AG Charlottenburg: 100% Erstattung bei Ersatzpassagier

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thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.249
400
Nachdem ich eigentlich davon ausging, dass AB keine weiteren Entscheidungen wünscht, nun wieder ein aktuelles Urteil aus Charlottenburg, das zur bisherigen Rechtsprechung passt.

Als juristischer Laie finde ich dieses Urteil zwar im Einzelfall wünschenswert, aber dennoch recht problematisch, wenn man die Konsequenzen zuende denkt. Letztlich bedeutet dies ja, dass Tickets in dem Sinne grundsätzlich an andere Personen umbuchbar werden. Dies erlaubt natürlich die Möglichkeit, dass Strohmänner ganze Sätze von Tickets aufkaufen und entsprechend - mit einem passenden Aufschlag - auch weiterverkaufen können. Das kann eigentlich weder gut für die Passagiere noch für die Flugpreise oder Fluggesellschaften sein.

Es erscheint mir schwer, hier zu einem guten Kompromiss zu finden.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.290
2.414
Neuss
www.drboese.de
Letztlich bedeutet dies ja, dass Tickets in dem Sinne grundsätzlich an andere Personen umbuchbar werden.

Das ist ein Argument der Airlines, es ist aber nicht ganz richtig: Es ist hier keine (einseitige, vom Passagier ausgelöste) Umbuchung erfolgt, der Airline wurde lediglich angeboten, einen anderen Passagier zu befördern. Sollte Lufthansa sich daran stören, dass Heiligabend jemand am Flughafen steht und Tickets nach New York für 500 EUR verkauft (während LH selbst sie für 1.500 EUR verkauft), könnte LH schlicht die Beförderung des Ersatzpassagiers ablehnen und so das Tarifsystem am Leben halten. Im Übrigen geht der "Grauhändler" ja auch das Risiko ein, Tickets nicht verkaufen zu können.

Ein besser Kompromiss ist für mich gerade nicht so wirklich denkbar. Und wer meint, dass soetwas dann am Ende jeder einzelne Fluggast ausbaden muss...: Wo Wettbewerb besteht, wird der Preis schon wieder nach unten wandern. Gerade bei Airlines ohne Sitz in der EU ist die Durchsetzung deutlich schwieriger und dann kann es sich AB nicht leisten, einen Flug deutlich teurer anzubieten, als es z.B. United für die gleiche Strecke tut.
 
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Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
Das wird auch keine Airline berücksichtigen, was der Amtsrichter von Charlottenburg denkt.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.290
2.414
Neuss
www.drboese.de
Das wird auch keine Airline berücksichtigen, was der Amtsrichter von Charlottenburg denkt.
Naja, wenn Tickets unter 600,00 EUR kosten und die Airline ihren Sitz im Zuständigkeitsbereich des AG Charlottenburg hat... ;-) Aber Du hast recht, was die wirtschaftlichen Auswirkungen von einer geringen Zahl von Klagen pro Jahr anbetrifft.
 

thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.249
400
Das ist ein Argument der Airlines, es ist aber nicht ganz richtig: Es ist hier keine (einseitige, vom Passagier ausgelöste) Umbuchung erfolgt, der Airline wurde lediglich angeboten, einen anderen Passagier zu befördern. Sollte Lufthansa sich daran stören, dass Heiligabend jemand am Flughafen steht und Tickets nach New York für 500 EUR verkauft (während LH selbst sie für 1.500 EUR verkauft), könnte LH schlicht die Beförderung des Ersatzpassagiers ablehnen und so das Tarifsystem am Leben halten. Im Übrigen geht der "Grauhändler" ja auch das Risiko ein, Tickets nicht verkaufen zu können.
Es tut mir leid, aber mir fällt es gerade schwer, Dir zu folgen. Im vorliegenden Fall hat der Inhaber des ursprünglichen Tickets der AB auch einen Ersatzpassagier angeboten, diese hat jedoch abgelehnt, das Ticket umzuschreiben. (So weit, so klar).

Inwieweit wäre es denn statthaft, ein Passagier mit einem umgeschriebenen Ticket die Beförderung zu verweigern? Dies würde ja bedeuten, dass derartige Tickets wertlos sind, da sie nicht zur Beförderung geeignet sind. Ob eine Fluggesellschaft ergo die Umschrift verbietet oder stattdessen das Ticket "entwertet" läuft ja im Endeffekt auf die gleiche nicht-Beförderung der Ersatzperson hinaus.

Ein besser Kompromiss ist für mich gerade nicht so wirklich denkbar. Und wer meint, dass soetwas dann am Ende jeder einzelne Fluggast ausbaden muss...: Wo Wettbewerb besteht, wird der Preis schon wieder nach unten wandern. Gerade bei Airlines ohne Sitz in der EU ist die Durchsetzung deutlich schwieriger und dann kann es sich AB nicht leisten, einen Flug deutlich teurer anzubieten, als es z.B. United für die gleiche Strecke tut.
Das wird im Einzelfall vielleicht erreicht, bedeutet aber auch, dass bestimmte Tickets von Rennstrecken oder besonders attraktiven Daten von einem "Broker" teuer gekauft werden müssten. Ergo, es verdienen Personen an dem Ticket, die die eigentliche Leistung gar nicht erbringen, sondern nur als Vermittler (im besten Falle) agieren.
 

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
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0
FRA
Wieso sollte man die Tickets weiterverkaufen können? Die Airline erstattet dann halt die 100% und verkauft sie anderweitig (zum dann aktuell gültigen Preis) weiter, oder lässt halt ein paar Plätze frei - es besteht doch kein Anspruch darauf, dass der gestellte Ersatzpassagier angenommen wird - die Airline kann doch frei entscheiden, ob dieser, oder ein anderer, oder kein Passagier fliegt (natürlich muss sie dann dennoch den Betrag erstatten).
 
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rower2000

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Inwieweit wäre es denn statthaft, ein Passagier mit einem umgeschriebenen Ticket die Beförderung zu verweigern? Dies würde ja bedeuten, dass derartige Tickets wertlos sind, da sie nicht zur Beförderung geeignet sind. Ob eine Fluggesellschaft ergo die Umschrift verbietet oder stattdessen das Ticket "entwertet" läuft ja im Endeffekt auf die gleiche nicht-Beförderung der Ersatzperson hinaus.
Es würde im Endeffekt bedeuten, dass jedes Ticket kostenlos stornierbar wird solange du einen potentiellen Ersatzpassagier anbietest.
 

SalesConsultant

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13.09.2015
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also was ein Richter am Amtsgericht in irgendwo erzählt, ist doch so bedeutend wie der chinesische Sack Reis
 
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SalesConsultant

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13.09.2015
357
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Präzedenzwirkung für wen?

Der Durchschnitts-PAX wird so eine Klage nicht durchziehen und auch nicht gerichts- und beweisfest vorgehen.
Für mich ist das ein Urteil eines Richters der sehr weit entfernt von der Realität ist. Da kann jeder nur froh sein der nicht an so einen gerät, vor allem in Strafsachen.

Zumindest aus Zivilsachen kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen, dass Urteile in unteren Instanzen häufig komplett an den Haaren herbeigezogen sind und man bei manchen Richtern eine Garantie hat, dass die nächste Instanz das Urteil wieder kassiert.

Wie dem auch sei....wie der chinesische Sack Reis ist es egtl nicht mein Bier...nur ärgerlich wenn wegen solcher Urteile am Ende alle leiden weil die Ticketpreise in die Höhe schießen!
 
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