Frühstück selber bezahlen im Hotel

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RON_Muc

Erfahrenes Mitglied
02.10.2012
885
38
München
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Wie macht ihr das bei Geschäftsreisen mit dem Hotel-Frühstück wenn ihr es selber bezahlen müsst ?
Wenn bei mir das Frühstück in der Übernachtung ausgeweisen ist muss ich es selber bezahlen,
was mich bei den inzwischen teilweisen hohen Frühstückspreisen schon stört
weil ich es oft gar nicht voll nutzen kann.
Die Hotels können wegen der unterschiedlichen Mehrwertsteuer das Frühstück nicht mehr im Zimmerpreis
inkludieren höre ich immer wieder oder bieten eine 'Servicepauschale' an um das Frühstück abzurechnen.

Was macht ihr in solchen Fällen ?
Ich habe oft schon im Vorfeld angefragt wie das mit dem Frühstück ist,
was aber auch nicht immer geht bzw. umständlich ist.

Gruss
Ron
 

jotxl

Erfahrenes Mitglied
19.11.2009
5.974
863
TXL
da ich früh etwas mehr als 1 Brötchen esse, gibts bei mir n Limit: >15 Euro -> Bäcker. Alles darüber ist auch in den meisten Mittelklassehotels Abzocke.

Die sogenannte Servicepauschale führt bei der Reisekostenstelle eh immer zu Diskussionen..
 
P

pmeye

Guest
Nach meiner Erfahrung kann man immer darum bitten, das Frühstück in der Rechnung nicht als extra Posten auszuweisen. Steuerlich ist das kein Problem, solange die Beträge in der Steueraufstellung sauber getrennt sind.
Oder mit dem AG reden. Der kann das Frühstück wohl erstatten, wenn die Übernachtung samt Frühstück als Arbeitgeberveranlasst gilt. Bei uns reicht als Nachweis eine Reservierungsbestätigung, die auf die Firma lautet. Dann wird nur die Pauschale um 20% gekürzt.
 

bursche99

Erfahrenes Mitglied
14.07.2011
2.839
617
MUC, near OBAXA
Nach meiner Erfahrung kann man immer darum bitten, das Frühstück in der Rechnung nicht als extra Posten auszuweisen. Steuerlich ist das kein Problem, solange die Beträge in der Steueraufstellung sauber getrennt sind.
....
Vorsicht, bei meinem alten AG stieg uns das das (Expense-)Controlling sauber aufs Dach, die haben auch auf den Steuersplit geschaut, und wenn da getrennte Sätze ausgewiesen wurden wurde gekürzt. Nur wenn reine 19% drin waren ging's durch. Korinthen....

Bei meinem aktuellen AG wird auf die Rechnung geschaut, wenn Frühstück ausgewiesen ist wird die Pauschale gekürzt, aber volle Hotelrechnung inkl. Frühstück bezahlt.
 

SaschaT82

Erfahrenes Mitglied
23.01.2012
2.418
1
Ich muss bei der Reisekostenabrechnung angeben, ob im Hotelpreis das Fruehstueck inkludiert war. Entsprechend bekomme ich diesen Preis erstattet oder eben die Pauschale fuers Fruehstueck. Da ich meist am Morgen wenig esse, versuche ich ein Hotel ohne Fruehstueck zu buchen, und hol mir dann beim Baecker oder Starbucks / you name it nen Kaffee und Sandwich/Broetchen und bekomme die Pauschale fuers Fruehstueck.
 
P

pmeye

Guest
Vorsicht, bei meinem alten AG stieg uns das das (Expense-)Controlling sauber aufs Dach, die haben auch auf den Steuersplit geschaut, und wenn da getrennte Sätze ausgewiesen wurden wurde gekürzt. Nur wenn reine 19% drin waren ging's durch. Korinthen....

Maximierer gibt es eben auch unter AG.
Bei uns ist es so, dass allen klar ist, dass die Reisenden das Geld verdienen. Gelegentlich gibt es Begehrlichkeiten. Aber bei dem aktuellen Arbeitsmarkt ist man froh, gute Leute zu finden, die bereit sind zu reisen. Die dann wegen 10€ fuffzich zu vergraulen ist idiotisch. (Aber ja, solche AG gibt es). Man muss aber nicht bei denen arbeiten.

