Verlorenes Gepäck / TK

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takemetoMinga

Neues Mitglied
05.01.2016
23
0
München
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Liebe Vielflieger,

wer hat bereits Erfahrungen mit verloren gegangenem Gepäck bei TK machen dürfen?
Ich warte bereits seit 2 Tagen auf meinen Koffer, beim Lost+Found in IST wurde lediglich der Fall aufgenommen, allerdings wurde mir auch auf Nachfrage keine Information über Entschädigungen etc. erteilt. Selbstverständlich musste ich zumindest das Nötigste neu kaufen. Auf der Website von TK steht mein Gepäckstatus unverändert auf "Item located - pending confirmation".

Welche Rechte stehen mir in so einem Fall zu (nach den jetzigen 48h, vermutlich aber noch mehr) und welche Chancen seht ihr, dass ich von TK irgendeine Form der Wiedergutmachung bekommen werde?

Ticket war übrigens in J.

Mit besten Grüßen und vielen Dank für eure Hilfe,
Philip / takemetoMinga
 

linuxguru

Erfahrenes Mitglied
01.09.2009
3.241
2
ZRH
Ich (TK Elite) warte seit 5 Monaten auf die Zusage einer Kostenübernahme einer Kofferreparatur. Waren 4 J Tickets im PNR.
Soviel zum Thema Kundenservice für Statuskunden in C bei TK...
 

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
Offiziell stehen dir die Entschädigungsansprüche aus dem Montrealer Übereinkommen zu (maximal rund 1400€) (ich setze einfach mal voraus, dass es sich um einen internationalen Flug gehandelt hat), diese gelten auch für Verspätungen, nicht nur Komplettverlust.
Schwieriger ist das Durchsetzen der Ansprüche.
 

kumpel64

Erfahrenes Mitglied
29.12.2010
1.145
47
Oberpfalz (NUE)
Ich würde Dir empfehlen, Dich an die TK-Vertretung in München zu wenden (würde ich zumindest mal anhand Deines Nicks und Ortes vorschlagen). Es ist immer besser und einfacher, wenn man wen hat, dem man ggf. auch persönlich gegenüber stehen kann.

Ein verspäteter Koffer wurde so durch das für mich "zuständige" Flughafenbüro in Nürnberg vor einigen Jahren zur vollen Zufriedenheit erledigt. Nur so als Nebenbemerkung: Ebenso gab es bei einem kaputten Koffer keine Problem. Wurde alles durch Dolfi abgewickelt und ersetzt.
 

Bommel

Erfahrenes Mitglied
02.04.2010
331
69
Liebe Vielflieger,

wer hat bereits Erfahrungen mit verloren gegangenem Gepäck bei TK machen dürfen?
Ich warte bereits seit 2 Tagen auf meinen Koffer, beim Lost+Found in IST wurde lediglich der Fall aufgenommen, allerdings wurde mir auch auf Nachfrage keine Information über Entschädigungen etc. erteilt. Selbstverständlich musste ich zumindest das Nötigste neu kaufen. Auf der Website von TK steht mein Gepäckstatus unverändert auf "Item located - pending confirmation".

Welche Rechte stehen mir in so einem Fall zu (nach den jetzigen 48h, vermutlich aber noch mehr) und welche Chancen seht ihr, dass ich von TK irgendeine Form der Wiedergutmachung bekommen werde?

Ticket war übrigens in J.

Mit besten Grüßen und vielen Dank für eure Hilfe,
Philip / takemetoMinga

Falls das Gepäck nicht auf dem Heimflug verloren wurde, musst du die Belege der eingekauften Sachen bei TK einreichen. Und dann kannst du warten, drängeln, warten, drängeln bis du schwarz wirst. Bei mir hat es mehrere Monate gedauert (Gepäck wurde auf dem Weg nach Erbil verschusselt), am Ende, mit viel, viel Druck habe ich 80% der entstandenen Kosten ersetzt bekommen.
TK verliert dann seinen Glanz, wenn irgendetwas schief geht. Ich meide den Laden seit geraumer Zeit. Die bessere Lounge (aus meiner Sicht der einzige wirkliche Vorteil von TK) wiegt die vielen negativen Dinge bei weitem nicht auf.
 

takemetoMinga

Neues Mitglied
05.01.2016
23
0
München
Vielen Dank euch Allen für eure Antworten! Ich habe einen Termin bei TK vereinbart, vielen Dank auch für diesen speziellen Tipp @kumpel64!
Happy Landings und LG aus IST!
Philip
 

zirp

Neues Mitglied
22.07.2014
4
0
Entschädigungsansprüche

Hallo Vielflieger,

TK hat meinen Koffer verbummelt (TXL nach BOG) und diesen mir schließlich 10 Minuten bevor der Check-In des Rückflugs öffnete persönlich überreicht.
Nur blöd, dass zwischen Hinflug und Rückflug 20 Tage vergingen. Daraus resultierten diverse Anschaffungen vom zusätzlichen Stress mal abgesehen.

