Praktiken bei HRS

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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.893
Ein Vergleichportal dient doch nur der schnelle Orientierung, ebenso wie Tripadvisor etc. die Entscheidungen muss man dann selber treffen - auf Grund eigener Präferenzen.
 
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Hopper

Erfahrenes Mitglied
29.04.2010
3.616
1.786
grounded
Letztlich sucht man sein Hotel nicht primär bei HRS, sondern über eine Metasuchmaschine wie etwa Trivago. Hat HRS dann den besten Preis (und hier rechnet man natürlich auch das Cashback mit ein) wird meinetwegen über HRS gebucht.
 
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bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
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351
Man koennte aber auch das Hotel direkt kontaktieren und versuchen, den HRS Preis zu bekommen?
 

sirikit06

Erfahrenes Mitglied
31.01.2016
918
1.075
LEJ
Letztlich sucht man sein Hotel nicht primär bei HRS, sondern über eine Metasuchmaschine wie etwa Trivago. Hat HRS dann den besten Preis (und hier rechnet man natürlich auch das Cashback mit ein) wird meinetwegen über HRS gebucht.


Dem kann ich nur voll zustimmen. Und ich finde das Boosten auch nicht unbedingt verwerflich, so läuft das nun ´mal heute. Und es ist ja nicht der einzige Trick. Man denke nur an die Hinweise, dass angeblich nur noch ein Zimmer frei ist und sich aber gerade x Personen das Hotel ansehen, dass sich die Hotelzimmer bei der Plattform XY schnell verkaufen etc. pp. Schließlich stehen dem geneigten Gast doch genug Informationsmöglichkeiten zur Verfügung. Es kann ja jeder für sich entscheiden, ob er sich von der Marketingmasche überrumpeln lässt oder nicht. Ein bisschen gesunder Menschenverstand hat noch nie geschadet.
 

Snappy

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
4.399
265
Bielefeld
Da man als ADAC Mitglied einen 10 Euro Tankgutschein je Buchung erhält (auch bei einem Hotelpreis von 30 Euro), ist HRS fast immer der günstigste Anbieter.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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Die Jungs von Correctiv arbeiten sehr sauber, es würde mich wundern, wenn sie ausgerechnet das falsch recherchiert hätten.

Naja, von wirklich rechts widrigen Verhalten steht in dem Artikel nichts - man spricht von Verstössen gegen das UWG - was natürlich auch ein Gesetz ist aber eben nur vom Wettbewerb (oder Verbraucherschützern) verfolgt werden kann - da es alle machen wird der Wettbewerb da nichts machen.

Eine Sauerei ist das ganze mit Sicherheit.
 

GoldenEye

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30.06.2012
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481
Oh Mann, so einfach entschuldigt man a) rechtswidriges Verhalten und b) unfaires Geschäftsgebaren?

Mir ist auch nicht ersichtlich, wo das rechtswidrig sein soll. Ob das unseriös, ähm, unfair ist, ach ja, woran wollen wir das messen? Ist eine YQ nicht auch unfair? Und so vieles andere auch? Soll ich gegrämt durch's Leben laufen? Oder entscheide ich nicht einfach selber, worauf ich mich einlassen will und worauf nicht!?
 

Lennart

Erfahrenes Mitglied
22.07.2010
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DUS
Naja, von wirklich rechts widrigen Verhalten steht in dem Artikel nichts - man spricht von Verstössen gegen das UWG - was natürlich auch ein Gesetz ist aber eben nur vom Wettbewerb (oder Verbraucherschützern) verfolgt werden kann - da es alle machen wird der Wettbewerb da nichts machen.

Eine Sauerei ist das ganze mit Sicherheit.

Pardon. Wenn man gegen ein Gesetz verstößt, handelt man rechtswidrig. Oder bin ich als juristischer Laie jetzt wieder zu sehr von Ethik getrieben?

§ 5 UWG - Irreführende geschäftliche Handlungen

(1) Unlauter handelt, wer eine irreführende geschäftliche Handlung vornimmt, die geeignet ist, den Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte. (...)
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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Pardon. Wenn man gegen ein Gesetz verstößt, handelt man rechtswidrig. Oder bin ich als juristischer Laie jetzt wieder zu sehr von Ethik getrieben?

§ 5 UWG - Irreführende geschäftliche Handlungen

(1) Unlauter handelt, wer eine irreführende geschäftliche Handlung vornimmt, die geeignet ist, den Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte. (...)

Jein - du hast formell recht - aber was nützt es wenn dieses Gesetz von den Parteien die es einsetzen können ignoriert wird.

Du hast auf Grund dieses Verstosses haargenau keinerlei Rechte. Du kannst das nicht anzeigen, du kannst das nicht abmahnen.

Gegen das UWG wird eigentlich die ganze Zeit überall verstossen - das ist so ein wenig das Falsch Parken im Wettbewerb - ein fehlendes Preisschild im Schaufenster ist schon ein Verstoss gegen das UWG.
 

Lennart

Erfahrenes Mitglied
22.07.2010
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DUS
Jein - du hast formell recht - aber was nützt es wenn dieses Gesetz von den Parteien die es einsetzen können ignoriert wird.

Du hast auf Grund dieses Verstosses haargenau keinerlei Rechte. Du kannst das nicht anzeigen, du kannst das nicht abmahnen.

Gegen das UWG wird eigentlich die ganze Zeit überall verstossen - das ist so ein wenig das Falsch Parken im Wettbewerb - ein fehlendes Preisschild im Schaufenster ist schon ein Verstoss gegen das UWG.

