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Kann mir mal jemand auf die Sprünge helfen?
Wie kann ich Air Berlin klarmachen, dass ich einen Anspruch auf Rechnungslegung nach storniertem Flug habe? Es wurden kommentarlos ein paar EUR erstattet, für die Vorlage bei der Reiserücktrittversicherung ist aber - das schlucken wir erstmal so - eine Abrechnung der Airline erforderlich. Bisher ist Air Berlin da nicht in die Hufe gekommen, mal zu antworten.
§ 34 BDSG scheint mir etwas zu "grobmotorisch" zu sein.
Wie kann ich Air Berlin klarmachen, dass ich einen Anspruch auf Rechnungslegung nach storniertem Flug habe? Es wurden kommentarlos ein paar EUR erstattet, für die Vorlage bei der Reiserücktrittversicherung ist aber - das schlucken wir erstmal so - eine Abrechnung der Airline erforderlich. Bisher ist Air Berlin da nicht in die Hufe gekommen, mal zu antworten.
§ 34 BDSG scheint mir etwas zu "grobmotorisch" zu sein.