OS: Corona-Einschränkungen bei AUA (ehemals: AUA stellt Flugbetrieb ab 18.3.20 temporär ein)

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Pegasos

Erfahrenes Mitglied
01.02.2017
852
738
Alpen
Servus Herr .........,

nachdem weltweit täglich neue Einreisestopps verhängt werden und die Nachfrage nach Flugreisen rapide zurückgeht, haben wir uns heute entschieden, den regulären Flugbetrieb ab Mittwochnacht, den 18. März 2020 bis zum 28. März 2020 vorübergehend einzustellen.

Was bedeutet das für Ihre bereits gebuchten Austrian Airline Tickets?

Abflüge bis 28. März 2020:
Ihre stornierten Flüge werden automatisch umgebucht. Bitte prüfen Sie den Status Ihrer Umbuchung unter „Meine Buchungen“ auf austrian.com. Sofern wir Ihre Kontaktdaten haben oder Sie Miles & More Teilnehmer sind informieren wir proaktiv über Änderungen im Flugprogramm. Eine Kontaktaufnahme mit der Austrian Airlines Service Hotline ist nicht erforderlich.

Abflüge vom 29. März bis 30. April 2020:
Für Tickets mit einem Abflugdatum bis 30. April, die bis 12. März gebucht wurden bieten wir eine erweiterte Kulanzregelung: Ihre Tickets können vorübergehend stillgelegt werden. Diese müssen dann bis spätestens 31. Dezember 2020 abgeflogen werden, wobei auch die gebuchte Reisestrecke verändert werden kann. Das neue Reisedatum muss bis spätestens 1. Juni 2020 bekannt gegeben werden. Um diese Regelung in Anspruch zu nehmen, wenden Sie sich bitte telefonisch oder über das Kontaktformular auf der Austrian Airlines Website www.austrian.com an unser Service Center.

Tickets mit Abflugdatum bis 30. April, die nach dem 12. März gekauft wurden können bis Jahresende kostenlos auf ein neues Flugdatum umgebucht werden. Die Destination kann nicht verändert werden.

Wir tun unser Bestes, um Ihnen so rasch wie möglich zu helfen. Bitte haben Sie Verständnis, sollte es zu längeren Wartezeiten bei unseren Hotlines kommen. Tagesaktuelle Informationen finden Sie jederzeit auch auf austrian.com.

Neustart nach der Krise
Wir bedauern sehr, Sie heute mit dieser einschneidenden Maßnahme konfrontieren zu müssen. Die Entscheidung dazu fiel uns nicht leicht, sie ist jedoch leider notwendig. Wir bereiten uns natürlich auch ab sofort auf einen Neustart nach der Krise vor.

Wir bedanken uns bei Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Treue. Hoffen wir gemeinsam darauf, uns recht bald wieder an Bord zu sehen.

In diesem Sinne, achten Sie auf sich und bleiben Sie uns gewogen.




Herzliche Grüße



Dr. Andreas Otto
Chief Commercial Officer
Austrian Airlines AG
 
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keema

Reguläres Mitglied
27.03.2019
55
0
Abflüge vom 29. März bis 30. April 2020:
Für Tickets mit einem Abflugdatum bis 30. April, die bis 12. März gebucht wurden bieten wir eine erweiterte Kulanzregelung: Ihre Tickets können vorübergehend stillgelegt werden. Diese müssen dann bis spätestens 31. Dezember 2020 abgeflogen werden, wobei auch die gebuchte Reisestrecke verändert werden kann. Das neue Reisedatum muss bis spätestens 1. Juni 2020 bekannt gegeben werden. Um diese Regelung in Anspruch zu nehmen, wenden Sie sich bitte telefonisch oder über das Kontaktformular auf der Austrian Airlines Website www.austrian.com an unser Service Center.

Kurze Frage: Mitte Februar habe ich Tickets (NUE-VIE-MSQ-VIE-NUE; 09.04. - 16.04.) gebucht. Nun wurde die Strecke NUE-VIE temporär gestrichen, eine persönliche Mitteilung habe ich von AUA noch nicht erhalten.

Lt. Flugsuche, soll die Strecke zum gebuchten Zeitraum über FRA (natürlich mit geänderten Flugzeiten) abgewickelt werden. Kann ich aufgrund dieser Änderung eine Erstattung verlangen?

