Betriebsrente beantragen bei ehemaligen Arbeitgebern

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sybabe

Aktives Mitglied
28.10.2018
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CGN
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Ist es richtig, dass man arbeitgeberfinanzierte Betriebsrenten immer bei seinen ehemaligen Arbeitgebern beantragen muss (öffentlicher Dienst mal ausgenommen - dort übernehmen das oft die Zusatzkassen) und dort auch den Bescheid der gesetzlichen Rentenversicherung vorlegen muss? Oder gibt es irgendwie eine Möglichkeit, das zu umgehen und das direkt über die Versicherung zu beantragen?

Ich stelle mir auch die Frage, ob das datenschutzrechtlich seine Ordnung hat, wenn ein ehemaliger Arbeitgeber (nur) für die Annahme und Weiterleitung des Antrags an die Versicherung (noch) zuständig ist.
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
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LEJ
Deinen Rentenbescheid der gesetzlichen RV beim Träger (muss nicht der alte AG sein) deiner betrieblichen Rentenversicherung als Anlage der Antragstellung eineichen. Der Rentenbescheid der ges. RV ist zwingend. Dein Problem kann ich nicht erkennen sofern ich deine Frage verstanden habe.
 

sybabe

Aktives Mitglied
28.10.2018
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@Langstrecke

Ich habe Anspruch auf 3 arbeitgeberfinanzierte Betriebsrenten bei ehemaligen Arbeitgebern, 1 davon kann ich wohl direkt über den Träger/die Zusatzkasse abrufen (da dieser Arbeitgeber zum öffentlichen Dienst gehört), 2 davon wohl nur indirekt über die ehemaligen Arbeitgeber.

Diese Erkenntnis schließe ich aus diesem Internetbeitrag.

Ich bin inzwischen selbstständig und werde dann irgendwann mal die Renten in Anspruch nehmen können. Ich sehe es persönlich und auch datenschutzrechtlich problematisch, dass ich mich - wenn das ein Fakt ist - nach vielen Jahren bei ehemaligen Arbeitgebern melden muss, um diesen Anspruch dann einzulösen. Es gibt ja manchmal auch gute Gründe, weshalb man einen Arbeitgeber verlassen hat.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
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Die gesetzliche Rentenversicherung hat mit deinen Anwartschaften auf Betriebsrenten genau nichts zu tun.

Worin genau das Problem sein soll, sich zur Inanspruchnahme der Betriebsrente bei einem Ex-Arbeitgeber zu melden, habe ich nicht verstanden. Dass du da anscheinend nicht im Guten gegangen bist, wird zu dem Zeitpunkt niemand mehr interessieren. Was soll dabei "datenschutzrechtlich problematisch" sein?
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
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IAH & HAM
Die gesetzliche Rentenversicherung hat mit deinen Anwartschaften auf Betriebsrenten genau nichts zu tun.
Das kommt sehr auf das Versorgungswerk und die Finanzierung der Zusage an. Gerade bei Direktzusagen von Arbeitgebern ist der Zahlungsbeginn oftmals an den Bezug der Rente geknüpft, insbesondere wenn man die Zahlung vor 67 beziehen will. Und bei solchen Direktzusagen muss man sich auch an den ehemaligen Arbeitgeber oder den Administrator wenden.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.780
5.517
Danke für die Erläuterung. (y) Ich hatte es wohl missverständlich formuliert und meinte nur, dass der Fragesteller sich wegen seiner der Auszahlung seiner Betriebsrenten nicht an die gesetzliche Rentenversicherung wenden kann.
 
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Reaktionen: DFW_SEN

sybabe

Aktives Mitglied
28.10.2018
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CGN
Danke für eure Antworten.

Ich habe mich jetzt mal mit den möglichen Durchführungswegen in der bAV beschäftigt. Es handelt sich bei mir nicht um Direktzusagen, sondern um eine Direktversicherung und eine Unterstützungskasse. Bei Letzterer muss ich wohl den Antrag über den ehemaligen Arbeitgeber stellen.

Zum Datenschutz:

Spätestens 10 Jahre nach meinem Ausscheiden gibt es bzw. darf es keine personenbezogenen Daten mehr zu meiner Person geben. Weshalb sollte der Arbeitgeber dann zuständig sein, meinen Antrag anzunehmen, zu prüfen und weiterzuleiten?
 
Zuletzt bearbeitet:

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
8.707
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LEJ
Zum Datenschutz:

Spätestens 10 Jahre nach meinem Ausscheiden gibt es bzw. darf es keine personenbezogenen Daten mehr zu meiner Person geben. Weshalb sollte der Arbeitgeber dann zuständig sein, meinen Antrag anzunehmen, zu prüfen und weiterzuleiten?
Meine Meinung
Du bist im falschen Forum, glaub ich langsam.
Du hast einen bestehenden Vertrag mit deinem Altersversorger.
Wann gehst du in den Ruhestand. Wahrscheinlich nicht so bald, also hebe also deine Unterlagen auf.
Ich war fast 25 Jahre aus dem einen Unternhemen raus und dieses selbst gab es bei meinem Rentenbeginn nicht mehr. Alles lief dennoch problemlos für die Leistungserbringung über den Träger ab.
So ganz kann ich deine Problem nicht nachvollziehen.
 

vapianojunkie

Erfahrenes Mitglied
15.01.2014
975
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MUC
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Spätestens 10 Jahre nach meinem Ausscheiden gibt es bzw. darf es keine personenbezogenen Daten mehr zu meiner Person geben. Weshalb sollte der Arbeitgeber dann zuständig sein, meinen Antrag anzunehmen, zu prüfen und weiterzuleiten?
Außer es gibt einen Sachgrund für die längere Speicherung ausgewählter Daten (hier: deinen Anspruch auf Betriebsrente).