Wer ist bei Flugunregelmäßigkeiten verantwortlich?

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HAM001

Reguläres Mitglied
31.03.2011
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Hier war ja schon des Öfteren von Problemen gesprochen, wenn man auf einem Ticket mit mehreren Fluglinien unterwegs ist und es zu Unregelmäßigkeiten kommt. Wer ist wann wofür zuständig?

Nachdem dies nun auch einer Kollegin passiert ist, die von A nach B und zurück geschickt worden ist, wollte ich mal schauen, ob wir hier irgendwie Klarheit in die offiziellen Regeln bekommen können. Dann weiß man im Falle des Falles wenigstens, wer der Ansprechpartner ist.

Ein Extremfall wäre (alles auf einem Flugschein):

  • Ticket ausgestellt (Ticket stock) durch Fluglinie A (z.B. UA)
  • Segment 1:
    • Im Ticket (Flugnummer) Fluglinie 1B (Codeshare / Marketing carrier; z.B. CO)
    • Tatsächlich ("Haupt-Flugnummer") Fluglinie 1C (z.B. LH)
    • 1C hat aber Fluglinie 1D mit der Durchführung beauftragt (Wetlease; z.B. BD)
  • Transfer (z.B. an einem Hub; Weiterflug unmittelbar, also kein Stop-over)
  • Segment 2:
    • Im Ticket (Flugnummer) Fluglinie 2B (Codeshare / Marketing carrier; z.B. CO)
    • Tatsächlich ("Haupt-Flugnummer") Fluglinie 2C (z.B. LH)
    • 2C hat aber Fluglinie 2D mit der Durchführung beauftragt (Wetlease; z.B. BD)
Wer ist nun konkret in der Verpflichtung, sich bei Störungen um eine Lösung zu kümmern?
Wenn möglich: Nach welcher Grundlage?
Und: Gibt es hier Unterschiiede für folgende Vertriebskanäle:
a) Erwerb direkt bei der Fluglinie (z.B. Homepage)
b) Erwerb über Reisebüro
c) Prämienflug im Rahmen eines Vielfliegerprogramms (hier entfällt zumeist 1B/2B, da nicht als Codeshare gebucht wird)

Ich gehe mal davon aus, dass 1D/2D (Wetlease) nie in Verantwortung ist.

Folgende Störungen kann ich mir vorstellen:
  1. Vor Reisebeginn: Änderung der Flugzeit a) von Segment 1 nach hinten oder b) von Segment 2 nach vorne, so dass die Mindestumsteigezeit unterschritten wird
  2. Vor Reisebeginn: a) Streichung eines Fluges (Segmentes) oder b) Nicht-Verfügbarkeit einer Beförderungsklasse (z.B. 2-Klassen- anstatt 3-Klassen-Konfiguration)
  3. Am Reisetag: Verspätung von Segment 1, so dass Segment 2 nicht mehr erreicht wird
  4. Am Reisetag: Streichung eines Fluges (Segmentes)
  5. Am Reisetag: Daten in der Etix-Datenbank nicht korrekt (z.B. vom umbuchender Fluglinie nicht an durchführende Fluglinie übertragen / "gestickert")
  6. Wie 1), nur nach Reisebeginn (also für den Rückflug)
  7. Wie 2), nur nach Reisebeginn (also für den Rückflug)
Schon einmal vielen Dank für eure Antworten - könnte spannend werden. :)
 

rcs

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06.03.2009
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Und: Gibt es hier Unterschiiede für folgende Vertriebskanäle:
a) Erwerb direkt bei der Fluglinie (z.B. Homepage)
b) Erwerb über Reisebüro
c) Prämienflug im Rahmen eines Vielfliegerprogramms (hier entfällt zumeist 1B/2B, da nicht als Codeshare gebucht wird)

Was die Verpflichtungen anbelangt, so ist der Vertriebskanal erst einmal unerheblich. Der Vertrieb hat eine reine Vermittlerrolle, der Beförderungsvertrag besteht mit der Fluggesellschaft auf deren Ticketdokument die Flüge ausgestellt wurden und etwaige andere Airlines, die einen oder mehrere Flüge davon ausführen sind letztlich Erfüllungsgehilfen.

