Risikolebensversicherung richtig abschließen - ggf. mit Gesundheitscheck

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Starbucks

Mileage Run Purist
08.03.2009
4.545
0
MUC
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Hallo zusammen,

nachdem sich jetzt in meinem entfernteren Bekanntenkreis die Fälle häufen, in denen eine Versicherungsgesellschaft, die Leistungen aus einer Risikolebensversicherung unter Hinweis auf "falsche Angaben" im Gesundheitscheck im traurigen Fall der Fälle verweigert bzw. es zum Rechtsstreit kommt, bin ich meine Absicherung am überdenken.

Es erscheint mir mittlerweile rechtlich am Sichersten, eine RLV mit ärztlichem Gesundheitscheck abzuschliessen. Hintergedanke: Wenn der Arzt kein erhöhtes Risiko sieht, sollte mir bzw. dem Begünstigten ziemlich viel Fragerei erspart bleiben und die Versicherung dann auch schneller "liefern".

Höhere Prämie für mehr Sicherheit bzw. weniger Stress wäre auch ok.

Frage jetzt: Jemand Erfahrungen oder Empfehlungen ?
 

dreschen

Gründungsmitglied und Senior Chefredakteur VFT
Teammitglied
07.03.2009
5.821
927
45
Ruhrgebiet
Hallo zusammen,

nachdem sich jetzt in meinem entfernteren Bekanntenkreis die Fälle häufen, in denen eine Versicherungsgesellschaft, die Leistungen aus einer Risikolebensversicherung unter Hinweis auf "falsche Angaben" im Gesundheitscheck im traurigen Fall der Fälle verweigert bzw. es zum Rechtsstreit kommt, bin ich meine Absicherung am überdenken.

Es erscheint mir mittlerweile rechtlich am Sichersten, eine RLV mit ärztlichem Gesundheitscheck abzuschliessen. Hintergedanke: Wenn der Arzt kein erhöhtes Risiko sieht, sollte mir bzw. dem Begünstigten ziemlich viel Fragerei erspart bleiben und die Versicherung dann auch schneller "liefern".

Höhere Prämie für mehr Sicherheit bzw. weniger Stress wäre auch ok.

Frage jetzt: Jemand Erfahrungen oder Empfehlungen ?

Um eine Empfehlung auszusprechen, benötigt man noch Laufzeit und Alter der VP.
 

Anne

Erfahrenes Mitglied
20.06.2010
4.421
2
Hallo zusammen,

nachdem sich jetzt in meinem entfernteren Bekanntenkreis die Fälle häufen, in denen eine Versicherungsgesellschaft, die Leistungen aus einer Risikolebensversicherung unter Hinweis auf "falsche Angaben" im Gesundheitscheck im traurigen Fall der Fälle verweigert bzw. es zum Rechtsstreit kommt...

Ich verstehe nicht ganz.

Was ist denn mit "falschen Angaben" gemeint?

Waren die Verstorbenen denn dem Tode nah und wollten noch jemand durch ihr erwartetes, baldiges Ableben begünstigen?
 

Starbucks

Mileage Run Purist
08.03.2009
4.545
0
MUC
Was ist denn mit "falschen Angaben" gemeint?

Nein, bei keinem der Fälle unterstelle ich eine Absicht. Die haben guten Gewissens die Gesundheitsfragen ausgefüllt aber halt nicht so bis aufs kleinste Detail wie sich das die Versicherungsgesellschaften jetzt vorstellen.

Ich würde diese Verantwortung des ausfüllens gerne jemand anderen übernehmen lassen den man nicht so einfach irgendwas andichten kann im Falke der Fälle: Daher am Besten von der Versicherung ausgewählter Arzt oder so.
 

Anne

Erfahrenes Mitglied
20.06.2010
4.421
2
Nein, bei keinem der Fälle unterstelle ich eine Absicht. Die haben guten Gewissens die Gesundheitsfragen ausgefüllt aber halt nicht so bis aufs kleinste Detail wie sich das die Versicherungsgesellschaften jetzt vorstellen.

Okay, aber was genau bestreitet denn die Versicherung?

Den Tod des VN doch wohl eher nicht, denn deswegen ist der Versicherungsfall ja eingetreten, ergo kann sie doch nur darauf abheben, daß der VN im Grunde wußte, daß er nicht mehr lange zu leben hat? Aber selbst da gibt es Sterbeversicherungen, die ohne jegliche Gesundheitsfragen die Versicherungsleistung gestaffelt nach Jahren auszahlen.