Aber richtig ist der Hinweis, dass man sich immer innerhalb der Reisekostenrichtlinie bewegen sollte.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.062
7.121
Ich buche nie Zimmer mit Frühstück - weil mir das einfach komplett egal ist und weil die Preise die in der Zwischenzeit für ein Frühstück aufgerufen werden (gerne mal 25€ - 30€ und darüber) jenseits von Gut & Böse sind. Ansonsten Status hilft natürlich auch.
 

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
Wir haben Pauschalen für die Mahlzeiten - sofern sie nicht im Übernachtungspreis enthalten sind, bzw. man mittags oder abends vor Ort eingeladen wird.
Der Maximierer bucht also grundsätzlich ohne Frühstück, frühstückt nicht und streicht dafür CHF 15.- ein :D
 

SaschaT82

Erfahrenes Mitglied
23.01.2012
2.418
1
Wir haben Pauschalen für die Mahlzeiten - sofern sie nicht im Übernachtungspreis enthalten sind, bzw. man mittags oder abends vor Ort eingeladen wird.
Der Maximierer bucht also grundsätzlich ohne Frühstück, frühstückt nicht und streicht dafür CHF 15.- ein :D

Ne der Maximierer nimmt an solchen Einladungen nicht teil, und kassiert dafuer auch die Pauschale. Ich muss auch angeben, wenn irgendwelche Mahlzeiten kostenlos zur Verfuegung gestellt wurden.
Satt isst er sich an den Kaffeepausen, wo es Kekse und (hoffentlich) Obst gibt. Das muss ja nicht beruecksichtigt werden :D.
 
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pmeye

Guest
Einladungen muss ich auch angeben. Aber nur, wenn mein AG mich einläd. Dann wird die Pauschale gekürzt.
BTW: Die Pauschalen sind seit 1990 weitgehend gleich in DE, richtig?
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.588
1.217
Vorsicht, bei meinem alten AG stieg uns das das (Expense-)Controlling sauber aufs Dach, die haben auch auf den Steuersplit geschaut, und wenn da getrennte Sätze ausgewiesen wurden wurde gekürzt. Nur wenn reine 19% drin waren ging's durch. Korinthen....

Bei meinem aktuellen AG wird auf die Rechnung geschaut, wenn Frühstück ausgewiesen ist wird die Pauschale gekürzt, aber volle Hotelrechnung inkl. Frühstück bezahlt.

das wäre dann ja wohl voll in die Hose gegangen. Einmal Frühstück mit kostenloser Übernachtung?

Wären doch eher 7% ?
 
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ichundou

Erfahrenes Mitglied
05.11.2013
2.801
2
FRA
Im Ausland zieht die Nummer mit der USt. nicht, da es dort meist keine Unterteilung gibt. Als ich noch viel in Deutschland unterwegs war, habe ich immer aktiv nach einem Businesspaket gefragt. Das war dann oft Frühstück inklusive WLAN oder Nutzung eines Internetterminals in der Lobby. Damit lies sich dann aus der Rechnung nicht mehr herauslesen, wie teuer das Frühstück war und die Pauschale wurde angewendet.

Jetzt bin ich fast nur noch im Ausland unterwegs und da klappt meistens "Accomodation and Breakfast --- 930,- SEK" Damit findet dann ebenfalls der Pauschale Abzug Anwendung.

Insgesamt finde ich das deutsche System für die Verpflegungsmehraufwendungen absolut kleinkariert und lächerlich. Andere Länder sind da sehr viel entspannter in den Regelungen.
 

bursche99

Erfahrenes Mitglied
14.07.2011
2.839
617
MUC, near OBAXA
...
Wären doch eher 7% ?
Definitiv, zu schnell geschossen.
...
Insgesamt finde ich das deutsche System für die Verpflegungsmehraufwendungen absolut kleinkariert und lächerlich. Andere Länder sind da sehr viel entspannter in den Regelungen.
Mit dem System kann man schon irgendwie klarkommen, wenn nicht die Pauschalen so absurd unterschiedlich und teilweise "far off reality" wären.
Für Holland kriegst Du 60 als Ganztagspauschale, und ein paar Kilometer weiter in DE sollen dann 24 reichen?
 
