OS: Keine Entschädigung wegen (unrealistischer) MCT in Wien?

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alxms

Erfahrenes Mitglied
23.10.2016
471
141
HAM / MUC / MOW
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Folgender Fall macht mich echt sauer. Ich hatte bei OS im April 2019 einen Flug HAM-VIE-DME gebucht mit Ankunft in Wien um 9:10 und Abflug nach Moskau um 10:00. Soweit alles in Ordnung. Der Zubringer hatte eine Viertelstunde Verspätung, Touchdown um 9:23, etwas Rollzeit zur Außenposition, dort dann noch einige Minuten auf einen Bus gewartet, der natürlich auch einen gewissen Weg bis zum Terminal zurückzulegen hatte. Ich habe versucht, meinen Anschlussflug zu erreichen, die Passkontrolle ging schnell und trotzdem hat es nicht funktioniert und statt um 13:45 war ich erst am späten Abend in Moskau.

Selbst wenn man die Nachteile der Außenposition außer Acht lässt, lag die verbleibende komplette Umsteigezeit bei 37 Minuten. An jedem anderen vergleichbaren Flughafen sieht man ein, dass dies für einen Transfer zwischen Schengen und Non-Schengen nicht reicht - ZRH und MUC haben eine MCT von 40 Minuten, CPH 45, Dublin sogar 90. Nur in Wien ticken die Uhren anders, sie schlagen einem nämlich jegliche Entschädigungsansprüche mit dem Argument, dass die MCT bei 25 Minuten liege und der Transfer somit problemlos zu schaffen war, aus. Das Gerät, das einen von der Landebahn durch die Passkontrolle zum anderen Ende des Terminals teleportiert, haben sie aber noch nicht erfunden.

Zusätzlich ist in diesem Fall jedoch wie gesagt die Außenposition zu erwähnen - die Zeit zwischen Erreichen des Terminals und dem Anschlussflug betrug weniger als 25 Minuten. Genau abgestoppt habe ich im Stress natürlich nicht, allerdings könnten sich evtl. in irgendwelchen Daten des Flughafens die Fahrzeiten des Busses ermitteln - wann das Flugzeug leer und der Reinigungstrupp da ist, wird meines Wissens ja festgehalten. Nachdem Austrian meine Anfrage zweimal abgewiesen hat, habe ich den Fall der Schlichtungsstelle übergeben - sie sah das wohl ähnlich wie ich. Anführen konnte die Beschwerdegegnerin OS genau folgendes: Zum einen verblieben ja mehr als die offizielle MCT des Flughafens, zum anderen, und jetzt kommt's, habe man mich ja auf eine Ersatzverbindung umgebucht. Wollen die jetzt eine Medaille dafür oder was?

Jedenfalls hat Austrian jetzt auch das Schlichtungsangebot ausgeschlagen. Ich finde es eine Frechheit, dass man sich auf eine völlig unrealistische minimale Umsteigezeit bezieht, um keine Entschädigungen zahlen zu müssen, und damit sie damit nicht beliebig oft durchkommen, will ich denn Fall weiter verfolgen. An dieser Stelle bitte ich daher um Rat: Soll ich OS noch einmal direkt anschreiben und mit dem Anwalt drohen? Hat jemand einen ähnlichen Fall schon mal erfolgreich, notfalls mit juristischen Schritten, durchbekommen? Oder hat er tatsächlich keine Aussicht auf Erfolg, weil die MCT ein gottgegebener Faktor, der nicht angezweifelt werden darf, ist?
 
Zuletzt bearbeitet:

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
98
Berlin
Die Minimum Connecting Time im Zuge von VO (EG) Nr. 261/2004 entwickelt sich zum Klassiker:

Es gibt Gerichte (u.a. Hannover), denen zufolge der sog. Beweis des ersten Anscheins für ein Eigenverschulden des Pax spricht, wenn die MCT zwischen Zubringer und Anschluss eingehalten wird und er dennoch nicht rechtzeitig zum Boarding des Anschlusses erscheint. Wird die MCT hingegen unterschritten, trägt das Luftfahrtunternehmen die Darlegungs- und Beweislast, dass der Fluggast in der konkreten Situation den Anschlussflug hätte erreichen können (AG Hannover – 523 C 12833/16).