Sehr kundenfreundlich ist die Option das Ticket bis zum 01. Juni stilllegen zu lassen, doch aufgrund der momentanen Lage ist mir (wie auch den meisten Usern) eine Erstattung am liebsten...
 

tomhh

Erfahrenes Mitglied
17.10.2010
527
3
Ja, wenn ein Flug storniert worden ist, kannst du ganz regulär eine Erstattung beantragen. Daran hat sich nichts geändert.
 

keema

Reguläres Mitglied
27.03.2019
55
0
Ja, wenn ein Flug storniert worden ist, kannst du ganz regulär eine Erstattung beantragen. Daran hat sich nichts geändert.

Gecancelt wurde (noch) nichts. Es haben sich lediglich Route (Umstieg in FRA anstelle in VIE) und Zeit geändert. Eine offizielle Benachrichtigung seitens AUA steht noch aus.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.095
8.271
BRU
Ich denke, die sind erstmal mit der Kompletteinstellung ihrer Flüge bis Ende März beschäftigt. Und da scheinen sie aktuell am Umbuchen zu sein. Bei meinem Flug am Samstag ist das erste Segment BRU-VIE jetzt gestrichen, umgebucht auf BRU-MUC-VIE - mit Ankunft ein paar Stunden nach Abflug meines Anschlusses, der nach wie vor noch drinnen steht.

Wobei ich meinerseits durchaus Interesse an einer Umbuchung auf ein späteres Datum hätte, allerdings nicht, wenn ich dafür 700 oder 800 Euro Tarifdifferenz von P auf C zahlen müsste (und genau das wäre wohl der Fall).

Insofern werde ich wohl auch Erstattung verlangen. Das mit dem "Voucher" ist ja primär in Fällen interessant, wo die Flüge tatsächlich alle stattfinden (wohl eher selten...), man aber selber nicht fliegen will oder vielleicht auch gar nicht kann (Einreiseverbote, Quarantänebestimmungen usw.)
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.572
1.194
Ich denke, die sind erstmal mit der Kompletteinstellung ihrer Flüge bis Ende März beschäftigt. Und da scheinen sie aktuell am Umbuchen zu sein. Bei meinem Flug am Samstag ist das erste Segment BRU-VIE jetzt gestrichen, umgebucht auf BRU-MUC-VIE - mit Ankunft ein paar Stunden nach Abflug meines Anschlusses, der nach wie vor noch drinnen steht.

Wobei ich meinerseits durchaus Interesse an einer Umbuchung auf ein späteres Datum hätte, allerdings nicht, wenn ich dafür 700 oder 800 Euro Tarifdifferenz von P auf C zahlen müsste (und genau das wäre wohl der Fall).

Insofern werde ich wohl auch Erstattung verlangen. Das mit dem "Voucher" ist ja primär in Fällen interessant, wo die Flüge tatsächlich alle stattfinden (wohl eher selten...), man aber selber nicht fliegen will oder vielleicht auch gar nicht kann (Einreiseverbote, Quarantänebestimmungen usw.)

wenn sie streichen, buchen sie doch eigentlich recht flexibel um?
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.095
8.271
BRU
wenn sie streichen, buchen sie doch eigentlich recht flexibel um?

Ich habe es noch nicht probiert. Laut offizieller Umbuchungspolitik müsstest Du aber bei Umbuchung auf ein späteres Datum (also in ein paar Monaten) die Tarifdifferenz zahlen. Und das wäre bei meinen Tickets der nächsten Wochen fast durchgehend P/Z Saver auf am neuen Datum mindestens eine Richtung C, wo dann schnell mehrere hundert Euro rauskommen und ich bei einem doppelt bis dreifach so hohen Preis wäre, wie ursprünglich gezahlt.

Oder alternativ Erstattung oder bis 1. Juni offenlassen.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.095
8.271
BRU
Oder über 261/2004 OHNE Aufpreis.

Gilt diese in der EU-VO vorgesehene Möglichkeit der Umbuchung auf ein späteres Datum wirklich unabhängig von der Verfügbarkeit? Bzw. wie ist "Verfügbarkeit" zu verstehen - also gleiche Buchungsklasse (wie es die Airlines ja derzeit auslegen) oder gleiche Serviceklasse?
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Gilt diese in der EU-VO vorgesehene Möglichkeit der Umbuchung auf ein späteres Datum wirklich unabhängig von der Verfügbarkeit? Bzw. wie ist "Verfügbarkeit" zu verstehen - also gleiche Buchungsklasse (wie es die Airlines ja derzeit auslegen) oder gleiche Serviceklasse?

