AB: Passagierrechte bei Air Berlin

ANZEIGE

Wenigflieger

Neues Mitglied
16.05.2010
3
0
ANZEIGE
Hallo,

wollte mal hören, ob/ welche Erfahrungen ihr bei AirBerlin gemacht habt mit den Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen, wegen der Aschewolke...

Bei mir war es so, dass ich bis Anfang Mai im Asien gestrandet war und mir die Air Berlin Mitarbeiter beim Kundenservice mitgeteilt haben, dass sie mir gar nichts wiedergeben wollen/müssen.

Ist das überhaupt rechtens, was AirBerlin da macht?!? Hab gehört man hat eigentlich Anspruch als Passagier auf Erstattung dieser Kosten...
Zudem ist da noch das Problem, dass ich dann natürlich sehr günstig gelebt hab( Hostels und Straßenimbisse) wo ich nicht überall Rechnungen oder sonstige Belege habe....

Hab Ihr zufällig Tips, wie/ob man da von AirBerlin was wiederbekommen kann???

Cheers

Wenigflieger
 

Jet

Aktives Mitglied
25.04.2010
243
8
Die EU-Verordnung über die Fluggastrechte gibt auch für Flüge mit Airlines aus EU-Ländern von Drittländern zurück in den Bereich der EU, also auch für einen Flug mit Air Berlin von Bangkok zurück nach Deutschland.

Weitere Infos dazu siehe hier:

Luftfahrt Bundesamt - Homepage - Aschewolke: Ihre Rechte als Fluggast

Eine andere Frage ist, ob ein Erstattungsanspruch besteht, wenn die Mehrkosten nicht nachgewiesen werden können.
 

advocatur

Neues Mitglied
17.05.2010
13
0
Wiesbaden
Hallo, die Passagierrechte-Verordnung gilt in dem geschilderten Fall selbstverständlich weiter. Allerdings weigern sich viele Fluggesellschaften, ihren Passagieren die so genannten Betreuungsleistungen (Hotel und Verpflegung) zu gewähren. Wenn hohe Kosten entstanden sind, bleibt dem Passagier nichts anderes übrig, als Klage gegen die Fluggesellschaft zu erheben.
 

wolkenlos

Neues Mitglied
30.05.2010
1
0
Hallo! Mich hat es auch erwischt. Allerdings hatte ich vier Tage vor dem Flugtermin meinen Flug bei Airberlin storniert. Per e-Mail, da man telefonisch ja an niemand ran kam. Es folgte eine Standardantwort, man würde sich in 4-5 Tagen melden. Das wäre also nach dem Flugtermin gewesen.
Nach weiteren gefühlten 50 Mails, auf die immer nur eine Standardantwort folgte, wurde mir dann endlich mitgeteilt, meinem Stornierungswunsch könne nicht entsprochen werden, da dieser Flug stattgefunden hätte. Der Luftraum war zu diesem Zeitpunkt allerdings von der Behörde noch nicht freigegeben. Es sieht nun also so aus, dass ich auf meinen Kosten sitzenbleibe, da ich als Fluggast entweder hätte wissen müssen, dass Airberlin just an diesem Tag wieder fliegen würde. Oder aber ich hätte in Kauf nehmen müssen, am Flughafen in Schlangen mit unzähligen anderen zu stehen, am Ende doch am Boden zu bleiben und einen wichtigen Termin zu verpassen. Die Krönung ist, dass man für jedes Gespräch, was man mit Ariberlin zu diesem Thema führen möchte, 14 Cent/Minute bezahlen muss. Entweder ich schlucke nun die Kröte oder ich muss wohl den Rechtsweg wählen. Ob ich da wohl Chancen habe?
 

Wenigflieger

Neues Mitglied
16.05.2010
3
0
Hallo,

ich habe inzwischen einen Beschwerde-Brief per Fax an Air Berlin geschickt (am 01.06.) und dort eine zweiwöchige Frist zur Erstattung meiner Kosten gegeben. Nun ist diese Frist jetzt jedoch um und ich habe noch keine Antwort erhalten.... Hat jemand Erfahrung, wie lange man sich da gedulden sollte? Oder ob Faxe dort "verloren" gehen?!?

Viele Grüße

Wenigflieger
 

fantus

Erfahrenes Mitglied
27.01.2010
885
1
BER
Faxe gehen bei sowas bei 99 % der Firmen ausversehen verloren... daher Einschreiben...
 

Wenigflieger

Neues Mitglied
16.05.2010
3
0
Hallo,

mittlerweile hat Air Berlin tatsächlich mal zurückgeschrieben. :eek:

Dadrin heißt es handele sich um höhere Gewalt und sei angeboten worden umzubuchen, was von mir ja auch angenommen wurde... So weit alles richtig.

