Das ist ein Argument der Airlines, es ist aber nicht ganz richtig: Es ist hier keine (einseitige, vom Passagier ausgelöste) Umbuchung erfolgt, der Airline wurde lediglich angeboten, einen anderen Passagier zu befördern. Sollte Lufthansa sich daran stören, dass Heiligabend jemand am Flughafen steht und Tickets nach New York für 500 EUR verkauft (während LH selbst sie für 1.500 EUR verkauft), könnte LH schlicht die Beförderung des Ersatzpassagiers ablehnen und so das Tarifsystem am Leben halten. Im Übrigen geht der "Grauhändler" ja auch das Risiko ein, Tickets nicht verkaufen zu können.
Es tut mir leid, aber mir fällt es gerade schwer, Dir zu folgen. Im vorliegenden Fall hat der Inhaber des ursprünglichen Tickets der AB auch einen Ersatzpassagier angeboten, diese hat jedoch abgelehnt, das Ticket umzuschreiben. (So weit, so klar).
Inwieweit wäre es denn statthaft, ein Passagier mit einem umgeschriebenen Ticket die Beförderung zu verweigern? Dies würde ja bedeuten, dass derartige Tickets wertlos sind, da sie nicht zur Beförderung geeignet sind. Ob eine Fluggesellschaft ergo die Umschrift verbietet oder stattdessen das Ticket "entwertet" läuft ja im Endeffekt auf die gleiche nicht-Beförderung der Ersatzperson hinaus.
Ein besser Kompromiss ist für mich gerade nicht so wirklich denkbar. Und wer meint, dass soetwas dann am Ende jeder einzelne Fluggast ausbaden muss...: Wo Wettbewerb besteht, wird der Preis schon wieder nach unten wandern. Gerade bei Airlines ohne Sitz in der EU ist die Durchsetzung deutlich schwieriger und dann kann es sich AB nicht leisten, einen Flug deutlich teurer anzubieten, als es z.B. United für die gleiche Strecke tut.
Das wird im Einzelfall vielleicht erreicht, bedeutet aber auch, dass bestimmte Tickets von Rennstrecken oder besonders attraktiven Daten von einem "Broker" teuer gekauft werden müssten. Ergo, es verdienen Personen an dem Ticket, die die eigentliche Leistung gar nicht erbringen, sondern nur als Vermittler (im besten Falle) agieren.