Beim Rückflug ist zum Glück das Gepäck angekommen. Gemeldet ist der Fall und steht mittlerweile seit über 2 Wochen im Status "Your evaluation has been forwarded to the relevant station.".

Hat jemand Erfahrung mit Entschädigungsansprüchen und Turkish Airlines und kann persönliche Erfahrungen berichten? Was man so liest, ist aus Kundensicht eher mau.
Bin ich zu ungeduldig? Hat man mit Flugrechtportalen wo man einen Prozentsatz abdrückt bessere Chancen? Mir geht es weniger um das Geld und mehr um das Prinzip...

Danke & Grüße
 

xstyle_mustafa

Erfahrenes Mitglied
28.06.2013
487
1
Hallo Vielflieger,

TK hat meinen Koffer verbummelt (TXL nach BOG) und diesen mir schließlich 10 Minuten bevor der Check-In des Rückflugs öffnete persönlich überreicht.
Nur blöd, dass zwischen Hinflug und Rückflug 20 Tage vergingen. Daraus resultierten diverse Anschaffungen vom zusätzlichen Stress mal abgesehen.

Beim Rückflug ist zum Glück das Gepäck angekommen. Gemeldet ist der Fall und steht mittlerweile seit über 2 Wochen im Status "Your evaluation has been forwarded to the relevant station.".

Hat jemand Erfahrung mit Entschädigungsansprüchen und Turkish Airlines und kann persönliche Erfahrungen berichten? Was man so liest, ist aus Kundensicht eher mau.
Bin ich zu ungeduldig? Hat man mit Flugrechtportalen wo man einen Prozentsatz abdrückt bessere Chancen? Mir geht es weniger um das Geld und mehr um das Prinzip...

Danke & Grüße

TK Sales Office in deiner Nähe sollte dir eine Email mit Formular schicken, falls nix kommt geh persönlich hin! Lt. meiner Erfahrung 50 USD per Day... + Anschaffungskosten... Ich habe für 2 Tage 88€ überwiesen bekommen..
 

Schernihund

Neues Mitglied
06.08.2016
1
0
hallo !
Bin letztes jahr am 05September von berlin ueber Istambul nach manila gepflogen. Dort kam ich an aber mein gepaeck noch nicht - verlusterklaerung geschrieben am Airport. Dort sagte man uns das gepaeck waere in istambul und kommt in den naechsten tagen...... Hotel in manila genommen was natuerlich ueberhaupt nicht in meine urlaubsplan passte und jeden tag E-mails zum Flughafen gesendet. nach 4 tagen kam die haelfte von meinem gepaeck die andere war geklaut .Auf Anfrage nach Entschaedigung wurde mir fuer alles 50 US Dollar angeboten.war natuerlich viel zu wenig ( Hotel , erste sachen kauf ,Entschaedigung )! dann fragte ich nach einer officiellen E-mailadresse um meine Ansprueche anmelden zu koennen - nichts .Wieder in Deutschland habe ich mehrere E-mails an mir vom berliner Flughafen von TK Counter gegebenen E-mail (str@thy.com,customer.str@thy.com) gesendet - nichts . Ok dann habe ich gegoogelt und rausgefunden das TK ( beste Europaeische Airlinie 2014) nicht im Ombudsprogramm der BRD drin ist .Anschliessend hat mein reisebuero mir den tipp gegeben auf der offiziellen Homepages von TK meine Ansprueche geltend zu machen . Antwort : ich haette dieses innerhalb von 21 tagen machen muessen !!!!
Deswegen : Niewieder mit den Tuerken fliegen !!!!!!!


