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Für Ticketverkäufe ab dem 20. April 2010 wird der Treibstoffzuschlag bei nicht erstattbaren Tarifen von SWISS nicht mehr erstattet. SWISS passt sich mit dieser neuen Erstattungsregelung zahlreichen anderen Airlines an, die bereits ähnliche Regelungen praktizieren.
Der Treibstoffzuschlag wird seitens SWISS als YR-Surcharge in der Taxkalkulation ausgewiesen.
Der Treibstoffzuschlag wird seitens SWISS als YR-Surcharge in der Taxkalkulation ausgewiesen.