Passagier flippt aus und schlägt Kind

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Butterbrezel

Erfahrenes Mitglied
19.10.2012
386
0
Tübingen (STR)

Unwissender

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
479
3
Kommt schon, der Thread eignet sich doch gut zu einer weiteren "Kinder-im-Flugzeug"-Diskussion.
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.983
34
Wien
Möge der Tag an dem einer meiner Passagiere einen anderen Angreift niemals kommen.
 

Davisscholar

Erfahrenes Mitglied
04.08.2010
2.210
0
Da hilft nur eines Frauchen in den KravMaga Kurs und dann gibt es eins aufs Maul...

Sieht für mich als Laien ja eher nach Win Tsun aus, naja, Laie halt. Erinnert mich zu sehr an Ip Man, deswegen.

Was für ein trauriger Vorfall. Die unqualifizierte Bemerkung hätte ja schon reichen sollen, um den Pöbler dingfest zu machen. Aber Verständnis und Nächstenliebe sind halt Mangelware heutzutage. Schön, dass zumindest die Zivilcourage bei den Mitpassagieren vorhanden war...
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.974
13.495
FRA/QKL
Kommt schon, der Thread eignet sich doch gut zu einer weiteren "Kinder-im-Flugzeug"-Diskussion.
Absolut nicht. Die einzige Frage als AG die ich mir stelle ist, ob ich auf Grund dieses Vorfalls in Deutschland dieses Axxxxloch :)x) auch hätte fristlos kündigen dürfen. Ich vermute auf Grund unserer unsinnigen Gesetze und ultra AN freundlichen Rechtsprechung wäre noch nicht mal eine fristgerechte Kündigung mit gesetzliche Abfindung ohne Treffen vor Arbeitsgericht (Wahlweise vorheriger Vergleich zu Lasten des AG) durchgegangen. :sick:
 

steroidpsycho

Erfahrenes Mitglied
03.12.2010
746
180
Mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht. Und dies ist auch gut so, da ja keine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung vorliegt. Oder würde es Dir gefallen wegen eines Fehlers in Deiner Steuererklärung - den unter Umständen nicht Du sondern ein Steuerberater zu vertreten hätte, aufgrund der von Dir geleisteten Unterschrift jedoch Dir zuzurechnen wäre - beispielsweise die Fahrerlaubnis entzogen zu bekommen? Dies zeichnet einen Rechtsstaat aus und führt zu überwiegender weltweiter Anerkennung hierfür. Die zweifelsohne vorhandenen Schwächen muß die Allgemeinheit ertragen können, um den größeren Nutzen aus dem funkionierendem Rechtsstaat zu ziehen.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
11
VIE
fällt einem wirklich nichts dazu ein... doch, mal kurz die fresse pollieren. :) der normale rechtsweg wird wohl wenig bringen, denn der senile greis wird wohl dadurch nicht einsichtig werden.
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.983
34
Wien
Sobald der aufgrund einer Verurteilung der Arbeit fernbleibt = fristlose.

Und

Schließlich muss in einem Rechtsstaat seine Schuld immernoch gerichtlich bestätigt werden.
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
11.183
1.026
im Paralleluniversum
Mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht. Und dies ist auch gut so, da ja keine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung vorliegt.

Dem kann ich mich so nicht uneingeschränkt anschliessen. Es ist schon ein Unterschied zwischen einem Fehler in einer Steuererklärung und einer rassistischen Äußerung sowie einer vorsätzlichen Körperverletzung, oder?

ich würde ihn kündigen, fristlos. Soll ggfs. das AG entscheiden. Gründe: Rufschädigung für das Unternehmen. Bereitschaft, eine Straftat zu begehen. Rassistische Äußerungen, die ich dem Rest der Belegschaft nicht zumuten kann.

Diese Verhandlung würde ich durchziehen... Alleine schon moralisch gestärkt, weil so ein Ar... Nichts in meiner fIrma zu suchen hätte.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
ich würde ihn kündigen, fristlos. Soll ggfs. das AG entscheiden. Gründe: Rufschädigung für das Unternehmen. Bereitschaft, eine Straftat zu begehen. Rassistische Äußerungen, die ich dem Rest der Belegschaft nicht zumuten kann.

