AB: Flug umgebucht, obwohl noch Tickets auf dem ursprünglichen Flug verkauft werden

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Stanley

Erfahrenes Mitglied
25.03.2009
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DTM
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Weil mein Onkel an MS erkrankt ist und auf Teneriffa lebt, fliegt mein Dad alle paar Monate dorthin um Dinge zu erledigen, die meinem Onkel nicht mehr möglich sind.

Sieben Tage Hotel inkl. Flug für um die 1000€. Natürlich gab es auch günstigere Angebote, leider passten die Flüge nie so wie gewünscht, weil zumeißt mit Umsteigen in NUE. Im Reisebüro gebucht, Flug von DUS nach TFN und zurück sollte es morgen von TFS nach DUS mit AB2051 gehen. Vor 14 Tagen noch Stundenlang am Telefon gehangen um einen Sitzplatz vorab zu reservieren, dank Schwerbehindertenausweis dann doch problemlos möglich.

Mittwoch am späten Abend, also genau vor drei Stunden bekommt mein Dad eine Mitteilung aufs Hotelzimmer: sein Flug sei umgebucht auf AB3139 nach NUE und weiter mit AB6777 nach DUS. Ankunft 21:35 anstatt 15:45. Somit kann ich ihn nicht mehr vom Flughafen abholen, alle Pläne werden durcheinander geworfen.

Ich schau gerade auf die AB-Seite. Ach sieh an, der Flug ist noch buchbar. 182€

Ich versteh es einfach nicht!

Den Reiseveranstalter kann man natürlich auch nicht erreichen. Muß man sich einfach fügen, bzw. muß man evtl. noch froh sein, dass man überhaupt einen Flug am gewünschten Tag bekommt??
 
H

HONig

Guest
Mal kurz sortieren:

Dein Onkel ist schwerbehindert, Dein Dad auch?

Dein Dad ist schon in TFN?

Wann wäre der geplante Rückflug, wochentagmäßig?

Und was spricht dagegen, mal direkt AB zu kontaktieren?
 
T

tosc

Guest
Wenn ich mich nicht irre, sind sämtliche Flugangaben bei Pauschalreisen erstmal "unverbindlich" - ebenso kann der Veranstalter einen Flug über das ihm "passendere" Kontigent buchen, was dann hier wohl der Flug via NUE ist.
 
H

HONig

Guest
... dass hier eine Pauschalreise gebucht wurde. Wenn ist der Reiseveranstalter der passende Ansprechpartner.

Trotzdem kann unter Umständen ein höfliches Gespräch mit AB da auch helfen. Vielleicht ist das ein menschenfreundlicher Mitarbeiter? Soll es ja auch mal geben.

So ganz unverbindlich ist das nicht. Solche Umbuchungen können Grund für ein Storno und Schadensersatz sein, da ging hier neulich ein Thread rum.
 

NCC1701DATA

WM-Tippgott 2010
07.03.2009
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Duisburg
Mittwoch am späten Abend, also genau vor drei Stunden bekommt mein Dad eine Mitteilung aufs Hotelzimmer: sein Flug sei umgebucht auf AB3139 nach NUE und weiter mit AB6777 nach DUS. Ankunft 21:35 anstatt 15:45. Somit kann ich ihn nicht mehr vom Flughafen abholen, alle Pläne werden durcheinander geworfen.

Ich schau gerade auf die AB-Seite. Ach sieh an, der Flug ist noch buchbar. 182€

Ich versteh es einfach nicht!


Ich versteh es auch noch nicht: Du hast den Thread heute Nacht (also schon Mittwoch) um 1:03 Uhr eröffnet und schreibst, Dein Onkel habe Mittwoch am späten Abend von der Umbuchung erfahren. Da war aber doch noch Dienstag, oder? Wenn es so ist, fliegt er am heutigen Mittwoch - da dürfte es mittlerweile zu spät sein zu reagieren, denn AB2051 fliegt heute bereits um 10.20 Uhr ab TFS.
Oder fliegt er doch erst planmäßig Donnerstag? Dann gibt es - zumindest lt. flightstats.com - gar keinen Flug AB2051 (und auch keinen anderen mit AB nonstop TFS-DUS) , vielleicht also deswegen die Umbuchung über NUE?
 

Stanley

Erfahrenes Mitglied
25.03.2009
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DTM
Mal kurz sortieren:

Dein Onkel ist schwerbehindert, Dein Dad auch?

Dein Dad ist schon in TFN?

Wann wäre der geplante Rückflug, wochentagmäßig?

Und was spricht dagegen, mal direkt AB zu kontaktieren?