Zuletzt bearbeitet:

monty2006

Erfahrenes Mitglied
17.11.2011
2.081
502
CH-GR
Ne der Maximierer nimmt an solchen Einladungen nicht teil, und kassiert dafuer auch die Pauschale. Ich muss auch angeben, wenn irgendwelche Mahlzeiten kostenlos zur Verfuegung gestellt wurden.
Satt isst er sich an den Kaffeepausen, wo es Kekse und (hoffentlich) Obst gibt. Das muss ja nicht beruecksichtigt werden :D.

Ja, ja, ÖD :) Insbesondere der Punkt 'Mahlzeiten im Flugzeug einschließlich Getränk' ist nett - mit einer (richtigen) Mahlzeit hat das oft wenig zu tun.
 

ichundou

Erfahrenes Mitglied
05.11.2013
2.801
2
FRA
Definitiv, zu schnell geschossen.

Mit dem System kann man schon irgendwie klarkommen, wenn nicht die Pauschalen so absurd unterschiedlich und teilweise "far off reality" wären.
Für Holland kriegst Du 60 als Ganztagspauschale, und ein paar Kilometer weiter in DE sollen dann 24 reichen?

Natürlich kann man mit dem System "irgendwie" klarkommen, mache ich ja auch mangels Alternativen. Nur: In DE sind die Pauschalen seit über 10 Jahren unverändert. Wenn man für 24,- Euro plus Selbstbehalt (so viel spart das bei einer sechsköpfigen Familie nicht, wenn einer auswärts isst) Frühstück, Mittagessen, Abendessen und Getränke vor Ort kaufen soll, dann bleibt nur der Gang zum billigsten Fastfoodladen. Und der Gesetzgeber würde durch eine Anpassung der Pauschalen keinen Cent Steuermindereinnahmen erleiden.

Ich war mal vor einigen Jahren für eine US Firma unterwegs, da habe ich einfach alle Belege gesammelt und komplett erstattet bekommen. Very simple!
 
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RON_Muc

Erfahrenes Mitglied
02.10.2012
885
38
München
@ tian : Danke fuer den link, das Thema hatte ich noch gefunden weil ich nur unter 'Hotels' gesucht hatte

4,80 Abzug wäre noch OK fuer mich aber gerade hier im Hotel kostest es 8.- das ist mir bei 12€Spesen dann doch zu teuer.
Die Dame am Empfang war aber dann doch so nett es in den Zimmerpreis zu inkludieren.
Ich Buche für mich auch immer billige Übernachtungen mehr wie 80.- gebe ich im Schnitt nie aus fuer ein Zimmer.
 

sportsgeist

Erfahrenes Mitglied
07.03.2014
468
0
Sobald ich die Möglichkeit habe das Frühstück separat zu buchen, lasse ich es weg.
Oft wird es aber nicht separat ausgewiesen.
 

Chaoskind

Reguläres Mitglied
01.10.2010
44
16
Ja, die lieben Reisekosten.

Was macht ihr in solchen Fällen ?
Ich habe oft schon im Vorfeld angefragt wie das mit dem Frühstück ist,
was aber auch nicht immer geht bzw. umständlich ist.

Letztlich gilt, dass was Du (oder irgendeine Betriebsvereinbarung etc.) mit Deinem AG vereinbart hast.

Da wir als AG das Frühstück (soweit angemessen) abzüglich der Pauschale übernehmen, kann ich Dir nur einen Tipp weitergeben:

Wenn Kollegen kein Frühstück zu sich genommen haben, sollen sie sich dies auf der Rechnung von Hotel bestätigen lassen (notfalls handschriftlich mit Stempel). Dann sollte natürlich auch keine extra Position Frühstück auf der Rechnung auftauchen.

Was Du allerdings unabhängig davon mal prüfen kannst, ob ein vom AG nicht erstattetes (geiles Wort - sieht irgendwie falsch aus) Frühstück abzgl. der Pauschale über die eigene Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden kann (in der Ecke Werbungskosten - Wenn der Pauschbetrag ausgeschöpft ist, dann wären es bei vielen nur noch gute 50%).
 
