LX: Prüfung PCR-Test und ePLF - ab 08.02.2021 Bordkarten bei Swiss nur noch am Schalter

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rcs

Gründungsmitglied
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06.03.2009
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München
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Ab dem 8. Februar 2021 müssen alle Flugreisenden das elektronische Kontaktdatenformular (ePLF) ausfüllen und bei der Einreise in die Schweiz ein negatives PCR-Testresultat vorweisen. Dieser Test darf bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein, muss zwingend vor dem Flug vorliegen und dem Bodenpersonal beim Check-in oder Gate am Abflugsort gezeigt werden.

Der Testnachweis gilt unabhängig vom Abflugsland und auch für Transitpassagiere, die über die Schweiz zu ihrer endgültigen Destination reisen.

Fluggäste sollten zudem beachten, dass sie beim Online Check-in lediglich eine Bestätigung erhalten. Die Bordkarte erhalten Gäste am Check-in-Schalter. SWISS empfiehlt, dafür genügend Zeit einzuplanen und sich im Voraus auch über die Maskenart zu informieren, die an Bord getragen werden muss.
 

chtschan

Erfahrenes Mitglied
16.01.2017
1.085
274
Berner Oberland
Wenn man sich die Verordnung durchliest steht da jedoch:

Ausgenommen sind schliesslich Personen, die aus wichtigen beruflichen oder medi- zinischen Gründen und ohne Möglichkeit eines Aufschubs in die Schweiz einreisen (Abs. 1 Bst. c), die sich nur kurze Zeit als Transitpassagiere weniger als 24 Stunden in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Ansteckungsrisiko aufgehalten haben (Abs. 1 Bst. e) oder die lediglich zur Durchreise in die Schweiz einreisen mit der Absicht und der Möglichkeit, direkt in ein anderes Land weiterzureisen (Abs. 1 Bst. f).

und auch:

Auch Personen, die nachweisen können, dass sie innerhalb der letzten drei Monate vor der Einreise in die Schweiz bereits an Sars-CoV-2 erkrankt waren und als geheilt gelten und daher gegenüber dem Virus für eine bestimmte Zeit immun sind, müssen nach Buchstabe h bei der Einreise keinen negativen PCR-Test vorweisen und müs- sen sich anschliessend auch nicht in Quarantäne begeben.

Quelle https://www.bag.admin.ch/dam/bag/de...len Personenverkehrs (gültig ab 8.2.2021).pdf
 

paarlman

Erfahrenes Mitglied
10.07.2009
1.923
567
unweit LSTA
Ich hab nach Veröffentlichung der Anpassung meinen Rückflug ex DXB in die Schweiz auf den 7.2. vorverlegt und mir bestätigen lassen dass sie den PCR Test tatsächlich erst ab 8.2. fordern.
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.517
4.475
München
Die Unternehmen, die Personen im internationalen Verkehr befördern, müssen nach Absatz 1 der Verordnung die Erhebung der Kontaktdaten sicherstellen. Zudem haben die Fluggesellschaften das Vorhandensein eines negativen Tests vor dem Abflug nach Ziffer 5 aktiv zu überprüfen. Aus dem Grund gibt es die Bordkarte eben erst am Schalter.

Bei Flugreisen aus Ländern, die nicht zu den Risikogebieten zählen, ist ebenfalls ein negatives PCR-Testresultat vorzuweisen (siehe auch hier). Ohne negativen PCR-Test dürfen Fluggesellschaften ab dem 8. Februar 2021 Passagieren das Einsteigen ins Flugzeug nicht mehr erlauben.

Fakt ist: Online-Bordkarten gibt es bei LX nach der mir vorliegenden Info ab dem 08.02.2021 nicht mehr. Man muss zum Schalter.
 
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c00

Erfahrenes Mitglied
18.11.2010
1.599
179
Welche formalen Anforderungen gibt es an das Testergebnis? Ausweisnummer und/oder Unterschrift des Arztes? Ich hatte bisher noch nie beides auf demselben PDF.
 

