Ansprüche bei 12h Verspätung LH

ANZEIGE

Salatkopf

Neues Mitglied
27.08.2017
4
0
ANZEIGE
Hallo zusammen,
leider konnte ich hier keinen passenden Beitrag finden, falls es einen gibt kann dieser gerne verschoben werden.
Ich bin neu hier und mittlerweile seit ca. 2 Jahren Vielflieger.
Ich habe bereits einige Male interessante Themen in diesem Forum verfolgt.

Bisher hatte ich immer sehr viel Glück, was die Pünktlichkeit meiner Flüge betrifft.
Am Dienstag den 15.08.17 hat es mich allerdings beim Flug von Frankfurt nach Shanghai (Abflug 22 Uhr) erwischt.
Nach einer Stunde stop and go auf dem Rollfeld kam die Durchsage vom Kapitän, dass es aufgrund eines Triebwerkproblems nicht nach Shanghai geht und der Flug um 12h auf 10 Uhr am nächsten Morgen verschoben wird.
Von der Lufthansa wurden wir direkt in das Sheraton inkl. Frühstück im Fraport eingebucht.

Nun zu meiner Frage.
War es das jetzt in Sachen Entschädigung oder kann man da noch was geltend machen?
Für mich sind dadurch keine weiteren Kosten (neuer Anschlussflug etc.) verursacht worden, allerdings hatte ich durch die 12 stündige Verspätung doch schon sehr stark zu rödeln die anstehenden Termine zu koordinieren.
Die Informationspolitik der Lufthansa war naja eher mangelhaft. Bis auf die Klarstellung das es sich nicht um einen gecancelten Flug sondern um einen verspäteten Flug handelt gab es keine Auskünfte.
Zum Thema Verspätungen finde ich bei Lufthansa nur diesen Absatz:

Verspätungen laut EU-Verordnung 261/04 liegen ab einer Verzögerung des Abfluges gegenüber der planmäßigen Abflugzeit von 4 Stunden bei Flügen über 3.500 km Entfernung, von 3 Stunden bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km sowie bei Flügen über 1.500 km innerhalb der EU und von 2 Stunden bei Flügen bis zu 1.500 km Entfernung vor. Wenn absehbar ist, dass Ihr Flug eine große Verspätung haben wird, haben Sie das Recht von der Fluggesellschaft Betreuungsleistungen zu erhalten.

Dies sind: Verpflegung in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit, gegebenenfalls Hotelübernachtung inkl. Transferkosten und die Möglichkeit für zwei kurze Telefonate, Faxe oder E-Mails. Die Fluggesellschaft braucht Ihnen die Betreuungsleistungen nicht zu gewähren, wenn durch sie Ihr Abflug noch weiter verzögert würde. Bei Verspätungen über 5 Stunden haben Sie das Recht, sich die Kosten für den Flugschein für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte binnen sieben Tagen erstatten zu lassen, bzw. für bereits zurückgelegte Reiseabschnitte, wenn der Reisezweck durch die Verspätung verfehlt wurde und ggfs. Rückbeförderung zum Ausgangspunkt zum frühest möglichen Zeitpunkt.

Sie haben ein Recht auf eine Ausgleichsleistung, wenn sich Ihre Ankunft am Zielflughafen um mehr als 3 Stunden verzögert und die Verspätung nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sich bei Ergreifen aller zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen, d. h. zum Beispiel bei schlechten Wetterbedingungen, politischer Instabilität, Streiks, Sicherheitsrisiken, unerwarteten Flugsicherheitsmängeln.

Kann ich trotzdem Ansprüche geltend machen? Wenn ja wie gehe ich vor und wo kann ich mich hierzu melden?

Vielen Dank und viele Grüße
Salatkopf
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Natürlich, Technisches Problem also 600€ einfordern. Betreuungsleistungen sind zusätzlich zu erbringen, was ja auch geschehen ist.

Einfach an LH schreiben.
 

FFBFlyer

Neues Mitglied
20.08.2017
19
0
Würde mich aber darauf einstellen, dass das Ganze eventuell bis vor´s Gericht geht. LH hat die schlechte Angewohnheit erst im letzten Moment zu zahlen, bevor sie verurteilt werden. Musst Du wissen, ob Dir das den Stress wert ist.
 
  • Like
Reaktionen: bluesaturn

Lappenspender

Erfahrenes Mitglied
28.12.2012
1.726
2
BRE
Würde mich aber darauf einstellen, dass das Ganze eventuell bis vor´s Gericht geht. LH hat die schlechte Angewohnheit erst im letzten Moment zu zahlen, bevor sie verurteilt werden. Musst Du wissen, ob Dir das den Stress wert ist.

Bei mir hat LH einmal nach der zweiten Email und beim nächsten mal sofort nach der ersten Email bezahlt.
Vernünftig und nüchtern schreiben was passiert ist, auf die technischen Gründe hinweisen und die 600 Euro fordern.
Ich hab meine Kontodaten mitgeschickt und Zahlung in einer Frist von 14 Tagen gefordert.
 
