2.106
ZRH
Nicht nur Swiss, sondern auch die Schweizer Gerichte. ;-)

So einfach ist das nicht. Seit so ein Bezirksrichter gefunden hat, dass diese EU-Verordnung für die Schweiz nicht verbindlich ist, beruft sich LX stets auf dieses Urteil.
Dieses Urteil aus Basel ist eine Schande bzw. ein Beleg der Faulheit des entsprechenden Richters. Der materielle Teil war +- kopiert aus einem von einer Swiss Mitarbeiterin verfassten Gutachten. Die Dame kann durchaus etwas (habe ich im Rahmen des Fluglärmstreits CH:DE vor dem EuGH pers. kennengelernt), aber eine solch einseitige Parteibehauptung zu geltendem Recht zu erklären geht einfach zu weit.
Ich meint eigentlich eine welsche Konsumentschutzorganisation hätte vor ca. 1 Jahr ein neuerliches Verfahren angestrengt und Klärung durch das BGer versprochen. Finde aktuell aber keine Belege dazu.
 
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