Anders sieht das z.B. das AG Frankfurt/M. – 30 C 3465/17 (71), wonach die Airline darlegen und beweisen muss, dass der Pax genügend Zeit zum Umsteigen hatte, auch wenn die MCT eingehalten wurde, weil „die Zeit so bemessen sein (muss), dass auch Familien mit kleinen Kindern, ältere und insbesondere laufbeschränkte Fluggäste jeweils mit Handgepäck in der Lage sind, die Verbindung zwischen Ankunfts- und Anschlussflugsteig zu meistern.

Kurzum: Bei der von Dir geschilderten Sachlage finde ich die Chancen nicht schlecht, dass der Anspruch besteht und durchsetzbar ist.
 

alxms

Erfahrenes Mitglied
23.10.2016
471
141
HAM / MUC / MOW
Danke für das Urteil aus Frankfurt, das klingt ja viel eher nach Trödelei als mein Fall und trotzdem wurde der Passagierin stattgegeben.

Ich habe inzwischen gelesen, dass als offizielle Ankunftszeit im Sinne des Verspätungsrechts der Zeitpunkt der Öffnung der Flugzeugtüren gilt - ist das bei einer Außenposition dann die Ankunft des Busses am Terminal? Dann hätte ich ja noch eine weitere Grundlage, nach der der Anspruch geltend gemacht werden kann.

Auch ansonsten wäre ich für weitere Tipps dankbar - Präzendenzfälle von Gerichten oder aus eigener Erfahrung und evtl., was ich in meinem Schreiben sonst noch erwähnen sollte.
 
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Flo86

Erfahrenes Mitglied
24.06.2017
1.284
967
VIE
Entweder du hast eine Rechtsschutz, dann würde ich den Fall einem Anwalt übergeben, ansonsten den Weg über flightright gehen. OS ist ziemlich ungut bei claims, aber dieser Fall ist ziemlich klar...
 
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offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
1.428
295
Entweder du hast eine Rechtsschutz, dann würde ich den Fall einem Anwalt übergeben, ansonsten den Weg über flightright gehen. OS ist ziemlich ungut bei claims, aber dieser Fall ist ziemlich klar...

Wenn das so klar ist, warum dann der Umweg über die RSV oder einen Schuldeneintreiber? Anwälte sprechen auch so mit einem!
 

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.487
15
Farewell City
(...) weil die MCT ein gottgegebener Faktor, der nicht angezweifelt werden darf (...)

Die relevanten Punkte wurden bereits genannt.

Praktisch wäre Deine ironische Anmerkung ein Ansatzpunkt, insofern als dass Du gerichtlich die Herleitung und den Bestand der MCT in Wien der Lufthansa Group (OS) prüfen lässt.

Im Zuge des Verfahrens wäre zu erörtern, wie die Airline die MCT festlegt und wie sie deren Bestand regelmäßig prüft, d.h. mittels belastbarer,
nachvollziehbarer Prozesse (Statistiken über "missed connections" zB) validiert.

Grundsätzlich wäre hier vor allem auf eine mögliche Kollision mit den geltenden Verbraucherrechten - und einer strukturell beabsichtigten Aushebelung dieser - abzuheben.

Dazu würde ich in jedem Fall den österreichischen Verbraucherschutz hinzuziehen (versuchen).

Mitnichten ist eine MCT "gottgegeben" - sie ist vielmehr Ausdruck einer kommerziellen Erwägung der Airline, v.a. unter dem Aspekt der Maximierung des angebotenen Flugprogramms.
 
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Flo86

Erfahrenes Mitglied
24.06.2017
1.284
967
VIE
Klar kann man das direkt auch machen, das würde ich aber keinem Unbekannten in einem Forum auf Basis eines Beitrages raten...
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
9.886
7.313
An jedem anderen vergleichbaren Flughafen sieht man ein, dass dies für einen Transfer zwischen Schengen und Non-Schengen nicht reicht - ZRH und MUC haben eine MCT von 40 Minuten, CPH 45, Dublin sogar 90.
AerLingus verkauft dir FRA-DUB-PHL mit 70 Minuten in Dublin. Und ja, ich bin natürlich in Dublin gestranded und habe das Meeting absagen müssen.

