Es erscheint mir mittlerweile rechtlich am Sichersten, eine RLV mit ärztlichem Gesundheitscheck abzuschliessen. Hintergedanke: Wenn der Arzt kein erhöhtes Risiko sieht, sollte mir bzw. dem Begünstigten ziemlich viel Fragerei erspart bleiben und die Versicherung dann auch schneller "liefern".
Ein Gesundheitscheck beim Arzt kann hilfreich sein, um zu belegen, dass der Gesundheitszustand aktuell gut ist, es entbindet jedoch nicht die Gesundheitsfragen im Antrag zu beantworten. Der Arzt kann ja beim Gesundheitscheck keine Aussagen dazu machen, ob jemand vor z.B. vor fünf Jahren eine Psychotherapie gemacht hat, oder vor z.B. vor drei Jahren eine sexuell übertragbare Krankheit hatte, die aktuell ausgeheilt ist.
Die Gesundheitsangaben müssen in jedem Fall von der Versicherten Person beantwortet werden. Und diese sind auch leicht verständlich und einfach zu beantworten, also mit ja oder nein. Also z.B. die Frage: "Sind Sie in den letzten 10 Jahren von einem Psychater oder Psychologen behandelt oder beraten worden ist ja ganz einfach mit einem Ja oder Nein zu beantworten. Da gibt es keine Details die die Versicherung anders verstehen kann als der Antragssteller, oder?
Manchmal ist es aber so, dass es dem Antragssteller "peinlich" oder "unangenehm" ist, eine Gesundheitsfrage mit Ja zu beantworten, also z.B. die Psychotherapie, weil die Freundin einen verlassen hat, oder die Sexuell übertragbare Krankheit (Tripper, etc.) vom Seitensprung, den die Frau nicht mitbekommen soll, u.s.w. Das kann dann dazu führen, dass der Antragssteller nicht aufrichtig bei der Beantwortung der Fragen ist.
Also wird dann bei den Gesundheitsfragen im Antrag bewusst gelogen. Das nennt man im Versicherungsdeutsch vorvertragliche Anzeigenpflichtverletzung. Diese wird im §19 des VVG geregelt.
Vorvertragliche Anzeigepflicht bei Versicherungsverträgen
Das fällt im ersten Moment nicht weiter auf. Der Versicherer hat den Antragssteller versichert, denn er hat im Antrag ja "nein" angekreuzt. Der Versicherungsnehmer zahlt den Beitrag und alle sind zufrieden. Nun kommt es tatsächlich zum Versicherungsfall. Dann prüft der Versicherer ob er zahlen muss. Die Versicherte Person ist tot, dass muss man nicht prüfen, aber die Versicherte Person (VP) hat ggf. im Antrag bei einer der Fragen ein "Nein" angekreuzt", obwohl die VP ein Ja hätte ankreuzen müssen. Die Versicherungsgesellschaft findet das auch heraus, weil die VP die ärztliche Leistung über die Krankenversicherung abgerechnet hat. Diese Daten sind beim Arzt und der Krankenkasse/Krankenversicherung gespeichert In einem solchen Fall kann die Versicherungsgesellschaft die Leistung, also die Zahlung der Todesfallsumme verweigern. Dabei ist es unerheblich, ob die falsche Beantwortung der Gesundheitsfrage im Zusammenhang mit der Todesursache ist. In der Regel ist die Frist der vorvertraglichen Anzeigenpflichtverletzung auf fünf Jahre begrenzt, bei Arglist auf 10 Jahre.
Ich empfehle daher die Gesundheitsangaben ehrlich zu beantworten. Falls man nicht mehr weiß, was man in den letzen fünf bzw. zehn Jahren an Krankheiten, Arztbesuchen, Behandlungen, etc. hatte, sollte bei seiner Krankenversicherung nachfragen. Hat man tatsächlich eine Frage nicht richtig beantwortet und die Versicherung besteht bereits seit einiger Zeit, empfehle ich ebenfalls das gesundheitliche Risiko nachzumelden, damit die Versicherung im Extremfall nicht die Leistung verweigert.
Die Gesundheitsfragen sind bei verschiedenen Gesellschaften auch unterschiedlich, vor allen Dingen was die zeitliche Frist anbelangt, daher kann unter Umständen eine Gesellschaft die nur drei oder fünf Jahre zurück fragt besser geeignet sein, als eine Gesellschaft die 10 Jahre zurück fragt, selbst wenn dadurch die Prämie höher sein sollte.