Oder ging es um eine kapitalbildende Lebensversicherung?
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
[...] bin ich meine Absicherung am überdenken.
- 36 Jahre
- 10 Jahre Laufzeit
- Absicherungssumme 200k Euro

Bei der Gelegenheit: Das klingt nach einer Risikolebensversicherung. Wenn sie Deine Liebsten absichern soll, dann ist es ratsam, dies nicht - wie so oft - über die Bezugsberechtigung im Todesfall zu tun, sondern die Ehefrau, das Kind etc. zum Versicherungsnehmer zu machen und Dich selbst zum Versicherten. Dann fällt bei dem hinterbliebenen Versicherungsnehmer im Fall der Fälle nämlich keine Erbschaftsteuer auf die Versicherungsleistung an (und Einkommensteuer ohnehin nicht). Die Versicherungsbeiträge kannst Du selbstverständlich für den Versicherungsnehmer bezahlen.
 
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Anne

Erfahrenes Mitglied
20.06.2010
4.421
2
Bei der Gelegenheit: Das klingt nach einer Risikolebensversicherung. Wenn sie Deine Liebsten absichern soll, dann ist es ratsam, dies nicht - wie so oft - über die Bezugsberechtigung im Todesfall zu tun, sondern die Ehefrau, das Kind etc. zum Versicherungsnehmer zu machen und Dich selbst zum Versicherten. Dann fällt bei dem hinterbliebenen Versicherungsnehmer im Fall der Fälle nämlich keine Erbschaftsteuer auf die Versicherungsleistung an (und Einkommensteuer ohnehin nicht). Die Versicherungsbeiträge kannst Du selbstverständlich für den Versicherungsnehmer bezahlen.

Das springt viel zu kurz.

Entscheidend ist, ob man verheiratet ist oder nicht, ob viel Erbmasse existiert oder eher Schulden, beispielsweise durch den finanzierten Hausbau/Eigentumswohnung etc.

Für Ehepartner/eingetragene Lebenspartner liegt der Erbschaftssteuer-Freibetrag bei 500k, für Kinder bei 400k. Schlecht siehts nur für die "Freundin" aus, dann hält der Fiskus ab 20k die Hand auf.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Das springt viel zu kurz.

Entscheidend ist, ob man verheiratet ist oder nicht, ob viel Erbmasse existiert oder eher Schulden, beispielsweise durch den finanzierten Hausbau/Eigentumswohnung etc.

Für Ehepartner/eingetragene Lebenspartner liegt der Erbschaftssteuer-Freibetrag bei 500k, für Kinder bei 400k. Schlecht siehts nur für die "Freundin" aus, dann hält der Fiskus ab 20k die Hand auf.

Oh bitte! Ich kenne die Verhältnisse von Starbucks nicht, und jeder mag selbst oder mit Hilfe seines Steuerberaters prüfen, ob für ihn Anlass besteht, seine Verträge anzupassen oder nicht. Tatsache ist aber, dass die Gefahr einer Erbschaftbesteuerung besteht und dass 500K für viele der hiesigen "echten" HONs und SENs nicht nur auf dem Meilenkonto längst überschritten sind. Deshalb ist jedes Wort meines Beitrags richtig und mit gutem Grund geschrieben, zumal bei einer Versicherungssumme von 200K schon nur noch maximal 300K steuerfreie Erbmasse verbleiben.
 

Anne

Erfahrenes Mitglied
20.06.2010
4.421
2
Oh bitte! Ich kenne die Verhältnisse von Starbucks nicht...

Ja, eben, deswegen sollte man mit stringenten Empfehlungen womöglich etwas defensiver agieren.;)


Mit 36 Lenze und abzüglich Verbindlichkeiten mehr als 500k zu vererben, käme ich garantiert nicht auf die Idee, mir Rat im Internet zu suchen. Und beim Steuerberater auch nicht :idea:


Oft suggeriert eine hohe Versicherungssumme ja zunächst nur primäre Sicherheit für den, zum Glück, seltenen Fall des Ablebens in jungen Jahren. Das betrifft vor allen Dingen Berufsanfänger mit Familie und/oder anderen, eingegangenen Verpflichtungen (Autokauf, Eigenheim etc.), von denen sie ihre Angehörigen im Fall des Falles löblicherweise fern halten wollen.