Chemist

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28.10.2017
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BSL
Für mein Empfinden widersprechen sich in der Verordnung die Anforderungen an die Fluggesellschaft, IMMER einen negativen PCR-Test vor dem Einsteigen zu verlangen mit den dort ebenfalls aufgeführten Ausnahmen für Durchreisende (Transitpassagiere) und bereits Erkrankte (bzw. Genesene). Die Swiss will oder muss es wohl nun einfach konsequent umsetzen, auch um etwaige Kosten für Rückflüge zu vermeiden, wenn zum Beispiel erst bei der Ankunft in Zürich kontrolliert würde, wer wirklich in die Schweiz einreist. Reisende, die sehr auf ihr Ansteckungsrisiko achten, wird die Regelung freuen, kostenbewusste Reisende werden sich nun aber wohl zweimal überlegen, ob sie noch über Zürich fliegen (wobei man natürlich sehen muss, inwieweit in Zukunft ein Test vielleicht auch überall nötig ist).
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
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BRU
Fakt ist: Online-Bordkarten gibt es bei LX nach der mir vorliegenden Info ab dem 08.02.2021 nicht mehr. Man muss zum Schalter.

Möglicherweise ja, um dann am Schalter zu kontrollieren, ob jemand wirklich unter eine der Ausnahmen fällt.

Bei Flügen ab Belgien scheint das derzeit grundsätzlich zu gelten (wegen des belgischen Verbots nicht essentieller Reisen). Ich habe letzte Woche hier bei LH beim OLCI auch nur eine Check in-Bestätigung erhalten, und die Bordkarte erst am Schalter, nach Vorlage der entsprechenden Dokumente.

Bleibt die Frage, inwiefern das Schalterpersonal immer in der Lage ist, das zu beurteilen....
 

jc8136

Erfahrenes Mitglied
19.02.2011
1.275
24
ZRH
Bleibt die Frage, inwiefern das Schalterpersonal immer in der Lage ist, das zu beurteilen....

Das Personal wird das Reglement strikt ausführen. Wer sich auf eine Ausnahme beruft wird das gut belegen müssen. Die Swiss wird sich nicht dem Risiko aussetzen vom BAG gerüffelt zu werden. Die brauchen dieses Jahr bestimmt wieder Geld
 
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BeyondTheCurtain

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29.05.2011
811
595
MUC
Ab dem 8. Februar 2021 müssen alle Flugreisenden das elektronische Kontaktdatenformular (ePLF) ausfüllen und bei der Einreise in die Schweiz ein negatives PCR-Testresultat vorweisen. Dieser Test darf bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein, muss zwingend vor dem Flug vorliegen und dem Bodenpersonal beim Check-in oder Gate am Abflugsort gezeigt werden. ...

Da sind die Schweiz (nicht-EU) und Belgien (EU) kongruenter im Vorgehen, als Deutschland und Belgien. Und das Schweizer Formular ist erste Sahne. Well digitilized.
 

Chemist

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28.10.2017
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TrickMcDave

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16.07.2015
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ZRH
Ich suche eine verbindliche Information dazu, ab wann die 72Std. für PCR-Tests zu laufen beginnt.
Abflug oder Ankunft im Zielland, hier ZRH?

Gibt es dazu etwas im TIMATIC?
 

danix

SwissHON - Moderator LX/OS/SN/4U-Forum
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16.03.2010
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2.534
Kloten, CH
Zeit des Abflug Richtung Zürich, siehe swiss.com
Und ich denke für den Test gilt der Entnahme und leider nicht der Auswertungszeitpunkt.
 

spocky83

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21.12.2014
3.626
968
MUC, BSL
Naja, alles andere macht auch vergleichsweise wenig Sinn.

Was mir jedoch nicht so recht einleuchtet, ist, dass das unbedingt am CI kontrolliert werden muss. LH macht das ja im Ausland auch am Gate, die haben da so Podeste aufgebaut und man kriegt ein Blatt mit einem Stempel drauf, der beim Boarding kontrolliert wird.

