Erstattung bei höhrerer Gewalt?

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huihui

Erfahrenes Mitglied
03.01.2010
754
11
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Laut Europäischem Gerichtshof muss die Bahn auch bei Unwetter den Fahrpreis teilweise erstatten, dann müssen die Airlines sicher auch bald zahlen, oder?
 

markusr

Erfahrenes Mitglied
28.09.2011
939
38
Das Urteil gilt generell bei höhrerer Gewalt, also auch bei Streik / "Personenschaden" etc., richtig?!

Bei den Airlines kann ich nur hoffen, dass es zu keinem vergleichbaren Urteil kommt. Dafür ist der Flugverkehr meines Wissens nach wesentlich komplexer als die Bahn.
Beispiel: In Florida ist ein Hurrican, eine (DL oder AA) Maschine kann für 1-2 Tage nicht starten. Die Airline hat nicht mal eben einen Flieger in der Nähe ihres europäischen Ziels der die anderen Passagiere mitnehmen kann, zumal das Platzangebot auch begrenzt ist (auf Sitzplätze). Die Bahn hingegen kann schnell Ersatzbusse oder -züge organisieren, da sie ja (global betrachtet) lokal tätig ist. Zudem besteht theoretische keine Platzbeschränkung, die Passagiere können auch stehen.
 

huihui

Erfahrenes Mitglied
03.01.2010
754
11
Das Urteil gilt generell bei höhrerer Gewalt, also auch bei Streik / "Personenschaden" etc., richtig?!

Bei den Airlines kann ich nur hoffen, dass es zu keinem vergleichbaren Urteil kommt. Dafür ist der Flugverkehr meines Wissens nach wesentlich komplexer als die Bahn.
Beispiel: In Florida ist ein Hurrican, eine (DL oder AA) Maschine kann für 1-2 Tage nicht starten. Die Airline hat nicht mal eben einen Flieger in der Nähe ihres europäischen Ziels der die anderen Passagiere mitnehmen kann, zumal das Platzangebot auch begrenzt ist (auf Sitzplätze). Die Bahn hingegen kann schnell Ersatzbusse oder -züge organisieren, da sie ja (global betrachtet) lokal tätig ist. Zudem besteht theoretische keine Platzbeschränkung, die Passagiere können auch stehen.

hm, das kann ich nicht nachvollziehen. Wenn ein Zug in Hamburg ausfällt, warum sollte die Bahn dann einen Ersatzzug sofort parat haben? Auch ein Zug kann voll sein, so dass er keine Passagiere mehr aufnehmen kann. Gab schon Fälle, in denen Passagiere gebeten wurden den Zug zu verlassen. Zudem schon mal einen Zug durch Busse ersetzt? Wir reden hier von einem ICE -> max 1500 Personen? Pro Bus passen vielleicht 60 Personen rein.

Als Airline habe ich auch andere Transportmöglichkeiten zumindest auf kürzeren Strecken die ich mieten kann.

Das gute an dem Urteil - für den Kunden ist es egal was die Ursache ist. Genau das ist das Problem bei den Airlines, hier wird gerne alles mögliche vorgeschoben um jegliche Erstattung zu umgehen und das kann ich nicht nachvollziehen.
 

markusr

Erfahrenes Mitglied
28.09.2011
939
38
Weil die Airlinebranche in meinen Augen auf viel mehr mögliche Parameter zu achten hat, auf die sie keinen Einfluß hat.

Und die Bahn kann sog. Schienenersatzverkehr sehr zeitschnell anfordern und die Kunden weiter befördern so dass der Zeitverlust meistens nicht allzu groß ist, Airlines nicht da die Distanzen wesentlich größer sind.

Und ja, selbst erst Ende August erlebt: Zug Kopenhagen - Hamburg. Irgendwo in der Pampa zw. Puttgarden und Lübeck die Meldung dass Höhe Timmendorfer Strand ein Notarzteinsatz im Gleis sei. Zug hält an, keine 15 Minuten später waren 5 Busse vor Ort, die die Fahrgäste nach Lübeck oder Hamburg gebracht haben. Zeitverlust ~ 1,5 Stunden ggü. Plan.
 

somkiat

Erfahrenes Mitglied
30.05.2013
5.665
3.958
Gummersbach
Ich darf bereits in dieser frühen Phase der Auswertung dieses Urteils auf die folgende sach- und fachgerechte Möglichkeit hinweisen :

Es gibt bei dieser Bahn eine Funktion , die per Mail auf bestehende Verspätungen hinweist . Bei existierendem Reisewunsch gilt es also lediglich den passenden verspäteten Zug zu nehmen und schon bei Ankunft am Zielbahnhof den Erstattungsantrag zu versenden . Blöderweise muß man tatsächlich verreisen , ansonsten ergäben sich ungeahnte Möglichkeiten .

Allerdings , liebe Juser , möchte ich auch auf einen vokswirtschaftlich eintretenden Aspekt hinweisen , der ebenso wie beim Mindestlohn lautet : irgendwer muß bezahlen und dies wiederum wird der Fahrscheinkäufer sein müssen .

Abgesehen vom Maximierungsaspekt ist das Urteil natürlich wieder mal ein weltfremder Schwachsinn .
 

boarding

Erfahrenes Mitglied
10.01.2012
7.262
0
MUC
Bei den Airlines kann ich nur hoffen, dass es zu keinem vergleichbaren Urteil kommt. Dafür ist der Flugverkehr meines Wissens nach wesentlich komplexer als die Bahn.

Da stehen mit Blick auf die neuen EU-Regularien die Zeichen ja genau in die gegengesetzte Richtung: Deutlich weniger Passagierrechte.
 

Allererste Reihe

Erfahrenes Mitglied
07.05.2012
1.719
4
Süddeutschland
...
Abgesehen vom Maximierungsaspekt ist das Urteil natürlich wieder mal ein weltfremder Schwachsinn .

Absolut richtig! Irgendwann wird sich die Frage stellen wie teuer Tickets werden müssen um all die schwachsinnige Versicherung gegen jede noch so verständliche / unumgängliche Verspätung zu bezahlen.

Ganz im Ernst, wegen eines Noteinsatzes der Feuerwehr beispielsweise ist es doch einfach nur assozial auch noch Kohle fùr die Verspätung zu wollen. Den Sicherheitsaspekt (Priorität Pünktlichkeit gegenüber Sicherheit) braucht man schon gar nicht mehr zu erwähnen.