Ausgangslage war ja auch, dass es mich ärgert, wenn sowas mit "so läuft das nun ´mal heute" hingenommen wird.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
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Ausgangslage war ja auch, dass es mich ärgert, wenn sowas mit "so läuft das nun ´mal heute" hingenommen wird.


Da sind wir doch absolut einer Meinung, ich finde das eine echte Sauerei - ich wäre nur stark verwundert gewesen wenn HRS Praktiken anwendet die die Staatsanwaltschaft auf den Plan ruft - nicht das es unmöglich wäre.
 

GoldenEye

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30.06.2012
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Pardon. Wenn man gegen ein Gesetz verstößt, handelt man rechtswidrig. Oder bin ich als juristischer Laie jetzt wieder zu sehr von Ethik getrieben?

Nein, aber es gibt halt nicht nur schwarz und weiß im Leben:

§ 5 UWG - Irreführende geschäftliche Handlungen

(1) Unlauter handelt, wer eine irreführende geschäftliche Handlung vornimmt, die geeignet ist, den Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte. (...)

Ist halt die Frage, welchen "Verbraucher" man hier zu Grunde legt. Wie die Reaktionen in diesem Thread zeigen, glaubt ja hier keiner, daß HRS die Caritas ist und nur in meinem Interesse unterwegs (was übrigens bei der Caritas... aber lassen wir das).
Unterstelle ich den halbwegs mündigen Verbraucher? Oder unterstelle ich den DAU, der wirklich glaubt, daß HRS die günstigsten Preise zuerst zeigt, der Auto-Händler mir die Extras nur anpreist, weil er die aus eigener Tasche bezahlt, und ich wie ein Foto-Modell aussehe, wenn ich dieses oder jenes Haar-Shampoo verwende. :rolleyes:
 
F

feb

Guest
Und ich finde das Boosten auch nicht unbedingt verwerflich, so läuft das nun ´mal heute.

Die Rechtssprechung sieht das erfeulicherweise ganz gegenteilig. Eine Regel "Beschiss ist erlaubt, weil weit verbreitet" gibt es nicht.

Da sind wir doch absolut einer Meinung, ich finde das eine echte Sauerei - ich wäre nur stark verwundert gewesen wenn HRS Praktiken anwendet die die Staatsanwaltschaft auf den Plan ruft - nicht das es unmöglich wäre.

Wettbewerbsverstöße nach dem UWG werden vor den Zivilkammern oder Kammern für Handelssachen des zuständigen Landgerichts in Zivilsachen ausgetragen.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
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Die Rechtssprechung sieht das erfeulicherweise ganz gegenteilig. .

Ernst gemeinte Frage: Wie sieht es denn die Rechtsprechung?

Es muß doch jedem klar sein, daß jeder, der mir irgendetwas verkaufen will, in irgendeiner Form davon profitiert. :rolleyes: . Das gilt übrigens auch für den Anwalt, der mir die Erfolgsaussichten meiner Klage in den rosigsten Farben ausmalt. ;)
 
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Lennart

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22.07.2010
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DUS
Ernst gemeinte Frage: Wie sieht es denn die Rechtsprechung?

Es muß doch jedem klar sein, daß jeder, der mir irgendetwas verkaufen will, in irgendeiner Form davon profitiert. :rolleyes: . Das gilt übrigens auch für den Anwalt, der mir die Erfolgsaussichten meiner Klage in den rosigsten Farben ausmalt. ;)

Wenn es so klar ist, tut es ja auch nicht weh, diese Praxis an irgendeiner Stelle dem Kunden zu erklären.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.159
481
Wenn es so klar ist, tut es ja auch nicht weh, diese Praxis an irgendeiner Stelle dem Kunden zu erklären.

Erwartest Du, daß Dein Autohändler Dich darüber aufklärt, daß er am Zubehör die 10-fache Marge verdient wie am Fahrzeug? Die Tankstelle, daß sie an der Tasse Kaffee mehr verdienen als an der Tankfüllung? FR, daß sie am Bordverkauf mehr verdienen als am Ticket?

Wollen wir wirklich amerikanische Verhältnisse haben (in Teilen haben wir die sowieso schon), wo an jedem Produkt 10 Seiten disclaimer hängen (die am Ende mehr verwirren als informieren (sollen)), die einen informieren, daß Kaffee heiß ist, man Katzen nicht in Mikrowellen trocknet, etc. etc. ?
 

Lennart

Erfahrenes Mitglied
22.07.2010
3.375
35
DUS
Erwartest Du, daß Dein Autohändler Dich darüber aufklärt, daß er am Zubehör die 10-fache Marge verdient wie am Fahrzeug? Die Tankstelle, daß sie an der Tasse Kaffee mehr verdienen als an der Tankfüllung? FR, daß sie am Bordverkauf mehr verdienen als am Ticket?

Wollen wir wirklich amerikanische Verhältnisse haben (in Teilen haben wir die sowieso schon), wo an jedem Produkt 10 Seiten disclaimer hängen (die am Ende mehr verwirren als informieren (sollen)), die einen informieren, daß Kaffee heiß ist, man Katzen nicht in Mikrowellen trocknet, etc. etc. ?

Der Autohändler suggeriert mir aber auch nichts Gegenteiliges. Hier geht es ja darum, dass der Nutzer über das Ranking getäuscht wird, oder nicht?
 
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