Der einzige Unterschied ist, welchen zusätzlichen Service man je nach Vertriebskanal bekommt - ein gutes Reisebüro beispielsweise wird den Passagier in aller Regel bestmöglich bei etwaigen Problemfällen unterstützen.

Ansonsten ist zu differenzieren, wer die Störung ggf. verursacht hat - manche der Szenarien sind meines Erachtens gar nicht pauschal zu beantworten. Denn unabhängig von den vertraglichen Verantwortlichkeiten können zusätzlich noch gesetzliche/rechtliche Grundlagen (wie z.B. die EU-Passagierrechte) greifen...
 

HAM001

Reguläres Mitglied
31.03.2011
46
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Was die Verpflichtungen anbelangt, so ist der Vertriebskanal erst einmal unerheblich. Der Vertrieb hat eine reine Vermittlerrolle, der Beförderungsvertrag besteht mit der Fluggesellschaft auf deren Ticketdokument die Flüge ausgestellt wurden und etwaige andere Airlines, die einen oder mehrere Flüge davon ausführen sind letztlich Erfüllungsgehilfen.
...
Ansonsten ist zu differenzieren, wer die Störung ggf. verursacht hat - manche der Szenarien sind meines Erachtens gar nicht pauschal zu beantworten. Denn unabhängig von den vertraglichen Verantwortlichkeiten können zusätzlich noch gesetzliche/rechtliche Grundlagen (wie z.B. die EU-Passagierrechte) greifen...

Danke für die Antwort und Vorgabe der groben Richtung.

EU-Passagierrechte mal außen vor.
Einerseits scheint also mein Haupt-Ansprechpartner die ticketausstellende Fluggesellschaft zu sein (Vertragspartner; andere Fluggesellschaften sind Erfüllungsgehilfen). Andererseits spielt eine Rolle, wer die Störung verursacht hat.

Nehmen wir mal folgendes Beispiel:
Ticket ausgestellt von LH. Erstes Segment von LX "Marketing-Carrier" (LX-Flugnummer im Ticket (Codeshare)), operated by AF.
Zweites Segment von XY.

Nun ändert AF die Zeiten nach hinten, so dass die MCT unterschritten wird.

AF "sollte" sich als Verursacher um eine Lösung kümmern.

Nur wer ist mein "Ansprechpartner" (bei Lösungsverweigerung notfalls vor Gericht): LH (mein Vertragspartner) oder AF (Verursacher)? Genau hier beginnt in der Praxis doch das jeweilige Nicht-Zuständigsein.
 

FlyingT

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17.11.2010
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Was denn nun?

Sind wir alle allwissende, freie Konsumenten, die immer die richtige Entscheidung treffen, da wir ja dank Foren wie dem VFT immer alles wissen - wie von dir so oft propagiert - oder belassen wir Wissen und damit Entscheidungsgrundlagen bei Foren-externen Experten (Reisebüro [ja, ich weiß, dass unser Reisebüro hier aktiv ist ;) ]).

Und bevor du es mir um die Ohren haust:

Ja, deine Antwort ist logisch betrachtet korrekt.
Gemäß des Wortlautes hast du die Frage auch korrekt beantwortet.

Hast du neuerdings etwas dagegen, dass Nutzer der Allwissens-Plattform ihr Wissen über die Verhältnisse und Systematiken ausweiten?
Oder ist es mal wieder der Zwang etwas faktisch richtiges, der Intention des OP aber nicht helfendes zu posten?
 

flysurfer

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Was denn nun?

Sind wir alle allwissende, freie Konsumenten, die immer die richtige Entscheidung treffen, da wir ja dank Foren wie dem VFT immer alles wissen - wie von dir so oft propagiert - oder belassen wir Wissen und damit Entscheidungsgrundlagen bei Foren-externen Experten (Reisebüro [ja, ich weiß, dass unser Reisebüro hier aktiv ist ;) ]).