Sind aber keine wirklich brauchbaren Gründe. Eine Rufschädigung die er zu verantworten hat kann ja nur dann entstanden sein wenn er zufällig in Dienstkleidung mit Logo der Firma unterwegs war. Wenn nur die Presse verbreitet wo er arbeitet, ist das nicht ihm anzulasten. Gegen rassistische Äußerungen kannst du so auch nicht einfach vorgehen. Es geht dich als AG einen feuchten Kehricht wie dein AN in dieser Richtung denkt. Nur weil er z.B. NPD Mitglied ist kannst du Niemanden rausschmeissen. Und die Bereitschaft eine Straftat privat zu begehen ist ebenfalls kein Kündigungsgrund.
 
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nhobalu

Forumskater
18.10.2010
11.183
1.026
im Paralleluniversum
Sind aber keine wirklich brauchbaren Gründe. Eine Rufschädigung die er zu verantworten hat kann ja nur dann entstanden sein wenn er zufällig in Dienstkleidung mit Logo der Firma unterwegs war. Wenn nur die Presse verbreitet wo er arbeitet, ist das nicht ihm anzulasten. Gegen rassistische Äußerungen kannst du so auch nicht einfach vorgehen. Es geht dich als AG einen feuchten Kehricht wie dein AN in dieser Richtung denkt. Nur weil er z.B. NPD Mitglied ist kannst du Niemanden rausschmeissen. Und die Bereitschaft eine Straftat privat zu begehen ist ebenfalls kein Kündigungsgrund.

Da sind wir unterschiedlicher Meinung. Allein schon im Sinne des AGG müsste ich handeln, wenn ich z.B. eine Afroamerikaner im Unternehmen hätte und wüsste, dass besagter Mitarbeiter hier rassistische Äußerungen gemacht hat. Wie gesagt, mag sein, dass ich vor dem Arbeitsgericht verliere. Aber alleine meine Außenwirkung zu meinen Kunden und Auftraggebern und auch meine innere Einstellung würden es mir verbiete, so einen Menschen (immerhin in gehobener Position) weiter zu beschäftigen.
 

rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
10.167
3.527
ZRH / MUC
Und jetzt? Der Manager von MAN, der 2006 eine KLM-Maschine in Augsburg "landen liess", wurde von seinem Arbeitgeber auch gefeuert: Flugzeug-Randale: Bewährungsstrafe für Ex-Manager - Region - Augsburger Allgemeine

Die Frage ist, welcher Arbeitgeber einen verurteilten rassistischen aviatikstörenden Kinderschläger beschäftigen will. Ist so jemand psychisch seiner Position gewachsen? Und wird bei uns nicht auch nach Vorstrafen gefragt?
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Und jetzt? Der Manager von MAN, der 2006 eine KLM-Maschine in Augsburg "landen liess", wurde von seinem Arbeitgeber auch gefeuert: Flugzeug-Randale: Bewährungsstrafe für Ex-Manager - Region - Augsburger Allgemeine

Die Frage ist, welcher Arbeitgeber einen verurteilten rassistischen aviatikstörenden Kinderschläger beschäftigen will. Ist so jemand psychisch seiner Position gewachsen? Und wird bei uns nicht auch nach Vorstrafen gefragt?

Wobei den guten in dem Falle wohl die anderen 27 Passagiere gefeiert haben....
 

Friemens

Erfahrenes Mitglied
23.01.2012
1.164
0
MUC
Sind aber keine wirklich brauchbaren Gründe. Eine Rufschädigung die er zu verantworten hat kann ja nur dann entstanden sein wenn er zufällig in Dienstkleidung mit Logo der Firma unterwegs war. Wenn nur die Presse verbreitet wo er arbeitet, ist das nicht ihm anzulasten. Gegen rassistische Äußerungen kannst du so auch nicht einfach vorgehen. Es geht dich als AG einen feuchten Kehricht wie dein AN in dieser Richtung denkt. Nur weil er z.B. NPD Mitglied ist kannst du Niemanden rausschmeissen. Und die Bereitschaft eine Straftat privat zu begehen ist ebenfalls kein Kündigungsgrund.

