Pauschalreisen - Änderung des Ankunftortes/Abflugzeit

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Seneca

Erfahrenes Mitglied
29.03.2011
968
132
Kölle
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Hallo,


sitze gerade mit Freundin in Cala Ratjada und wir haben folgendes Problem: Hinflug war Dus - Palma mit Condor. Rückflug sollte am Freitag erfolgen um 11:40 mit airberlin. Nun erfahren wir heute per handschriftlichen Zettel dass wir bereits um 8:30 nach Fra fliegen.
Wie wir von dort nach Hause kommen, steht dort nicht. Haben wir Anspruch auf ein Bahnticket? Bzw. Müssen wir uns nachher im Bus 3h nach Dus kutschieren lassen? Gäbe es Anspruch auf Entschädigung aufgrund der EU fluggastrechteverordnung?

Ja, ich weiß Pauschalreisen .... :D


Vielen Dank!
 

giulia

Erfahrenes Mitglied
14.09.2010
747
1
ich würde entweder den pauschalreiseanbieter oder air berlin kontaktieren um mir das ganze erstmal bestätigen und dann erklären zu lassen. handschriftlicher zettel klingt für mich dubios. da würde ich schon ein bißchen mehr infos haben wollen.
 
K

kraven

Guest
Sieht mir nach Überbucht aus:
3 AB9415 YL BC HC KC MC LC VC /PMI DUS 0925 1145 E0/738 2:20
SC NC QC OC PC EC WC GC ZL RC TC
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Ich würde sagen man muss euch bis zum Endziel befördern. Kommt ihr da mit mehr als 3 Stunden an sollte euch die Entschädigung zustehen. Aber das sollen die Experten mal beurteilen.
 
K

kraven

Guest
Ja, die müssen euch nach DUS befördern. Ebenfalls gibts Entschädigung.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.146
8.446
BRU
Auch früherer Abflug kann einen Anspruch auf Entschädigung begründen. Im Falle einer Annullierung von weniger als 7 Tagen vor Abflug gibts die Entschädigung nach der EU-Verordnung bereits, wenn der Abflug mehr als 1 Stunde früher ist. Ich kann mir gut vorstellen, dass bei unfreiwilliger Umbuchung auf einen anderen Flug wegen Überbuchung ähnliches gilt.

Falls Ihr also - nach natürlich kostenloser Weiterbeförderung - weniger als 3 Stunden verspätet in DUS ankommt, könnte der deutlich frühere Abflug eventuell ein Grund für einen Entschädigungsanspruch sein.
 

Seneca

Erfahrenes Mitglied
29.03.2011
968
132
Kölle
Vielen Dank für eure Hilfe ;)

Der Zettel war von der Reiseleitung von Thomas cook, wir sollen uns mit ihr in Verbindung setzen zwecks umschreiben der Tickets. Hauptanliegen meines anhangs ist nur dass wir nicht elendig lang mit dem Bus rumgurken müssen :D und wenn doch (dauert ja Ca 3h) wir wenigstens Anspruch auf entschädigung hätten.
 

belair

Erfahrenes Mitglied
15.04.2009
2.322
0
GSP/SCN
Ich hänge mich hier mal dran. Meine Mutter hat eine Pauschalreise mit Flug und Rail & Fly-Ticket gebucht. Der Rückflug wurde zwei Wochen vorher von morgens auf abends umgebucht. Soweit eigentlich gut, ein weiterer Urlaubstag. Allerdings besteht so nicht mehr die Möglichkeit, mit dem Rail & Fly-Ticket noch am selben Tag nach Hause zu fahren und eine Übernachtung ist in FRA fällig. Das Rail & Fly-Ticket kann ja am nächsten Tag noch benutzt werden. Muss meine Mutter sich jetzt auf ihre Kosten ein Hotelzimmer besorgen?`Die Nakündigung war zwar (gerade so) zwei Wochen vor dem Rückflug, allerdings nur drei Tage vor dem Hinflug. Ich danke für Antworten.

Kenne mich leider mit Pauschalreisen überhaupt nicht aus.
 

Seneca

Erfahrenes Mitglied
29.03.2011
968
132
Kölle
So, kurzes Update.

Sind heute in FRA gelandet gegen 10:40 und wurden dann nach fast zwei Stunden mit dem Bus weggekarrt. Eigentlich sollte noch eine andere Familie ebenfalls im Bus sitzen, die hat sich aber wohl lieber mit der Bahn aus dem Staub gemacht. Auch nach mehrmaliger Bitte wollte uns die ThomasCook Dame kein Bahnticket überlassen ;)
Kurz nach 15:00 waren wir dann erst am Ziel.

Wie sieht's da jetzt aus mit Entschädigungen? Wie muss man da vorgehen? 20€ hat man uns angeboten, die haben wir abgelehnt, das ist doch eher als Butterbrot gedacht, oder?

Vielen Dank.
 

