AB: ...die 3-Stunden-Grenze: AB 6714 NUE-HAM / 17.06.2011

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James Blond

Reguläres Mitglied
30.07.2010
27
0
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Kann die Berichte über den "professionellen" Umgang von AB mit
erheblichen Verspätungen nur bestätigen:

Trotz Online-Checkin per iPhone-App (die ja eine Push-Funktionalität besitzt)
kein Hinweis auf drohende Verspätung - erst am Flughafen der Hinweis auf
einen Abflug 21:05h (geplant: 19:05h).

Vor Ort dann nur Flughafenpersonal, keine eigenen Mitarbeiter.
Die sind natürlich völlig überlastet und haben auch keine Fluggastrechte-Info
als Handout bereit. Die letzte LH nach Hamburg war gerade beim Boarding, Umbuchen zur LH - no way...

So wurde dann auch nur ein Mini-Verzehrgutschein angeboten, keine Möglichkeit
der Kommunikation weit und breit (...offenbar kennt man dort die Fluggastrechte nicht). - Mein Entschluss: ab in die Norislounge, hier kann man wenigstens in Ruhe arbeiten und telefonieren.

Tja, dann ging es im AB-üblichen Turnus weiter: Abflug geplant 21:35, 22:05,...
wir flogen dann schließlich 21:45h ab, landeten mit 2:45h Verspätung in Hamburg
(das wird ein kurzes Wochenende (n)).

Fazit:
- schlechte Nutzung der Infomöglichkeiten (SMS/Push)
- keine Flexibiltät beim Personal
- null Kulanz
- Dank fehlender Viertelstunde keine Kompensation

Ich habe den Loungebeleg mit einem freundlichen Anschreiben an AB geschickt, rechne aber ehrlich gesagt nicht mit einer Erstattung oder gar Kulanz.

...berichte weiter!
 
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Reaktionen: krabbenkopf

Siwusa

Erfahrenes Mitglied
24.11.2010
4.884
-22
Wegen fast 3 Stunden sich über ein kurzes Wochenende aufregen ist etwas "pingelig", sorry. Nebenbei, du konntest die Zeit ja zumindest sinnvoll nutzen.

Wobei aus Maximierungssicht, sind diese 15 Minuten natürlich ein verlust, dem selbst ich hinterher trauern würde. :D
 

mojito25

Erfahrenes Mitglied
07.06.2010
1.354
2
STR
Letzte Erfahrung mit AB bei sowas:

1. Brief meinerseits mit Sachverhalt und Forderung an AB geschickt.
2. Antwort mit den üblichen Floskeln, wahrscheinlich von einer Praktikantin zusammengebastelt, kam 2 Wochen später.
3. Böseren Brief zu AB geschickt. Nochmals mit Sachverhalt, Forderung und den dazu geltenden Fluggastrechten (Gerichtsentscheidungen)
4. 1 Monat später Brief und Scheck von AB zurückbekommen.

Warum nicht gleich so...aber in deinem Fall seh ich da eher schwarz. Bei mir waren es ca. 5 Std. Verspätung. Landung um 1:30 Uhr auf einem anderen Flughafen. Keine Hotelzimmer mehr frei da Messe, kein Shuttle zum eigentlichen Zielflughafen (Planmäßig DUS aber CGN gelandet). Somit durfte ich bis 5:30 Uhr am Bahnhof auf den 1. Zug nach Hause warten. Organisation etc. die reinste Katastrophe!
 

Cola Trinker

Reguläres Mitglied
07.07.2010
93
0
Meine Güte, wenn ich jedesmal so ein Theater veranstalten würde, nur weil irgendein Flieger mal Verspätung hat..... Als ob das von AB abhängig oder beabsichtigt war.(n)

Und andere Airlines interessiert eine Verspätung von 2-3 Stunden auch nicht sonderlich. Calm down and relax:sleep:
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.803
2.311
CGN
Meine Güte, wenn ich jedesmal so ein Theater veranstalten würde, nur weil irgendein Flieger mal Verspätung hat..... Als ob das von AB abhängig oder beabsichtigt war.(n)

Und andere Airlines interessiert eine Verspätung von 2-3 Stunden auch nicht sonderlich. Calm down and relax:sleep:

Andererseits hätte ihn AB nach EU-Verordnung auf den LH Flieger schmeißen müssen (sofern Platz).
 
H

HGFan

Guest
Mit der CC hättesten für die 3h wenigstens 400€ bekommen.
 

ANK660

Erfahrenes Mitglied
01.09.2009
3.603
102
Bei mir 5h Verspätung mit Rerouting und ungeplanten Zwischenstop wegen technischen Defekt, Ergebnis war nach einigem hin- und her ein Fluggutschein in Höhe von 200 Euro. Netter Brief nichts gebracht, energischer Brief nichts gebracht dann aufgegeben um Nerven zu schonen. AB scheren EU-Verordnungen, Gerichtsentscheide und Gesetze eher wenig.