AB: Klage gegen Air Berlin II: Erstattung von Awardbuchung + Upgradevoucher

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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
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Neuss
www.drboese.de
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Nachdem das AG Köln Lufthansa zur Erstattung verurteilte und auch ein Vorgehen gegen Air Berlin (wenn auch durch Anerkenntnis) erfolgreich war, stellt sich nun ein neues Problem. Wie sieht es eigentlich bei Awardbuchungen aus?

Am Vertragscharakter, einem Werkvertrag, dürfte sich nicht viel dadurch ändern, dass statt Geld (auch) Meilen zur Buchung verwendet werden, sodass weiterhin § 649 S. 2 und 3 BGB gilt, der Passagier den Vertrag also jederzeit kündigen kann. Die Airline muss sich dann ersparte Aufwendungen anrechnen lassen, für deren Höhe das Gesetz eine Vermutung ausgibt: 95%.

Auch die Unabdingbarkeit von § 649 S. 2 BGB in AGB dürfte weiterhin ein Problem für Airlines sein. Bei Awardbuchungen spricht sogar einiges dafür, dass der Umstand, dass es keine Flex-Tarife gibt, die Erfolgsaussichten eines Vorgehens noch verbessern.

Der Kläger möchte neben
- Steuern und Gebühren (AB erstattete lediglich einen kleinen Teil) seine
- Meilen und auch die
- Upgradevoucher zurück, deren Nutzung er kurz nach der Buchung ankündigte ("Upgrade eingebucht").

Der Umstand, dass der Kläger über Upgradevoucher verfügt, zeigt auch seinen Status bei Topbonus. Umso erstaunlicher, dass AB hier nicht bereit war, eine kulante Lösung zu finden, auf die der Kläger nun auch keine Lust mehr hat.

Ich halte Euch dazu auf dem Laufenden.
 

jotxl

Erfahrenes Mitglied
19.11.2009
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TXL
wird interessant, da TB-Awards ja nicht erstattet werden. Im Gegensatz zu M&M, wo dies gegen 50 Euro möglich ist (stimmt das noch ?)
 
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Dziubdziuk

Erfahrenes Mitglied
02.03.2014
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Heidenheim
Interessantes Thema. Was mir da spontan in den Sinn gekommen ist, könnte sich AB darauf berufen das topbonus nicht mehr zu ihnen gehört und hier einige prozesstechnische Stolpersteine in den Weg legen?
 
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Fortuna1895

Neues Mitglied
17.11.2016
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Hallo kexbox,
bin gerade auf Deinen Eintrag gestoßen. Bin sehr gespannt was am 21.11 als Ergebnis herauskommt.
Ich selber könnte möglicherweise auch vor dem Erstattungsproblem stehen. Habe 180.000 Meilen u. 950 Euro für ein Business Class Ticket im März 2017 für mich u. meiner Frau nach LAX ausgegeben. Habe zwar eine Reiserücktrittsversicherung, die mir die AB-Stornierungskosten bei einem Arbeitsplatzwechsel erstatten würde, aber was ist mit den verlorenen Meilen? Laut AB-Homepage immerhin ein geldwerter Vorteil von 3.600 Euro!
https://topbonus.airberlin.com/web/tb/meilenkauf
Wäre toll, wenn Du uns hier nach dem 21.11 über den Prozeßausgang informierst.
Danke Dir im Voraus!
Viele Grüße aus Düsseldorf -wo AB viele Stellen streichen wird :-(
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
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Neuss
www.drboese.de
Hallo zusammen,

da AB tatsächlich zahlen offengelegt hat, die eine Abrechnung nach der 95%-Regelung schwierig machen können, bleibt es weiter spannend. Die Zahlen waren aber auf den ersten Blick „merkwürdig“, so soll der Loungezutritt sowohl in Düsseldorf, als auch am JFK auf den Cent genau den gleichen Betrag kosten (rund 17 EUR). Ob dann dieser Betrag in DUS nur 1x anfällt, wenn man erst Hugo besucht, danach die AB Lounge betritt, ließ sich im Termin nicht klären. In JFK wäre zudem die Flagship Lounge genutzt worden, da der Kläger TB Platinum ist.

Auch die Kosten für Catering, Reinigung und Amenity Kit seien mit rund 23 EUR sowohl auf dem Hinflug, als auch auf dem Rückflug identisch. Ich bin mir zwar nicht sicher, ob AB in JFK neu catern lässt, aber bei unterschiedlichen Mahlzeiten und – insbesondere Servicekosten für die Reinigung vor Ort – exakt den gleichen Preis anzugeben, scheint mir schräg.

AB darf hierzu nochmals vortragen.

Termin zur Verkündung einer Entscheidung ist der 19.12.206.

