Vermögenswirksame Leistungen

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Globaltravelmaster

Guest
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Ich hab noch einen ING Sparplan mit 1%. Für meine Frau sich ich aber auch gerade was passendes. Die Sparpläne geben ja momentan nur noch 0,1% und die Gebühr der ETF Depots muss auch erstmal wieder rein. Ich denke wir werden ihre Rate als Tilgungszuschuss für die Baufinanzierung her nehmen.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Die Depotgebühren zu erwirtschaften und dabei noch Gewinne zu machen, dürfte sich dennoch rentieren im Vergleich zu einem Banksparplan mit 0,1 % Verzinsung.


Kommt eben auf die Zahlung des AG an, nichts anderes sage ich hier. Zahlt der AG nur den niedrigsten Mindestbetrag den ich bei Google finden konnte (6,65€, öffentlicher Dienst), rechnet sich kein VL Depot. Da musst du auf min 6% Wertsteigerung kommen über die gesamte Laufzeit damit du überhaupt mit einer schwarzen Null aus der Sache rausgehst. Dann kannst du für VL auch den sicheren Banksparplan nehmen. Wenn dein AG 40€ im Monat zahlt würde ich das auch immer in einen ETF investieren.
Deine eigene Aufstockung mit einzubeziehen macht wenig Sinn, die kannst du ja eh über kostenfreie Depots anlegen.
 
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ReiseFrosch

Erfahrenes Mitglied
13.05.2017
1.826
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Kommt eben auf die Zahlung des AG an, nichts anderes sage ich hier. Zahlt der AG nur den niedrigsten Mindestbetrag den ich bei Google finden konnte (6,65€, öffentlicher Dienst), rechnet sich kein VL Depot. Da musst du auf min 6% Wertsteigerung kommen über die gesamte Laufzeit damit du überhaupt mit einer schwarzen Null aus der Sache rausgehst. Dann kannst du für VL auch den sicheren Banksparplan nehmen. Wenn dein AG 40€ im Monat zahlt würde ich das auch immer in einen ETF investieren.
Deine eigene Aufstockung mit einzubeziehen macht wenig Sinn, die kannst du ja eh über kostenfreie Depots anlegen.

Wenn die Einzahlungen im Einzahlungsjahr Jahr 5-6% steigen magst du in Bezug auf diese Einzahlungen bei +/- Null liegen. Bei einem MSCI World/ ACWI oder FTSE All-World sollte das drin sein. Ab dem 2. Jahr entwickelt sich das Vermögen in dem ETF auf jeden Fall besser, als in einem Banksparplan. Mit jedem Jahr gewinnt der ETF-Sparplan gegenüber dem Banksparplan mehr (und das unter Berücksichtigung der Depotgebühren). Der ETF-Sparplan ist einem Banksparplan bei derzeitigem Zinsniveau überlegen. Und bei ETFs hat man ja auch eine langfristige Strategie. Die Anteile müssen ja nicht nach 7 Jahren verkauft werden und können einfach im Depot liegen bleiben oder werden auf ein anderes Depot übertragen.
Und es gibt auch VL-Sparpläne mit ETFs, die nur 0,2% pro Sparrate kosten. Das bieten Vermittler in Zusammenarbeit mit ebase an. Ist dann ans Depotvolumen pro Quartal geknüpft, gibt auch Vermittler, bei denen ETF-Bestände zählen. Und bei 0,2% pro Sparrate lohnt sich evt. auch der normale ETF-Sparplan über das Depot.
 
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internaut

Erfahrenes Mitglied
05.04.2010
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Ich würde erst einmal checken, ob du Anrecht auf die Sonderboni und Rückerstattung der AG hast, wenn dir der Vertrag von der BHW gekündigt wird. Nicht das dies durch die AGB ausgeschlossen ist, da du diesen Vertrag nicht zur Zuteilung gebracht hast.

Ich hab es noch geschafft, der Kündigung zuvorzukommen und habe jetzt alles inkl. Sonderbonus und AG auf meinem Giro (bzw. der Staat da der Sparerfreibetrag für 2021 natürlich nicht reicht - kann man das eigentlich noch mit noch nicht realisierten Aktienverlusten aus der Sturm und Drangzeit vor dem Neue-Markt Crash kompensieren?)