MCTs sind für Berufsoptimisten, Marketingexperten und Juristen. Reisende sollten tunlichst ihre eigenen (realistischen) CTs kennen und nichts anderes akzeptieren.
Und 90 Minuten in Dublin sind schon extrem knapp für Schengen-USA (mit Immigration in DUB), letztes mal hatte ich 100 Minuten und bin erst am Gate angekommen, als das Boarding schon lief. Also auch ohne jede Reserve, 10 Minuten Verspätung ankommend hätte schon wieder gereicht um den Anschluß zu verpassen.
Leider plant AerLingus mit der MCT, es gibt keinen Flug mit realistischen Umsteigezeiten (Weder DUS-DUB-EWR, DUS-DUB-PHL, FRA-DUB-EWR noch FRA-DUB-PHL... alle zwischen 70 und 100 Minuten). Fast schon der einzige Grund warum ich sie nicht regelmäßig nehme, denn die Preise sind extrem attraktiv und die C Sitze und der Service sind wirklich gut. Aber was hilft der beste Sitz und Service, wenn man nicht im Flieger sitzt sondern in DUB in der Schlange vom Serviceschalter steht und bereits wieder die Rückreise nach Hause plant...

Auf die Entschädigung warte ich übrigens auch immer noch, die Kosten für den Flug waren allerdings schon am nächsten Tag zu 100% wieder auf dem Konto, immerhin das haben sie spontan geregelt.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.128
8.359
BRU
Ich fliege fast wöchentlich auf Verbindungen mit einer Umsteigezeit mit 25-35 Minuten via VIE, selbst 25 Minuten zu Non Schengen hatte ich schon, und trotzdem habe ich noch nie eine Entschädigung von OS bekommen – nicht, weil OS nicht gezahlt hätte, sondern weil ich fast nie einen Anschluss verpasse (und in den paar Fällen, wo das der Fall war, war die Verspätung wetterbedingt o.ä.). Und bevor der Einwand kommt: Die weitaus größte Mehrzahl ganz normal und ohne HON-Service.

Sprich: Die MCT ist nicht völlig unrealistisch. Und wer so knappe Verbindungen nicht will, muss die ja nicht buchen. Was soll es also bringen, hier vor Gericht die MCT prüfen zu lassen? Ganz davon abgesehen, dass im vorliegenden Fall die Umsteigezeit planmäßig ja 50 Minuten waren, und nicht 25.

Ich bin zwar kein Anwalt, aber ich würde mich hier nicht auf die MCT versteifen, sondern auf die Gründe, die zum Verpassen des Anschlusses geführt haben. Wie etwa die verspätete Ankunft (hier zählt meines Wissens das Öffnen der Türe, nicht die Landung), Verzögerungen beim Handling in VIE (Du schreibst, dass Ihr noch auf den Bus warten musstest) usw.

Und wann warst Du überhaupt am Gate des Anschlussflugs? Hat das eventuell schon sehr früh geschlossen, obwohl OS hätte sehen müssen, dass noch Paxe von einem knappen/verspäteten Anschluss kommen?
 

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.487
15
Farewell City
(...) Sprich: Die MCT ist nicht völlig unrealistisch (...) Ich bin zwar kein Anwalt, aber ich würde mich hier nicht auf die MCT versteifen, sondern auf die Gründe, die zum Verpassen des Anschlusses geführt haben. Wie etwa die verspätete Ankunft (hier zählt meines Wissens das Öffnen der Türe, nicht die Landung), Verzögerungen beim Handling in VIE (Du schreibst, dass Ihr noch auf den Bus warten musstest) usw. (...)

+1 was die Erfahrungen mit Umstieg in VIE angeht, bei sehr kurzen MCTs
+1 was den Hinweis "nicht auf MCT versteifen" angeht - ich wollte nur "einen" (möglichen) Ansatzpunkt beschreiben, nicht "den" "Einen".