Im letzten Satz heißt es jedoch meiner Anfrage nach Erstattung von Aufwendungen könne vor diesem Hintergrund nicht entsprochen werden. :rolleyes:

Lohnt es sich da zu klagen?!
Belegbare Kosten sind nur ca 150€... Kosten für Unterkunft und Verpflegung, die zwar enstanden sind, ich aber nicht direkt durch Rechnungen belegen kann sind nochmal so 250€....

Also nicht das meißte und durchaus verschmerzbar.

Ist nur so, dass ich es für eine Unverschämtheit halte wie Air Berlin geltendes Recht einfach missachtet!

Cheers

Wenigflieger
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.204
1.024
Hallo,

mittlerweile hat Air Berlin tatsächlich mal zurückgeschrieben. :eek:

Dadrin heißt es handele sich um höhere Gewalt und sei angeboten worden umzubuchen, was von mir ja auch angenommen wurde... So weit alles richtig.

Im letzten Satz heißt es jedoch meiner Anfrage nach Erstattung von Aufwendungen könne vor diesem Hintergrund nicht entsprochen werden. :rolleyes:

Lohnt es sich da zu klagen?!
Belegbare Kosten sind nur ca 150€... Kosten für Unterkunft und Verpflegung, die zwar enstanden sind, ich aber nicht direkt durch Rechnungen belegen kann sind nochmal so 250€....

Also nicht das meißte und durchaus verschmerzbar.

Ist nur so, dass ich es für eine Unverschämtheit halte wie Air Berlin geltendes Recht einfach missachtet!

Cheers

Wenigflieger

Wende Dich ans LBA!
 

donaldml

Erfahrenes Mitglied
10.05.2010
2.099
1
Berlin
Und dann? Die sind nicht zur Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche zuständig, werden den Eingang bestätigen und sich bedanken, dass man sich so heldenhaft mit seiner Beschwerde für Recht und Gerichtigkeit einsetzt.

Das LBA wendet sich aber auch an die Airline und fordert eine entsprechende Erklärung ein. "Nebenbei" ist dieser Weg auch nicht schlecht, auch wenn natürlich die zivilrechtlichen Ansprüche hiervon unberührt bleiben.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.765
5.484
Und dann? Die sind nicht zur Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche zuständig, werden den Eingang bestätigen und sich bedanken, dass man sich so heldenhaft mit seiner Beschwerde für Recht und Gerichtigkeit einsetzt.

Das stimmt so nicht. Verstöße gegen die VO (EG) Nr. 261/2004 sind gem. § 108 Abs. 2 LuftVZO Ordnungswidrigkeiten. Das heißt, auch wenn das wahrscheinlich kaum einem Passagier bewußt sein wird, der sich an das LBA wendet, man schreibt dorthin nicht wegen seiner zivilrechtlichen Ansprüche, sondern erstattet eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.

Das LBA wendet sich aber auch an die Airline und fordert eine entsprechende Erklärung ein. "Nebenbei" ist dieser Weg auch nicht schlecht, auch wenn natürlich die zivilrechtlichen Ansprüche hiervon unberührt bleiben.

Diese "Erklärung" ist ein mehrseitiges Formular, dem i.d.R. noch diverse Unterlagen beizufügen sind (z.B. Wartungsunterlagen bei einer Verspätung aufgrund eines AOG). Damit werden dann mehrere Mitarbeiter mehrerer Abteilungen beschäftigt, weil ja zunächst einmal intern Stellungnahmen eingeholt werden müssen (i.d.R. Rechtsabteilung, Flugbetrieb, Technik). Befindet das LBA die Beschwerde für begründet, gibt es einen Brief des Inhalts, daß bitte binnen darin bestimmter Frist X Euro an den Beschwerdeführer gezahlt werden mögen, anderenfalls ein Bußgeldbescheid in Aussicht steht.

Der seitens des LBA betriebene Aufwand ist nicht unerheblich, soweit ich mich erinnere, sitzen dort für die Angelegenheiten ca. 5 - 6 Sachbearbeiter.
 
  • Like
Reaktionen: vater_morgana

FlyingSmurf

Erfahrenes Mitglied
14.09.2009
650
179
DRS/CHS
Ich wuerde mal sagen, dass die Aschewolke wirklich hoehere Gewalt ist, so dass ich mir in diesem Fall wirklich die Klage sparen wuerde.
 