Für die 6.65 VL habe ich jetzt die ING-Variante genommen - da ich dort noch ein TG-Konto hatte, war das am simpelsten. Muss mich mal wieder intensiver mit anderen Investitionen/Altersabsicherungsdingen befassen - aber besser nichts überstürzen...
 
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LaNeuve

Erfahrenes Mitglied
01.05.2017
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Ich hab es noch geschafft, der Kündigung zuvorzukommen und habe jetzt alles inkl. Sonderbonus und AG auf meinem Giro (bzw. der Staat da der Sparerfreibetrag für 2021 natürlich nicht reicht - kann man das eigentlich noch mit noch nicht realisierten Aktienverlusten aus der Sturm und Drangzeit vor dem Neue-Markt Crash kompensieren?)

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Neuer Markt Crash bedeutet, dass Du die Aktien (weit) vor 2009 erworben hast. Ein heutiger Verkauf von vor 2009 erworbenen Aktien ist steuerlich ohne jegliche Konsequenzen, d.h. Gewinne sind steuerfrei, Verluste sind Privatvergnügen.
 

Krummi

Erfahrenes Mitglied
22.04.2019
356
26
Aktuell gibt es ja nur VL Konten von ing und Degussa.
Ing bietet 1,45% monatlich bei max. 40€ monatlicher Einzahlung.
Degussa bietet hingegen aktuell einen Tageszins von 1,75% pro Monat und einen Bonus am Ende der Laufzeit von 6,5% auf die angesparte Summe, zudem ist dort 100€ monatliche Einzahlung möglich. Die Krux ist, dass man dort ein Girokonto abschließen muss.
 

lucky_

Aktives Mitglied
19.06.2023
161
171
Aktuell gibt es ja nur VL Konten von ing und Degussa.
Ing bietet 1,45% monatlich bei max. 40€ monatlicher Einzahlung.
Degussa bietet hingegen aktuell einen Tageszins von 1,75% pro Monat und einen Bonus am Ende der Laufzeit von 6,5% auf die angesparte Summe, zudem ist dort 100€ monatliche Einzahlung möglich. Die Krux ist, dass man dort ein Girokonto abschließen muss.
Gibt es nicht eine Gesetzesänderung zum 1.1.24 (dahingehend, dass man selbst die 40 EUR mtl. des Arbeitgebers bis zu 1200 EUR pro Jahr aufstocken kann und einkommensunabhängig - also künftig jeder - bis 20% Sparzulage vom Staat erhält)? Jedenfalls war das der Plan. Ich würde jetzt irgendwas abschließen, wo man unkompliziert, kostenlos und schnell wieder raus kommt.

Nachtrag: Ich meine das:
"
Mit dem Ziel, Wohlstand zu sichern, den deutschen Kapitalmarkt zu stärken und die Attraktivität des Finanzplatzes Deutschland zu erhöhen, hat die Bundesregierung mit der Veröffentlichung des Referentenentwurfs das Gesetzgebungsverfahren zum Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) eingeleitet. Mit Digitalisierung, Entbürokratisierung und Internationalisierung verfolgt der Entwurf einen umfassenden Ansatz.

Staatliche Förderung der Vermögensbildung durch Vermögenswirksame Leistungen​

Durch die Ausweitung der staatlichen Förderung der Vermögensbildung (Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes) sollen auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bisher keine Möglichkeit dazu hatten, Vermögen durch Vermögenswirksame Leistungen aufbauen können.

Die wichtigsten Änderungen​

  • Wegfall der Einkommensgrenze
    Mit der Neufassung des § 13 Abs. 1 Satz 1 5. VermBG wird die Einkommensgrenze für die Arbeitnehmer-Sparzulage bei Anlage Vermögenswirksamer Leistungen in Investmentfonds aufgehoben. Damit werden künftig auch Arbeitnehmergruppen erreicht, die bisher wegen Überschreitens der Einkommensgrenze keine Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten haben.
  • Verdreifachung des Förderhöchstbetrags
    Um die Anlage Vermögenswirksamer Leistungen in Investmentfonds attraktiver zu machen, wird der Höchstbetrag für die Förderung Vermögenswirksamer Leistungen auf 1.200 Euro verdreifacht. Ab 2024 beträgt die maximale Arbeitnehmersparzulage dann 240 Euro pro Jahr (1.200 Euro x 20 %).
Vermögensbildung ist der Schlüssel zur finanziellen Unabhängigkeit. Mit den Änderungen schafft die Regierung Anreize, die Chancen des Sparens mit Investmentfonds zu nutzen. Die Änderungen des Fünften Vermögensbildungsgesetzes im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes sollen am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