Seneca

Erfahrenes Mitglied
29.03.2011
968
132
Kölle
Achja, sollte man erst einmal eher die: Erstmal freundlich nachfragen nach Entschädigung- oder lieber die: Ich drohe mit Klage-Schiene fahren? :D

Bin ja ein Freund der ersten, die harten Geschütze kann man dann immer noch auffahren.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.146
8.446
BRU
Also ich würde erstmal einen höflichen, aber deutlichen Brief schreiben, in dem Du unter Verweis auf Deine Rechte aus der EU-Verordnung um die Zahlung der entsprechenden Entschädigung bittest. Am Ende kannst Du ja noch darauf hinweisen, dass Du - solltest Du bis zum Datum x keine Antwort erhalten, Dir vorbehältst, Dich an einen Anwalt zu wenden / zu klagen oder so ähnlich.

Allerdings bist Du ja wohl nicht viel später angekommen, als geplant, und ich glaube nicht, ob Du nur für die Busfahrt eine Entschädigung beantragen kannst. Am ehersten wohl aus der Tatsache, dass die Dir angebotene Alternative deutlich früher war. Wobei ich nicht weiß, ob das mit der Entschädigung bei früherem Abflug nur im Falle von Annullierungen gilt, oder auch bei Umbuchung wegen Überbuchung.... Also vielleicht erst mal das klären, bevor Du mit der Klage drohst.....
 
T

tosc

Guest
Also ich würde erstmal einen höflichen, aber deutlichen Brief schreiben, in dem Du unter Verweis auf Deine Rechte aus der EU-Verordnung um die Zahlung der entsprechenden Entschädigung bittest. Am Ende kannst Du ja noch darauf hinweisen, dass Du - solltest Du bis zum Datum x keine Antwort erhalten, Dir vorbehältst, Dich an einen Anwalt zu wenden / zu klagen oder so ähnlich.

Allerdings bist Du ja wohl nicht viel später angekommen, als geplant, und ich glaube nicht, ob Du nur für die Busfahrt eine Entschädigung beantragen kannst. Am ehersten wohl aus der Tatsache, dass die Dir angebotene Alternative deutlich früher war. Wobei ich nicht weiß, ob das mit der Entschädigung bei früherem Abflug nur im Falle von Annullierungen gilt, oder auch bei Umbuchung wegen Überbuchung.... Also vielleicht erst mal das klären, bevor Du mit der Klage drohst.....

EU-Verordnung ist erstmal am Thema vorbei, da wir hier über eine Pauschalreise reden. Analog zur 261/2004 gibt es hier das Schlagwort "Reisepreisminderung", Eindrücke und Geschehnisse dem Veranstalter mitteilen, abwarten wie dieser reagiert, bzw. was er anbietet ...
 

Seneca

Erfahrenes Mitglied
29.03.2011
968
132
Kölle
Danke!


Okay, ich bin nicht viel später nach Hause gekommen, aber wir mussten um halb 4 aufstehen und waren erst 12h später zuhause. Das mindert schon den Urlaubsspaß, vorallem den vom weiblichen Anhang ;)
Und dass wir erst 2h in FRA warten müssen, bis klar ist, dass die andere Familie bereits mit dem Zug gefahren ist, war auch nicht so prickelnd.
 
K

kraven

Guest
Nicht vergessen: Die erste Beschwerde muss dem Veranstalter spätestens vier Wochen nach Beendigung der Reise vorliegen, sonst hast du keinen Anspruch auf eine Entschädigung!
 

Seneca

Erfahrenes Mitglied
29.03.2011
968
132
Kölle
Ich wollte ein kurzes Update geben:

Letzte Woche kam Antwort, auf das Schreiben, dass meine Freundin an Bucherreisen geschickt hat. Hätte gerne eure Meinung dazu, da es meiner Meinung nach, einige Punkte gibt, die man angreifen könnte.
 

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franzose

Fremdbucher
10.07.2009
5.927
162
MUC
Kurze Nachfrage: Hattet ihr die Tickets nach DUS bereits ausgehändigt bekommen? Wenn das so war, dann wart ihr ja fest gebucht auf einem Flug und wurdet wg. Überbuchung oder Annullierung umgebucht. Beides zieht in dem Fall meiner Meinung nach eine Kompensationszahlung nach sich. Allerdings kenne ich mich mit Pauschalreisen nicht so aus.

Es ist zwar richtig, dass die An- und Abreisezeiten nicht verbindlich bei Buchung sind. Wenn allerdings die Reisedokumente (mit Flügen) ausgehändigt werden, so sind diese Zeiten selbstverständlich bindend. Allerdings weiß ich nicht, ob man diese Ansprüche nicht auch noch der Airline melden muss. Da können die Experten hier mehr zu sagen.
 

Seneca

Erfahrenes Mitglied
29.03.2011
968
132
Kölle
Sicherlich hatten wir die Abflugzeiten schriftlich, die Bordkarte gab es aber natürlich erst am Schalter und in PMI war das natürlich dann FRA.
Ja, der Flug war überbucht, uns wurde zwar gesagt, er wäre storniert worden, fand aber planmäßig statt.