wannib

Neues Mitglied
16.12.2011
1
0
Zielflughafen von Air Berlin ausgetauscht


Wir hatten ein Flug bei Air Berlin New York Hamburg über Düsseldorf gebucht. der Vorgang wurde von Air Berlin auf den Zielflughafen Berlin umgebucht.
Ich wollten jedoch nach Hamburg und müsste nun die deutlich längere
und strapaziösere Zugfahrt in Kauf nehmen. Bei Buchung der Flüge am 12.08.
hatten wir die alternativen Direktflüge nach Berlin gleich Günstig und Bahn oder
Düsseldorf Hamburg Teuer aber ohne Bahn. Wir entschieden sich für die teurere und
bequemere Variante "Hamburg". Nun bekommen wir durch die Umbuchung die
billige Variante zum teuren Preis, was uns sehr verärgert. Wir hatten auch Sitzplätze in den Flieger Reserviert (nach unsern Wünschen) Die wurden von Air Berlin nicht übernommen sonder ohne uns zu fragen irgendwo hin Plaziert! WO IST DER SERVICE
 

thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.262
425
Zielflughafen von Air Berlin ausgetauscht


Wir hatten ein Flug bei Air Berlin New York Hamburg über Düsseldorf gebucht. der Vorgang wurde von Air Berlin auf den Zielflughafen Berlin umgebucht.
WO IST DER SERVICE

Anrufen. Ist damit eine Flugzeitänderung verbunden? Falls ja, so sollte sich das stornieren lassen - hier einfach nachfragen.

Übrigens, HAM-EWR fliegt Conti, äh, UA, direkt, ohne umsteigen.
 
A

Anonym24389

Guest
Airberlin-Abzocke! nie wieder!

Hallo,
ich habe letztens einen flug über airberlin von basel nach gran canaria gebucht und als zahlungsart meine kreditkarte angegeben. habe auch gleich eine buchungsbestätigung bekommen und somit war für mich alles in ordung. am entsprechenden tag stand ich mit meiner freundin am check-in schalter wo uns mitteilten, der flug wurde seitens airberlin storniert, weil es probleme mit der zahlung gab. also kauften wir einen neuen flug, der natürlich deutlich mehr kostete als anfangs gebucht. zuhause angekommen, überprüfte ich meine e-mails, wo ich eine einzige mail bekommen hatte, die sich jedoch im spammordner befand, in der stand dass es probleme mit der abbuchung gab. ein paar tage später erreichte mich noch ein brief von airberlin, die jetzt für den verweigertenflug trotzdem den vollen flugpreis haben will! daraufhin habe ich an den "kundenservice" geschrieben, der sich aber nach einem monat immernoch nicht geantwortet hat. auch telefonisch ist der kundenservice nicht erreichbar, da kommt man nicht einmal in die warteschleife... dauerbesetzt! habe jetzt ein brief einer inkassofirma bekommen die natürlich auch noch gebühren draufschlägt. als ich dann im sekundentakt beim kundenservice angerufen habe und irgendwann tatsächlich mal in die warteschleife gekommen bin um mal endlich mit jemanden zu reden hiess es lediglich" ja, da kann man JETZT nichts mehr machen"... also ich frage mich wirklch ob so eine abzocke wirklich legal ist. schliesslich soll ich für einen flug bezahlen den ich garnicht nutzen durfte und zahlte sogar mehr für einen neuen flug.. ich jedenfalls werde nie wieder mit dieser fluggeselschaft fliegen und rate es auch jedem anderen ab! ich arbeite selber für ein grosses touristikunternehmen und höre selbst von meinen kunden, die alles andere als zufrieden mit airberlin sind(n)
 

kpk

Neues Mitglied
06.11.2010
1
0
Airberlin-Abzocke??? Nach meiner Erfahrung definitiv nicht -> deshalb jederzeit wieder!

Ich bin in den letzten 3 Jahren sehr häufig (> 200mal) mit airberlin geflogen.

Lediglich ein einziges Mal wurde der Flug nicht wie gebucht durchgeführt. In diesem Fall wurde mir rechtzeitig vorher per E-Mail mitgeteilt, dass der Abflughafen nicht - wie zunächst vorgesehen - Basel/Mulhouse sein wird, sondern Zürich.

Da mit dieser Änderung für mich eine ungünstigere Flughafenanfahrt und Abflugzeit verbunden war, rief ich die Hotline an und stornierte den Flug - im guten Einvernehmen mit der Fluggesellschaft. Der gesamte Flugpreis wurde umgehend auf mein Kreditkartenkonto zurück übertragen.

Ich habe mit dieser Fluggesellschaft bislang weder in der Phase der Flugbuchungen noch bei den Flügen selbst ein Problem gehabt, durch das die Frage nach der Einhaltung der "Passagierrechte" aufgekommen wäre.
 
A

ABgold

Guest
Wie geil. Was kann eine airline für Probleme mit deiner Kreditkarte? Was kann eine airline dafür das du nicht in der Lage bist deine mails zu checken? Was kann eine airline dafür das du dich nicht kümmerst? Glaubst du irgendeine andere airline hätte dich mitgenommen wenn der Flug nicht bezahlt wurde? Selber schuld

Gesendet von meinem Desire HD mit Tapatalk
 
  • Like
Reaktionen: Klaus_FR