Spannende Frage trotzdem, viele Leute schaffen die MCT . . . aber eben nicht alle. Wieviele sind genug? In Abwägung zu denen die es "nicht" schaffen (können). Und: bringt man diese um ihr Recht? Zurecht?
 

Autumla

Erfahrenes Mitglied
30.07.2013
1.906
119
GRZ
Ich denke auch, dass das mit der MCT kein guter Ansatzpunkt ist, denn OS wird wahrscheinlich genug Zahlen vorlegen können, die besagen, dass die MCT „im Normalfall“ ausreichend ist. Auch ich hatte schon - so wie Anonyma - viele, viele Umstiege in VIE mit 25 bis 35 Minuten, die alle geklappt haben (und bevor jetzt wieder irgendwelche Oberlehrer mit schlauen Sprüchen daherkommen: ich weiss, dass meine persönlichen Erfahrungen statistisch gesehen keine Relevanz haben)
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
98
Berlin
mE wird dem Aspekt der MCT hier über Gebühr Bedeutung zugemessen: Entscheidend ist doch, ob der Pax den Anschluss vernünftigerweise hätte erreichen können, oder nicht. Als widerlegbare Vermutung (!) dafür, ob dem so war oder nicht, kann (!) die MCT herangezogen werden, weil man davon ausgeht, dass bei Einhaltung einer solchen der Umstieg üblicherweise klappt. Wird die MCT unterschritten, muss dann die Airline darlegen und beweisen, dass es trotzdem hätte klappen können und dass sie alles getan hat, um das Erreichen des Anschlusses zu ermöglichen (zB Abholung am Gate o.ä.). Wurde die MCT eingehalten, soll der Pax darlegen und beweisen, dass es trotzdem nicht möglich war, den Anschluss zu erreichen. Mit anderen Worten: Die MCT entscheidet nichts, sondern erweckt allenfalls den Anschein, ob und was möglich gewesen wäre, was aber widerlegbar ist durch entsprechende Tatsachen.
 
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sehammer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2011
7.206
1.735
LOWW / LOWG / LOGI / LOXZ / LOKW
Sprich: Die MCT ist nicht völlig unrealistisch.
Es gibt aber Fälle, wo sie das ist: volle 777, Pax sitzt hinten, Ankunft pünktlich am Gate (G, non-Schengen). Somit als letzter bei der Passkontrolle, danach langer Marsch zur Sicherheitskontrolle, schließlich zum Gate (F, Schengen). Dauert in diesem Szenario mindestens 15 Minuten schnellen Schrittes, gerade im bescheuerten Layout des T3.

Auch meine Rede: OS verkauft hier wider besseren Wissens einen Anschluss, den sie in VIE nicht halten können, schon gar nicht mit ihren aktuellen Busfahrorgien. Ab zum Anwalt und eintreiben.
 
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hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.089
631
Ich bin zwar kein Anwalt, aber ich würde mich hier nicht auf die MCT versteifen, sondern auf die Gründe, die zum Verpassen des Anschlusses geführt haben. Wie etwa die verspätete Ankunft (hier zählt meines Wissens das Öffnen der Türe, nicht die Landung), Verzögerungen beim Handling in VIE (Du schreibst, dass Ihr noch auf den Bus warten musstest) usw.

Das hätte ich auch vorgeschlagen, spielt hier aber keine Rolle mehr, denn offenbar hat er die Schlichtung "gewonnen" und OS lehnt das Schlichtungsresultat jetzt ab. Dann hilft nur noch schleunigst und ohne weitere Diskussionen

Entweder du hast eine Rechtsschutz, dann würde ich den Fall einem Anwalt übergeben, ansonsten den Weg über flightright gehen. OS ist ziemlich ungut bei claims, aber dieser Fall ist ziemlich klar...

genau das machen. Alles Andere kostet zu viel Lebenszeit.

