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Am 09.06.2016 ist es endlich soweit, denn ab dann gilt:
Kurz gesagt: Wir können am POS selbst bestimmen was für ein Bezahlverfahren wir nutzen wollen.
Dieser Thread soll der Diskussion rund um die App Selection dienen.
EU Verordnung 2015/751 meinte:Kartenzahlverfahren, Emittenten, Acquirer, abwickelnde Stellen und andere Anbieter von technischen Dienstenstatten ein Zahlungsinstrument oder eine an der Verkaufsstelle genutzte Ausrüstung nicht mit automatischenMechanismen, Software oder Vorrichtungen aus, die die Wahl der Zahlungsmarke oder Zahlungsanwendung des Zahlersund des Zahlungsempfängers bei der Verwendung eines mit mehreren Akzeptanzmarken versehenen Zahlungsinstruments(Co-badging) einschränken.Die Zahlungsempfänger behalten die Möglichkeit, in der an der Verkaufsstelle genutzten Ausrüstung automatischeMechanismen zu installieren, die eine Vorauswahl einer bestimmten Zahlungsmarke oder Zahlungsanwendung treffen,allerdings dürfen die Zahlungsempfänger den Zahler nicht daran hindern, sich bei den Kategorien der vom Zahlungsempfängerakzeptierten Karten oder entsprechenden Zahlungsinstrumenten über diese automatische Vorauswahl, die derZahlungsempfänger in seinen Geräten festgelegt hat, hinwegzusetzen.
Kurz gesagt: Wir können am POS selbst bestimmen was für ein Bezahlverfahren wir nutzen wollen.
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