MOD:
hier eingefügt *maxbluebrosche*
 
Moderiert:

MiddleEast

Erfahrenes Mitglied
31.03.2015
754
15
DUS/FRA
hallo !
Bin letztes jahr am 05September von berlin ueber Istambul nach manila gepflogen. Dort kam ich an aber mein gepaeck noch nicht - verlusterklaerung geschrieben am Airport. Dort sagte man uns das gepaeck waere in istambul und kommt in den naechsten tagen...... Hotel in manila genommen was natuerlich ueberhaupt nicht in meine urlaubsplan passte und jeden tag E-mails zum Flughafen gesendet. nach 4 tagen kam die haelfte von meinem gepaeck die andere war geklaut .Auf Anfrage nach Entschaedigung wurde mir fuer alles 50 US Dollar angeboten.war natuerlich viel zu wenig ( Hotel , erste sachen kauf ,Entschaedigung )! dann fragte ich nach einer officiellen E-mailadresse um meine Ansprueche anmelden zu koennen - nichts .Wieder in Deutschland habe ich mehrere E-mails an mir vom berliner Flughafen von TK Counter gegebenen E-mail (str@thy.com,customer.str@thy.com) gesendet - nichts . Ok dann habe ich gegoogelt und rausgefunden das TK ( beste Europaeische Airlinie 2014) nicht im Ombudsprogramm der BRD drin ist .Anschliessend hat mein reisebuero mir den tipp gegeben auf der offiziellen Homepages von TK meine Ansprueche geltend zu machen . Antwort : ich haette dieses innerhalb von 21 tagen machen muessen !!!!
Deswegen : Niewieder mit den Tuerken fliegen !!!!!!!

Du wolltest nach Manila, hast dir dort ein Hotel genommen und TK soll die Kosten für dein Hotel zahlen obwohl das deine End-Destination war? Muss man das verstehen...?

Du hast E-Mails an den Atatürk Airport gesendet? Warum? TK ist dein Ansprechpartner und nicht der Atatürk Airport.

Wie wäre es denn, wenn du deine Ansprüche per Rechtsanwalt geltend machst? Vielleicht kann dieser sogar deine Ansprüche fehlerfrei auf Papier bringen?
 

markusklar

Erfahrenes Mitglied
10.04.2010
2.973
41
Die haben ebenfalls bis heute nicht geantwortet bei mir, bezüglich meines verlorenen Gepäcks direkt nach den Anschlägen im Airport (da war der Baggage Claim auch heillos überlastet/überfordert).
 

Karl Langflug

Erfahrenes Mitglied
22.05.2016
3.252
3.083
hallo !
Bin letztes jahr am 05September von berlin ueber Istambul nach manila gepflogen. Dort kam ich an aber mein gepaeck noch nicht - verlusterklaerung geschrieben am Airport. Dort sagte man uns das gepaeck waere in istambul und kommt in den naechsten tagen...... Hotel in manila genommen was natuerlich ueberhaupt nicht in meine urlaubsplan passte und jeden tag E-mails zum Flughafen gesendet. nach 4 tagen kam die haelfte von meinem gepaeck die andere war geklaut .Auf Anfrage nach Entschaedigung wurde mir fuer alles 50 US Dollar angeboten.war natuerlich viel zu wenig ( Hotel , erste sachen kauf ,Entschaedigung )! dann fragte ich nach einer officiellen E-mailadresse um meine Ansprueche anmelden zu koennen - nichts .Wieder in Deutschland habe ich mehrere E-mails an mir vom berliner Flughafen von TK Counter gegebenen E-mail (str@thy.com,customer.str@thy.com) gesendet - nichts . Ok dann habe ich gegoogelt und rausgefunden das TK ( beste Europaeische Airlinie 2014) nicht im Ombudsprogramm der BRD drin ist .Anschliessend hat mein reisebuero mir den tipp gegeben auf der offiziellen Homepages von TK meine Ansprueche geltend zu machen . Antwort : ich haette dieses innerhalb von 21 tagen machen muessen !!!!
Deswegen : Niewieder mit den Tuerken fliegen !!!!!!!


MOD:
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Die können noch lange was von 21 Tagen schreiben. Entseidend ist nur die gesetzliche Verjährungsfrist. Es hat auch keinen Sinn endlos E-Mails zu schicken, wenn keine Antworten kommen. Nur verlorene Zeit. In solchen Sitationen muss man schnell den Ton wechseln und Druck aufsetzen. Entschädigung einfordern, zahlbar bis zu Termin X - Termin werden sie verstreichen lassen, dann betreiben oder direkt vors Gericht.
 