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c00

Erfahrenes Mitglied
18.11.2010
1.599
179
Natürlich kann man mit dem System "irgendwie" klarkommen, mache ich ja auch mangels Alternativen. Nur: In DE sind die Pauschalen seit über 10 Jahren unverändert. Wenn man für 24,- Euro plus Selbstbehalt (so viel spart das bei einer sechsköpfigen Familie nicht, wenn einer auswärts isst) Frühstück, Mittagessen, Abendessen und Getränke vor Ort kaufen soll, dann bleibt nur der Gang zum billigsten Fastfoodladen. Und der Gesetzgeber würde durch eine Anpassung der Pauschalen keinen Cent Steuermindereinnahmen erleiden.

Ich war mal vor einigen Jahren für eine US Firma unterwegs, da habe ich einfach alle Belege gesammelt und komplett erstattet bekommen. Very simple!

bin nicht vom Fach, aber ist die Idee der Pauschale nicht, dass man (laienhaft ausgedrückt) zu Hause auch Essen müsste, aber es unterwegs teurer ist (weil z.B. keine Küche im Hotel, kei Supermarkt nebenan) und die Pauschale dann den Mehraufwand ersetzt? Nichtsdestotrotz finde ich den seit Jahren unveränderten Satz auch zu niedrig, und die Diskrepanz zu Holland ulkig.

Das US-System gilt laut Aussagen diverser Bekannten in den USA auch so, dass man auf Geschäftsreisen prinzipiell alle Essensausgaben steuerlich ansetzen kann (deswegen wollen die bei Restaurantbesuchs auch immer Einzeiquittungen). Falls das so zutrifft, finde ich das auch nicht gut - wieso soll der Steuerzahler dafür aufkommen, dass jemand auf Reisen ordentlich zuschlägt?
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.320
2.508
Neuss
www.drboese.de
Wenn ich nicht gratis frühstücke (CC Gold teils, HHonors Gold), ist es teils so, dass das Hotel mir ein Frühstück als Ausgleich für Probleme während des Aufenthalts anbietet.
 

Tirreg

Rutscher des Grauens
08.03.2009
7.727
2.450
FRA
Wenn ich nicht gratis frühstücke (CC Gold teils, HHonors Gold), ist es teils so, dass das Hotel mir ein Frühstück als Ausgleich für Probleme während des Aufenthalts anbietet.

Das wundern mich bei Dir nicht.

Sonst klagst Du vermutlich, weil die Seife nicht im rechten Winkel zum Waschbecken lag oder die Uhr vom Radiowecker zwei min nachging.
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.320
2.508
Neuss
www.drboese.de
Das sind wohl keine Mängel, oder? Da der Vertrag, den ich schließe, überwiegend ein Mietvertrag ist, gilt § 536 Abs. 1 BGB auch hier. Wenn ich nur 95% bekomme, zahle ich auch nur 95%. Das ist aber für Hotels teils ein sperriger Vorgang.

Übrigens: Behebbare Mängel lasse ich gerne auch beheben, indem ich es gleich anspreche. Es anzusprechen ist wohl sinnvoller, als einfach nicht wiederzukommen, "sonst ändert sich nichts".

Im Großen und Ganzen gebe ich Dir aber recht: Ich lege an größere Unternehmen den gleichen Maßstab an, die diese auch an mich anlegen. Die verweigern mir die kostenfreie Stornierung eines Hotelzimmers, da in den Ratendetails der Flex-Buchung der "Bei storno muss erste nach bezahlt werden"-Witz versteckt war, die würgen mir willkürliche Flugzeitenänderungen rein, die ich schlucken soll, verhumpsen durch Abwertung erworbener Punkte / Meilen ihre Teilnehmer oder jubeln mir im Buchungsprozess minder-optimale Zusatzleistungen unter.

Im Gegensatz dazu: Ich habe in 9 Jahren, in denen ich zur Miete wohnte, nicht ein einziges Mal meine Nebenkostenabrechnung kritisiert oder die Miete gemindert.
 
P

pmeye

Guest
Es steht dem AG frei mehr zu erstatten. Steuerfrei sind aber maximal die Pauschalen. Die Differenz zu den realen Kosten kann man immer steuerlich geltend machen. Führt dann aber normalerweise nur zu einer Steuerminderung, kein 100% Ersatz der Kosten. Bei AN auch nur wirksam, wenn Werbungskostenpauschale überschritten wird.