Und bevor du es mir um die Ohren haust:

Ja, deine Antwort ist logisch betrachtet korrekt.
Gemäß des Wortlautes hast du die Frage auch korrekt beantwortet.

Hast du neuerdings etwas dagegen, dass Nutzer der Allwissens-Plattform ihr Wissen über die Verhältnisse und Systematiken ausweiten?
Oder ist es mal wieder der Zwang etwas faktisch richtiges, der Intention des OP aber nicht helfendes zu posten?

Deinen seltsamen Beitrag verstehe ich nicht, ich kann beim besten Willen keinen Sinn darin erkennen. War meine aus zwei einfachen Wörtern bestehende Antwort zu kompliziert für dich? Sind nur komplizierte Antworten für dich einfach? Dann versuche ich es kompliziert: Primärer Ansprechpartner für den Kunden ist bei Änderungen im Reiseplan die Verkaufsstelle der gebuchten Reiseleistungen, im Volksmund auch Reisebüro genannt. Deren Aufgabe ist es, mit den anderen Parteien eine Lösung herbeizuführen. Gerade deshalb ist die Wahl einer kompetenten Verkaufsstelle ja auch so wichtig, ein Mantra, das nicht nur in diesem Forum immer und immer wieder gepredigt wird, und das immer dann in den Vordergrund rückt, wenn es zu Unregelmäßigkeiten kommt, die eine Änderung der ursprünglich gebuchten Reiseleistungen verlangt.

Darüber hinaus hat rcs ja bereits daruf hingewiesen, wer rechtlich verantwortlich ist, nämlich die Airline, mit der ein Beförderungsvertrag in Form eines Flugscheins abgeschlossen wurde. Oft ist diese Airline in Zeiten sparsamer Selbstbucher ohnehin mit der Verkaufsstelle identisch.
 
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rcs

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Nun ändert AF die Zeiten nach hinten, so dass die MCT unterschritten wird.

AF "sollte" sich als Verursacher um eine Lösung kümmern.

Nur wer ist mein "Ansprechpartner" (bei Lösungsverweigerung notfalls vor Gericht): LH (mein Vertragspartner) oder AF (Verursacher)? Genau hier beginnt in der Praxis doch das jeweilige Nicht-Zuständigsein.

Ansprechpartner ist in dem Fall zunächst derjenige, über den Du das Ticket gebucht hast (z.B. Reisebüro oder Airline).
Und entscheiden über eine Umbuchung wird in dem Beispiel LH, wenn das Ticket auf deren Ticketdokument ausgestellt ist - ggf. in Abstimmung mit LX, deren Flugnummer als Marketing-Flugnummer gebucht wurde.

AF ist bei der Nummer komplett außen vor, da aufgrund des Codeshares und Ticketing auf nicht-AF-Dokument nur sekundärer Erfüllungsgehilfe. Einzige Ausnahme von dieser Aussage: Unregelmäßigkeiten seitens AF am Flugtag selbst.
 
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jarino

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28.03.2009
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Die Fluggesellschaft, die das Ticket ausgestellt hat, konnte dies für die andere Fluggesellschaft nur tun, weil beide die IATA-Regeln anerkennen, demnach muss und kann die ticketausstellende Fluggesellschaft nach IATA-Res. 735d umbuchen, vgl.:
https://www.caymanairways.net/iata/manual/Inv-Rerouting-1st-Ed-2002.pdf

EU 261/2004 nimmt aber bei Streichungen auch noch zusätzlich die ausführende Fluggesellschaft in die Pflicht.
 

flysurfer

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Ansprechpartner ist in dem Fall zunächst derjenige, über den Du das Ticket gebucht hast (z.B. Reisebüro oder Airline).
Und entscheiden über eine Umbuchung wird in dem Beispiel LH, wenn das Ticket auf deren Ticketdokument ausgestellt ist - ggf. in Abstimmung mit LX, deren Flugnummer als Marketing-Flugnummer gebucht wurde.

Meine Rede! Wunderbar! Aber kurze, klare und eindeutige Antworten sind hier offenbar eher nicht erwünscht, also werde ich mich künftig wieder bemühen, auszuschweifen und zu schwadronieren. ;)