Das Urteil gilt generell bei höhrerer Gewalt, also auch bei Streik / "Personenschaden" etc., richtig?!
Bei den Airlines kann ich nur hoffen, dass es zu keinem vergleichbaren Urteil kommt. Dafür ist der Flugverkehr meines Wissens nach wesentlich komplexer als die Bahn.
Beispiel: In Florida ist ein Hurrican, eine (DL oder AA) Maschine kann für 1-2 Tage nicht starten. Die Airline hat nicht mal eben einen Flieger in der Nähe ihres europäischen Ziels der die anderen Passagiere mitnehmen kann, zumal das Platzangebot auch begrenzt ist (auf Sitzplätze). Die Bahn hingegen kann schnell Ersatzbusse oder -züge organisieren, da sie ja (global betrachtet) lokal tätig ist. Zudem besteht theoretische keine Platzbeschränkung, die Passagiere können auch stehen.