Viele Gruesse
 

konnimutti

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
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Fröndenberg
Hallo zusammen,

da AB tatsächlich zahlen offengelegt hat, die eine Abrechnung nach der 95%-Regelung schwierig machen können, bleibt es weiter spannend. Die Zahlen waren aber auf den ersten Blick „merkwürdig“, so soll der Loungezutritt sowohl in Düsseldorf, als auch am JFK auf den Cent genau den gleichen Betrag kosten (rund 17 EUR). Ob dann dieser Betrag in DUS nur 1x anfällt, wenn man erst Hugo besucht, danach die AB Lounge betritt, ließ sich im Termin nicht klären. In JFK wäre zudem die Flagship Lounge genutzt worden, da der Kläger TB Platinum ist.

Auch die Kosten für Catering, Reinigung und Amenity Kit seien mit rund 23 EUR sowohl auf dem Hinflug, als auch auf dem Rückflug identisch. Ich bin mir zwar nicht sicher, ob AB in JFK neu catern lässt, aber bei unterschiedlichen Mahlzeiten und – insbesondere Servicekosten für die Reinigung vor Ort – exakt den gleichen Preis anzugeben, scheint mir schräg.

AB darf hierzu nochmals vortragen.

Termin zur Verkündung einer Entscheidung ist der 19.12.206.

Viele Gruesse


Fast so spannend wie GSI Göteborg...:eek:
 

telefoni

Aktives Mitglied
11.06.2010
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Hä? Es geht jetzt also um die Ermittlung der ersparten Aufwendungen, also niedrige kleine Euro-Beträge, die im Vergleich zum Flugpreis (bzw. dem Zuzahlungsbetrag bei Prämientickets) prozentual fast nicht ins Gewicht fallen? Klingt nach Ablenkungsmanöver und Beschäftigungstherapie.

Was ich viel spannender in diesem Zusammenhang finde, ist die Frage, warum bei Prämienbuchungen eigentlich ein Kerosinzuschlag berechnet wird und wie sich dessen Höhe eigentlich bestimmt. Auf Basis welchen "Einkaufspreises/Marktpreises/Kerosinpreises ist dieser eigentlich in der Leistung "Flugticket" enthalten? Da kommt AB eher in Erklärungsnot, und da tut es weh, weil diese Zahlen das Unternehmen nicht liefern will/kann.

Wenn ich bei einem Prämienticket rd. 500 Euro zuzahle, dann muss ich bei einem Storno auch eben diese 500 Euro ohne einen Abzug zurückbekommen. Die Prämienmeilen stehen auf einem anderen Blatt, egal ob der Loungebesuch nun 17,00 Euro oder 18,23 Euro kostet....
 

konnimutti

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
407
0
Fröndenberg
Nur am Rande: mir wurde bei meiner kompletten Awardbuchung DUS-HKG-DUS in C, für 2 Paxe, gesagt, dass keine Versicherung möglich sei.
Hoffe nun, dass nichts dazwischen kommt und ich nicht auf o.a. Vorgang zurückgreifen muss...
 

frabkk

Erfahrenes Mitglied
12.11.2013
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453
CGN
Ich fände ein Urteil auch spannend, denn ich habe in diesem Jahr meine 2 Voucher eingelöst und musste das Ticket stornieren. Gebühren gab es ein paar Euro zurück, aber der "Verlust" der beiden Voucher ist am ärgerlichsten.
 

kexbox

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04.02.2010
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@frabkk: liegt der eigentlich geplante Flug noch vor dir? Dann ist es sinnvoller, einen ersatzpassagier fliegen zu lassen. Verweigert die Airline das, sind die Erfolgsaussichten auf eine komplette Erstattung, wenn man sich meine bisherigen Mandate anschaut, sehr gut.

@telefoni
Das ist kein Ablenkungsmanöver, sondern ergibt sich aus 649 s 2 BGB. Legt ab nicht dar, was sie sich erspart haben, vermutet das Gesetz eine 95%ige ersparnis.

Das mit der yq-Erstattung ist ein urbaner Mythos. Für eine (vollständige) Erstattung gibt es keine Argumente, wenn man nicht einen ersatzpassagier stellt oder der Flug ohnehin ausgebucht war. Das Flugzeug verbraucht, auch wenn nur die Hälfte der Passagiere drin sitzt, mehr als die Hälfte des Kraftstoffs. Zur Verdeutlichung: Sollte ab eine "charity-surcharge" einführen, waere diese auch nicht erstattungsfahig, sollte ab diese trotz Storno abführen.


Steuern und Gebühren hat AB ohnehin schon ordnungsgemäß erstattet, darüber besteht kein Streit mehr.
 

kexbox

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04.02.2010
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Beschluss: Der Kläger erhält Gelegenheit zur STellungnahme zum SS der Beklagten. Mal sehen, was da drinsteht. Vermutlich exakte Werte zu den Kosten von Hugo Junkers und Flagship Lounge in JFK sowie Catering / Service
 
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Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
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@frabkk: liegt der eigentlich geplante Flug noch vor dir? Dann ist es sinnvoller, einen ersatzpassagier fliegen zu lassen. Verweigert die Airline das, sind die Erfolgsaussichten auf eine komplette Erstattung, wenn man sich meine bisherigen Mandate anschaut, sehr gut.