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Reaktionen: koelntom

markusklar

Erfahrenes Mitglied
10.04.2010
2.973
41
Mir haben sie von der emailadresse nun geschrieben, nachdem ich Twitter genutzt habe:

TURK HAVA YOLLARI BAGAJ HIZMETLERI / TURKISH AIRLINES BAGGAGE SERVICES <bat@thy.com>:​
 
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linuxguru

Erfahrenes Mitglied
01.09.2009
3.241
2
ZRH
Mir haben sie von der emailadresse nun geschrieben, nachdem ich Twitter genutzt habe:
TURK HAVA YOLLARI BAGAJ HIZMETLERI / TURKISH AIRLINES BAGGAGE SERVICES <bat@thy.com>:​

Mir sagen sie seit Wochen auf Twitter, dass sich jemand das Anliegen nun umgehend anschaut.
Werde in den nächsten Tagen mal ein paar saure Tweets absetzen. Ist echt eine Frechheit, wie die mit ihren eigenen Elites umgehen.
 

koelntom

Erfahrenes Mitglied
09.10.2011
1.881
27
Bei TK wurde auch"gesäubert" da fehlen Kräfte und das gepaart mit eh schon nicht so flotte Kundenservice.+ ein Haufen Anfragen wegen der FlugUnterbrechung in der Putsch Nacht.
Würde dem Tipp von Karl langflug folgen.
 

linuxguru

Erfahrenes Mitglied
01.09.2009
3.241
2
ZRH
Die können noch lange was von 21 Tagen schreiben. Entseidend ist nur die gesetzliche Verjährungsfrist. Es hat auch keinen Sinn endlos E-Mails zu schicken, wenn keine Antworten kommen. Nur verlorene Zeit. In solchen Sitationen muss man schnell den Ton wechseln und Druck aufsetzen. Entschädigung einfordern, zahlbar bis zu Termin X - Termin werden sie verstreichen lassen, dann betreiben oder direkt vors Gericht.

Im Grundsatz gebe ich Dir Recht.
Nur: TK hat in der Schweiz keine eigene Rechtspersönlichkeit. Somit fällt Betreibung und/oder Klage aus.
Klagen von hier aus vor dem AG Istanbul dürfte spannend und langwierig werden...
 

Karl Langflug

Erfahrenes Mitglied
22.05.2016
3.252
3.083
Im Grundsatz gebe ich Dir Recht.
Nur: TK hat in der Schweiz keine eigene Rechtspersönlichkeit. Somit fällt Betreibung und/oder Klage aus.
Klagen von hier aus vor dem AG Istanbul dürfte spannend und langwierig werden...

Wieso? Abflugort Berlin, Deutschland. Also klage ich auch in Deutschland gegen TK. Ich kenne mich nicht aus, aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass Unternehmen von ausserhalb der EU in Deutschland tätig sein dürfen, ohne dass man einen juristischen Ansprechpartner hat und man sie somit juristisch nicht belangen könnte. Das wäre ja der Gipfel. Man stelle sich mal vor, TK bezahlt die Meite für ihre Geschäftsräume in Deutschland nicht und ich als privater Hausbesitzer könnte sie nicht betreiben, sondern müsste über ein Gericht in Istanbul. Das würde ja heissen, dass sie in Deutschland operieren, aber nicht deutschem Recht unterstellt wären, was nicht möglich ist. Oder habe ich da etwas nicht verstanden?
 

linuxguru

Erfahrenes Mitglied
01.09.2009
3.241
2
ZRH
Wieso? Abflugort Berlin, Deutschland. Also klage ich auch in Deutschland gegen TK. Ich kenne mich nicht aus, aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass Unternehmen von ausserhalb der EU in Deutschland tätig sein dürfen, ohne dass man einen juristischen Ansprechpartner hat und man sie somit juristisch nicht belangen könnte. Das wäre ja der Gipfel. Man stelle sich mal vor, TK bezahlt die Meite für ihre Geschäftsräume in Deutschland nicht und ich als privater Hausbesitzer könnte sie nicht betreiben, sondern müsste über ein Gericht in Istanbul. Das würde ja heissen, dass sie in Deutschland operieren, aber nicht deutschem Recht unterstellt wären, was nicht möglich ist. Oder habe ich da etwas nicht verstanden?

Da Du von Betreibung sprachst, ging und gehe ich von der Schweiz aus. Dort ist im Zentralen Firmenindex kein Unternehmen namens "Turkish Airlines" verzeichnet.
Andersrum bin ich mit Dir durchaus d'accord, dass es fast nicht sein kann, dass man in einem Land geschäftlich aktiv ist und dort keine juristische Person existiert...
 