In Zeiten geschlossener F-CIs und/oder stark reduzierter C-CIs kann ich mir da durchaus unverhältnismäßig lange Wartezeiten vorstellen. Ewigkeiten in Schlangen zu stehen, ist so ziemlich das Letzte was man aktuell braucht

Edit: zudem hat man dann noch Theater mit Umsteigern, insbesondere von anderen Airlines kommend. Das geht unter Garantie wieder zig mal verschütt und in Zürich und Genf haben sie hinterher doch wieder Theater.
 

TrickMcDave

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16.07.2015
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ZRH
Zeit des Abflug Richtung Zürich, siehe swiss.com
Und ich denke für den Test gilt der Entnahme und leider nicht der Auswertungszeitpunkt.
Aus praktischen Gründen würde ich schon auch denken, dass der Zeitpunkt des Abfluges massgebend ist.
Der Verordnungstext ist aber ungenau:
Die Airlines sind gemäss Art. 5 der VO verpflichtet, das negative Testergebnis beim Abflug zu überprüfen.
Art. 7 Abs. 1 VO besagt wiederum, dass die einreisenden Passagiere innerhalb der letzten 72 Std. einen Test gemacht haben müssen, der negativ ausgefallen ist.

Ich hoffe bzw. erwarte schon, dass das pragmatisch gehandhabt wird. Notfalls muss man sich in der CH nochmals (auf eigene Kosten) testen lassen (Art. 7 Abs. 3 VO).
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.119
8.329
BRU
Naja, alles andere macht auch vergleichsweise wenig Sinn.

Was mir jedoch nicht so recht einleuchtet, ist, dass das unbedingt am CI kontrolliert werden muss. LH macht das ja im Ausland auch am Gate, die haben da so Podeste aufgebaut und man kriegt ein Blatt mit einem Stempel drauf, der beim Boarding kontrolliert wird.

In Zeiten geschlossener F-CIs und/oder stark reduzierter C-CIs kann ich mir da durchaus unverhältnismäßig lange Wartezeiten vorstellen. Ewigkeiten in Schlangen zu stehen, ist so ziemlich das Letzte was man aktuell braucht

Auch bei abfliegenden Paxen oder nur bei Umsteigern? Mit LH ab BRU nach DE musst Du derzeit auch zum CI (OLCI führt nur zu CI-Bestätigung, man bekommt aber keine Bordkarte). Da erhälst Du dann eine Bordkarte mit Sticker, dass Dokumente in Ordnung.

Während alle anderen, die keine Bordkarte mit Sticker haben, am Gate kontrolliert werden. Führte letztens dort zu deutlichen Verzögerungen (gefühlt zwei Drittel der Paxe Afrikaner von der SN-Afrika-Welle, von denen so gut wie keiner die deutsche DEA ausgefüllt hatte und die das dann direkt am Gate machen mussten....).

Wie das in die Schweiz ist, weiß ich nicht. Könnte mir aber vorstellen so ähnlich. Die sind am Gate wahrscheinlich auch über jeden Pax froh, dessen Dokumente bereits zuvor gecheckt wurden. Und sie am Gate "nur" noch die Umsteiger haben....
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.626
968
MUC, BSL
Wie meinst du abfliegend (Edit: kapiert, sorry stand grade auf der Leitung - ja, für alle).

Ich habe es bisher zweimal in Zürich (Einstieg dort) in Richtung Frankfurt erlebt, da wurde das am Gate gemacht (Edit: Lufthansa Flüge). Ob man das auch am CI hätte machen können, weiß ich nicht. Den Irrsinn tu ich mir nicht freiwillig an.

OLCI war am letzten Wochenende etwas... komisch. Ich konnte bei LH online einchecken (MUC-FRA-ZRH), bekam auch Boardingpässe. Bei LX ging es gar nicht, bei OS dann wieder schon (Hintergrund war, dass ich das falsche FFP drin hatte und man das bei LH ja wieder nicht vernünftig ändern kann, weil die Knalltüten ihre IT... naja anderes Thema). Lustigerweise konnte ich dann als das FFP geändert war nicht mehr BPs ausstellen lassen, da kam nur die Bestätigung. OS hat aber brav die BPs ausgespuckt...
 