Da reden wir aber nicht über abzüglich aller Passiva zu versteuernde 500k Erbmasse. Reine RLV ab dieser Größenordnung dienen dann eher der...hüstel, hüstel...und fallen für den tatsächlichen Leistungsempfänger erfahrungsgemäß steuerrechtlich nicht ins Gewicht.

-

Der von starbucks eingebrachte, zu diskutierende Punkt bleibt:

Wer hat, wann, welche schlechten Erfahrungen, wodurch und mit wem gemacht?

Und in welcher Art und Weise sind jene geeignet, eigene Absichten diesbezüglich zu extrapolieren?
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Mit 36 Lenze und abzüglich Verbindlichkeiten mehr als 500k zu vererben, käme ich garantiert nicht auf die Idee, mir Rat im Internet zu suchen. Und beim Steuerberater auch nicht :idea:
36 + 10, um genau zu sein, also ein Altersbereich, in dem leider oftmals die Eltern sterben und auf einmal das eigene Vermögen erheblich anwächst, falls man sich 46 Jahre lang über den Rat erhaben sah, Schenkungsfreibeträge zu nutzen.

Entscheidend ist, [...] ob viel Erbmasse existiert oder eher Schulden, beispielsweise durch den finanzierten Hausbau/Eigentumswohnung etc.
Scheinbar besteht auch Beratungsbedarf hinsichtlich Deiner Baufinanzierung und der Werthaltigkeit Deiner Immobilie.

Auf ein langes Leben! :)
 

Starbucks

Mileage Run Purist
08.03.2009
4.545
0
MUC
Nochmal ich :)

Für die Anregung, an den Versicherungsnehmer zu denken, bin ich schon mal sehr dankbar. Das ist ein Punkt, auf den ich selbst nicht gekommen wäre. Frage dazu: Ich nehme an, der Versicherungsnehmer kann während der Laufzeit nicht geändert werden. Den Bezugsberechtigten zu ändern, sollte dagegen weitestgehend ohne Probleme möglich sein.

Zum steuerlichen Aspekt gerade hinsichtlich evtl. Erbmasse sind die Hinweise auch nicht verkehrt. Meinem Verständnis nach mindert der Schenkungsfreibetrag aber auch die entsprechende Freibeträge im Erbfall. Soll heissen, tritt in den zehn Jahren nach der Schenkung der Erbfall ein, ist der Freibetrag durch die Schenkung vermindert. Kurzum: Es darf zehn Jahre nichts "passieren".

Wie im Eingangsbeitrag geschrieben: Es geht um den Abschluss einer Risiko-Lebensversicherung und nicht um eine Kapitallebensversicherung. Grund des Abschlusses sind keine Bankverbindlichkeiten oder dergleichen, sondern eher "moralische finanzielle Verpflichtungen" gegenüber anderen Familienangehörigen. Die sind Erbschaftssteuerlich sicherlich nicht verwertbar.

Zu den Einzelheiten, warum die Versicherer die Leistung derzeit verweigern, kann ich nicht allzu genau berichten, da nicht direkt mit involviert. Kurzform ist: Nach vier Jahren Laufzeit wird eine Krebserkrankung festgestellt. Versicherte Person stirbt nach sieben Jahren. Versicherung sagt jetzt, den Angaben bei der KV und der Krankenhistorie zufolge, hätte es bereits bei Vertragsabschluss Anzeichen gegeben, die man beim "Gesundheitscheck" hätte angeben müssen. Wie gesagt, ich vermag das sicherlich nicht abschliessend zu beurteilen aber: Ich würde gerne dieses Risiko, eines selbst ausgefüllten, im nach hinein dann als falsch oder unzureichend bezeichneten, Gesundheitsfragebogens ausschliessen.
 
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GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.155
471
Ich weiß nicht so recht:
Nach meiner Erfahrung spielen hier zwei Dinge eine Rolle:

1) Die Trägheit der meisten Leute, ein zwei Seiten langes Formular auszufüllen. Das kann doch nicht so schwer sein, ein paar Fragen zu beantworten.

