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Vollkaskoversicherung über MM Kreditkarte bei einem kostenlosen Mietwagen ?

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sendir

Reguläres Mitglied
02.06.2012
35
0
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Fall 1 : Ich bekomme im Rahmen einer Promotion von einer Mietwagenfirma einen Mietwagen zum Preis von 0 Euro für einen Tag (z.B. Hertz Promotion bei ausgewählten Flughafenstationen in den USA vor 2 oder drei Jahren). Ich hinterlege die MM Kreditkarte beim Abholen. Habe ich Versicherungsschutz, weil ich eine Rechnung über 0 Euro bekomme ?

Fall 2 : Im Rahmen einer Reparatur gibt mir der Händler einen Mietwagen kostenlos. Ich unterschreibe einen KFZ-Mietvertrag bei einer XYZ Autovermietung. Bekomme ich durch Vorlage der Kreditkarte bei Buchung den Vollkaskoschutz ?

Fall 2a : Hilfsweise bestehe ich auf die Berechnung von 1 Euro mit Abzug von der Kreditkarte. Vollkasko?
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
4.823
2.077
FRA
Ich würde empfehlen, deswegen beim Versicherungsservice der MM Kreditkarte anzurufen.

Ich selber würde in allen 3 Fällen auf "nein" tippen. Versichert werden nämlich nur "normale" Mietwagen die mit der Karte bezahlt werden. Wenn ich von einem Kumpel ein Auto leihe und ihm die Kreditkarte vorlege, bekomme ich ja auch keine Vollkasko.
 

Triple3

Erfahrenes Mitglied
19.03.2009
2.483
1
FRA
Fall 2a sollte klappen, da hier bezahlt wird. M&M CC schreibt nicht vor, daß ein "marktüblicher" Preis zu bezahlen ist.
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
4.823
2.077
FRA
Fall 1
Seite 2 § 1c müsste es doch sein, oder?

Zum einen wird bei 0 Euro nichts "bezahlt".

Zum anderen wird das Auto ja nicht umsonst herausgegeben, sondern es gibt einen Gutschein oder eine andere Berechtigung das Auto zum Nullpreis zu mieten. Somit wird das Auto nicht "vollständig" mit der Kreditkarte bezahlt worden sein. Es wurde auf VFT(?) ein konkreter Fall geschiltert, als jemand ein Auto mit einem Rabattgutschein gemietet hat und aus diesem Grund keinen Versicherungsschutz erhielt.
 

Magellan

Erfahrenes Mitglied
17.03.2009
3.909
9
HON olulu
Zum einen wird bei 0 Euro nichts "bezahlt".

Zum anderen wird das Auto ja nicht umsonst herausgegeben, sondern es gibt einen Gutschein oder eine andere Berechtigung das Auto zum Nullpreis zu mieten. Somit wird das Auto nicht "vollständig" mit der Kreditkarte bezahlt worden sein. Es wurde auf VFT(?) ein konkreter Fall geschiltert, als jemand ein Auto mit einem Rabattgutschein gemietet hat und aus diesem Grund keinen Versicherungsschutz erhielt.

..kam vielleicht nicht so raus,..... aber da 0 Euro kein Versicherungsschutz. Nichts anderes meinte ich meinem Verweis auf den §
 

f0zzyNUE

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
8.419
749
und noch ein hinweis, der vor kurzem hier schon mal herumgeisterte - versicherungsschutz gibt es wohl nur, wenn der mietwagen VOR der übernahme mit der kreditkarte BEZAHLT wurde. das hinterlegen der kreditkarte für die sicherheit und das blocken eines bestimmten betrags reichen nicht ...

§1 c sollte das belegen ...

§1 Gegenstand der Versicherung
Die Versicherung wird gewährt für den Verlust, die Beschädigung, die Kollision mit einem anderen Gegenstand oder den Umsturz des Mietfahrzeuges, sofern
a) der Mietfahrzeugvertrag von einem anspruchsberechtigten Kreditkarteninhaber,
b) welcher im Besitz der für die Klasse des Mietfahrzeuges gültigen Führerscheins ist,
c) mit dessen gültiger Kreditkarte vollständig bezahlt wurde.

das war mir bislang nicht bewusst :no:
 

skywalkerLAX

Erfahrenes Mitglied
Fall 1 : Ich bekomme im Rahmen einer Promotion von einer Mietwagenfirma einen Mietwagen zum Preis von 0 Euro für einen Tag (z.B. Hertz Promotion bei ausgewählten Flughafenstationen in den USA vor 2 oder drei Jahren). Ich hinterlege die MM Kreditkarte beim Abholen. Habe ich Versicherungsschutz, weil ich eine Rechnung über 0 Euro bekomme ?

Fall 2 : Im Rahmen einer Reparatur gibt mir der Händler einen Mietwagen kostenlos. Ich unterschreibe einen KFZ-Mietvertrag bei einer XYZ Autovermietung. Bekomme ich durch Vorlage der Kreditkarte bei Buchung den Vollkaskoschutz ?

Fall 2a : Hilfsweise bestehe ich auf die Berechnung von 1 Euro mit Abzug von der Kreditkarte. Vollkasko?

Bei Hertz wird der Rabatt erst am Ende von der Rechnung abgezogen, vorher steht dort Preis X minus Cupon XYZ der aber nicht genau beziffert wird. Fuer den Fall, dass du einen Kfz Schaden hast lass am Ende bei der Rechnungstellung einfach den Cupon rausnehmen, dann hast du eine legitime Rechnung. Wobei es hier auch auf den Mietvertrag ankommt und das ist bei Hertz eben gut geregelt, auch wenn du dort Punkte einloest etc.
 

f0zzyNUE

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
8.419
749
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Das allerdings steht nirgendwo. Bezahlung hinterher reicht dem Wortlaut zufolge auch.

OK. der wortlaut ist "Die Versicherung wird gewährt für den Verlust, die Beschädigung, die Kollision mit einem anderen Gegenstand oder den Umsturz des Mietfahrzeuges, sofern mit dessen gültiger Kreditkarte vollständig bezahlt wurde."

so, ich bin dann also in einen unfall verwickelt, das mietwagenunternehmen hat nur eine garantie auf meiner kreditkarte. jetzt ist doch die frage - zum zeitpunkt des unfalls - war der mietwagen bereits bezahlt oder nicht. das versicherungsunternehman wird behaupten, dass der wagen noch nicht bezahlt war, ergo kein versicherungsschutz besteht. mist.