Auch uns ist bewusst, dass die Abflugzeiten sich ändern können, trotzdem wurde unsere Nachtruhe nicht unerheblich unterbrochen (Aufstehen gegen 3 Uhr).
 

franzose

Fremdbucher
10.07.2009
5.927
162
MUC
Ich zitiere einmal:

Flug

Flugannullierung - Flugstornierung
[...]Bei einer Flugstornierung mit zumutbarem Ersatzflug besteht - wie bei Annullierung ohne Verschulden der Fluggesellschaft - kein Anspruch auf Entschädigung.



Als zumutbar gilt, wenn der Flugpassagier sieben Tage vor Abflug über die Änderung informiert wird und der Ersatzflug höchstens eine Stunde früher beginnt und nicht später als zwei Stunden nach dem ursprünglichen Flug endet. Bei einer Information 14 Tage vor dem Abflug gilt ein Toleranzzeitraum beim Ersatzflug von höchstens zwei Stunden früher und maximal vier Stunden späterer Landung auf dem Zielflughafen landet.
Meiner Meinung nach sind die dran und können sich da nicht herausreden, eine Reisepreisminderung (nicht EU 261/04) zu akzeptieren. Allerdings wird ohne Anwalt dort wenig vorangehen.

Für dich könnte auch dies hier interessant sein: Urteil des AG Düsseldorf vom 27.03.2007 Aktenzeichen: 230 C 16700/06

Dieses Urteil beschreibt deinen Fall so ziemlich genau. Demnach hast du Anspruch auf eine Minderung des Reisepreises, allerdings nicht auf 261/04, da:

Den Klägern steht kein Entschädigungsanspruch gem. EG VO 261 / 04 zu. In Betracht kommt insoweit nur ein Anspruch aus Art. 4 Abs. 3 ( bzw. Art. 5 Abs. 1 c ) i. V. m. Art. 7 der VO. (WhfZrhzGrgzyQbphzrag1.83) Entgegen der Auffassung der Kläger ist die Beklagte als Reiseveranstalter jedoch nicht passiv-legitimiert für Ansprüche aus der VO. Denn die VO begründet Ansprüche des Fluggastes nur gegen das ausführenden Luftfahrtunternehmen, wie sich aus dem klaren Wortlaut der Art. 3 Abs. 5, Art. 4 Abs. 3 ergibt.

Weiter heißt es:

Aufgrund des klaren Wortlautes ist auch keine analoge Anwendung der VO auf die Beklagte möglich.

Es fehlt auch an einer unbeabsichtigten Regelungslücke.

Die Frage ist jetzt, ob du noch einmal separat gegen die ursprünglich ausführende Luftfahrtgesellschaft vorgehen könntest, bezweifle das aber irgendwie.
 
Zuletzt bearbeitet:

Seneca

Erfahrenes Mitglied
29.03.2011
968
132
Kölle
Vielen Dank für deine Mühen.

Ja die Idee, das Ganze auch an die Fluggesellschaft zu schicken, hatten wir anfangs auch, jedoch bleibt da die Frage an welches. Ursprünglich auf AB gebucht und dann auf DE. Glaube auch nicht, dass die Fluggesellschaften Einfluss darauf haben, wer jetzt wo mitfliegt, da geht es doch eher um Kontingente, die die Reiseanbieter kaufen?

Danke für das Urteil, bin da nicht so bewandert, in welcher Höhe kann ich jetzt einen Ausgleich fordern?
 

franzose

Fremdbucher
10.07.2009
5.927
162
MUC
Ursprünglich auf AB gebucht und dann auf DE. Glaube auch nicht, dass die Fluggesellschaften Einfluss darauf haben, wer jetzt wo mitfliegt, da geht es doch eher um Kontingente, die die Reiseanbieter kaufen?

Naja, so einfach ist das nicht. Dazu müsste man wissen, ob ihr eine bestätigte Buchung seitens der Airline hattet. Wenn nicht (buchen Reiseveranstalter auf Standby ohne es dem Kunden mitzuteilen?!?) sieht es schlecht aus. Aber generell würde ich mir bei so etwas einen Anwalt nehmen. Der Fall ist doch sehr verzwickt und nicht pauschal zu beantworten...

Auch wegen der Reisepreisminderung würde ich mich in fachkundige Hände begeben, zumal seitens des Reiseveranstalters eine deutliche Absage kam. Einen groben Anhaltspunkt für die Minderung gibt die Frankfurter Tabelle (Google).
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.207
1.029
Vielen Dank für deine Mühen.

Ja die Idee, das Ganze auch an die Fluggesellschaft zu schicken, hatten wir anfangs auch, jedoch bleibt da die Frage an welches. Ursprünglich auf AB gebucht und dann auf DE. Glaube auch nicht, dass die Fluggesellschaften Einfluss darauf haben, wer jetzt wo mitfliegt, da geht es doch eher um Kontingente, die die Reiseanbieter kaufen?

Danke für das Urteil, bin da nicht so bewandert, in welcher Höhe kann ich jetzt einen Ausgleich fordern?

An AB, hast Du die Originaltickets noch, steht da OK oder HK bei dem Heimflugsegment?