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Vor vier Wochen habe ich einen Germanwings-Flug von Köln nach Zürich gebucht - Start 15:55 in Köln. Nun wurde von Germanwings der Flug aus "operativen Gründen" annuliert und ich wurde auf die Germanwings Maschine mit Start um 19:15 umgebucht, d.h. mehr als drei Stunden später ... dabei habe ich abends noch einen wichtigen Termin in Zürich!
Die Information über die Annulierung habe ich nun drei Wochen vor dem Abflug bekommen. Laut Information von Germanwings erlaubt ihnen die EU-Richtlinie 14 Tage im voraus die Umbuchung für mich vorzunehmen. Sie bieten mir eine Erstattung des Fluges bzw. eine Umbuchung auf andere Flüge an - dies ist leider beides für mich nicht sinnvoll.
Nun zu meiner Frage - was kann ich tuen? Was kann ich an Entschädigung erwarten, wenn ich auf dem mir zugewiesenen Flug bleibe? Es ist doch eine Unverschämtheit wenn die Fluglinie einen beliebig umbuchen kann, aber für eine eigene Umbuchung ordentlich kassieren ...
Anybody?
Die Information über die Annulierung habe ich nun drei Wochen vor dem Abflug bekommen. Laut Information von Germanwings erlaubt ihnen die EU-Richtlinie 14 Tage im voraus die Umbuchung für mich vorzunehmen. Sie bieten mir eine Erstattung des Fluges bzw. eine Umbuchung auf andere Flüge an - dies ist leider beides für mich nicht sinnvoll.
Nun zu meiner Frage - was kann ich tuen? Was kann ich an Entschädigung erwarten, wenn ich auf dem mir zugewiesenen Flug bleibe? Es ist doch eine Unverschämtheit wenn die Fluglinie einen beliebig umbuchen kann, aber für eine eigene Umbuchung ordentlich kassieren ...
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