2) Die Tendenz der Leute, es mit der Wahrheit nicht so genau zu nehmen, sei es, weil sie sich selbst nicht eingestehen wollen, daß sie gesundheitliche Probleme haben, oder sie es, weil sie Angst haben, abgelehnt zu werden, und sich denken, "naja, wenn ich die Wahrheit ein wenig biege, wird es schon keiner merken". Doch. Die LV merkt es schon. Im Ernstfall (aka Versicherungsfall) läßt sie sich die Unterlagen vom Arzt kommen. Und wenn man auf die Frage "wie hoch ist ihr Blutdruck" 120:80 geantwortet hat, und in den Unterlagen steht dann 240:190, tja, selber Schuld.

Also: Es ist kein Hexenwerk, die Fragen zu beantworten, und wenn man sich eine halbe Stunde Zeit nimmt, und sie wirklich gewissenhaft (!) beantwortet, gibt es auch kein Problem.
 
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Interflug

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
1.987
20
TXL, LHR
Es erscheint mir mittlerweile rechtlich am Sichersten, eine RLV mit ärztlichem Gesundheitscheck abzuschliessen. Hintergedanke: Wenn der Arzt kein erhöhtes Risiko sieht, sollte mir bzw. dem Begünstigten ziemlich viel Fragerei erspart bleiben und die Versicherung dann auch schneller "liefern".

Ein Gesundheitscheck beim Arzt kann hilfreich sein, um zu belegen, dass der Gesundheitszustand aktuell gut ist, es entbindet jedoch nicht die Gesundheitsfragen im Antrag zu beantworten. Der Arzt kann ja beim Gesundheitscheck keine Aussagen dazu machen, ob jemand vor z.B. vor fünf Jahren eine Psychotherapie gemacht hat, oder vor z.B. vor drei Jahren eine sexuell übertragbare Krankheit hatte, die aktuell ausgeheilt ist.

Die Gesundheitsangaben müssen in jedem Fall von der Versicherten Person beantwortet werden. Und diese sind auch leicht verständlich und einfach zu beantworten, also mit ja oder nein. Also z.B. die Frage: "Sind Sie in den letzten 10 Jahren von einem Psychater oder Psychologen behandelt oder beraten worden ist ja ganz einfach mit einem Ja oder Nein zu beantworten. Da gibt es keine Details die die Versicherung anders verstehen kann als der Antragssteller, oder?

Manchmal ist es aber so, dass es dem Antragssteller "peinlich" oder "unangenehm" ist, eine Gesundheitsfrage mit Ja zu beantworten, also z.B. die Psychotherapie, weil die Freundin einen verlassen hat, oder die Sexuell übertragbare Krankheit (Tripper, etc.) vom Seitensprung, den die Frau nicht mitbekommen soll, u.s.w. Das kann dann dazu führen, dass der Antragssteller nicht aufrichtig bei der Beantwortung der Fragen ist.

Also wird dann bei den Gesundheitsfragen im Antrag bewusst gelogen. Das nennt man im Versicherungsdeutsch vorvertragliche Anzeigenpflichtverletzung. Diese wird im §19 des VVG geregelt.
Vorvertragliche Anzeigepflicht bei Versicherungsverträgen

Das fällt im ersten Moment nicht weiter auf. Der Versicherer hat den Antragssteller versichert, denn er hat im Antrag ja "nein" angekreuzt. Der Versicherungsnehmer zahlt den Beitrag und alle sind zufrieden. Nun kommt es tatsächlich zum Versicherungsfall. Dann prüft der Versicherer ob er zahlen muss. Die Versicherte Person ist tot, dass muss man nicht prüfen, aber die Versicherte Person (VP) hat ggf. im Antrag bei einer der Fragen ein "Nein" angekreuzt", obwohl die VP ein Ja hätte ankreuzen müssen. Die Versicherungsgesellschaft findet das auch heraus, weil die VP die ärztliche Leistung über die Krankenversicherung abgerechnet hat. Diese Daten sind beim Arzt und der Krankenkasse/Krankenversicherung gespeichert In einem solchen Fall kann die Versicherungsgesellschaft die Leistung, also die Zahlung der Todesfallsumme verweigern. Dabei ist es unerheblich, ob die falsche Beantwortung der Gesundheitsfrage im Zusammenhang mit der Todesursache ist. In der Regel ist die Frist der vorvertraglichen Anzeigenpflichtverletzung auf fünf Jahre begrenzt, bei Arglist auf 10 Jahre.