Auf eigene Kosten Anwalt einschalten würde ich bei einem einzelnen Mittelstreckenflug (=400 EUR) und einer zusätzlichen Komplikation wie der MCT Diskussion jetzt auch nicht. Wir sprechen hier von ca. 130 EUR Provision vs einen Kostenrisiko > 500 EUR. Das würde ich bei einer Entschädigung von 2x 600 EUR anders sehen, ebenso wenn es gar nix zu diskutieren gäbe. Hier würde ich selber auch lieber über den Service der Inkassobuden wie EUclaim, Flighright, etc. gehen.
Genau dieses Kleinscheiß ist deren Job.
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.128
8.359
BRU
Es gibt aber Fälle, wo sie das ist: volle 777, Pax sitzt hinten, Ankunft pünktlich am Gate (G, non-Schengen). Somit als letzter bei der Passkontrolle, danach langer Marsch zur Sicherheitskontrolle, schließlich zum Gate (F, Schengen). Dauert in diesem Szenario mindestens 15 Minuten schnellen Schrittes, gerade im bescheuerten Layout des T3.

Auch meine Rede: OS verkauft hier wider besseren Wissens einen Anschluss, den sie in VIE nicht halten können, schon gar nicht mit ihren aktuellen Busfahrorgien. Ab zum Anwalt und eintreiben.

Wobei das aber nicht nur ein Problem von OS in VIE ist, sondern ich allgemein nicht verstehen kann, dass bei der MCT nicht mehr nach Schengen / Non Schengen unterschieden wird. FRA mit 45 Minuten und Passkontrolle, Bummelsiko und Tunnel von B nach A, oder ZRH mit Ankunft am Ende der Morgenwelle in E, SiKo, Heidibahn, Passkontrolle in 40 Minuten ist hier nicht groß was anderes….

Während die gleichen Zeiten (egal, ob jetzt die 25 Minuten in VIE, die 40 in ZRH oder 45 in FRA) für Schengen-Schengen-Verbindungen, meist sogar auch für Schengen – Non Schengen (sofern effiziente Passkontrolle) relativ problemlos sind.

Hier müssten die Airlines/der Flughafen wirklich entweder bei der MCT etwas mehr differenzieren, oder dafür sorgen, betroffene Paxe schnell durch Siko und Passkontrolle zu bringen (Mitarbeiter, Fastlane, ausreichend Kontrollstellen, wie auch immer....)

Nur in diesem Fall war das Problem ja nicht die knappe Umsteigezeit (er hatte planmäßig 50 Minuten), sondern Verspätung plus offensichtlich gewisse Bummelei beim Handling. Und genau darauf würde ich mich berufen.
 
N

niemals_in_new_york

Guest
Ich fliege fast wöchentlich auf Verbindungen mit einer Umsteigezeit mit 25-35 Minuten via VIE, selbst 25 Minuten zu Non Schengen hatte ich schon, und trotzdem habe ich noch nie eine Entschädigung von OS bekommen – nicht, weil OS nicht gezahlt hätte, sondern weil ich fast nie einen Anschluss verpasse (und in den paar Fällen, wo das der Fall war, war die Verspätung wetterbedingt o.ä.). Und bevor der Einwand kommt: Die weitaus größte Mehrzahl ganz normal und ohne HON-Service.

Sprich: Die MCT ist nicht völlig unrealistisch. Und wer so knappe Verbindungen nicht will, muss die ja nicht buchen. Was soll es also bringen, hier vor Gericht die MCT prüfen zu lassen? Ganz davon abgesehen, dass im vorliegenden Fall die Umsteigezeit planmäßig ja 50 Minuten waren, und nicht 25.

Ich bin zwar kein Anwalt, aber ich würde mich hier nicht auf die MCT versteifen, sondern auf die Gründe, die zum Verpassen des Anschlusses geführt haben. Wie etwa die verspätete Ankunft (hier zählt meines Wissens das Öffnen der Türe, nicht die Landung), Verzögerungen beim Handling in VIE (Du schreibst, dass Ihr noch auf den Bus warten musstest) usw.

Und wann warst Du überhaupt am Gate des Anschlussflugs? Hat das eventuell schon sehr früh geschlossen, obwohl OS hätte sehen müssen, dass noch Paxe von einem knappen/verspäteten Anschluss kommen?

