Kann Reise storniert werden, bei Auslassen 1. Segment ??

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sacredsin

Aktives Mitglied
22.05.2018
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Hallo zusammen,

ich habe privat gebucht mit TK LEJ-IST-CGK, leider nicht umbuchbar ! Da ich aber beruflich über IST fliege, würde ich gleich da die Reise beginnen.
Was könnte theoretisch passieren, wenn ich auf dem Flug LEJ-IST, nicht mitfliege ? Komplette Stornierung der Reise durch TK ??

Danke und Gruß
 

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Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
9.900
7.332
Lies die AGB, da steht drin was TK in dem Fall macht.
Die meisten Airlines stornieren dann deinen kompletten Flug. Die Rechtssprechung ist in dem Fall uneindeutig, du magst zwar bei der Buchung nicht geplant haben, eine Teilstrecke auszulassen, aber du planst es lange vor dem Flug. Es gibt Gerichtsurteile, die besagen dass das Ticket auch bei Storno einer Teilstrecke "grundsätzlich" seine Gültigkeit behält.
Inwieweit es möglich ist, die bestehende Buchung noch abzuändern, müsste man mal nachfragen. Dann wird TK aber auf alle Fälle einiges an Zusatzkosten berechnen!
Einfach zum ersten Leg nicht erscheinen dürfte keine gute Idee sein.

Ich hatte kurz nach dem BGH Urteil einen Flug, bei dem der Check-In Automat für die erste AiRail Teilstrecke defekt war, ich also "das erste Segment habe verfallen lassen", da ich nicht für den Flug eingecheckt habe. Für das zweite Leg war die Zeit für die Airline zu kurz zu reagieren, aber den Rückflug haben sie mir storniert. Nach längerer Diskussion mit dem Station Manager (in Sao Paulo...) mit Verweis auf das BGH Urteil (dass ich auf dem Laptop hatte) und der Drohung, dass ich mir andernfalls nebenann ein One-way Tichet heim kaufen, und die Kosten dafür einklagen würde, hat man mein Ticket dann reaktiviert. Allerdings nur in Y, da die C inzwischen ausgebucht war... Bei mir war es aber eben auch 100% Schuld der Airline, und daher das Urteil auch voll anwendbar, ich hatte nicht vor das Segment verfallen zu lassen um mit Vorteile zu verschaffen.
 
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Reaktionen: sacredsin

TDO

Erfahrenes Mitglied
25.02.2013
4.189
378
VIE
Auf dieses Urteil kannst du aber nur bei einer Zeitreise in die Vergangenheit verweisen. ;-)
Die Fluglinien haben ja danach ihre ABB und Tarifbedingungen angepasst.