@telefoni
Das ist kein Ablenkungsmanöver, sondern ergibt sich aus 649 s 2 BGB. Legt ab nicht dar, was sie sich erspart haben, vermutet das Gesetz eine 95%ige ersparnis.

Das mit der yq-Erstattung ist ein urbaner Mythos. Für eine (vollständige) Erstattung gibt es keine Argumente, wenn man nicht einen ersatzpassagier stellt oder der Flug ohnehin ausgebucht war. Das Flugzeug verbraucht, auch wenn nur die Hälfte der Passagiere drin sitzt, mehr als die Hälfte des Kraftstoffs. Zur Verdeutlichung: Sollte ab eine "charity-surcharge" einführen, waere diese auch nicht erstattungsfahig, sollte ab diese trotz Storno abführen.


Steuern und Gebühren hat AB ohnehin schon ordnungsgemäß erstattet, darüber besteht kein Streit mehr.

Noch mal zur Frage der (vollständigen) YQ-Erstattung: M.E. liegt da bei dir ein Denkfehler vor. Gehen wir mal schrittweise vor und einigen uns zunächst darauf, dass die YQ eine reine Fantasiegebühr ist, die jeglicher rationalen Grundlage entbehrt und einzige und alleine der Kundenverars*** dient. Bei keinem anderen öfftl. Verkehrsmittel dieser Welt muss ich zusätzlich zum ausgewiesenen Fahrtpreis zusätzlich noch meinen anteiligen Kraftstoffverbrauch bezahlen. Ich steige morgens in den Bus, zahle 1,50 EUR Fahrtpreis, und damit ist meine Schuld abgegolten. Natürlich ist Diesel nicht umsonst, aber es ist ja Aufgabe der Verkehrsbetriebe, dafür zu sorgen, dass sie mich für 1,50 EUR kostendeckend transportieren können. Und dazu gehört nun mal auch Kraftstoff. Ich muss ja nicht an der nächsten Haltestelle noch 20 Cent extra für Benzin zahlen. Soweit einig? :)

Geht man nun also davon aus, dass die Fuel Surcharge wirklich eine Surcharge, also ein Aufpreis, ist, und keine Fuel Fee, also eine Gebühr, dann ist es nach meinem Verständnis so, dass jeder Passagier exakt den Aufpreis zahlt, den er persönlich durch seine Anwesenheit an Bord „verschuldet“. Wenn ein bestimmter Passagier dann nicht fliegt, so fällt exakt dieser Anteil dann weg und ist vollständig zu erstatten, da Flugzeug ja entsprechend weniger Kraftstoff verbraucht. Wenn im Extremfall dann wirklich nur sehr wenige Passagiere fliegen, so wird der Flug ja eh gecancelt, da er nicht mehr kostendeckend durchgeführt werden kann. (Ich habe keine Zahlen verfügbar – gibt es da irgendeine offizielle Statistik? Ich würde mal vermuten, dass in DE üblicherweise kein Flug mit weniger als 10 Passagieren startet)

Just my 2 cents.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
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Neuss
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Bei keinem anderen öfftl. Verkehrsmittel dieser Welt muss ich zusätzlich zum ausgewiesenen Fahrtpreis zusätzlich noch meinen anteiligen Kraftstoffverbrauch bezahlen.
Und das ist bei einer Airline anders? Also mir zeigt AB dick und fett den Endpreis an. Ob da eine Schlumpfen-Belustigungsgebühr mit enthalten ist, kann mir egal sein.
 

Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
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Und das ist bei einer Airline anders? Also mir zeigt AB dick und fett den Endpreis an. Ob da eine Schlumpfen-Belustigungsgebühr mit enthalten ist, kann mir egal sein.

Naja, jein. Klar, der dir angezeigte ENDpreis beinhaltet die YQ, aber dieser Endpreis ist ja aufgeschlüsselt nach Flugpreis plus verschiedene Fantasiegebühren, u.a. halt YQ.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.310
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Neuss
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Grandios, was AB da produziert (TB Plat auf JFK-DUS gebucht):
emerald.jpg

Im Übrigen:
AB Lounge in DUS kostet 12,75 EUR (Kostenersparnis)
Hugo Junkers ist "fast identisch"
Verpflegung, Amenity Kit und Reinigung Hinflug DUS-JFK 24,03 EUR
Contract Lounge JFK $ 22.00
OW-Lounge(?) $ 28.50
Verpflegung, Amenity Kit und Reinigung Rückflug JFK-DUS 31,93 EUR
 
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