Zeig mir, wo in der VO etwas von "Buchungsklasse" steht, und erklär mir, wieso es in der Hand der Airline liegen sollte, durch die (Nicht-)Freigabe von Buchungsklassen über den Anspruch des Kunden zu entscheiden. Im übrigen sind ja auch Umbuchungen auf andere Airlines geschuldet. Da kann die BK von vornherein keine Rolle spielen.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.291
2.417
Neuss
www.drboese.de
Gilt diese in der EU-VO vorgesehene Möglichkeit der Umbuchung auf ein späteres Datum wirklich unabhängig von der Verfügbarkeit? Bzw. wie ist "Verfügbarkeit" zu verstehen - also gleiche Buchungsklasse (wie es die Airlines ja derzeit auslegen) oder gleiche Serviceklasse?

Gleiche Serviceklasse ja, Buchungsklasse (und auch Flugpreis) sind nicht entscheidend.

Airlines hassen diesen Trick :D
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Airlines hassen diesen Trick :D

Wieso denn "Trick"? Es ist eine geradezu selbstverständliche gesetzliche Regelung, deren Inhalt auch ohne Gesetz schon aus der vertraglichen Bindung herrührt und überhaupt nichts Anrüchiges hat, wenn der Fluggast darauf besteht. Zu "tricksen" versuchen hier allein die Airlines. Aber es ist bemerkenswert, wie weit die Fluggäste schon konditioniert worden sind: Die Airline darf entscheiden, weil sie sich schon immer zu entscheiden angemaßt hat.
 
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pepone100

Erfahrenes Mitglied
06.12.2011
1.488
116
Ich erinner mich an die guten alten Zeiten so um 1995-2000.
Damals wurden Business Saver von LH ab Spanien in der Buchungsklasse Z verkauft. Zubringer nach FRA und MUC waren oft Spanair Flüge.
Bei Spanair war Z jedoch eine der günstigsten Economy Buchungsklassen. In Madrid gab es dann immer lange Diskusionen über die gebuchte Serviceklasse. Nur über den Senatorservice wurde dies dann kurzfristig geklärt. Vor Ort war nichts zu machen.
Gleiche Serviceklasse ja, Buchungsklasse (und auch Flugpreis) sind nicht entscheidend.

Airlines hassen diesen Trick :D
 

alxms

Erfahrenes Mitglied
23.10.2016
468
125
HAM / MUC / MOW
Wenn Flüge gestrichen werden, und bei Austrian sind das ja nun alle, kann ich doch völlig unabhängig von irgendwelchen Umbuchungen eine kostenlose Stornierung veranlassen, oder stehe ich gerade komplett auf dem Schlauch.:confused:
 

Santo

Aktives Mitglied
24.05.2019
171
3
VIE
Wenn Flüge gestrichen werden, und bei Austrian sind das ja nun alle, kann ich doch völlig unabhängig von irgendwelchen Umbuchungen eine kostenlose Stornierung veranlassen, oder stehe ich gerade komplett auf dem Schlauch.:confused:

Das würde mich auch interessiern... bin nämlich für Freitag auf einen Lufthansa Flug umgebucht worden...
 

traindriver

Erfahrenes Mitglied
10.08.2019
414
200
Für Österreich (VIE) gibt es heute wohl vier Rettungsflüge, von denen drei durch OS und einer von OE durchgeführt wird.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.409
1.414
Wenn Flüge gestrichen werden, und bei Austrian sind das ja nun alle, kann ich doch völlig unabhängig von irgendwelchen Umbuchungen eine kostenlose Stornierung veranlassen, oder stehe ich gerade komplett auf dem Schlauch.:confused:

Das würde mich auch interessiern... bin nämlich für Freitag auf einen Lufthansa Flug umgebucht worden...

Für beide ja. eine Umbuchung muss der Fluggast gemäss EU/VO nicht akzeptieren, wenn der Flug annulliert ist.
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.291
2.417
Neuss
www.drboese.de
... mit der Folge einer binnen sieben Tagen zu leistenden Erstattung. Dann würde ich zeitnah mal über Chargeback nachdenken, denn.... (ach, denkt Euch Euren Teil).

