CGN - ZRH: Flug 3 Wochen im voraus annuliert - über 3h Verspätung ...

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khoberg

Neues Mitglied
29.11.2010
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0
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Vor vier Wochen habe ich einen Germanwings-Flug von Köln nach Zürich gebucht - Start 15:55 in Köln. Nun wurde von Germanwings der Flug aus "operativen Gründen" annuliert und ich wurde auf die Germanwings Maschine mit Start um 19:15 umgebucht, d.h. mehr als drei Stunden später ... dabei habe ich abends noch einen wichtigen Termin in Zürich!

Die Information über die Annulierung habe ich nun drei Wochen vor dem Abflug bekommen. Laut Information von Germanwings erlaubt ihnen die EU-Richtlinie 14 Tage im voraus die Umbuchung für mich vorzunehmen. Sie bieten mir eine Erstattung des Fluges bzw. eine Umbuchung auf andere Flüge an - dies ist leider beides für mich nicht sinnvoll.

Nun zu meiner Frage - was kann ich tuen? Was kann ich an Entschädigung erwarten, wenn ich auf dem mir zugewiesenen Flug bleibe? Es ist doch eine Unverschämtheit wenn die Fluglinie einen beliebig umbuchen kann, aber für eine eigene Umbuchung ordentlich kassieren ... (n)

Anybody?
 
K

kraven

Guest
Nun zu meiner Frage - was kann ich tuen?

Um 19:15 fliegen, einen anderen Flug nehmen oder Geld zurückerstatten lassen.

Was kann ich an Entschädigung erwarten, wenn ich auf dem mir zugewiesenen Flug bleibe?

Warme Worte aus dem Textbausteingenerator.
Wie du schon formuliert hast:

Laut Information von Germanwings erlaubt ihnen die EU-Richtlinie 14 Tage im voraus die Umbuchung für mich vorzunehmen.

Die 261/2004 greift erst bei Änderungen mit weniger als zwei Wochen Zeit.
CGN-MUC-ZRH dürfte sich nur gerichtlich durchsetzen lassen.
 

khoberg

Neues Mitglied
29.11.2010
7
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... d.h. man kann auch nicht mit Kulanz rechnen - also einem Fluggutschein für den Aufwand den man hat etc. ? ...

Ist ja schon echt ein Skandal!
 

nobetterwaytocry

Erfahrenes Mitglied
24.10.2010
682
0
FRA
Ich kann die Herangehensweise nicht ganz nachvollziehen. Wenn ich einen wichtigen Termin in Zuerich haette, dann wuerde ich versuchen mich dementsprechend umbuchen zu lassen und bin zufrieden, wenn das klappt, aber Kompensation, Entschaedigung, Fluggutschein etc. waere mir erstmal ziemlich egal.
 
T

tosc

Guest
Lange Rede kurzer Sinn - selbst HGFan hats in einem ähnlichen Fall hinbekommen, auf einen zeitlichen passenderen Flug der Konkurrenz umgebucht zu werden - und die Alternative hier wäre ein Unternehmen des gleichen Konzerns. Ich würde hier wie folgt Vorgehen: Einschreiben/Rückschein (ggf. vorab per Fax) an Germanwings, Hinweis auf fixe Termine und ein Fixgeschäft, Fristsetzung für Umbuchung auf den alternativen Flug via MUC. IANAL.
 
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Reaktionen: nobetterwaytocry
K

kraven

Guest
... d.h. man kann auch nicht mit Kulanz rechnen - also einem Fluggutschein für den Aufwand den man hat etc. ? ...

Kommt auf die Airline an.
LH vergibt nur warme Worte, AB legt für solche Umstände einen Fluggutschein obendrauf. Bei 4U habe ich diesbezüglich noch keine Erfahrungen gemacht.