  • Like
Reaktionen: skywest und Wuff

FFBFlyer

Neues Mitglied
20.08.2017
19
0
Bei mir hat LH einmal nach der zweiten Email und beim nächsten mal sofort nach der ersten Email bezahlt.
Vernünftig und nüchtern schreiben was passiert ist, auf die technischen Gründe hinweisen und die 600 Euro fordern.
Ich hab meine Kontodaten mitgeschickt und Zahlung in einer Frist von 14 Tagen gefordert.

Okay, dann kenne ich nur Fälle, bei denen die Leute Pech hatten. Aber bei mir hat LH auch erst nach Klageeinreichung gezahlt.
 

Moostal

Erfahrenes Mitglied
21.06.2010
804
0
Salatkopf, du bis vermutlich C geflogen oder SEN ansonsten wärst du nicht im Sheraton gelandet. Alle kommen nicht in dieses Hotel. Du hast eine privilegierte Behandlung genossen.
 

darthvader

Erfahrenes Mitglied
04.11.2010
1.186
6
127.0.0.1
Salatkopf, du bis vermutlich C geflogen oder SEN ansonsten wärst du nicht im Sheraton gelandet. Alle kommen nicht in dieses Hotel. Du hast eine privilegierte Behandlung genossen.

Das entbindet die LH aber nicht von der Zahlung der dem TO zustehenden Kompensation.

Wie die Vorredner schon schruben: Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung. Sollte die Frist verstreichen, würde ich nicht das diskutieren anfangen sondern sofort ab zu Anwalts, es gibt hier im Forum ein paar Spezialisten, die das gern übernehmen.
 

tarantula

Erfahrenes Mitglied
02.02.2011
2.373
1.436
Löhne
Okay, dann kenne ich nur Fälle, bei denen die Leute Pech hatten. Aber bei mir hat LH auch erst nach Klageeinreichung gezahlt.

Dann bin ich der nächste Fall, bei dem LH problemlos innerhalb weniger Tage den Anspruch auf die Ausgleichsabgabe anerkannt hat.

Habe einfach den Sachverhalt in sachlicher Weise beschrieben, mehr nicht.


Allgemeine tarantula-Lebenserfahrung:
Ich bin sicher, dass man weiterkommt, wenn man nicht mit "Wut im Bauch" herumpöbelt, auch und erst recht nicht im Schriftverkehr.

Auf der Empfängerseite sitzen schließlich auch Menschen, die vernünftig behandelt werden wollen.
 

Salatkopf

Neues Mitglied
27.08.2017
4
0
Vielen Dank an alle für die schnelle Hilfe (y)
Dann versuche ich mal mein Glück per Mail.

@Moostal: Ja ich bin SEN. Allerdings war die Hotellobby zu so später Stunde so dermaßen überfüllt, das das nicht nur C oder SEN gewesen sein können. Ich tippe eher auf den ganzen Flieger.

Viele Grüße

Salatkopf
 

TravelingSchnitzel

Erfahrenes Mitglied
08.08.2016
1.187
109
ZRH
Kontaktformular von LH nutzen. Da gibt es z.B. bei AUA auch einen Punkt Flugverspätung. Alternativ customer.relations@lufthansa.com. Allerdings ist mir mal eine Beschwerde da komplett untergegangen... Daher würde ich doch eher was Kontaktformular erwählen.

Meine Erfahrung ist, dass LH Gruppe als auch AB schnell zahlen wenn es eindeutig ist und das Schreiben ordentlich formuliert. Man muss halt nach den "Wir bieten Ihnen einen Gutschein an" Antwortmails auf Bargeld bestehen. Nur bei doppelten Entschädigungen wegen doppelter Annulierung etc. wird's dann interessant aber das ist ein anderes Kapitel.
 

pierce

Erfahrenes Mitglied
06.10.2011
7.236
1.542
Rheinland-Pfalz
Bekannte von mir vor kurzem bei EW Verspätung problemlos Entschädigung für 5 Personen bekommen.Gibt im Internet entsprechenden Vordruck.
Sollte ja dann bei der Mutter auch kein Problem sein.
 
  • Like
Reaktionen: skywest

Salatkopf

Neues Mitglied
27.08.2017
4
0
Ich habe zusätzlich meine Bankverbindung mit angegeben. In meinem Fall macht das aber keinen Unterschied.
Mehr kann ich dazu leider nicht beitragen.
 

steinef

Reguläres Mitglied
04.10.2012
59
0
FMO
Auch ich kann in dem Zusammenhang eine positive Meldung machen. Ein Freund (kein Status) hat eine Entschädigung telefonisch beantragt und nach 3 Werktagen war das Geld auf seinem Konto.