Ich kann dem nur voll zustimmen.
Bei mir klappen regelmäßig Umstiege mit 25-30 Minuten, und ich bin sehr froh, dass sie auch angeboten werden. Ansonsten müsste ich nämlich immer 2-3 Stunden unsinnig in Wien verbringen. Und die MCT besagt doch auch nur, dass man mit dieser Mindestzeit einen Umstieg buchen kann und man kostenfrei umgebucht wird, wenn es dann doch schief geht. Ich sehe übrigens immer wieder, dass OS sehr bemüht ist, den Pax zu helfen mit geringer Zeit (ganz im Vergleich z.B. zu LH in FRA, wo die Pax auf sich allein gestellt sind von A5X zu C-irgendwas. Da steht ständig der eine oder andere Bus am Gate und macht Ramp Direct Services für Eco Pax... Und die sind manchmal schneller am anderen Flieger als die HON mit Limousine.
OS kann doch nicht auf den "kleinsten gemeinsamen Nenner" die MCT festlegen, für jeden Fall, dass man 2 Stunden an irgend einer Kontrolle steht... Das gleiche gilt für den Fall der Reise mit älteren Pax oder Familien, wenn ich so etwas habe, plane auch ich 90 oder 120 Minuten ein und verbringe die Wartezeit in der Lounge und reise entspannt.

Ob hier Anspruch auf Entschädigung besteht? Keine Ahnung. Versuchen und dann hier berichten, vorher Kosten- und Zeitabwägung machen. Ich habe wegen so etwas noch nie etwas gefordert (in FRA passiert es mir 2-3 mal im Jahr), aber ich bin auch gar nicht auf die Idee gekommen. Wäre spannend zu sehen, dann würde sich LH vielleicht auch öfters bemühen, Ramp Direct anzubieten. Selbst für HON klappt es in FRA nämlich auch nicht immer.

Aber wegen so eines Falls die MCT in Frage zu stellen etc. halte ich für maßlos übertrieben offen gesagt... Denn es gibt eben sicherlich viele Leute, die sich über die geringe MCT freuen.
 
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Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.973
6
Wien
Es macht selbstverständlich einen Unterschied ob andere Fluggäste regelmäßig den Anschluss erreichen weil jene in den vorderen Reihen sitzen und von der Fluggastbrücke ganz entspannt ins Terminal kommen ODER man als erstes aus dem Flugzeug steigt aber dann 20min im Bus in die Luft schauen darf um dann nochmal eine Flughafenrundfahrt spendiert zu bekommen.

Extra Busse für Anschlusspassagiere scheint es wohl nicht zu geben oder?
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.128
8.359
BRU
Extra Busse für Anschlusspassagiere scheint es wohl nicht zu geben oder?

OS organisiert recht oft Direkttransfers. Aber wohl v.a. in den Fällen, wo durch Verspätung die MCT unterschritten wurde. Andere Verbindungen erscheinen bei denen im System vermutlich als in Ordnung....
 

offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
1.428
295
Klar kann man das direkt auch machen, das würde ich aber keinem Unbekannten in einem Forum auf Basis eines Beitrages raten...

Ich verstehe Dich so, dass Du keinem Fremden empfehlen würdest, mit (einer kleineren Summe) in Vorleistung zu gehen, weil es ja auch schief gehen könnte.

Soweit so gut - unterschreibe ich zwar nicht, aber fein.

Allerdings überrascht mich, dass Du das einem Bekannten also ohne weiteres empfehlen würdest, obwohl Du ja offensichtlich Zweifel hegst?

Irgendwas passt da nicht.
 

alxms

Erfahrenes Mitglied
23.10.2016
471
141
HAM / MUC / MOW
Danke für die Rückmeldungen!

@Anonyma: Ich stelle ja nicht infrage, dass eine solche kurze Umsteigezeit im Schengen-Raum in der Regel durchaus funktioniert, dort habe ich sie selbst auch schon genutzt. Was mich stört ist, dass Austrian sich offensichtlich systematisch auf diese Zeit beruft, um bestehende Ansprüche auszuschlagen - ein Umstieg aus der EU nach Russland in 25 Minuten ist eben nicht grundsätzlich realistisch, erst recht nicht ohne Direct Transfer. So viel anders bzw. kleiner als ZRH oder CPH ist VIE nicht aufgebaut, dass sich da die Umsteigezeit halbieren würde. Dass Austrian grundsätzlich von ihren 25 Minuten spricht, anstatt für den konkreten Fall zu zeigen, wieso ein Umstieg möglich gewesen wäre (war er wegen der schlechten Abfertigung an der Außenposition eben nicht), ist einfach nur dreist.

