Flugdaten TK2270 vom 29.08.2022 bzgl. Kompensation

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ahmetba

Aktives Mitglied
14.03.2014
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Erst neulich habe ich im Forum gesehen das es auch in der Türkei eine Fluggastrechtverordnung gibt die der EU-Verordnung ähnlich ist. Nun habe ich TK bezüglich folgendem Flug angeschrieben.
TK2270 vom 29.08.2022
IST-HTY geplante Abflugszeit 17:30 Ortszeit geplante Ankunft 19:05
Dreimal hat der Pilot versucht in Hatay zu landen. Dreimal musste er durchstarten. Der Pilot hat sich dann an die Passagiere gewandt und gesagt das aufgrund von Windböen er sich entschieden hätte den Flug nach Adana umzuleiten und dort zu landen.
Gegen 20 Uhr ist er dann tatsächlich in Adana gelandet. Den Passagieren wurde freigestellt ob sie in Adana aussteigen wollen oder mit derselben Crew erneut Hatay anfliegen wollen. Da ich das Vertrauen in den Piloten verloren hatte entschiede ich mich fürs aussteigen und bin mit einem Wagen die 200 km nach Hatay gefahren. Der Flieger ist dann tatsächlich nochmal gestartet und ist heile in Hatay gelandet.
Nun habe ich vor kurzem TK zwecks Kompensation angeschrieben. Wie erwartet hat TK eine Kompensation abgelehnt.
TK schreibt das aufgrund eines GPS defektes sich der Pilot für eine Notlandung in Adana entschieden hätte. Das der Pilot nach der Landung in Adana gesagt hätte das der Flieger erneut Hatay anfliegen werde. Das es den Passagieren freigestellt wäre in Adana auszusteigen. Das TK selbst keine alternative Verbindung nach Hatay stellt und die Passagiere die aussteigen sich selbst um einen Transport nach Hatay kümmern müssten. Insgesammt wären 62 Passagiere ausgestiegen. Wann der Flieger tatsächlich in Hatay gelandet ist weiß ich nicht.

Was haltet Ihr von dem Fall? Hätte ich den nach der EU Fluggastrechtverordnung einen Anspruch auf Kompensation? Ich weiß schon das die EU Verordnung hier nicht greift aber die türkische ist der Eu Verordnung sehr ähnlich.

Ahmetba
 

Icecreamman

Erfahrenes Mitglied
04.07.2022
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Unbenannt.JPG

viele Unwägbarkeiten...schwer einzuschätzen, wenn es eine Notlandung war, wäre es vermutlich richtig, dass der Anspruch nicht besteht
 
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berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
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Erst neulich habe ich im Forum gesehen das es auch in der Türkei eine Fluggastrechtverordnung gibt die der EU-Verordnung ähnlich ist. Nun habe ich TK bezüglich folgendem Flug angeschrieben.
TK2270 vom 29.08.2022
IST-HTY geplante Abflugszeit 17:30 Ortszeit geplante Ankunft 19:05
Dreimal hat der Pilot versucht in Hatay zu landen. Dreimal musste er durchstarten. Der Pilot hat sich dann an die Passagiere gewandt und gesagt das aufgrund von Windböen er sich entschieden hätte den Flug nach Adana umzuleiten und dort zu landen.
Gegen 20 Uhr ist er dann tatsächlich in Adana gelandet. Den Passagieren wurde freigestellt ob sie in Adana aussteigen wollen oder mit derselben Crew erneut Hatay anfliegen wollen. Da ich das Vertrauen in den Piloten verloren hatte entschiede ich mich fürs aussteigen und bin mit einem Wagen die 200 km nach Hatay gefahren. Der Flieger ist dann tatsächlich nochmal gestartet und ist heile in Hatay gelandet.
Nun habe ich vor kurzem TK zwecks Kompensation angeschrieben. Wie erwartet hat TK eine Kompensation abgelehnt.
TK schreibt das aufgrund eines GPS defektes sich der Pilot für eine Notlandung in Adana entschieden hätte. Das der Pilot nach der Landung in Adana gesagt hätte das der Flieger erneut Hatay anfliegen werde. Das es den Passagieren freigestellt wäre in Adana auszusteigen. Das TK selbst keine alternative Verbindung nach Hatay stellt und die Passagiere die aussteigen sich selbst um einen Transport nach Hatay kümmern müssten. Insgesammt wären 62 Passagiere ausgestiegen. Wann der Flieger tatsächlich in Hatay gelandet ist weiß ich nicht.

Was haltet Ihr von dem Fall? Hätte ich den nach der EU Fluggastrechtverordnung einen Anspruch auf Kompensation? Ich weiß schon das die EU Verordnung hier nicht greift aber die türkische ist der Eu Verordnung sehr ähnlich.

Ahmetba
Es gab doch die Möglichkeit im selben Flieger den ursprünglichen Zielort zeitnah zu erreichen. Ein Pilot, der 3 Go arounds probiert und nicht nach dem ersten aufgibt, würde ich voll vertrauen. Aussteigen war deine Entscheidung und offenbar nicht die, mit der der Zielort schnellstmöglich erreicht werden konnte.