Wenn Du beruflich wie in meinem Fall mit Schwarzen, Indern, Japanern, Chinesen, Koreanern, Taiwanern zu tun hast und Deine rassistischen Äußerungen gingen durch die Presse, wie soll ein AG einen solchen Typen noch beschäftigen, ohne dass sein Geschäft leidet? Der ist doch gar nicht mehr vermittelbar gegenüber den Kunden, die jede Firma nunmal braucht, um Umsätze zu generieren. Ich denke in den USA wäre jede Firma erledigt, von der bekannt wird, dass sie einen geouteten Rassisten NICHT kündigt, ich vermute mal, dass sie sogar verklagt würde, wenn sie ihn nicht rausschmeißt !
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
11
VIE
Die Frage ist, welcher Arbeitgeber einen verurteilten rassistischen aviatikstörenden Kinderschläger beschäftigen will. Ist so jemand psychisch seiner Position gewachsen? Und wird bei uns nicht auch nach Vorstrafen gefragt?

das ist nicht so klar wie es scheint... du darfst den bewerber eigentlich nur nach vorstrafen fragen die direkt den job betreffen. ein sich bewerbender lehrer oder banker kann selbstverständlich nach vorstrafen konkret gefragt werden. ein gewalt oder sittlichkeits delikt ist bei einem supermarkt regalbetreuer unerheblich und braucht nicht beantwortet zu werden...

das argument zu meinen das jemand nicht psychisch einer aufgabe gewachsen ist weil er eine vorstrafe hat gibt es auch nicht wenn ich kündigen will, erst wenn alle gründe für eine personenbezogene zutreffen geht das... das ist ja gar nicht so einfach. und wenn jemand beruflich nicht mit kindern zu tun hat oder als werbegesicht für die firma arbeitet finde mal gründe warum herr x die betrieblichen oder wirtschaftlichen interessen beeinträchtigt...
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Wenn Du beruflich wie in meinem Fall mit Schwarzen, Indern, Japanern, Chinesen, Koreanern, Taiwanern zu tun hast und Deine rassistischen Äußerungen gingen durch die Presse, wie soll ein AG einen solchen Typen noch beschäftigen, ohne dass sein Geschäft leidet?

Dann ist das aber ja immernoch kein Grund für eine fristlose Kündigung, auch wenn man es gerne so hätte. Man wird aber schon irgendeinen richtigen Kündigungsgrund für solche Typen finden (Chinesen wären übrigens seine Fans, ich kenne kein rassistischeres Volk. Hitler wird von vielen dort als Vorbild gesehen :rolleyes: ).
 

Marlon B.

Erfahrenes Mitglied
28.12.2011
529
357
wenn ich z.B. eine Afroamerikaner im Unternehmen hätte und wüsste, dass besagter Mitarbeiter hier rassistische Äußerungen gemacht hat.
Obiges Zitat ist Rassismus in reinster Form, auch wenn sich der Verfasser dem bestimmt gar nicht bewust ist: Der Schwarze wird als typisches Beispiel für ein Opfer hingestellt, welches geschützt werden muss. Dass auch Schwarze rassistisch sein können und Weiße Opfer, wird ausgelendet, weil es nicht in die eigene rassistische Denkweise passt.
 
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economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Obiges Zitat ist Rassismus in reinster Form, auch wenn sich der Verfasser dem bestimmt gar nicht bewust ist: Der Schwarze wird als typisches Beispiel für ein Opfer hingestellt, welches geschützt werden muss. Dass auch Schwarze rassistisch sein können und Weiße Opfer, wird ausgelendet, weil es nicht in die eigene rassistische Denkweise passt.

Ein Fred mit Potential.......