Ich empfehle daher die Gesundheitsangaben ehrlich zu beantworten. Falls man nicht mehr weiß, was man in den letzen fünf bzw. zehn Jahren an Krankheiten, Arztbesuchen, Behandlungen, etc. hatte, sollte bei seiner Krankenversicherung nachfragen. Hat man tatsächlich eine Frage nicht richtig beantwortet und die Versicherung besteht bereits seit einiger Zeit, empfehle ich ebenfalls das gesundheitliche Risiko nachzumelden, damit die Versicherung im Extremfall nicht die Leistung verweigert.

Die Gesundheitsfragen sind bei verschiedenen Gesellschaften auch unterschiedlich, vor allen Dingen was die zeitliche Frist anbelangt, daher kann unter Umständen eine Gesellschaft die nur drei oder fünf Jahre zurück fragt besser geeignet sein, als eine Gesellschaft die 10 Jahre zurück fragt, selbst wenn dadurch die Prämie höher sein sollte.
 
Zuletzt bearbeitet:

Starbucks

Mileage Run Purist
08.03.2009
4.545
0
MUC
Danke für den Beitrag, Interflug. Dein Beitrag verdeutlicht, dass der Abschluss einer RLV eben nicht in fünf Minuten Bildschirmarbeit gemacht ist, wie es die bunten Versicherungsflyer so nett versprechen.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.155
471
Danke für den Beitrag, Interflug. Dein Beitrag verdeutlicht, dass der Abschluss einer RLV eben nicht in fünf Minuten Bildschirmarbeit gemacht ist, wie es die bunten Versicherungsflyer so nett versprechen.

Wer das annimmt, ist sowieso falsch unterwegs. Aber wie ich schon sagte: So schwer ist es auch nicht. Halbe Stunde und ehrlich antworten, und die Sache ist erledigt. Klar, um das Beispiel von Interflug aufzugreifen, die Frage nach der sexuell übertragbaren Krankheit ist blöd, wenn die neue Freundin daneben sitzt, aber die Konsequenz einer falschen Antwort ist eben: Siehe oben.
 
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Anne

Erfahrenes Mitglied
20.06.2010
4.421
2
Nochmal ich :)

Ich würde gerne dieses Risiko, eines selbst ausgefüllten, im nach hinein dann als falsch oder unzureichend bezeichneten, Gesundheitsfragebogens ausschliessen.

(y) Thats the point!(y)


Wenn ich alles richtig verstanden habe, geht es Dir vor allen Dingen darum, daß zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses seitens des Leistenden keine in irgendeiner Art und Weise bestehende Zweifel an der zu erbringenden Versicherungsleistung in Bezug auf die gemachten Angaben zur Deiner Person bestehen oder bestanden haben, richtig?

Also dann: Versicherung der Wahl per RA-Schreiben freundlich-offensiv auf Risiko-Punkte angehen, wahrheitsgemäß antwortend beschreiben und entsprechenden Vertrag unterschreiben.. Sollte nach Deinem Ableben :stop: hierzu späterer Rechtsstreit entstehen, wären Deine Nachfahren im Vorteil.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.155
471
Ich habe Sorge, dass eine halbe Stunde und eine ehrliche Antwort "aus dem Kopf" nicht reicht um das "wasserdicht" zu machen.

Interflug hat das eigentlich sehr detailliert und treffend ausgeführt. Beispiel: "Sind sie in den letzten 10 Jahren von einem Psychotherapeuten beraten worden". Nein angekreuzt, und dann hinterher "oh, da habe ich doch glatt vergessen, daß ich von 2011 bis 2012 72 Sitzungen bei Prof. Dr. Ratmirgut hatte..." Da fragt man sich doch, was die Leute sich dabei eigentlich DENKEN.... (wahrscheinlich gar nichts). Nochmal: Es ist KEIN Hexenwerk.
 

Simbi

Erfahrenes Mitglied
07.10.2009
658
27
DUS und BRU
Gerade gestern hat mir ein Bekannter erzählt, dass seine Bank zur Absicherung einer (gewerblichen) Immobilienfinanzierung auf den Abschluss einer RLV besteht. Die Prämie lt. Angebot der Bank ist allerdings doppelt so hoch, wie die bei seinem Versicherungsfritzen. Da gibt es also auch grosse Unterschiede.