Karl Langflug

Erfahrenes Mitglied
22.05.2016
3.252
3.083
Da Du von Betreibung sprachst, ging und gehe ich von der Schweiz aus. Dort ist im Zentralen Firmenindex kein Unternehmen namens "Turkish Airlines" verzeichnet.
Andersrum bin ich mit Dir durchaus d'accord, dass es fast nicht sein kann, dass man in einem Land geschäftlich aktiv ist und dort keine juristische Person existiert...

Das wäre seltsam. Die bezahlen in der Schweiz ganz normal Steuern, z.B. die MWST, also müssen sie hier auch eingetragen sein. Vielleicht heissen ihre ausländischen Vertretungen anders oder sie haben ein Büro beauftragt, im Namen von TK zu agieren. Wie auch immer, dies ist mir als Kunde letztendlich egal. Ich klage in D gegen TK, weil ich hier gestartet bin. zumindest sehe ich das als Laie so,

Von der Schweiz aus kann ich übrigens irgendeine Firma oder Person im Ausland betreiben. Der Vorteil bei der Betreibung ist, dass die Firma reagieren muss und Rechtsvorschlag erheben muss, ansonsten akzeptiert sie die Forderung. Und dann erst wird der Sachverhalt vor Gericht geprüft. Es geht dann also auch automatisch vor Gericht, sofern ich als Gläubiger auf der Forderung bestehen. Meistens einigt man sich dann vorher.
 
Zuletzt bearbeitet:

linuxguru

Erfahrenes Mitglied
01.09.2009
3.241
2
ZRH
Das wäre seltsam. Die bezahlen in der Schweiz ganz normal Steuern, z.B. die MWST, also müssen sie hier auch eingetragen sein. Vielleicht heissen ihre ausländischen Vertretungen anders oder sie haben ein Büro beauftragt, im Namen von TK zu agieren. Wie auch immer, dies ist mir als Kunde letztendlich egal. Ich klage in D gegen TK, weil ich hier gestartet bin. zumindest sehe ich das als Laie so,
Das wird ein Volljurist wahrscheinlich anders sehen. Ich verweise hier auf diverse Threads, wonach man scheinbar nich einfach in dem Land klagen kann, wo die Reise startet(e).
Ebenfalls fällt auf int. Flüge (zumindest in der Schweiz und in Deutschland) keine lokale MwSt. an.
Das mit dem beauftragten Büro kann durchaus sein. LA hatte z.B. mal eine Vertretung in Zürich, welche von einer Drittfirma (sog. GSA) betrieben wurde.
Von der Schweiz aus kann ich übrigens irgendeine Firma oder Person im Ausland betreiben. Der Vorteil bei der Betreibung ist, dass die Firma reagieren muss und Rechtsvorschlag erheben muss, ansonsten akzeptiert sie die Forderung. Und dann erst wird der Sachverhalt vor Gericht geprüft. Es geht dann also auch automatisch vor Gericht, sofern ich als Gläubiger auf der Forderung bestehen. Meistens einigt man sich dann vorher.
Das ist Quatsch. Du kannst (in der Schweiz) nur dann ein Betreibungsbegehren gegen eine ausländische Firma oder einen Schuldner mit Wohnort im Ausland stellen, wenn Vermögenswerte in der Schweiz nachweislich vorhanden sind.
I.d.R. wird der Rechtsvorschlag auch bei Firmen "per default" erhoben.
Weiterhin geht nichts automatisch vor Gericht.
Der Schuldner (oder ggfs. auch der Gläubiger) muss nach dem Betreibungsbegehren, sofern dies nicht durch Zahlung beendet wird, aktiv vor Gericht klagen und auch einen entsprechenden Kostenvorschuss zahlen.
Spätestens ab dem Moment, wo es vor Gericht geht, sollte man ohne (den in der Schweiz sehr teuren) Rechtsanwalt gar nichts mehr machen, da man die Klage sonst schon allein wegen Formfehlern verlieren kann.

Sollte es eine Möglichkeit geben, die Forderung am Abflugort in D durchzusetzen, dürfte anfangs ein gerichtlicher Mahnbescheid erforderlich sein, der i.d.R. das Papier nicht wert ist. Hier empfiehlt es sich, den Schuldner juristisch korrekt in Verzug zu setzen und dann direkt zu klagen.
 