KK-Unternehmen wollen dafür dann in der Regel Belege, also möglichst zusätzlich per Mail/Fax stornieren und zur Erstattung auffordern.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.095
8.271
BRU
Zeig mir, wo in der VO etwas von "Buchungsklasse" steht, und erklär mir, wieso es in der Hand der Airline liegen sollte, durch die (Nicht-)Freigabe von Buchungsklassen über den Anspruch des Kunden zu entscheiden. Im übrigen sind ja auch Umbuchungen auf andere Airlines geschuldet. Da kann die BK von vornherein keine Rolle spielen.

Also ich glaube nicht, dass ich jetzt daherkommen könnte und verlangen, mein Ticket auf BRU-VIE-OTP nächste Woche (willkürliches Beispiel) doch gerne auf Tarom im Juli umzubuchen.

Das mit den anderen Airlines gilt doch nur für die (zeitnahe) Ersatzbeförderung. Also OS hat die Flüge gestrichen, Tarom fliegt aber am gebuchten Datum, also müssen sie mich darauf umbuchen.

Nur hier geht es ja nicht um die zeitlich möglichst naheliegende Ersatzbeförderung (die ich nicht will), sondern um Umbuchung auf ein komplett anderes Datum nach meinem Wunsch.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Also ich glaube nicht, dass ich jetzt daherkommen könnte und verlangen, mein Ticket auf BRU-VIE-OTP nächste Woche (willkürliches Beispiel) doch gerne auf Tarom im Juli umzubuchen.

Das mit den anderen Airlines gilt doch nur für die (zeitnahe) Ersatzbeförderung. Also OS hat die Flüge gestrichen, Tarom fliegt aber am gebuchten Datum, also müssen sie mich darauf umbuchen.

Nur hier geht es ja nicht um die zeitlich möglichst naheliegende Ersatzbeförderung (die ich nicht will), sondern um Umbuchung auf ein komplett anderes Datum nach meinem Wunsch.
Ich muss zugeben, dass es mir zu unangenehm wäre, einem Mitglied dieses Forums mit über 11.000 Beiträgen, das sich vielfach in Threads zu dem Thema geäußert hat, die einschlägigen Vorschriften zu zitieren.

Glaub's einfach oder lass Dich weiter verschaukeln. Aber trag bitte nicht dazu bei, dass Fluggäste glauben, sie müssten sich mit dem begnügen, was die Fluggesellschaften ihnen gegenwärtig hinwerfen oder nicht.

1. Unterscheide Annullierung (freie Umbuchung) und Storno oder Datumsänderung auf Wunsch des Passagiers (aufgrund der natürlich weiterhin gültigen Tarifregeln oder aus "Kulanz" der Airlines, die im Kern natürlich froh sind, wenn sie die Flüge geräumt bekommen, bevor sie annullieren).

2. Unterscheide nach Annullierung den Anspruch auf Ersatzbeförderung (Selbstverständlichkeit) und den Anspruch auf Entschädigungszahlung (bei Annullierung aus wirtschaftlichen Gründen grundsätzlich gegeben, anlässlich der Pandemie aber m.E. ausnahmsweise nicht, soweit die wirtschaftlichen Folgen der Durchführung des Fluges keine andere Entscheidung der Airline zulassen).
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.095
8.271
BRU
Also ich gehöre eigentlich nicht zu den Leuten, die sich von den Airlines für blöd verkaufen lassen….

Umgekehrt – und unabhängig von der Frage, wie „verfügbare Plätze vorausgesetzt“ auszulegen ist – wüsste ich nicht, warum mich OS auf jede beliebige andere Airline umbuchen sollte, wenn sie am gewünschten Datum selber fliegt. Man muss nicht alles ausnutzen, nur weil man es rechtlich irgendwie hineininterpretieren kann.

Wie gesagt: wir reden hier von der Option der Umbuchung auf ein späteres Datum nach Wunsch des Kunden, nicht von der möglichst zeitnahen Ersatzbeförderung (wo ich schon mehrfach gegenüber Airlines auf meinem Recht auf Umbuchung auf andere Airlines beharrt habe).

Aber zum Thema: Hat OS die Einstellung des Flugbetriebs bereits bis zum 19. April verlängert? Ich dachte erst, dass entsprechende Streichungen nur meine Strecken betreffen, mittlerweile sehe ich aber praktisch alles ausgenullt…
 
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BKKSteffen

Erfahrenes Mitglied
28.04.2016
1.825
62
TXL/BKK/FNC
Gähnende Leere in VIE.
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