Jedenfalls habe ich Austrian tatsächlich noch einmal geschrieben und den Fall ausführlich dargelegt und begründet sowie mit rechtlichen Schritten gedroht. Immerhin kam prompt eine Antwort, die hat es aber in sich: Erst kommt eine Erklärung, wie ein Hub-System und wie eine MCT funktioniert, nämlich mit auf Umsteigeverbindungen ausgerichteten Flugzeiten - wusste ich nicht, danke! - anschließend noch "wir haben nicht rechtswidrig gehandelt, sondern mussten, um einen pünktlichen Abflug unseres Fluges OS601 zu gewährleisten, die Abfertigung pünktlich schließen. [...] Wir bedauern, dass wir in vorliegendem Fall von der Auszahlung einer Ausgleichsleistung absehen müssen". Also keine Begründung, wieso die Fluggesellschaft keine Schuld an meiner Verspätung hat, aber dafür ganz viel heiße Luft. Wollen die einen für blöd verkaufen?

Jedenfalls werde ich mich jetzt wohl um einen Anwalt bemühen müssen. Ich habe keine Lust, Flightright für einen so klaren Fall (das scheine ja nicht nur ich so zu sehen) um die 150 Euro abzutreten. Bei denen liegt noch ein schwierigerer von mir mit zwei Passagieren, ebenfalls Austrian - Flugausfall angeblich wetterbedingt, aber alle anderen Flüge fliegen, der Klassiker halt.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
9.886
7.313
Und wer so knappe Verbindungen nicht will, muss die ja nicht buchen.
Das habe ich auch so gesagt. Für bestimmte Airlies die nur solche Verbindungen anbieten heisst das natürlich: Ich buche bei ener anderen Airline und fliege über einen anderen Hub.

Die Welt des Rechtsstaates steht dennoch allen offen, nicht nur den Rechtsschutzversicherten.
Aber nur die Rechtschutzversicherten können sich leisten, gegen einen "nationalen Champion" bis hoch zu Europäischen Gerichten das Revisionsspielchen mitzumachen...
Am Ende tut es der Airline mehr weh, wenn ich nicht mehr mit ihr fliege, als wenn sie €250 zahlen muss. Von daher bin ich dann eher ein Fan von "Abstimmung mit den Füßen".
 
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alxms

Erfahrenes Mitglied
23.10.2016
471
141
HAM / MUC / MOW
Das habe ich auch so gesagt. Für bestimmte Airlies die nur solche Verbindungen anbieten heisst das natürlich: Ich buche bei ener anderen Airline und fliege über einen anderen Hub.

Aber nur die Rechtschutzversicherten können sich leisten, gegen einen "nationalen Champion" bis hoch zu Europäischen Gerichten das Revisionsspielchen mitzumachen...
Am Ende tut es der Airline mehr weh, wenn ich nicht mehr mit ihr fliege, als wenn sie €250 zahlen muss. Von daher bin ich dann eher ein Fan von "Abstimmung mit den Füßen".
Ich habe kein Problem mit knappen Verbindungen, bin gut zu Fuß und kenne mich an Flughäfen wie die meisten hier aus, darum buche ich sowas auch, ich bin schließlich nicht meine Oma. Die nackte Tatsache ist, dass auch Usain Bolt in meiner Situation den Anschlussflug nicht bekommen hätte, was Austrian nicht wahrhaben will. Dass OS hier zugibt, den Flug nach Moskau pünktlich geschlossen zu haben, bestärkt meinen Standpunkt ja noch.

Klar würde es Austrian mehr wehtun, wenn ich nie wieder mit denen fliege. Aber wenn ich jede Airline meiden, die sich bei Entschädigungen so anstellt, muss ich irgendwann einfach zuhause bleiben.