Karl Langflug

Erfahrenes Mitglied
22.05.2016
3.252
3.083
Bei der Betreibung sind wir uns ja einig, ich liess nur die Details weg. Aber ich sehe ein, in Verzug setzen, direkt klagen ist hier wohl angebrachter. Meine Rechtsberatung riet mir eine Betreibung bei einem falsch ausgelieferten Paket gegen einen Kurier mit Sitz im Ausland. Das ging dann plötzlich schnell. Aber der Postmarkt ist natürlich etwas anderes als das Flugbusiness.

Tatsächlich! Auf den Tickets ist keine MWST, wusste ich gar nicht!

Das Problem ist hier ja, dass TK, also das Land, nicht EU-Mitglied ist. Zählt die EU-Fluggastverordnung auch für sie? Ich lese hier: Gilt für alle, welche den Flug in der EU antreten. Weiter lese ich, dass gemäss Montrealer Abkommen es für jede Paxe ohne Koffer grundsätzlich pauschal 1200 Euro gibt und die hätten innerhalb von 30 Tagen ausbezahlt werden sollen. Hier wurde aber die 21 Tage Frist verpasst, TK stellt sich stur. Also gerichtlich durchsetzen. Gerichtsstandort finde ich nichts, als ich gegen eine Airline klagen musste (Ham-Zrh) musste ich es aber in Deutschland tun. Zudem weiss er ja nicht, wo sich der Vorfall ereignete. Unter Umständen wurde der Koffer ja schon in Berlin verhühnert.

Ich frage mich aber, ob es da nicht irgendeine Schlichtungsstelle in Deutschland gibt, an die er sich zuerst wenden könnte.
 

takemetoMinga

Neues Mitglied
05.01.2016
23
0
München
Woher kommen eigentlich diese 21 Tage, handelt es sich dabei um eine gesetzlich geregelte Frist? TK hat mir auch noch einmal schriftlich mitgeteilt, dass aus ihrer Sicht meine Schadensersatzansprüche deswegen verstrichen sind. Könnte man juristisch weiterhin gegen TK vorgehen? Mein Koffer war letztendlich 4 Tage verschollen - welche Summe sollten man grundsätzlich bei einer solchen Verspätung einfordern?
 

Karl Langflug

Erfahrenes Mitglied
22.05.2016
3.252
3.083
Woher kommen eigentlich diese 21 Tage, handelt es sich dabei um eine gesetzlich geregelte Frist? TK hat mir auch noch einmal schriftlich mitgeteilt, dass aus ihrer Sicht meine Schadensersatzansprüche deswegen verstrichen sind. Könnte man juristisch weiterhin gegen TK vorgehen? Mein Koffer war letztendlich 4 Tage verschollen - welche Summe sollten man grundsätzlich bei einer solchen Verspätung einfordern?

Es gibt das Montrealer Abkommen und die EU-Flugirgendwasverordnung. Ich rede hier aber von Verlust eines Koffers. Ich weiss nicht mehr in welchem, aber in einen ist der Ablauf geregelt. Wenn der Koffer verschollen ist, sollte man innerhalb von 21 Tagen die Forderung bei der Fluggesellschaft einfordern. Die Flugesellschaft soll innerhalb von 30 Tagen die Forderung erfüllen. Zumindest so habe ich es in Erinnerung. Ich brauche nicht zu erwähnen, das sich Fluggesellschaften gerne vor der Zahlung mit allerlei Ausreden zu drücken versuchen. Wer diese Frist verpasst kann innerhalb der Verjährungsfrist, (die ist 2 oder 3 Jahre), die Forderung auf dem normalen Rechtsweg einfordern. Im Montrealer Abkommen wurde vereinbart, dass pro Koffer oder pro Passagier, weiss es nicht mehr, 1200 Euro Schadenersatz geleistet wird und zwar ohne Nachweis. Wer natürlich irgendwas wertvolles im Koffer hat verlangt mehr, muss es aber nachweisen. Was man zugesprochen bekommt, wenn der Koffer zu spät ankommt weiss ich nicht. Air France zahlte mir vor rund 15 Jahren 100 Dollar aus, damit ich mir Zahnputzzeugs und so kaufen konnte. Der Koffer kam am nächsten Tag an.

Zumindest habe ich es so in Erinnerung. Und zumindest so habe ich es verstanden. Sollte relatïv schnell mit google zu finden sein.
 
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