Lies die AGB, da steht drin was TK in dem Fall macht.
Die meisten Airlines stornieren dann deinen kompletten Flug. Die Rechtssprechung ist in dem Fall uneindeutig, du magst zwar bei der Buchung nicht geplant haben, eine Teilstrecke auszulassen, aber du planst es lange vor dem Flug. Es gibt
Gerichtsurteile, die besagen dass das Ticket auch bei Storno einer Teilstrecke "grundsätzlich" seine Gültigkeit behält.
Inwieweit es möglich ist, die bestehende Buchung noch abzuändern, müsste man mal nachfragen. Dann wird TK aber auf alle Fälle einiges an Zusatzkosten berechnen!
Einfach zum ersten Leg nicht erscheinen dürfte keine gute Idee sein.
Ich hatte kurz nach dem BGH Urteil einen Flug, bei dem der Check-In Automat für die erste AiRail Teilstrecke defekt war, ich also "das erste Segment habe verfallen lassen", da ich nicht für den Flug eingecheckt habe. Für das zweite Leg war die Zeit für die Airline zu kurz zu reagieren, aber den Rückflug haben sie mir storniert. Nach längerer Diskussion mit dem Station Manager (in Sao Paulo...) mit Verweis auf das BGH Urteil (dass ich auf dem Laptop hatte) und der Drohung, dass ich mir andernfalls nebenann ein One-way Tichet heim kaufen, und die Kosten dafür einklagen würde, hat man mein Ticket dann reaktiviert. Allerdings nur in Y, da die C inzwischen ausgebucht war... Bei mir war es aber eben auch 100% Schuld der Airline, und daher das Urteil auch voll anwendbar, ich hatte nicht vor das Segment verfallen zu lassen um mit Vorteile zu verschaffen.