Sorry, sowas kommt davon, wenn man schnell mal einen Text raushaut ;)

Mein Dad hat einen Schwerbehindertenausweis (ich glaube 60% mit G), der ihm vorab eine Sitzplatzreservierung erlaubt. Hatte ich einfach nur wegen der Sitzplatzreservierung erwähnt, die nun auch futsch ist.

Er fliegt heute TFN-NUE-DUS. Ich habe natürlich bei AirBerlin angerufen, aber der nette Herr meinte, dass er mir nicht helfen könne, ich solle mich bitte an den Reiseveranstalter wenden. Der ist natürlich heute erst ab 9 Uhr erreichbar gewesen, und weil der Flug deutscher Zeit um 11:20 rausgeht, habe ich es gar nicht mehr versucht.

Es ärgert mich nur tierisch, dass man umgebucht wird, dies erst am späten Abend vor Abflugtag erfährt und dann auch noch eine Umsteigeverbindung akzeptieren muß, die fast 6 Stunden später am Zielort ankommt. Es hatte ja seine Gründe, warum mein Dad gerade diese Kombination aus Nonstopflügen gebucht hat.

Ein Fall nach 261/2004 liegt natürlich auch nicht vor, weil der Reiseveranstalter umgebucht hat. Sonst hätte die Situation ja noch ein bisschen Charme.. ;)
 
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HONig

Guest
So besteht möglicher Weise ein Ersatzanspruch an den Reiseveranstalter. Gerade bei 60%G ist der Aufwand ja recht hoch...
 

rcs

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Er fliegt heute TFN-NUE-DUS. Ich habe natürlich bei AirBerlin angerufen, aber der nette Herr meinte, dass er mir nicht helfen könne, ich solle mich bitte an den Reiseveranstalter wenden. Der ist natürlich heute erst ab 9 Uhr erreichbar gewesen, und weil der Flug deutscher Zeit um 11:20 rausgeht, habe ich es gar nicht mehr versucht.

Das war m.E. eine Fehlentscheidung. Die Umbuchung von einem Non-Stop-Flug auf eine Umsteigeverbindung stellt im Fall einer solchen Pauschalreise aus meiner Sicht einen erheblichen Reisemangel dar, aber ohne eine Mangelrüge stehen die Chancen natürlich schlecht, hier irgendwelche Ansprüche außer auf dem Kulanzweg geltend zu machen.

Ein Rechtsweg sollte ohne Kontaktaufnahme mit der Reiseleitung bzw. dem Veranstalter nicht sonderlich aussichtsreich sein...
 
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Stanley

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25.03.2009
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Das war m.E. eine Fehlentscheidung. Die Umbuchung von einem Non-Stop-Flug auf eine Umsteigeverbindung stellt im Fall einer solchen Pauschalreise aus meiner Sicht einen erheblichen Reisemangel dar, aber ohne eine Mangelrüge stehen die Chancen natürlich schlecht, hier irgendwelche Ansprüche außer auf dem Kulanzweg geltend zu machen.

Ein Rechtsweg sollte ohne Kontaktaufnahme mit der Reiseleitung bzw. dem Veranstalter nicht sonderlich aussichtsreich sein...

Mein Dad hat gestern Abend natürlich versucht die Reiseleitung vor Ort zu erreichen, leider erfolglos. Jetzt hat er mir vorhin noch per SMS geschrieben, dass er nichts mehr erreichen konnte. Ich nehme deshalb an, das er heute morgen sich noch vor Ort beschwert hat.

Es ist nun wirklich die Frage, ob man sich einfach noch einen Tag ärgern soll und dann einfach vergessen. Weil wirklich Anspruch hat man doch nicht? Hast du evtl. schonmal einen ähnlichen Fall erlebt?
 

rcs

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Es ist nun wirklich die Frage, ob man sich einfach noch einen Tag ärgern soll und dann einfach vergessen. Weil wirklich Anspruch hat man doch nicht? Hast du evtl. schonmal einen ähnlichen Fall erlebt?

Da Direktflüge im Normalfall deutlich teurer sind, stellt die Umbuchung auf eine Umsteigeverbindung (wenn diese auch tatsächlich geflogen ist an dem Tag wie eigentlich gebucht) aus meiner Sicht durchaus einen Reisemangel dar... und Reisemangel bedeutet das Recht zur Minderung.
 
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Warum sollte das hier relevant sein? Der Vetragspartner von AB ist der Veranstalter, der Veranstalter genießt bei AB sicherlich aufgrund seines Umsatzes hohen Status und kann dort umbuchen, wie es ihm beliebt bzw. es die Verträge erlauben. Wie bereits erwähnt, ist der Ansprechpartner des Kunden der Veranstalter der Reise.
 