"
 
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Krummi

Erfahrenes Mitglied
22.04.2019
356
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Ich würde jetzt irgendwas abschließen, wo man unkompliziert, kostenlos und schnell wieder raus kommt.
Bei der ing kommt man nur in folgenden Fällen raus: Heirat, Erwerbsunfähigkeit, Tod, Arbeitslosigkeit oder Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit...
 

lucky_

Aktives Mitglied
19.06.2023
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4
Bei der ing kommt man nur in folgenden Fällen raus: Heirat, Erwerbsunfähigkeit, Tod, Arbeitslosigkeit oder Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit...
bei der ING kommt man immer raus. Ich habe sogar gekündigt und neu abgeschlossen als der Zins erhöht wurde

Nachtrag: sorry, falsch. Das hat die ing im
April geändert. Du hast recht. Es geht nicht mehr. Bei mir ging es noch und ich hatte es getan, als der Zins von 0,1% auf 1,5% erhöht wurde.
 
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jst

Reguläres Mitglied
25.08.2011
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Gibt es nicht eine Gesetzesänderung zum 1.1.24 (dahingehend, dass man selbst die 40 EUR mtl. des Arbeitgebers bis zu 1200 EUR pro Jahr aufstocken kann und einkommensunabhängig - also künftig jeder - bis 20% Sparzulage vom Staat erhält)? Jedenfalls war das der Plan. Ich würde jetzt irgendwas abschließen, wo man unkompliziert, kostenlos und schnell wieder raus kommt.

Nachtrag: Ich meine das:
"
Mit dem Ziel, Wohlstand zu sichern, den deutschen Kapitalmarkt zu stärken und die Attraktivität des Finanzplatzes Deutschland zu erhöhen, hat die Bundesregierung mit der Veröffentlichung des Referentenentwurfs das Gesetzgebungsverfahren zum Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) eingeleitet. Mit Digitalisierung, Entbürokratisierung und Internationalisierung verfolgt der Entwurf einen umfassenden Ansatz.

Staatliche Förderung der Vermögensbildung durch Vermögenswirksame Leistungen​

Durch die Ausweitung der staatlichen Förderung der Vermögensbildung (Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes) sollen auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bisher keine Möglichkeit dazu hatten, Vermögen durch Vermögenswirksame Leistungen aufbauen können.

Die wichtigsten Änderungen​

  • Wegfall der Einkommensgrenze
    Mit der Neufassung des § 13 Abs. 1 Satz 1 5. VermBG wird die Einkommensgrenze für die Arbeitnehmer-Sparzulage bei Anlage Vermögenswirksamer Leistungen in Investmentfonds aufgehoben. Damit werden künftig auch Arbeitnehmergruppen erreicht, die bisher wegen Überschreitens der Einkommensgrenze keine Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten haben.
  • Verdreifachung des Förderhöchstbetrags
    Um die Anlage Vermögenswirksamer Leistungen in Investmentfonds attraktiver zu machen, wird der Höchstbetrag für die Förderung Vermögenswirksamer Leistungen auf 1.200 Euro verdreifacht. Ab 2024 beträgt die maximale Arbeitnehmersparzulage dann 240 Euro pro Jahr (1.200 Euro x 20 %).
Vermögensbildung ist der Schlüssel zur finanziellen Unabhängigkeit. Mit den Änderungen schafft die Regierung Anreize, die Chancen des Sparens mit Investmentfonds zu nutzen. Die Änderungen des Fünften Vermögensbildungsgesetzes im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes sollen am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

"

haufe sagt, dass diese Änderung aus dem Referentenentwurf nicht mehr im Regierungsentwurf zu finden sei: Diese Ausweitung und Erhöhung der Arbeitnehmer-Sparzulage ist jedoch im Regierungsentwurf nicht mehr enthalten. https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/zukunftsfinanzierungsgesetz_168_569860.html
 
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