Zuletzt bearbeitet:

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.119
8.329
BRU
Flug BRU-MUC (-XXX) oder BRU-FRA (-XXX) bekommst Du derzeit beim OLCI keine Bordkarten, egal, ob Endziel DE oder Flug via DE. Sondern musst dafür zum Check in. Mag aber auch am belgischen Reiseverbot liegen, u.a. wurde auch die ehrenwörtliche Erklärung für Belgien verlangt.

Wobei hier der CI-Schalter das geringere Übel war, zumindest am Gold / First / C-Schalter eigentlich keine Wartezeiten. Während am Gate das Chaos herrschte. Und da lag es auch nicht am belgischen Reiseverbot (betrifft Transit-Paxe via BRU ja nicht), sondern an der Kontrolle der deutschen Einreisebestimmungen.

Ähnlich auch auf Flügen nach BRU: Chaos am Gate und Verzögerungen beim Boarding, trotz halbleerer Flüge. Insofern höchstens eine Verlagerung des Problems vom CI zum Gate.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.626
968
MUC, BSL
Ist wohl sicherlich auch situativ, in Zürich war es gestern absolut entspannt am Gate (halbvolle E-190), am Check-in haben sie sich gestapelt.

Das Problem, dass ich zumindest abseits der LHG Hubs sehe, ist, dass die meisten Passagiere, die den CI Desk nutzen, ohnehin etwas länger brauchen (Gepäck, Probleme mit der Buchung, Fluggastfehlfunktion, usw.) - wenn da jetzt alle Passagiere vorbei müssen, dann braucht es da nur ein paar "Problemfälle" und schon brennt da alles.
 

ssi

Reguläres Mitglied
01.09.2010
56
5
Besten Dank für die Info zur Swiss. Ist euch bekannt, ob diese Regelungen auch für Umsteiger in Zürich gelten? Konkret ich fliege geschäftlich mit LOT und Austrian von WAW nach Wien und steige in Zürich um. Bisher konnte mir die Testpflicht weder Bestätigt noch ausgeschlossen werden. Wisst ihr welche Regeln da gelten?
 

ssi

Reguläres Mitglied
01.09.2010
56
5
Besten Dank für die Antwort. Steht dies aber nicht im Widerspruch zu den mehrere Post vorher aufgeführten Ausnahmen.

„Ausgenommen sind schliesslich Personen, die aus wichtigen beruflichen oder medi- zinischen Gründen und ohne Möglichkeit eines Aufschubs in die Schweiz einreisen (Abs. 1 Bst. c), die sich nur kurze Zeit als Transitpassagiere weniger als 24 Stunden in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Ansteckungsrisiko aufgehalten haben (Abs. 1 Bst. e) oder die lediglich zur Durchreise in die Schweiz einreisen mit der Absicht und der Möglichkeit, direkt in ein anderes Land weiterzureisen (Abs. 1 Bst. f).“
 

TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
3.630
2.051
ZRH
Besten Dank für die Antwort. Steht dies aber nicht im Widerspruch zu den mehrere Post vorher aufgeführten Ausnahmen.

„Ausgenommen sind schliesslich Personen, die aus wichtigen beruflichen oder medi- zinischen Gründen und ohne Möglichkeit eines Aufschubs in die Schweiz einreisen (Abs. 1 Bst. c), die sich nur kurze Zeit als Transitpassagiere weniger als 24 Stunden in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Ansteckungsrisiko aufgehalten haben (Abs. 1 Bst. e) oder die lediglich zur Durchreise in die Schweiz einreisen mit der Absicht und der Möglichkeit, direkt in ein anderes Land weiterzureisen (Abs. 1 Bst. f).“
Du hast Recht, ich habe in der VO nicht so weit gelesen und auf die Swiss Webseite vertraut.