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Eine Frage an Juser mit Personalverantwortung, die ich selbst trotz mittlerweile reichlich Jahren mit Mitarbeitern nicht beantworten kann...
Ich bin seit Anfang des Jahres als Teil der Sanierungscrew bei einem wirtschaftlich recht kippligen Unternehmen und es ist derzeit nicht klar, ob wir es schaffen, den Laden "zu drehen". Für mich kein Thema, ich wollte es so.
Heute kam nun eine Mitarbeiterin zu mir, deren Probezeit Ende Juni ausläuft. Sie würde gerne bleiben, es mache ihr ja auch Spaß etc etc - aber die Unsicherheit sei ihr zu groß und sie würde bis zu einem endgültigen Commitment gerne noch 2-4 Monate abwarten, wie sich das in den nächsten Wochen weiter entwickelt. Nach der Probezeit hätte sie 6 Monate Kündigungsfrist.
Kurzum - sie möchte gerne die Probezeit verlängern aber afaik geht das ja nur von Seite des Arbeitgebers und zudem möchte ich auf der anderen Seite verhindern, dass sie im negativen Fall binnen 4 Wochen weg ist.
Könnte man stattdessen arbeitsrechtlich vielleicht hergehen und einvernehmlich einen Anhang an den Arbeitsvertrag machen, dass bis Ende 2017 eine reduzierte Kündigungsfrist von 3 Monaten gilt und dir 6 Monate erst ab 1.1.2018 gelten?
Spricht da Eurer Meinung nach etwas arbeitsrechtlich entgegen oder habt Ihr eine andere Idee?
Da der (an sich durchaus fähige) HR Chef letzten Monat gegangen ist da er keinen Bock auf die Sanierung hatte und der Deputy nicht gerade mit Kompetenz von sich reden macht, brauche ich von dort keinen kreativen Input zu erwarten...
Ich bin seit Anfang des Jahres als Teil der Sanierungscrew bei einem wirtschaftlich recht kippligen Unternehmen und es ist derzeit nicht klar, ob wir es schaffen, den Laden "zu drehen". Für mich kein Thema, ich wollte es so.
Heute kam nun eine Mitarbeiterin zu mir, deren Probezeit Ende Juni ausläuft. Sie würde gerne bleiben, es mache ihr ja auch Spaß etc etc - aber die Unsicherheit sei ihr zu groß und sie würde bis zu einem endgültigen Commitment gerne noch 2-4 Monate abwarten, wie sich das in den nächsten Wochen weiter entwickelt. Nach der Probezeit hätte sie 6 Monate Kündigungsfrist.
Kurzum - sie möchte gerne die Probezeit verlängern aber afaik geht das ja nur von Seite des Arbeitgebers und zudem möchte ich auf der anderen Seite verhindern, dass sie im negativen Fall binnen 4 Wochen weg ist.
Könnte man stattdessen arbeitsrechtlich vielleicht hergehen und einvernehmlich einen Anhang an den Arbeitsvertrag machen, dass bis Ende 2017 eine reduzierte Kündigungsfrist von 3 Monaten gilt und dir 6 Monate erst ab 1.1.2018 gelten?
Spricht da Eurer Meinung nach etwas arbeitsrechtlich entgegen oder habt Ihr eine andere Idee?
Da der (an sich durchaus fähige) HR Chef letzten Monat gegangen ist da er keinen Bock auf die Sanierung hatte und der Deputy nicht gerade mit Kompetenz von sich reden macht, brauche ich von dort keinen kreativen Input zu erwarten...