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Hallo zusammen,
leider konnte ich hier keinen passenden Beitrag finden, falls es einen gibt kann dieser gerne verschoben werden.
Ich bin neu hier und mittlerweile seit ca. 2 Jahren Vielflieger.
Ich habe bereits einige Male interessante Themen in diesem Forum verfolgt.
Bisher hatte ich immer sehr viel Glück, was die Pünktlichkeit meiner Flüge betrifft.
Am Dienstag den 15.08.17 hat es mich allerdings beim Flug von Frankfurt nach Shanghai (Abflug 22 Uhr) erwischt.
Nach einer Stunde stop and go auf dem Rollfeld kam die Durchsage vom Kapitän, dass es aufgrund eines Triebwerkproblems nicht nach Shanghai geht und der Flug um 12h auf 10 Uhr am nächsten Morgen verschoben wird.
Von der Lufthansa wurden wir direkt in das Sheraton inkl. Frühstück im Fraport eingebucht.
Nun zu meiner Frage.
War es das jetzt in Sachen Entschädigung oder kann man da noch was geltend machen?
Für mich sind dadurch keine weiteren Kosten (neuer Anschlussflug etc.) verursacht worden, allerdings hatte ich durch die 12 stündige Verspätung doch schon sehr stark zu rödeln die anstehenden Termine zu koordinieren.
Die Informationspolitik der Lufthansa war naja eher mangelhaft. Bis auf die Klarstellung das es sich nicht um einen gecancelten Flug sondern um einen verspäteten Flug handelt gab es keine Auskünfte.
Zum Thema Verspätungen finde ich bei Lufthansa nur diesen Absatz:
Kann ich trotzdem Ansprüche geltend machen? Wenn ja wie gehe ich vor und wo kann ich mich hierzu melden?
Vielen Dank und viele Grüße
Salatkopf
leider konnte ich hier keinen passenden Beitrag finden, falls es einen gibt kann dieser gerne verschoben werden.
Ich bin neu hier und mittlerweile seit ca. 2 Jahren Vielflieger.
Ich habe bereits einige Male interessante Themen in diesem Forum verfolgt.
Bisher hatte ich immer sehr viel Glück, was die Pünktlichkeit meiner Flüge betrifft.
Am Dienstag den 15.08.17 hat es mich allerdings beim Flug von Frankfurt nach Shanghai (Abflug 22 Uhr) erwischt.
Nach einer Stunde stop and go auf dem Rollfeld kam die Durchsage vom Kapitän, dass es aufgrund eines Triebwerkproblems nicht nach Shanghai geht und der Flug um 12h auf 10 Uhr am nächsten Morgen verschoben wird.
Von der Lufthansa wurden wir direkt in das Sheraton inkl. Frühstück im Fraport eingebucht.
Nun zu meiner Frage.
War es das jetzt in Sachen Entschädigung oder kann man da noch was geltend machen?
Für mich sind dadurch keine weiteren Kosten (neuer Anschlussflug etc.) verursacht worden, allerdings hatte ich durch die 12 stündige Verspätung doch schon sehr stark zu rödeln die anstehenden Termine zu koordinieren.
Die Informationspolitik der Lufthansa war naja eher mangelhaft. Bis auf die Klarstellung das es sich nicht um einen gecancelten Flug sondern um einen verspäteten Flug handelt gab es keine Auskünfte.
Zum Thema Verspätungen finde ich bei Lufthansa nur diesen Absatz:
Verspätungen
Verspätungen laut EU-Verordnung 261/04 liegen ab einer Verzögerung des Abfluges gegenüber der planmäßigen Abflugzeit von 4 Stunden bei Flügen über 3.500 km Entfernung, von 3 Stunden bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km sowie bei Flügen über 1.500 km innerhalb der EU und von 2 Stunden bei Flügen bis zu 1.500 km Entfernung vor. Wenn absehbar ist, dass Ihr Flug eine große Verspätung haben wird, haben Sie das Recht von der Fluggesellschaft Betreuungsleistungen zu erhalten.
Dies sind: Verpflegung in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit, gegebenenfalls Hotelübernachtung inkl. Transferkosten und die Möglichkeit für zwei kurze Telefonate, Faxe oder E-Mails. Die Fluggesellschaft braucht Ihnen die Betreuungsleistungen nicht zu gewähren, wenn durch sie Ihr Abflug noch weiter verzögert würde. Bei Verspätungen über 5 Stunden haben Sie das Recht, sich die Kosten für den Flugschein für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte binnen sieben Tagen erstatten zu lassen, bzw. für bereits zurückgelegte Reiseabschnitte, wenn der Reisezweck durch die Verspätung verfehlt wurde und ggfs. Rückbeförderung zum Ausgangspunkt zum frühest möglichen Zeitpunkt.
Sie haben ein Recht auf eine Ausgleichsleistung, wenn sich Ihre Ankunft am Zielflughafen um mehr als 3 Stunden verzögert und die Verspätung nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sich bei Ergreifen aller zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen, d. h. zum Beispiel bei schlechten Wetterbedingungen, politischer Instabilität, Streiks, Sicherheitsrisiken, unerwarteten Flugsicherheitsmängeln.
Kann ich trotzdem Ansprüche geltend machen? Wenn ja wie gehe ich vor und wo kann ich mich hierzu melden?
Vielen Dank und viele Grüße
Salatkopf