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Stanley

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261/04 greift auch bei Pauschalreisen. Also Feuer frei.

Aber 261/2004 greift doch nur, wenn der Fehler bei der Airline vorliegt. Allerdings hat aber in unserem Fall der Reiseveranstalter kurzfristig umgebucht. Oder muß sich ein Reiseveranstalter auch daran halten, wenn er den Mist verbockt hat?
 

flysurfer

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Aber 261/2004 greift doch nur, wenn der Fehler bei der Airline vorliegt. Allerdings hat aber in unserem Fall der Reiseveranstalter kurzfristig umgebucht. Oder muß sich ein Reiseveranstalter auch daran halten, wenn er den Mist verbockt hat?

Gab es da nicht längst ein Urteil, dass die Verordnung auch für Flüge innerhalb von Pauschalreisen gilt? Ich glaube, da war mal was....
 
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rcs

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Die Ansprüche bestehen auch bei einer Pauschalreise, müssen aber gegenüber dem Reiseveranstalter und nicht gegenüber der Airline geltend gemacht werden.
 
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Stanley

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Ich werde morgen mal ein Schreiben an den Reiseveranstalter aufsetzen, evtl. findet man im Netz ja sogar Musterbriefe dazu.

Vielen Dank nochmals für eure Hilfe!!
 

Stanley

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Evtl. kann mir doch noch jemand von euch weiterhelfen?

Nach tagelangem Suchen in sämtlichen Foren weltweit, bin ich wirklich nicht schlauer nun. Was beanstande ich denn eigentlich in dem Schreiben, bzw. was fordere ich? Der ursprünglich gebuchte Flug ist tatsächlich wie geplant geflogen, Screenshots, das nach Umbuchung noch Plätze verkauft wurden, habe ich abgespeichert.

Die Frankfurter Tabelle sagt mir, das ich 5% pro Stunde Verspätung des Tagessatzes einfordern kann. Das wären:

1000€ / 7 Tage = 142,85€

5% von 142,85€ = 7,14€

6 Stunden mal 7,14€ = 42,84€

Oder fordere ich 400€ für alle innergemeinschaftlichen Flüge über 1500 km und für Flüge in Drittstaaten zw. 1500 und 3500 km

Zudem sind 125€ Taxikosten entstanden, weil ich meinen Dad nicht wie geplant vom Flughafen abholen konnte.

Was meint ihr?
 
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HGFan

Guest
Wer ist daran schult die AirBerlin weil sie zb. den Flug gestrichen haben oder der Reiseveranstalter weil sein kontingent aufgebraucht war ?
 

meilenfreund

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10.03.2009
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Ich würde alles aufnehmen. Wenn man Ansprüche geltend macht, die auf verschiedenen §§ beruhen, halte ich es für einen schweren taktischen Fehler, sich darüber Gedanken zu machen, was man aufnimmt und was nicht, da man sich so z.B. eine mögliche Verhandlungsmasse unnötig verkürzt.

Bezüglich der Minderung sind hier m.E. jedoch nur zwei Stunden berücksichtigungsfähig, da die entsprechende Position der Frankfurter Tabelle "zeitlich verschobener Abflug über 4 Stunden hinaus => 5 % des anteiligen Reisepreises für einen Tag für jede weitere Stunde" lautet. "Jede weitere Stunde" wären hier dann die 5. und 6. Stunde.
 
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HONig

Guest
Meine Argumentation würde einerseits auf die EU-Fluggastrechte hinlaufen, das sind 400 EUR. Zusätzlich, weil das eine Pauschalreise ist, die vertane Urlaubszeit seit Kenntnis von der Umbuchung, ab da hing er ja mit Dir am Telefon. Dann natürlich das Taxi als Folgeschaden der Verspätung. Weiters sind vmtl. nachweisbar relativ hohe Telefonkosten von da nach hier entstanden, Dir natürlich auch.

Die werden sich eh um jeden Cent streiten, mithin nur rauf mit der Forderung. Dann kann man vergleichsweise etwas nachgeben.

Allgemein gibt es aber, und das ist in Fällen persönlicher Rechtsunsicherheit im Allgemeinen hilfreich, Menschen, die sich intensiv durch ein Studium mit solchen Rechtsfragen befasst haben und eine sehr gute, problemorientierte Beratung anbieten können. Man findet diese Wesen unter dem Begriff "Rechtsanwalt" im Telefonbuch. Sie wollen zwar Geld für ihre Leistung, allerdings muß das ggf. der Reiseveranstalter ebenfalls als Schadensersatz erstatten. Mithin sollte das, angenommen Deine Forderung ist berechtigt, für Dich kostenneutral sein.
 
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